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Die europäisch-jugoslawische Frage

von Andreas Schwarz

Zweimal ist das Konzept, die jugoslawische Frage im Rahmen eines gemeinsamen südslawischen Staates zu klären, gescheitert. Ein neuer Versuch, die jugoslawische Frage im Rahmen eines gemeinsamen Staates zu klären, dürfte historisch überwunden und unwahrscheinlich sein. Anstelle eines gemeinsamen Staates gibt es jetzt neben Bulgarien sechs weitere Nationalstaaten der südslawischen Völker. Hinzu kommt als siebter Staat das Kosovo. Diese Staaten sind in der Regel ethnisch nicht homogen. Bedeutende Teile einer Nation leben jeweils als Nationalität (Minderheit) in einem anderen Staat. Dies gilt auch für die nicht-slawischen Völker auf dem Balkan, wobei unter diesen die Albaner die mit Abstand stärkste Volksgruppe stellen.

Jedes dieser Völker wünscht sich mehr oder weniger die Einheit im Rahmen eines Nationalstaates. Da sich ihre jeweiligen Siedlungsgebiete in der Regel nicht klar voneinander abgrenzen lassen, ist dies jedoch nicht realisierbar. Die Folgen sind Nationalismen und Separatismen, welche im schlimmsten Fall zu ethnischen Kriegen mit Flucht, Vertreibung und weiteren schweren Verbrechen führen. Die Alternative zu einem Nationalstaat zur Verwirklichung der Einheit von Völkern ohne trennende Grenzen ist der europäische Einigungsprozess. Im Rahmen der Europäischen Union (EU) wären alle südslawischen Völker und auch die nicht-slawischen Völker auf dem Balkan vereint, ohne das Grenzen sie trennen. Die Völker könnten unter dem Dach der EU staatenübergreifende Kulturgemeinschaften und -regionen zur Entwicklung und Pflege ihrer jeweiligen Kulturen bilden, die sich auch gegenseitig durchdringen können.

Die gescheiterte Klärung der jugoslawischen Frage in ihrer staatlichen Form

Der Versuch, die jugoslawische Frage in Form eines gemeinsamen Staates der südslawischen Völker zu klären, ist, wie die Geschichte zeigt, gescheitert. Des Weiteren war diese Klärung nie ganz vollständig, da die südslawischen Bulgaren immer außerhalb des jugoslawischen Staates blieben. Zwischen den beiden Weltkriegen waren die Beziehungen zwischen Bulgarien und Jugoslawien sehr gespannt. Nach dem zweiten Weltkrieg waren Bulgarien und Jugoslawien kommunistische bzw. sozialistische Staaten. Die Idee einer bulgarisch-jugoslawischen Föderation in den Jahren 1948/1949 scheiterte am Widerspruch der damaligen Sowjetunion unter Führung Stalins. Bulgarien gehörte zum Ostblock und damit zum sowjetischen Einflussbereich. Jugoslawien war blockfrei und war unabhängig vom sowjetischen Einflussbereich. Allerdings scheiterte letztendlich der jugoslawische Staat zweimal, sowohl als monarchistisch-zentralistischer Einheitsstaat (1918 – 1941) als auch als kommunistisch-föderativer Vielvölkerstaat (1945 – 1991). Nachfolgend wird auf die Gründe und die Entwicklung der jugoslawischen Frage in ihrer staatlichen Dimension eingegangen.

Das „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ (1918 – 1929) bzw. das „Königreich Jugoslawien“ (1929 – 1941) scheiterte an der serbischen Vorherrschaft, dem Zentralismus, der fehlenden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und dem vorsätzlichen Unterdrücken der Eigenheiten der südslawischen Völker. Neben den Serben, Kroatien und Slowenen waren die übrigen südslawischen Völker, die Bosniaken, die ethnischen bzw. slawischen Makedonier und die Montenegriner, noch nicht als eigenständig anerkannt.

Die „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“ (1945 – 1963) bzw. die „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ (1963 – 1991/1992) war föderativ aufgebaut, erkannte alle südslawischen Völker als selbstständige Nationen an und ordnete ihnen jeweils ein eigenes Staatswesen zu: Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Makedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien. Die serbische Dominanz wurde zusätzlich durch zwei autonome Gebietskörperschaften innerhalb Serbiens begrenzt, dem Kosovo und der Vojvodina. Allerdings fehlten eine demokratische Kultur und politischer Pluralismus. Stattdessen stand der ganze Staat unter der Einparteienherrschaft des „Bundes der Kommunisten Jugoslawiens“ und ihrer entsprechenden Organisationen in den jugoslawischen Teilstaaten (Volksrepubliken bzw. Sozialistische Republiken). Die serbische Dominanz im ersten jugoslawischen Staat wurde jetzt durch die Dominanz einer Kommunistischen Einparteienherrschaft ersetzt. Das staatliche System konnte die divergierenden Interessen der jugoslawischen Völker und ihrer Teilstaaten auf Dauer nicht kanalisieren und in eine nachhaltige, auf Kompromisse ausgelegte Kooperation überführen. Das Fehlen einer demokratischen und pluralistischen Diskussionskultur sowie große wirtschaftliche Schwierigkeiten beschleunigten das Scheitern Jugoslawiens. In den Jahren 1991/1992 zerfiel die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien.

Die Gründung der Bundesrepublik Jugoslawien am 27.04.1992 durch Serbien und Montenegro wurde weder materiell noch rechtlich als Nachfolgerin der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien anerkannt. Auch wenn manchmal von einem dritten jugoslawischen Staat gesprochen wurde, so war dieser aufgrund seiner Begrenzung auf Serbien und Montenegro nicht vergleichbar mit dem ersten monarchistisch-zentralistischen jugoslawischen Staat (1918 – 1941) und dem kommunistisch-föderativen zweiten jugoslawischen Staat (1945 – 1991/1992). Am 04.02.2003 wurde die Bundesrepublik Jugoslawien zunächst in den Staatenbund Serbien und Montenegro umgewandelt und am 03./05.06.2006 ganz aufgelöst.

In Bosnien und Herzegowina besteht eine komplizierte Föderation aus Bosniaken (Muslime), Kroaten und Serben. Die Bosniaken und Kroaten bilden als Föderation Bosnien und Herzegowina, welche sich in zehn Kantone gliedert, eine Entität des bosnisch-herzegowinischen Gesamtstaates, die Serben mit der Republika Srpska die andere Entität. Diese Föderation wird durch äußeren Druck zusammengehalten und gilt aufgrund der divergierenden Interessen ihrer staatstragenden Völker als gescheitert. Sowohl für die Kroaten als auch für die Serben in Bosnien und Herzegowina wäre ein Aufgehen in ihre Mutternationen in Kroatien und Serbien eine Option. Diese Option wird von den bosnischen Kroaten verhalten, von den bosnischen Serben ganz offensiv angestrebt. Nur die Bosniaken haben keine weitere Mutternation auf dem Balkan. Sie stehen daher klar zum Staat Bosnien und Herzegowina. Die bosnisch-herzegowinische Föderation, auch schon als Jugoslawien im Kleinen bezeichnet, beschränkt sich ausschließlich auf die Bosniaken, Kroaten und Serben in Bosnien und Herzegowina und stellt damit keinen Staat aller südslawischen Völker dar.

Im Ergebnis haben die südslawischen Völker aufgrund ihrer verschiedenen historischen Kontexte und Entwicklungen unterschiedliche Vorstellungen von einem Zusammenleben in einem gemeinsamen Staat. Diese daraus resultierenden divergierenden Interessen lassen sich nicht im Rahmen einer staatlichen Organisation kanalisieren, so dass ein Zusammenschluss von südslawischen Völkern in einem Staatswesen auch in Zukunft unwahrscheinlich sein dürfte.

Das Konzept der Nationalstaaten und die europäische Frage

Die europäische Frage betrifft das gemeinsame Schicksal der Staaten in Europa und ihre Beziehungen untereinander. Dies umfasst auch die Beziehungen Europas zu den Staaten auf den anderen Kontinenten der Welt. Vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1945 dominierte die Idee des Nationalstaates, welche auf die Französische Revolution von 1789 zurückgeht. Der Nationalstaat besteht aus einer Nation, welche in einem bestimmten Territorium lebt. Dieser Nation wurde ein einzigartiger Wert zugemessen. Dies führte zu der Auffassung, dass grundsätzlich alle Interessen dem Interesse der Nation unterzuordnen seien. Angestrebt wurde oft auch eine homogene Nation mit einer vorherrschenden Kultur und Sprache.

Diese zunächst von Frankreich geprägte Form der Nationalidee beeinflusste unter anderem im 19. Jahrhundert entsprechende nationale Bewegungen der Bulgaren, der Griechen und der Serben. Andere Völker, etwa die Albaner, die ethnischen bzw. slawischen Makedonier und die Türken, entwickelten im 20. Jahrhundert entsprechende Bewegungen. In Russland entstanden im 19. Jahrhundert zwei nationale Strömungen. Die eine forcierte den geistigen Anschluss an Europa, die andere stellte die Zusammengehörigkeit aller slawischen Völker (Ost-, Süd- und West-Slawen), den sogenannten Panslawismus, in den Fokus. Vor diesem Hintergrund war auch die Idee der südslawischen Völker nach dem Zusammenleben in einem Staat zu verstehen, wobei sich die konkreten Vorstellungen über die Form des Zusammenlebens stark unterschieden.

In der Ideologie des Nationalstaates wurde die eigene Nation oft zur auserwählten und gegenüber den anderen Nationen besseren verklärt. Die Erhaltung, der Schutz und die Durchsetzung der Interessen einer Nation galten als höchste Pflichten in einem Nationalstaat. Diese Ideologie führte zu einem Nationalismus gegenüber anderen Nationen, welcher aggressiv und chauvinistisch war. Bündnisse, Feindschaften, Konkurrenzdenken und im schlimmsten Fall Kriege prägten das mit- und nebeneinander der Nationalstaaten in Europa. Besonders folgenreiche Entwicklungen in dieser Hinsicht waren der Erste Weltkrieg (1914 – 1918) und der Zweite Weltkrieg (1939 – 1945). Das Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahre 1945 stellte jedoch eine gewisse Zäsur dar. Die Nationen in Europa erkannten zunehmend, dass die bisherige Form des Nationalismus destruktiv und vor allem sehr Folgenreich für alle Völker Europas war. Um Feindschaften, Konkurrenzdenken und vor allem Kriege zu überwinden, stattdessen Frieden, Stabilität und Wohlstand für alle Nationen zu verwirklichen, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die Idee der europäischen Integration umgesetzt.

Der europäische Einigungsprozess von 1946 bis 2022

Ein erster Impuls zur europäischen Einigung ging von Winston Churchill aus, der während des Krieges von 1940 bis 1945 Premierminister des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland war. Er forderte in einer Rede am 19.09.1946 die Gründung der „Vereinigten Staaten von Europa“.

Am 05.05.1949 wurde der Europarat als europäische internationale Organisation gegründet. Dieser ist ein Gremium zur Diskussion über allgemeine europäische Fragen. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit seiner Mitglieder zur Förderung von sozialem und wirtschaftlichem Fortschritt vor. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt jedoch auf dem Gebiet der Menschenrechte. Der Europarat ist allerdings keine Institution der Europäischen Union (EU) und beschränkt sich auch nicht auf die Mitglieder der EU.

Als Geburtsstunde der heutigen Europäischen Union (EU) gilt eine Rede des damaligen französisches Außenministers Robert Schuman vom 09.05.1950, in der er die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vorschlug. In dieser Gemeinschaft sollten deren Mitglieder ihre Kohle- und Stahlproduktion zusammenlegen und gemeinsam verwalten. Diese Gemeinschaft, auch Montanunion genannt, wurde durch den Vertrag von Paris vom 18.04.1951 gegründet, welcher am 23.07.1952 in Kraft trat.

Durch die Römischen Verträge vom 25.03.1957 wurden mit Wirkung im Jahr 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet. Damit bestanden drei Europäische Gemeinschaften. Für diese wurden ebenfalls durch die Römischen Verträge gemeinsame Organe festgelegt: eine parlamentarische Versammlung, einen Wirtschafts- und Sozialausschuss und ein gemeinsamer Gerichtshof.

Gründungsmitglieder alle drei Europäischen Gemeinschaften sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Durch den „Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften“, den sogenannten Fusionsvertrag vom 18.04.1965, welcher am 01.07.1967 in Kraft trat, erhielten die Europäischen Gemeinschaften zwei weitere gemeinsame Organe: Den Rat (Ministerrat) und die Kommission. Somit verfügten die Gemeinschaften jetzt über eine parlamentarische Versammlung, einen Rat, eine Kommission und einen Gerichtshof.

Am 01.01.1973 traten Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland den Europäischen Gemeinschaften bei, womit diese nun neun Mitglieder hatten.

Aus der parlamentarischen Versammlung, deren Mitglieder von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten entsendet wurden, wurde im Jahre 1979 das Europäische Parlament gebildet. Dessen Mitglieder wurden 1979 erstmals von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften gewählt und werden seitdem alle fünf Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand am 26.05.2019 statt, die nächste wird im Jahr 2024 stattfinden.

Im Jahr 1981 trat Griechenland, 1986 traten Portugal und Spanien den Europäischen Gemeinschaften bei. Damit hatten die Europäischen Gemeinschaften ab 1981 zehn und ab 1986 zwölf Mitglieder. Umgangssprachlich wurden die drei Europäischen Gemeinschaften (Plural) oft als Europäische Gemeinschaft (Singular), abgekürzt „EG“ bezeichnet. Des Weiteren wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aufgrund der Integration von weiteren Zuständigkeitsbereichen durch den Vertrag von Maastricht am 01.11.1993 ebenfalls in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. Allerdings waren in der Regel die drei Europäischen Gemeinschaften gemeint, wenn von diesen im Singular gesprochen wurde. 

Durch den Vertrag von Maastricht vom 07.02.1992 wurde mit Wirkung zum 01.11.1993 die Europäische Union (EU) gegründet. Die EU hatte allerdings im Gegensatz zu den Europäischen Gemeinschaften, welche fortbestanden, zunächst keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Europäischen Gemeinschaften bildeten die erste von drei Säulen der EU. Die zweite umfasst die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), die dritte schließlich basiert auf der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Die Gemeinschaften der ersten Säule waren supranational organisiert und Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedsstaaten sowie gegenüber Drittstaaten. Durch die der EG übertragenen Hoheitsrechte übten sie selbstständig Kompetenzen gegenüber den Mitgliedstaaten und einzelnen Bürgerinnen und Bürger aus. Demgegenüber dominiert in den beiden anderen Säulen die Zusammenarbeit zwischen nationalen Regierungen, die insbesondere in der zweiten Säule keine unmittelbare Rechtswirksamkeit entfaltete.

Durch den Vertrag von Lissabon vom 13.12.2007, welcher am 01.12.2009 in Kraft trat, wurde diese Struktur der EU überwunden und aus der Europäischen Union eine eigenständige Rechtspersönlichkeit (Juristische Person). Aus den bisherigen Organen der Europäischen Gemeinschaften wurden Organe der Europäischen Union.

Der Vertrag von Lissabon ersetzt den gescheiterten Verfassungsvertrag, der durch einen Verfassungskonvent zwischen Februar 2002 und Juli 2003 erarbeitet und am 29.10.2004 in Rom feierlich unterzeichnet werde. Allerdings scheiterte dieser Vertrag bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005. Wesentliche Bestimmungen des Verfassungsvertrages wurden dann in den Vertrag von Lissabon übernommen.

Durch den Lissabonner Vertrag vergrößert sich der Einfluss des Europäischen Parlaments, das (außer auf dem Feld der Außenpolitik) zu einem neben dem Rat der Europäischen Union gleichberechtigten Gesetzgeber wurde. Auch die nationalen Parlamente erhielten mehr Einfluss. Sie werden früher über Vorschläge der Europäischen Kommission informiert und können diese schon während des Gesetzgebungsverfahrens zurückweisen, wenn sie den Grundsatz der Subsidiarität verletzt sehen.

Entscheidungen im Rat der Europäischen Union werden seit 2014 bzw. nach dem Auslaufen von Übergangsregelungen seit dem Jahr 2017 mit doppelter Mehrheit getroffen. Das bedeutet, dass jede Entscheidung der Zustimmung einer Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten (55 Prozent der EU-Mitgliedsstaaten) bedarf, die gleichzeitig eine Mehrheit der Bevölkerung von 65 Prozent der gesamten Einwohner der EU repräsentieren müssen.

Erstmals wurde durch den Vertrag von Lissabon ein Europäisches Bürgerbegehren eingeführt, mit dem eine Mio. Menschen aus mindesten 25 Prozent der Mitgliedstaaten die Europäische Kommission zwingen kann, sich mit einem Thema zu beschäftigen.

Die Kompetenzen zwischen EU und deren Mitgliedstaaten wurden klarer und nachvollziehbarer geteilt. Sitzungen des Rates der Europäischen Union sind aufgrund des Vertrages von Lissabon öffentlich, wenn der Rat gesetzliche Regelungen beschließt.
Die halbjährliche Rotation der Präsidentschaft wurde auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs im Rahmen des Europäischer Rates sowie der Außenminister abgeschafft. Der Europäische Rat wählt für 2 ½ Jahre eine Präsidentin oder einen Präsidenten. Den Vorsitz im Außenministerrat führt die Hohe Vertreterin bzw. der Hohe Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, die bzw. der zugleich Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident der Europäischen Kommission ist und über einen eigenen Europäischen Auswärtigen Dienst verfügt.

Die Zahl der Politikbereiche, in denen die Mitglieder des Rates Mehrheitsentscheidungen treffen und nicht einstimmig entscheiden, wurde ausgeweitet.

Die erste Erweiterung im Rahmen der Europäischen Union erfolgte am 01.01.1995 durch den Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden, womit die Anzahl der EU-Mitglieder auf 15 anstieg.

Mit der Einführung der gemeinsamen Währung EURO am 01.01.1999 (bargeldlosen Verkehr) bzw. am 01.01.2002 (als Bargeld) erfolgte eine finanzpolitische Integration der EU-Mitgliedsstaaten. Mit dem Beitritt Kroatiens am 01.01.2023 zur Eurozone gehören dann 20 EU-Mitgliedsstaaten der Währungsunion an. Dänemark braucht aufgrund einer Sonderregelung der Währungsunion nicht beitreten, die anderen sechs erfüllen noch nicht die notwendigen Voraussetzungen dafür.

Am 01.05.2004 traten zehn neue Mitglieder der Europäischen Union bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern. Damit hatte die EU 25 Mitglieder.

Bulgarien und Rumänien traten am 01.01.2007 der EU bei, als bisher letztes Mitglied trat am 01.07.2013 Kroatien bei. Damit hatte die EU ihre bisher höchste Anzahl von 28 Mitgliedern erreicht. Durch den Austritt vom Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland mit Ablauf des 31.01.2020 wurde die aktuelle Anzahl von 27 EU-Mitgliedsstaaten erreicht.

Die Europäische Union (EU) ist heute ein „Staatenverbund“ bzw. eine „Staatengemeinschaft“, welche die Beziehungen ihrer Mitglieder im Rahmen des europäischen Rechts regelt. Sie ist nach demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität organisiert. Eine Weiterentwicklung der EU zu einem Bundesstaat wäre möglich, ist jedoch noch offen. Ob sich eines Tages auch eine europäische (Willens-)Nation herausbilden wird, muss ebenfalls offenbleiben, eine europäische Identität in Verbindung mit der jeweiligen nationalen Identität besteht schon heute. 

Der jugoslawische Desintegrationsprozess von 1946 bis 1992

Während sich die Staaten in Europa von 1946 bis heute zunehmend im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses integrierten, kam es im zweiten jugoslawischen Staat von 1946 bis 1991 zu einer zunehmenden Desintegration und letztendlich zur Auflösung (Dismembration) von Jugoslawien. Mit jeder Verfassungsnovellierung in den Jahren 1953, 1963 und 1974 kam es zu einer zunehmenden Föderalisierung Jugoslawiens, in deren Rahmen immer mehr Kompetenzen vom Gesamtstaat auf die Teilstaaten übertragen wurden.

Vor allem aufgrund der Verfassungsrevision von 1974 wurde die Föderalisierung und die Dezentralisierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien erheblich ausgebaut, so dass an mancher Stelle der Eindruck entstehen konnte, dass die jugoslawische Föderation mehr einer Konföderation gleiche. So erhielten die Sozialistischen Republiken als Teilstaaten unter anderem auch Kompetenzen in der Außen- und Verteidigungspolitik. Trotzdem wurde verfassungsrechtlich bekräftigt, dass die jugoslawische Föderation als staatliche Gemeinschaft ihrer Sozialistischen Republiken und Sozialistisch Autonomen Gebietskörperschaften (Kosovo und Vojvodina) im Verband der Sozialistischen Republik Serbien ein Bundesstaat sei.

Die Neuorganisation der Staatsgewalt hatte zum Ziel die divergierenden Interessen der Nationen und Nationalitäten zu kanalisieren und in einer auf Austragung von Konflikten in verfahrensrechtlicher Weise mehrfach abgesicherten kooperativen Föderation aufzufangen. Die Organe der SFRJ hatten im Wesentlichen die Aufgabe einen Ausgleich der Interessen und gemeinsame Beschlüsse der Sozialistischen Republiken und Sozialistisch Autonomen Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Staats- und verfassungsrechtlich ist zwar nur noch ein schmaler Grat zwischen einer Föderation und einer Konföderation zu erkennen, doch kann im Ergebnis von einem „kooperativen Bundesstaat“ gesprochen werden. Definiert wurde die jugoslawische Föderation in der Verfassung dann auch als „staatliche Gemeinschaft freiwillig vereinter Nationen und ihrer Sozialistischer Republiken“. Auch realpolitisch wurden Sozialistische Republiken gegenüber der jugoslawischen Föderation immer eigenständiger und selbstbewusster.

Die divergierenden Interessen der jugoslawischen Nationen und Nationalitäten konnten auch im Rahmen dieser Staatsorganisation mit extremer Föderalisierung auf Dauer nicht mehr kanalisiert werden. Kroatien und Slowenien wollten noch mehr Eigenständigkeit, Montenegro und Serbien wollten wieder zu einer stärker integrierten Föderation zurückkehren. Im letzten Fall sollten wieder Kompetenzen von den jugoslawischen Republiken auf die Föderation übertragen werden. Bosnien und Herzegowina und Makedonien nahmen vermittelnde Positionen ein.

Als mögliche Alternative zur völligen Auflösung Jugoslawiens war auch eine Reorganisation der jugoslawischen Föderation nach dem Vorbild der damaligen Europäischen Gemeinschaften vorgeschlagen worden. Dies hätte eine sinnvolle Übergangslösung in Hinblick auf eine damit einhergehende europäische Integration sein können. Doch konnte sich dieser Vorschlag nicht mehr durchsetzen und letztendlich löste sich die jugoslawische Föderation in den Jahren 1991/1992 auf. Serbien und Montenegro bildeten am 27.04.1992 noch eine gemeinsame Föderation, welche sich zunehmend desintegrierte und am 03./05.06.2006 formell auflöste. Am 17.02.2008 spaltete sich das Kosovo noch von Serbien ab.

Auf dem Territorium der aufgelösten Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien bestehen mit dem Kosovo insgesamt sieben Staaten. Diese werden in alphabetischer Reihenfolge nachfolgend aufgeführt. In Klammern das Datum ihrer jeweiligen Unabhängigkeitserklärungen.

  • Bosnien und Herzegowina (03.03.1992),
  • Kosovo (17.02.2008),
  • Kroatien (25.06.1991),
  • Makedonien bzw. Nord-Makedonien (18.09.1991),
  • Montenegro (03.06.2006),
  • Serbien (05.06.2006) und
  • Slowenien (25.06.1991).

Die europäische Integration der Balkanstaaten

Von den Staaten mit südslawischen Bevölkerungsmehrheit sind Bulgarien (seit 2007), Kroatien (seit 2013) und Slowenien (seit 2004) Mitglieder der Europäischen Union (EU). Alle drei Staaten sind auch Mitglieder der NATO. Mit den offiziellen EU-Beitrittskandidaten Albanien und Nord-Makedonien sollen die EU-Beitrittsgespräche starten, mit Montenegro und Serbien finden diese bereits statt. Bosnien und Herzegowina und das Kosovo haben noch nicht den Status von offiziellen Beitrittskandidaten. Albanien, Nord-Makedonien und Montenegro sind bereits Mitglieder der NATO. Bosnien und Herzegowina und das Kosovo streben eine NATO-Mitgliedschaft an. Serbien strebt keine NATO-Mitgliedschaft an. Die Bevölkerungen von Albanien und dem Kosovo sind Mehrheitlich ethnisch-albanisch, wobei die südslawischen Völker dort Minderheiten bilden. Nachfolgend werden beide Staaten in die weitere Betrachtung miteinbezogen. Als weiteren Balkanstaat gibt es noch das EU- und NATO-Mitglied Griechenland, in dem es ebenfalls südslawische Minderheiten gibt.

Grundsätzliches Ziel ist die Integration der Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nord-Makedonien, Montenegro und Serbien in die Europäische Union. Dies wurde als Agenda bei einem Treffen der EU mit sieben Westbalkanstaaten vom 19. bis 21.06.2003 in der griechischen Stadt Thessaloniki festgelegt. Kroatien konnte dieses Ziel im Jahre 2013 erreichen, so dass die Agenda für sechs Westbalkanstaaten, welche noch nicht EU-Mitglieder sind, weiterhin gilt. In der Abschlusserklärung zu diesem Gipfel wird unter anderem festgehalten: „Die EU bekräftigt, dass sie die europäische Ausrichtung der westlichen Balkanstaaten vorbehaltlos unterstützt. Die Zukunft der Balkanstaaten liegt in der Europäischen Union. Die derzeitige Erweiterung und die Unterzeichnung des Vertrags von Athen im April 2003 sind für die westlichen Balkanstaaten Ansporn und Ermutigung, den selben erfolgreichen Weg zu beschreiten. Sie stehen nun vor einer großen Herausforderung: Sie müssen sich auf die Integration in die europäischen Strukturen, an deren Ende der Beitritt zur Europäischen Union steht, vorbereiten, indem sie die europäischen Normen übernehmen. Der Antrag Kroatiens auf Mitgliedschaft in der EU wird derzeit von der Kommission geprüft. Die Länder der Region haben es in der Hand, wie schnell sie dabei voranschreiten.“ Eine aus dem Gipfel von Thessaloniki resultierende Institution ist die seit 2013 jährlich an verschiedenen europäischen Orten stattfindende Westbalkankonferenz von der EU und den sechs Westbalkanstaaten, welche noch der EU beitreten wollen.

Die Realität sieht leider anders aus. Die Europäische Union befindet sich in einer Krise und dürfte aus Sicht einiger Mitgliedsstaaten ohne grundlegende Reformen für die Aufnahme neuer Mitglieder nicht bereit seien. Auch gibt es innerhalb der nun 27 Mitglieder unterschiedliche Ansichten und Konflikte, welche die Arbeit der EU beeinflussen. Als Beispiel soll hier der Streit um die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen aus Afghanistan, dem Irak und Syrien dienen. Doch gibt es auch ideologische Streitigkeiten über demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien, dem Rang von EU-Recht gegenüber dem Recht der Mitgliedsstaaten oder der Verteilung der Kompetenzen zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten. Für viele grundlegende Entscheidungen gilt noch immer das Einstimmigkeitsprinzip, so dass Entscheidungen von einzelnen EU-Mitgliedsstaaten blockiert werden können. Des Weiteren gibt es zwischen bestimmten EU-Mitgliedsstaaten und EU-Beitrittskandidaten auch bilaterale Streitigkeiten. Als Beispiele seien hier die Kulturstreitigkeiten zwischen Bulgarien, Griechenland und Nord-Makedonien um Makedonien genannt. So blockierte Griechenland bis 2019 und Bulgarien bis 2022 den Start von EU-Beitrittsgesprächen mit Nord-Makedonien. Völlig überwunden sind diese bilateralen Streitigkeiten noch immer nicht.

Die EU verliert aufgrund ihrer inkonsequenten Politik Ansehen und Vertrauen bei den Westbalkanstaaten und stärkt damit Nationalismen und Separatismen innerhalb dieser Staaten. Bei der EU-Westbalkan-Konferenz vom 23.06.2022 wurde über die EU-Politik von Seiten der sechs Westbalkanstaaten deutliche Kritik geäußert. Als Affront empfanden die sechs Westbalkanstaaten auch, dass Moldawien und die Ukraine, welche noch weniger die Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft mitbringen, in einem sehr viel kürzeren Verfahren offizielle EU-Beitrittskandidaten wurden. Dies war sicherlich eine taktische Entscheidung vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, welcher am 24.02.2022 begann und der erste Krieg zwischen zwei Staaten in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist. Allerdings dürfte die Integration der sechs Westbalkanstaaten in die Europäische Union von strategischer Bedeutung für den Frieden und die Stabilität in Europa sein. Im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses könnten der Frieden und die Stabilität auf dem Westbalkan gefördert und gewährleistet werden. Des Weiteren werden die Staaten aufgrund ihrer Einbindung in die Europäische Union den Einflüssen aus China und Russland entzogen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum bezüglich des Westbalkans die Politik der EU nicht ausreichend nachhaltig und strategisch vorausschauend ausgerichtet ist. Hier ist eine entsprechende Änderung der EU-Politik dringend erforderlich.

Neben den oben genannten politischen Herausforderungen müssen auch die formellen und materiellen Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft erfüllt werden. Die nachfolgenden drei sogenannten „Kopenhagener Kriterien“ müssen für eine EU-Mitgliedschaft erfüllt werden:

Politisches Kriterium: Wahrung der Menschenrechte, Achtung und Schutz von Minderheiten, institutionelle Stabilität sowie eine demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung.

Wirtschaftliches Kriterium: Eine funktionsfähige und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft, die Stärke, dem Wettbewerbsdruck des EU-Binnenmarktes standzuhalten, Offenheit der Märkte gegenüber dem Ausland.

Acquis-Kriterium: Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen.

Nachfolgend wird auf die Situation der sechs Westbalkanstaaten kurz eingegangen:

Albanien

Die Republik Albanien hat im April 2009 ihre EU-Mitgliedschaft beantragt und ist seit Juni 2014 offizielle EU-Beitrittskandidatin. In jüngster Zeit hat sich Albanien sehr gewandelt. Die wirtschaftliche Entwicklung, besonders in der Hauptstadt Tirana, ist positiv und auch der Tourismus hat sich gut entwickelt. Dennoch sind weiterhin deutliche Missstände wie allgegenwärtige Korruption, Drogenhandel und Umweltverschmutzung vorhanden. In einigen abgelegenen Regionen gibt es immer noch die Blutrache als traditionelles Gewohnheitsrecht. Der Start der EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nord-Makedonien waren aneinandergekoppelt, so dass Albanien auch von dem bulgarischen Veto gegen den Start der Beitrittsverhandlungen mit Nord-Makedonien von November 2020 bis Juni 2022 betroffen war. Die Republik Albanien gilt zusammen mit Montenegro und ggf. auch Nord-Makedonien als aussichtsreichste Kandidatin für einen EU-Beitritt mit mittelfristiger Perspektive.

Bosnien und Herzegowina

Der Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina hat im Februar 2016 seine EU-Mitgliedschaft beantragt und ist noch kein offizieller EU-Beitrittskandidat. Bosnien und Herzegowina ist eine komplizierte Föderation, zugeschnitten auf die bosnischen Bosniaken, die bosnischen Kroaten und die bosnischen Serben als konstitutive Völker. Nur die bosnischen Bosniaken stehen zu Bosnien und Herzegowina. Die bosnischen Kroaten wollen mehr Eigenständigkeit oder im Extremfall den Anschluss an ihr Mutterland Kroatien. Die bosnischen Serben streben den Austritt aus Bosnien und Herzegowina und die Vereinigung mit Serbien wesentlich offensiver an. Vor dem Hintergrund dieser divergierenden Interessen funktioniert der Gesamtstaat nicht und von 14 Reformprioritäten konnten nur sehr wenige angegangen werden. Im Jahr 2015 wurde ein Stabilisierungsabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU unterzeichnet. Auf absehbarer Zeit dürften aufgrund der inneren Situation von Bosnien und Herzegowina die notwendigen Reformen stagnieren und eine EU-Mitgliedschaft wohl auch auf lange Sicht nicht erkennbar sein.

Kosovo

Das Kosovo erklärte als „Republik Kosovo“ am 17.02.2008 die Unabhängigkeit von Serbien und wird von der Mehrheit der Staaten der Welt völkerrechtlich anerkannt. Für Serbien ist das Kosovo weiterhin völkerrechtlicher Bestandteil der Republik Serbien. Eine Minderheit der Staaten weltweit erkennt das Kosovo nicht völkerrechtlich an. Darunter die Veto-Mächte China und Russland sowie fünf EU-Mitgliedsstaaten. Eine Mitgliedschaft des Kosovos in den Vereinten Nationen ist aufgrund der Haltungen von China und Russland nicht möglich. Voraussetzung für den EU-Kandidatenstatus des Kosovos ist eine finale Klärung seines völkerrechtlichen Status mit Serbien. Des Weiteren müssen die fünf EU-Staaten, welche das Kosovo noch nicht anerkannt haben, ihre bisherige Haltung aufgeben. Ein erster und noch nicht erreichter Schritt soll die Abschaffung der Visa-Pflicht für Bürgerinnen und Bürger des Kosovos bei der Einreise in den Schengen-Raum sein. Eine Normalisierung der Beziehungen zu Serbien sowie ein EU-Kandidatenstatus zeichnen sich allerdings derzeit noch nicht ab.

Nord-Makedonien

Die Republik Nord-Makedonien, welche die EU-Mitgliedschaft im März 2004 beantragte, ist seit Dezember 2005 offizielle Beitrittskandidatin und von allen EU-Beitrittskandidaten am weitesten fortgeschritten. Dennoch müssen die demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen weiter gestärkt sowie Korruption und Klientelismus bekämpft werden. Allerdings hat es in den letzten Jahren wahrnehmbare Fortschritte im Bereich der Justiz und der Pressefreiheit gegeben. Hauptproblem ist der wieder aufgeflammte Kulturstreit mit Bulgarien. Von November 2020 bis Juni 2022 blockierte Bulgarien den Start der EU-Beitrittsverhandlungen mit Nord-Makedonien. Auf Basis eines französischen Kompromissvorschlages wurde das Veto von Bulgarien aufgehoben. Dafür muss Nord-Makedonien die Bulgaren namentlich als ethnische Gemeinschaft in der Verfassung aufführen. Des Weiteren werden die Arbeit der gemeinsamen multidisziplinären Expertenkommission von Bulgarien und Nord-Makedonien für historische und bildungsrelevante Fragen auf paritätischer Grundlage bei den Beitrittsverhandlungen zu berücksichtigen sein. Trotz aller Schwierigkeiten dürfte die Republik Nord-Makedonien die aussichtsreichste EU-Beitrittskandidatin sein.

Montenegro

Im Dezember 2008 beantragte Montenegro die EU-Mitgliedschaft und hat seit Dezember 2010 den EU-Kandidatenstatus. Die EU-Beitrittsgespräche mit Montenegro sind ebenfalls sehr fortgeschritten. Die montenegrinische Bevölkerung spaltet sich in zwei Lager. Das pro-montenegrinische Lager betont die Eigenständigkeit der Montenegriner gegenüber den Serben und ist pro-westlich ausgerichtet. Hingegen fühlt sich das pro-serbische Lager mit den Serben verbunden und ist auch pro-russisch eingestellt. Korruption, Klientelismus und mangelnde Rechtsstaatlichkeit sind ein großes Problem in Montenegro. Im Jahr 2023 soll ein Überprüfungsprozess durch die EU-Mitglieder erfolgen, ob Montenegro die notwendigen Reformen in Hinblick auf einen EU-Beitritt ausreichend und erfolgreich durchgeführt hat.

Serbien

Die Republik Serbien hat im Dezember 2009 die EU-Mitgliedschaft beantragt und ist seit März 2012 offizielle EU-Beitrittskandidatin. Serbien nimmt eine besondere und eine dominierende Stellung auf dem Balkan ein. Im Gegensatz zu den anderen Balkanstaaten unterhält Serbien freundschaftliche Beziehungen zur Russischen Föderation. Zwar verurteilt Serbien den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, beteiligt sich jedoch nicht an den EU-Sanktionen gegen Russland. Es gehört allerdings zu den Pflichten eines EU-Beitrittskandidaten die Außenpolitik der EU zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte ein mittelfristiger EU-Beitritt Serbiens nun unwahrscheinlicher sein, obwohl Serbien zu den Hoffnungsträgern der Beitrittskandidaten auf dem Westbalkan gehörte. Auch in der serbischen Bevölkerung überwiegt die pro-russische Haltung. Eine vorhandene pro-westliche Haltung ist in der Minderheit. Serbien ist kein NATO-Mitglied und strebt auch keine NATO-Mitgliedschaft an. Alle anderen Staaten auf dem Balkan, bis auf Bosnien und Herzegowina und das Kosovo, sind NATO-Mitglieder. Im Falle von Bosnien und Herzegowina scheitert eine Mitgliedschaft in der NATO an den bosnischen Serben, während die Bosniaken und bosnischen Kroaten dafür sind. Ein weiterer wichtiger Punkt für eine EU-Mitgliedschaft ist die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo. Hier steht eine Lösung ebenfalls noch aus bzw. zeichnet sich auch noch nicht ab.

Von der jugoslawischen zur europäischen Frage

Die jugoslawische Frage geht zunehmend in eine europäische Antwort über. Im Rahmen von Nationalstaaten können die südslawischen und die anderen Völker ihren Traum von Einheit und Vereinigung nicht verwirklichen. Dennoch gibt es einen alternativen Weg: Im Rahmen der Europäischen Union (EU) können alle Völker ihren Traum von Einheit unter einem Dach realisieren. Innerhalb der EU verlieren staatliche Grenzen ihre Bedeutung und es könnten europäische Kulturgemeinschaften und -regionen gebildet werden. Die Albaner, Bosniaken, Kroaten und Serben können ihren jahrhundertealten Traum nach Einheit unter einem Dach im Rahmen der EU effektiv realisieren, ohne dies auf Kosten der jeweils anderen Volksgruppen erreichen zu müssen.

Die Integration der Balkanstaaten in die EU ist daher sehr wichtig, um eine nachhaltige friedenserhaltende Ordnung auf dem Balkan zu etablieren. Diese wird eine prosperierende Entwicklung der betroffenen Völker ermöglichen, welche zu zusätzlicher Stabilität auf dem Balkan führen wird. Bulgarien, Kroatien und Slowenen sind bereits Mitglieder der EU, die anderen Staaten auf dem Balkan werden eines Tages folgen. Damit wären alle südslawischen Völker unter einem Dach vereint, ohne das Grenzen sie trennen. Verbunden wären sie durch gemeinsame Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gute nachbarschaftliche Beziehungen. Im Rahmen von europäischen Kulturgemeinschaften und -regionen können die südslawischen Völker wieder auf Basis ihrer gemeinsamen kulturellen Wurzeln und als gleichberechtigte Partner zusammenfinden.

Die jugoslawische Frage ist also nach wie vor aktuell. Von ihrer Klärung hängen im Ergebnis der Frieden und die Stabilität auf dem Balkan ab. Nationalstaatliche Konzepte bieten in der Regel keine Lösung. Föderative Zusammenschlüsse von Völkern auf dem Balkan im Rahmen von Staaten sind gescheitert. Es gibt also nur noch die europäische Option und diese sollte umgesetzt werden. Die Integration der Westbalkanstaaten ist von strategischer Bedeutung für Europa und für die betroffenen Staaten. Die Hinterlassenschaften des Ersten Weltkrieges und der gescheiterte Versuch die jugoslawische Frage im Rahmen eines jugoslawischen Staates zu klären, belasten die Entwicklung, den Frieden und die Stabilität des Westbalkans bis heute. Aus diesem Grunde muss eine Lösung durch eine entsprechende aktive und nachhaltige europäische Politik herbeigeführt werden. Die jugoslawische Frage muss geklärt werden, sie kann jedoch nicht national, sondern nur europäisch beantwortet werden. Daher trägt die EU eine große Verantwortung für die Entwicklung und das Schicksal des Westbalkans.  

Fazit: Die jugoslawische Frage ist im Ergebnis mit der europäischen Frage assoziiert. Sie kann daher grundsätzlich nicht im Rahmen von Nationalstaaten, sondern nur im Rahmen der europäischen Einigung ihre Antwort finden. Eine Antwort auf die jugoslawische Frage ist jedoch möglich und sollte zum Wohle aller auf dem Balkan lebenden Völker angestrebt werden.