Nach dem IGH-Urteil ist vor einer möglichen Lösung des sogenannten Namensstreits
Das Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) im Verfahren der Republik Makedonien gegen die Hellenische Republik ist gefällt und ist in der Hauptsache zugunsten der Republik Makedonien ausgegangen. Nach dem IGH-Urteil vom 05.12.2011 hat Griechenland auf dem NATO-Gipfel von Bukarest im April 2008 den möglichen Beginn von Gesprächen der Republik Makedonien mit der NATO über eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der NATO verhindert. Dies war ein Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 1 des Interimsabkommens vom 13.09.1995.