Anlässlich des baldigen 20. Jahrestages der Proklamation der makedonischen Verfassung am 20.11.2011 soll einmal auch der staatsrechtliche bzw. der verfassungsrechtliche Aspekt behandelt werden. Bisher wurde in den Artikeln der sogenannte Namensstreit zwischen der Hellenischen Republik (Griechenland) und der Republik Makedonien sowie die daraus resultierende Namensfrage für die Republik Makedonien hauptsächlich aus Sicht des Völkerrechts behandelt. Doch diese Namensfrage und ein möglicher Namenskompromiss im sogenannten Namensstreit ist auch eine staatsrechtliche Frage für die Republik Makedonien. Denn jede mögliche Änderung oder Ergänzung des verfassungsmäßigen Namens der Republik Makedonien berührt auch ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen.