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Dezember 2011

Nach dem IGH-Urteil ist vor einer möglichen Lösung des sogenannten Namensstreits

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Das Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) im Verfahren der Republik Makedonien gegen die Hellenische Republik ist gefällt und ist in der Hauptsache zugunsten der Republik Makedonien ausgegangen. Nach dem IGH-Urteil vom 05.12.2011 hat Griechenland auf dem NATO-Gipfel von Bukarest im April 2008 den möglichen Beginn von Gesprächen der Republik Makedonien mit der NATO über eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der NATO verhindert. Dies war ein Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 1 des Interimsabkommens vom 13.09.1995.

FAZ: Mazedonien gehört wem?

Ein seltsamer Streit tobt im Südosten Europas: Um jeden diplomatischen und politischen Preis will Griechenland verhindern, dass Mazedonien Mazedonien heißt, und war sogar bereit, eine Blamage vor dem Internationalen Gerichtshof dafür zu riskieren.

Größter Nationalpark Mazedoniens durch Staudamm bedroht

Mitten im zweitältesten und größten Nationalpark Mazedoniens will die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (engl.: EBRD) den Bau eines großen Staudamms zur Stromgewinnung fördern. Der Mavrovo-Nationalpark ist durch das Projekt „Boskov Most“ massiv bedroht.

Das offizielle Urteil des IGH im Fall Mazedonien gegen Griechenland

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Der Internationale Gerichtshof hat im Verfahren Mazedonien gegen Griechenland entschieden. Das Urteil kann hier nachgelesen werden. In der Presse wird dieses Urteil als richtungsweisend beschrieben, denn der 20 Jahre nun andauernde Streit behindert die euroatlantische Integration Mazedoniens.

Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Gerichtsurteil zum Namensstreit um Mazedonien: Barbarischer Kronzeuge

Man sollte meinen, Griechenland habe genügend existenzielle Sorgen, als sich mit einem Nachbarn um den Namen Mazedonien zu streiten. Aber es ist zu befürchten, dass die Posse die Welt auch nach dem ersten, Athen rügenden Urteil weiter belästigen wird. Offenbar gilt auch dort unverändert, was der Athener Demosthenes vor 2300 Jahren konstatierte: „Nichts ist leichter als Selbstbetrug, denn was ein Mensch wahr haben möchte, hält er auch für wahr.“ Zu seiner Zeit waren alle Nicht-Griechen nur „Barbaren“.

Das Urteil des IGH im Verfahren der Republik Makedonien gegen Griechenland

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Am 05.12.2011, um 10 Uhr MEZ, fällte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag das Urteil im Klageverfahren der Republik Makedonien gegen die Hellenische Republik. Der mit 16 Richtern (16 Stimmen) besetzte IGH stellte in seinem Urteil fest.

Lesen Sie nachfolgend die Details des Urteils und die Hintergründe…

IGH: NATO-Beitrittsantrag hätte angenommen werden müssen

Der Internationale Gerichtshof hat heute seine Entscheidung bzgl. der Klage Mazedoniens gegen Griechenland aufgrund des Veto’s zum Nato-Beitritt verkündet.

Ein ausführlicher Bericht folgt….

Hier kurz die wichtiges Entscheidungen:

— Gericht bestätigt zusammenfassend einen Bruch Griechenland gegen das Interims-Abkommen. NATO-Beitritt hätte nicht mit einem Griechenland-Veto verhindert werden dürfen.