Die makedonische Frage als staatsrechtlich gelöstes Problem
Die Verfassung der unabhängigen Republik Makedonien ist am 18.11.1991 vom makedonischen Parlament angenommen und am 20.11.1991 proklamiert worden. Durch diese Verfassung ist die Unabhängigkeit der Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt nach ihrer formalen Unabhängigkeitserklärung vom 18.09.1991 materiell umgesetzt worden. Vorausgegangen war ein Unabhängigkeitsreferendum am 08.09.1991.