{"id":3079,"date":"2011-08-13T08:00:53","date_gmt":"2011-08-13T06:00:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.pelagon.de\/?p=3079"},"modified":"2011-08-13T08:00:53","modified_gmt":"2011-08-13T06:00:53","slug":"vor-10-jahren-das-rahmenabkommen-von-ohrid","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pelagon.de\/kultur-geschichte\/namensstreit\/specials\/vor-10-jahren-das-rahmenabkommen-von-ohrid\/","title":{"rendered":"Vor 10 Jahren: Das Rahmenabkommen von Ohrid"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\">\n<div style=\"text-align: -webkit-auto;\">Am 13.08.2001 wurde das <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/enlargement\/archives\/seerecon\/macedonia\/documents\/framework_agreement.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rahmenabkommen von Ohrid<\/a> vereinbart, das nach dem Aufstand der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) in der Republik Makedonien im Jahre 2001 das staatsrechtliche Verh\u00e4ltnis der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) zur Republik Makedonien und zur makedonischen Staatsnation sowie zu den ethnischen oder slawischen Makedoniern als dominierende Volksgruppe neu justieren und gleichzeitig die territoriale Integrit\u00e4t der Republik Makedonien bekr\u00e4ftigen sollte. Das Rahmenabkommen von Ohrid ist eine Vereinbarung zwischen den beiden gr\u00f6\u00dften ethnisch- oder slawisch-makedonischen Parteien (VMRO-DPMNE und SDSM) auf der einen Seite und den beiden gr\u00f6\u00dften albanisch-makedonischen Parteien (DPA und PDP ) auf der anderen Seite. Konkret soll das Abkommen zu einer angemessenen Repr\u00e4sentation der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) in der Politik und Verwaltung der Republik Makedonien f\u00fchren. Ein wichtiges Element dieser Vereinbarung ist das Prinzip der doppelten Mehrheiten, das neben einer normalen parlamentarischen Mehrheit auch eine zus\u00e4tzliche Mehrheit unter den Abgeordneten vorsieht, welche die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) und Minderheiten vertreten. Desweiteren f\u00fchrte diese Vereinbarung zu einer Dezentralisierung der staatlichen Verwaltung, zu einer Neustrukturierung der lokalen Selbstverwaltung und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften sowie zu zus\u00e4tzlichen Rechten f\u00fcr albanische Makedonier (ethnische Albaner) und anderer Minderheiten auf staatlicher und lokaler Ebene.<\/div>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die makedonische Staatsnation besteht nach einer Volksz\u00e4hlung aus dem Jahr 2002 zu 64,2 % aus ethnischen oder slawischen Makedoniern, zu 25,2 % aus albanischen Makedoniern (ethnischen Albanern) und zu 10,6 % aus weiteren Minderheiten (T\u00fcrken: 3,9 %, Roma: 2,6 %, Serben: 1,8 % und Sonstige: 2,3 %). Nach Auffassung der ethnischen oder slawischen Makedonier bilden die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) eine gro\u00dfe Minderheit in der Republik Makedonien, die \u00fcber entsprechende Minderheitenrechte, nicht jedoch \u00fcber weitergehende Rechte verf\u00fcgen sollten. Nach Auffassung der albanischen Makedonier\u00a0 bilden die ethnischen Albaner nicht nur eine Minderheit in der Republik Makedonien, sondern sind ebenso wie die ethnischen oder slawischen Makedonier als konstitutive Volksgruppe mit entsprechend weitergehenden Rechten anzuerkennen. Damit verbunden w\u00e4ren zum Beispiel die Anerkennung der albanischen neben der makedonischen Sprache als zus\u00e4tzliche Staatssprache, das Recht auf Unterricht in albanischer Sprache und das Recht auf eigene Universit\u00e4ten (hier besonders die Universit\u00e4t von Tetovo) mit entsprechenden eigenst\u00e4ndigen Lehrpl\u00e4nen in albanischer Sprache. Auch wenn seit der Unabh\u00e4ngigkeit der Republik Makedonien an jeder makedonischen Regierung eine albanisch-makedonische Partei beteiligt war und ist und auch wenn die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) nicht grunds\u00e4tzlich von staatlicher Seite, wie etwa im Kosovo, unterdr\u00fcckt wurden oder werden: Der staatsrechtliche Status der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) innerhalb der Republik Makedonien (Minderheit mit Minderheitenrechten oder konstitutive Volksgruppe mit entsprechend weitergehenden Rechten) blieb der grunds\u00e4tzliche Streitgegenstand zwischen den ethnischen oder slawischen Makedoniern und den albanischen Makedoniern (ethnischen Albanern). Hinzu kam und kommt, dass es in der allt\u00e4glichen Praxis eine wahrnehmbare Differenz zwischen der rechtlichen Theorie und der politischen Praxis gibt. All dies f\u00fchrte zu Spannungen, die Ende 2000 in einen bewaffneten Konflikt m\u00fcndeten.<\/p>\n<p><strong>Der Aufstand der albanischen Makedonier im Jahr 2001<\/strong><\/p>\n<p>Vorreiter des Aufstandes der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) in der Republik Makedonien im Jahr 2001 war der Aufstand der albanischen Kosovaren in der bis dahin serbischen Provinz Kosovo in den Jahren 1997 und 1998. Die albanisch-kosovarische Befreiungsbewegung \u201eUshtria Clirimtare Kombetare&#8220;, kurz UCK, f\u00fchrte einen Krieg gegen die serbischen Sicherheitskr\u00e4fte und die Armee der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) im Kosovo. Vorausgegangen war eine systematische Unterdr\u00fcckung der albanischen Kosovaren, die zirka 90 % der Einwohner des Kosovo stellen, durch serbische Beh\u00f6rden und Sicherheitskr\u00e4fte seit der Aufhebung der Autonomie des Kosovo innerhalb der Republik Serbien im Jahre 1989. Von 1989 bis 1997 erfolgte der Protest im Kosovo weitgehend friedlich und passiv. Leitfigur dieses friedlichen Widerstands war Ibrahim Rugova, der auch erster Pr\u00e4sident des Kosovo wurde. Im Jahr 1997 wurde dieser friedliche und passive Widerstand von einem bewaffneten Konflikt zwischen der albanisch-kosovarischen Befreiungsarmee UCK sowie den serbischen und den jugoslawischen Sicherheitskr\u00e4ften \u00fcberlagert. Im Verlauf dieses bewaffneten Konfliktes \u00fcbernahm die UCK ein Dorf nach dem anderen und etablierte sich zunehmend in den neu gewonnenen Gebieten. Dabei wurden die nichtalbanischen Kosovaren aus ihrer Heimat vertrieben, so wie auch im umgekehrten Fall die nichtserbischen Kosovaren durch serbische Sicherheitskr\u00e4fte vertrieben wurden. Nach zum Teil erfolglosen Verhandlungen zwischen albanisch-kosovarischen Vertretern und Vertretern der Republik Serbien im Schloss Rambouillet im Februar 1999 und auf einer Nachfolgekonferenz im M\u00e4rz 1999 startet die NATO Luftangriffe gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, da der bewaffnete Konflikt nicht aufh\u00f6rte. Unter dem Druck der NATO-Luftangriffe lenkte die Republik Serbien ein und das Kosovo kam am 10.06.1999 unter die vorl\u00e4ufige Verwaltung der Vereinten Nationen (am 17.02.2008 erkl\u00e4rte sich das Kosovo einseitig f\u00fcr Unabh\u00e4ngig, dies ist v\u00f6lkerrechtlich bis heute umstritten). Die ersten \u00dcbergriffe von ethnischen Albanern im Grenzgebiet zwischen dem Kosovo und der Republik Makedonien starteten gegen Ende des Jahres 2000. Im Januar 2001 nahm die UCK auch in der Republik Makedonien den bewaffneten Kampf auf, dabei gingen die Rebellen genauso wie im Kosovo vor. Vorrangige Ziele waren dabei zun\u00e4chst die abgelegenen Polizei- und Grenzposten in der gebirgigen Grenzregion zum Kosovo und zu Serbien, wof\u00fcr die UCK im Januar 2001 auch offiziell die Verantwortung \u00fcbernahm. Angef\u00fchrt wurde die makedonische UCK unter anderem von Ali Ahmeti (heute Vorsitzender der albanisch-makedonischen Partei \u201eDemokratische Union f\u00fcr Integration&#8220;, DUI ) und seinem Onkel Fazli Veliu, die aus dem Westen der Republik Makedonien stammen. Zun\u00e4chst hielten sich die makedonischen Beh\u00f6rden noch zur\u00fcck, doch als zirka zwei Monate sp\u00e4ter ein Angriff der UCK auf Tetovo erfolgte, f\u00fchrte dies auch auf makedonischer Seite zu einer Mobilisierung der Sicherheitskr\u00e4fte. F\u00fcr die Regierung der Republik Makedonien waren die Rebellen Mitglieder der kosovarischen UCK, die von Seiten des Kosovo auf makedonisches Gebiet eindrangen. Auch von den zwei gro\u00dfen albanisch-makedonischen Parteien erhielt die UCK keinerlei Unterst\u00fctzung. Sicher war jedoch, dass das Kosovo ein strategisches R\u00fcckzugsgebiet der makedonischen UCK vor den makedonischen Sicherheitskr\u00e4ften war. Als ende April 2001 acht Angeh\u00f6rige der makedonischen Sicherheitskr\u00e4fte von Mitgliedern der UCK get\u00f6tet wurden, gingen ethnische oder slawische Makedonier in Bitola, Prilep und Skopje auf die Stra\u00dfe und zerst\u00f6rten H\u00e4user und Gesch\u00e4fte der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) sowie Moscheen. Nach der T\u00f6tung von makedonischen Zivilisten griffen ethnische oder slawische Makedonier ihrerseits zu den Waffen und attackierten D\u00f6rfer der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner). Internationaler Druck und die Bereitschaft zu Kompromissen bei den Konfliktparteien f\u00fchrten in der Mitte des Jahres 2001 zu einem Waffenstillstand, der weitgehend eingehalten wurde. Nur noch vereinzelt kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Auch war der R\u00fcckhalt f\u00fcr einen bewaffneten Konflikt bei den albanischen Makedoniern deutlich geringer als bei den albanischen Kosovaren im Kosovo, so dass der Wunsch nach einer friedlichen L\u00f6sung in der Bev\u00f6lkerung \u00fcberwog. Verhandlungen zwischen den Konfliktpartien unter internationaler Vermittlung f\u00fchrten schlie\u00dflich zum Rahmenabkommen von Ohrid.<\/p>\n<p><strong>Das Rahmenabkommen von Ohrid<\/strong><\/p>\n<p>Auf Druck der Europ\u00e4ischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nahmen die zwei gr\u00f6\u00dften Parteien der ethnischen oder slawischen Makedonier sowie die zwei gr\u00f6\u00dften Parteien der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) Gespr\u00e4che zur L\u00f6sung des ethnischen Konfliktes auf. Auf Seiten der ethnischen oder slawischen Makedonier waren dies die \u201eInnere Makedonische Revolution\u00e4re Organisation &#8211; Demokratische Partei f\u00fcr die makedonische nationale Einheit&#8220; (Vnatre\u0161na Makedonska Revolucionarna Organizacija &#8211; Demokratska Partija za Makedonsko Nacionalno Edinstvo \/ VMRO-DPMNE) unter der F\u00fchrung von Ljub\u010do Georgijevski sowie die \u201eSozialdemokratische Union Makedoniens&#8220; (Socijaldemokratski Savez Makedonije \/ SDSM) unter der F\u00fchrung von Branko Crvenkovski und auf Seiten der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) waren dies die \u201eDemokratische Partei Albaniens&#8220; (DPA) unter der F\u00fchrung von Arben Xhaferi sowie die \u201ePartei der demokratische Prosperit\u00e4t&#8220; (Partija za Demokratski Prosperitet \/ PDP bzw. Partie e Prosperitetit Demoktatik)\u00a0 unter der F\u00fchrung von Imer Imeri. Spezieller Repr\u00e4sentanten der EU und der USA waren Francois L\u00ebotard und James. W. Pardew.\u00a0 F\u00fcr die Republik Makedonien nahm der damalige Pr\u00e4sident Boris Trajkovski an den Gespr\u00e4chen teil. Alle oben genannten Vertreter waren auch Unterzeichner des Rahmenabkommens von Ohrid, dass zun\u00e4chst eine reine politische Absichtserkl\u00e4rung war und erst noch staatsrechtlich umgesetzt werden musste. Umgesetzt wurde dieses Rahmenabkommen durch eine umfangreiche \u00c4nderung der Verfassung der Republik Makedonien sowie dem Erlass von entsprechenden Gesetzen. Das Rahmenabkommen von Ohrid besteht aus einer Rahmenvereinbarung und drei Anh\u00e4ngen. In der Rahmenvereinbarung, die aus 9 Abschnitten besteht, werden die Grunds\u00e4tze der \u00dcbereinkunft festgelegt. Demnach ist die Souver\u00e4nit\u00e4t und die territoriale Integrit\u00e4t der Republik Makedonien sowie ihr Charakter als multi-ethnischer Staat zu wahren. Alle B\u00fcrger der Republik Makedonien m\u00fcssen unabh\u00e4ngig von ihrer ethnischen Herkunft ihre in der Verfassung festgelegten Rechte gemessen an internationalen Standards wahrnehmen k\u00f6nnen. Auf lokaler Ebene m\u00fcssen die B\u00fcrger der Republik Makedonien ihre demokratischen Rechte in Form einer lokalen Selbstverwaltung wahrnehmen und verwirklichen k\u00f6nnen. Das Ende der Gegnerschaft zwischen den ethnischen oder slawischen Makedoniern und den albanischen Makedoniern (ethnischen Albanern) sowie das Ende des bewaffneten Konfliktes werden ebenso definiert wie die Grunds\u00e4tze der Dezentralisierung der staatlichen Verwaltung. Angeh\u00f6rige der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) und anderer Minderheiten m\u00fcssen ihrem Anteil entsprechend angemessen in staatlichen Institutionen und ohne Diskriminierung repr\u00e4sentiert werden. Spezielle parlamentarische Prozeduren sollen die Rechte der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) und der anderen Minderheiten besonders sch\u00fctzen. So ist bei bestimmten parlamentarischen Entscheidungen, die die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) und andere Minderheiten in besonderem Ma\u00dfe betreffen, sowohl eine normale parlamentarische Mehrheit als auch eine Mehrheit unter den Abgeordneten der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) und der anderen Minderheiten notwendig (Prinzip der doppelten Mehrheit). Grunds\u00e4tzliche Festlegungen zur Verwendung der Sprachen und der Symbole der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) sowie der anderen Minderheiten zus\u00e4tzlich zur makedonischen Sprache und zu den makedonischen Symbolen runden die Rahmenvereinbarung ab. Die letzten beiden Abschnitte der Rahmenvereinbarung regeln die weitere Implementierung und Konkretisierung dieser Rahmenvereinbarung. Die Konkretisierung der Rahmenvereinbarung erfolgt in den Anh\u00e4ngen A, B und C, die fester und vollwertiger Bestandteil der Rahmenvereinbarung sind. Im Anhang A zum Rahmenabkommen von Ohrid wurden die notwendigen \u00c4nderungen der Verfassung der Republik Makedonien zur Umsetzung der Vereinbarung genau festgelegt. Die zur Umsetzung der Vereinbarung notwendigen Ver\u00e4nderungen betrafen gem\u00e4\u00df dem Anhang A des Rahmenabkommens die Pr\u00e4ambel und die Artikel 7, 8, 19, 48, 56, 69, 77, 78, 84, 86, 104, 109, 114, 115 und 131 der Verfassung der Republik Makedonien. Im Anhang B zum\u00a0 Rahmenabkommen wurden die notwendigen gesetzlichen Modifikationen zur Umsetzung der Vereinbarung definiert. So musste vor allem die lokale Selbstverwaltung innerhalb der Republik Makedonien unter der besonderen staatsrechtlichen Ber\u00fccksichtung der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) sowie anderer Minderheiten neu definiert werden. Dazu wurden die Grenzen der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften unter ethnischen Gesichtspunkten neu gezogen und die Selbstverwaltungsrechte auf lokaler Ebene gest\u00e4rkt.\u00a0 Kommunale Gebietsk\u00f6rperschaften, mit einem bestimmten Anteil von albanischen Makedoniern (ethnischen Albanern) und anderer Minderheiten, erhielten erh\u00f6hte Autonomierechte. Diese Autonomie betrifft vor allem die Verwendung der albanischen Sprache oder der Sprache einer Minderheit bei der staatlichen Verwaltung, insbesondere bei den Beh\u00f6rden und \u00f6ffentlichen Einrichtungen. Ab einem bestimmten Anteil von albanischen Makedoniern (ethnischen Albanern) und anderen Minderheiten an der Gesamtbev\u00f6lkerung innerhalb einer kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaft darf die albanische Sprache sowie die entsprechende Sprache einer Minderheit neben der makedonischen Staatssprache als weitere Amtssprache verwendet werden. In der Verfassung der Republik Makedonien wurde hierf\u00fcr ein notwendiger Anteil von 20 % festgelegt. Zu der Dezentralisierung der staatlichen Verwaltung\u00a0 und der \u00dcbertragung von staatlichen Kompetenzen auf Tr\u00e4gern der lokalen Selbstverwaltung geh\u00f6ren auch eine\u00a0 h\u00f6here Finanzautonomie sowie ein klar definierter Anteil von Angeh\u00f6rigen der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) und der anderen Minderheiten an der staatlichen und lokalen Verwaltung. Das betrifft alle \u00f6ffentlichen Einrichtungen auf staatlicher und kommunaler Ebene. So muss zum Beispiel bei den staatlichen oder kommunalen Beh\u00f6rden, bei der Polizei oder bei den Offizieren der makedonischen Streitkr\u00e4fte immer ein bestimmter Anteil von den albanischen Makedoniern (ethnischen Albanern) und anderen Minderheiten gestellt werden. Die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) und andere Minderheiten m\u00fcssen bei allen Stellenbesetzungen im \u00f6ffentlichen Bereich mit einem genau festgelegten Anteil ber\u00fccksichtigt werden. Auch die Wahlbezirke innerhalb der Republik Makedonien wurden entsprechend neu eingeteilt, um eine angemessene Repr\u00e4sentation der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) und der Minderheiten im makedonischen Parlament zu erreichen.\u00a0 Im Anhang C zum Rahmenabkommen sind Einzelheiten zur Implementierung der Vereinbarung sowie vertrauensbildende Ma\u00dfnahmen festgelegt worden.\u00a0 Die makedonische UCK wurde aufgel\u00f6st. Die politische Nachfolgeorganisation der UCK ist die albanisch-makedonischen Partei \u201eDemokratische Union f\u00fcr Integration&#8220;, DUI.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das Rahmenabkommen von Ohrid ist ein geeigneter Kompromiss, um zu einem Ausgleich zwischen ethnischen oder slawischen Makedoniern und albanischen Makedoniern (ethnischen Albanern) zu kommen. Die ethnischen oder slawischen Makedonier erkennen die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) nicht formell jedoch materiell als konstitutive Volksgruppe an. Damit sind weitergehende Rechte f\u00fcr die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) verbunden als bei einer normalen Minderheit. Auch wenn die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) damit (noch) nicht formell als konstitutive Volksgruppe anerkannt sind, k\u00f6nnen sie trotzdem entsprechende Rechte wahrnehmen und die Republik Makedonien auch als ihren Staat akzeptieren. So bekennen sich auch alle albanisch-makedonischen Parteien grunds\u00e4tzlich zur Souver\u00e4nit\u00e4t und territorialen Integrit\u00e4t der Republik Makedonien und beteiligen sich aktiv an ihrem institutionellen und politischen Leben. Gleichwohl herrscht auf allen Seiten immer noch Unzufriedenheit und vieles ist noch verbesserungsw\u00fcrdig. Das Rahmenabkommen von Ohrid ist eine geeignete Grundlage f\u00fcr eine abschlie\u00dfende Kl\u00e4rung der albanischen Frage innerhalb der Republik Makedonien. Die albanische Frage der Republik Makedonien betrifft das formelle (staatsrechtliche) und materielle Verh\u00e4ltnis der albanischen Makedonier als ethnische Albaner zur Republik Makedonien und zur makedonischen Staatsnation sowie zu den ethnischen oder slawischen Makedoniern als gr\u00f6\u00dfter Bestandteil dieser makedonischen Staatsnation. Die makedonische Staatsnation besteht faktisch aus zwei konstitutiven Volksgruppen (ethnische oder slawische Makedonier sowie ethnischen Albanern). Dies letztendlich auch formell und nicht nur materiell anzuerkennen macht Sinn. Mit dieser Anerkennung ist die albanische Frage der Republik Makedonien abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt und die Souver\u00e4nit\u00e4t und territoriale Integrit\u00e4t der Republik Makedonien kein Gegenstand von inner-ethnischen Fragen mehr. Die ethnischen oder slawischen Makedonier und die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) haben im Jahr 2001 festgestellt, dass ein bewaffneter Konflikt zur L\u00f6sung von inner-ethnischen Konflikten in der Republik Makedonien keine geeignete Option darstellt und dies im Rahmenabkommen von Ohrid bekr\u00e4ftigt. Bereits in den ersten 10 Jahren der Unabh\u00e4ngigkeit der Republik Makedonien (1991 bis 2001) wurden die albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) grunds\u00e4tzlich an der Regierung und Verwaltung der Republik Makedonien beteiligt und nicht wie im Kosovo unterdr\u00fcckt. Doch ohne die Kl\u00e4rung des staatsrechtlichen Status der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) innerhalb der Republik Makedonien und der makedonischen Staatsnation sowie der tats\u00e4chlichen Beseitigung von vorkommenden Diskriminierungen von Angeh\u00f6rigen der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) und anderer Minderheiten im \u00f6ffentlichen Alltag konnte sich kein wirklicher Ausgleich einstellen. Dieser Ausgleich erfolgte erst nach einem bewaffneten Konflikt in einer Vereinbarung und deren relativ erfolgreichen Umsetzung. Ein stabiler Grundstein ist gelegt worden. Die Vereinbarung zwischen ethnischen oder slawischen Makedoniern und albanischen Makedoniern (ethnischen Albanern) ist ohne effektive Alternative, jedoch noch stark ausbauf\u00e4hig. Zusammen haben ethnische oder slawische Makedonier und albanische Makedonier (ethnische Albaner) in der Republik Makedonien nach meiner Auffassung eine gute und prosperierende Zukunft vor sich. Diese Zukunft sollten sie gemeinsam und als gleichberechtigte Partner gestalten.<\/p>\n<p>Link zu Rahmenabkommen von Ohrid (englisch):<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/enlargement\/archives\/seerecon\/macedonia\/documents\/framework_agreement.pdf\">http:\/\/ec.europa.eu\/enlargement\/archives\/seerecon\/macedonia\/documents\/framework_agreement.pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 13.08.2001 wurde das Rahmenabkommen von Ohrid vereinbart, das nach dem Aufstand der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) in der Republik Makedonien im Jahre 2001 das staatsrechtliche Verh\u00e4ltnis der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) zur Republik Makedonien und zur makedonischen Staatsnation sowie zu den ethnischen oder slawischen Makedoniern als dominierende Volksgruppe neu justieren und gleichzeitig die territoriale&hellip;&nbsp;<a href=\"https:\/\/pelagon.de\/kultur-geschichte\/namensstreit\/specials\/vor-10-jahren-das-rahmenabkommen-von-ohrid\/\" class=\"\" rel=\"bookmark\">Weiterlesen &raquo;<span class=\"screen-reader-text\">Vor 10 Jahren: Das Rahmenabkommen von Ohrid<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"neve_meta_sidebar":"","neve_meta_container":"","neve_meta_enable_content_width":"","neve_meta_content_width":0,"neve_meta_title_alignment":"","neve_meta_author_avatar":"","neve_post_elements_order":"","neve_meta_disable_header":"","neve_meta_disable_footer":"","neve_meta_disable_title":"","_ti_tpc_template_sync":false,"_ti_tpc_template_id":""},"categories":[17],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pelagon.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3079"}],"collection":[{"href":"https:\/\/pelagon.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/pelagon.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pelagon.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pelagon.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3079"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/pelagon.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3079\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pelagon.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3079"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/pelagon.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3079"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/pelagon.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3079"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}