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Einführung des demokratisch-parlamentarischen Systems in der Sozialistischen Republik Makedonien (1990)

von Andreas Schwarz

Am 24.09.1990 wurden demokratische Strukturen und das Mehrparteiensystem in der Sozialistischen Republik Makedonien durch Parlamentsbeschluss formell eingeführt. Festgelegt wurden dabei auch die Termine für den ersten Wahlgang am 11.11.1990 und für die Stichwahlen am 25.11.1990. Damit markiert der Parlamentsbeschluss vom 24.09.1990 den Übergang von der kommunistischen Einparteienherrschaft zu einem demokratischen Mehrparteiensystem in der Sozialistischen Republik Makedonien. Bereits fast genau ein Jahr später erklärte die „Republik Makedonien“ (seit dem 12.02.2019 „Republik Nord-Makedonien“) am 18.09.1991 ihre Unabhängigkeit von der sich in Auflösung befindlichen „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“). Vorausgegangen war ein entsprechendes Votum in einer Volksabstimmung am 08.09.1991. Nachfolgend wird die Entwicklung der Sozialistischen Republik Makedonien von einem kommunistischen Einparteiensystem zu einem demokratischen Mehrparteiensystem ausführlicher beschrieben.

Am 27.01.1991 wählte das makedonische Parlament im zweiten Wahlgang mit 114 Stimmen bei 119 anwesenden Abgeordneten Kiro Gligorov zum Staatspräsidenten der Sozialistischen Republik Makedonien. Kiro Gligorov war der Kandidierende der Reformkommunisten und hatte bereits eine erfolgreiche langjährige Karriere in der jugoslawischen Politik hinter sich gebracht. Auf diesen Kandidierenden einigten sich am 23.01.1991 alle im Parlament vertretenden Parteien, nach dem Kiro Gligorov am 19.01.1991 aufgrund des Widerstands der IMRO-DPMNE noch die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlte. Zum Vizepräsidenten wählte das makedonische Parlament am 01.02.1991 den damaligen Vorsitzenden der IMRO-DPMNE Ljubčo Georgievski, welcher am 22.10.1991 bereits wieder zurücktrat. Damit war auch die Staatsspitze durch das demokratisch-parlamentarische System legitimiert.

Der damalige makedonischen Staatspräsident Kiro Gligorov berief am 07.03.1991 den Unabhängigen Nikola Kljušev zum Ministerpräsidenten der Sozialistischen Republik Makedonien. Das von Kljušev gebildete makedonische Regierungskabinett wurde am 20.03.1991 mit 83 zu 17 Stimmen bei drei Enthaltungen durch das Parlament bestätigt. Somit war nach der Legislative auch die Exekutive erstmals auf Basis eines frei gewählten und demokratisch legitimierten Parlaments in der Sozialistischen Republik Makedonien bestellt worden. Damit wurde die kommunistische Herrschaft auch in der makedonischen Exekutive formell beendet.

Das demokratisch-parlamentarische Regierungssystem wurde auch in der Verfassung der Republik (Nord-)Makedonien vom 20.11.1991 festgelegt. Träger der Exekutive der Republik Nord-Makedonien ist der Staatspräsident und die Regierung. Die Republik Nord-Makedonien ist trotz der Volkswahl ihres Staatspräsidenten und seinen Befugnissen kein Präsidialsystem. Die Hauptverantwortung für die Exekutive liegt bei der Regierung, welche aus der Ministerpräsidentin bzw. dem Ministerpräsidenten sowie den Ministerinnen und Ministern besteht. Die Regierung ist dem Parlament verantwortlich, wird von diesem gewählt und kann durch ein parlamentarisches Misstrauensvotum auch zum Rücktritt gezwungen werden. Vor der Wahl durch das Parlament beauftragt die Staatspräsidentin bzw. der Staatspräsident eine Bewerberin bzw. einen Bewerber der Partei bzw. der Parteien, welche im Parlament eine Mehrheit errungen haben, mit der Regierungsbildung. Die bzw. der Beauftragte hat dann binnen 20 Tagen eine Regierung zusammenzustellen sowie ein Regierungsprogramm aufzustellen und dem Parlament vorzuschlagen. Die Wahl der Regierung erfolgt auf Basis dieses Vorschlags mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Parlaments. 

In der bisher rund 30-jährigen Geschichte des demokratisch-parlamentarischen Regierungssystems können zwei Phasen unterschieden werden. In der ersten Phase zwischen 1991 und 2006 wurden die Legislaturperioden voll ausgeschöpft und nicht vorzeitig beendet. In den Jahren 1998, 2002 und 2006 fanden nach den Parlamentswahlen aufgrund geänderter politischer Mehrheitsverhältnisse Regierungswechsel statt. Dies führte zu einer demokratischen Entwicklung und Stabilisierung des demokratisch-parlamentarischen Regierungssystems.

In der zweiten Phase ab dem Jahr 2006 kam es nicht mehr zur vollen Ausschöpfung der Legislaturperioden und bis zum Jahr 2017 zu keinem Regierungswechsel mehr. Vorgezogene Parlamentswahlen fanden in den Jahren 2008, 2011, 2014, 2017 und 2020 statt Die von 2006 bis 2017 fehlenden Regierungswechsel bzw. die andauernde Amtszeit eines Ministerpräsidenten führte zunehmen zu einem autoritären Regierungsstil einhergehend mit einer zunehmenden Erodierung von demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen. Erst am 31.05.2017 kam es wieder zu einem Regierungswechsel. Zoran Zaev wurde Ministerpräsident. Am 16.01.2022 trat Zoran Zeav zurück und Dimitar Kovačevski wurde Ministerpräsident. Ein Regierungswechsel war damit nicht verbunden. Die nächsten regulären Parlamentswahlen finden im Jahr 2024 statt.

Hintergrund

Nach dem erfolgreichen kommunistisch-jugoslawischen Volksbefreiungskampf (1941 bis 1944) etablierten sich im nunmehr föderal gegliederten Jugoslawien und seinen Föderationssubjekten, darunter der neugegründete Gliedstaat Makedonien,  kommunistische Einparteienherrschaften. Der Gesamtstaat Jugoslawien wurde zwar föderalistisch organisiert, blieb jedoch aufgrund der Einparteienherrschaft zentral verwaltet.

Auf dem VI. Parteitag der „Kommunistischen Partei Jugoslawiens“ („KPJ“) vom 02. bis zum 07.11.1952 erfolgte die Umwandlung der Partei nach föderalen Gesichtspunkten in den „Bund der Kommunisten Jugoslawiens“ („BdKJ“). Entsprechend wurde die der KPJ unterstehende makedonische Parteiorganisation in „Bund der Kommunisten Makedoniens“ („BKM“) umgewandelt. Die kommunistischen Einparteienherrschaften in der jugoslawischen Föderation und im jugoslawischen Gliedstaat Makedonien sollten bis ins Jahr 1990 Bestand haben.

Die zunehmende Föderalisierung Jugoslawiens, besonders aufgrund einer Verfassungsrevision im Jahre 1974, geriet jedoch zunehmend in Konflikt und Widerspruch zur kommunistischen Einparteienherrschaft. Hinzu kamen große wirtschaftliche Probleme und die divergierenden Interesse der jugoslawischen Republiken. Als in der zweiten Hälfte des Jahres 1989 die kommunistischen Systeme in den Ostblockstaaten begannen zusammenzubrechen, gelangte auch das kommunistisch-staatliche System in der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ sowie seinen „Sozialistischen Republiken“ und „Sozialistisch Autonomen Gebietskörperschaften“ an seinem Ende an. Besonders in den nordwestlichen jugoslawischen Republiken Kroatien und Slowenien war der Drang nach Demokratie, politischem Pluralismus und Marktwirtschaft besonders groß. Entscheidender Wendepunkt für den Übergang von der kommunistischen Einparteienherrschaft zu den Mehrparteiensystemen in der SFRJ und ihren Föderationssubjekten war der 14. außerordentliche Kongress des BdKJ.

Der 14. außerordentliche Kongress des BdKJ

Zwischen dem 20. und 22.01.1990 fand der 14. außerordentliche Kongress des „Bundes der Kommunisten Jugoslawiens“ statt. Zur Zeit des Kongresses war aus der Wirtschaftskrise längst eine Systemkrise der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ geworden war. Im Mittelpunkt des Kongresses stand eine 18 Punkte umfassende Reformdeklaration, bei der es um eine Neuordnung der jugoslawischen Föderation und der Stellung des BdKJ im staatlichen System ging. Diese Deklaration umfasste langjährige und strittige Themen, die das ganze Gesellschaftssystem der SFRJ betrafen: die Kompetenzverteilung in der jugoslawischen Föderation, das Herrschaftsmonopol des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens, den demokratischen Zentralismus, die Menschen- und Bürgerrechte als Freiheitsrechte, die Marktwirtschaft und den politischen Pluralismus.

In dieser Hinsicht standen sich vor allem Slowenien und Serbien gegenüber. Slowenien strebte eine neue Verfassung an, gemäß dieser die jugoslawische Föderation in eine Konföderation mit weitgehend selbständigen Republiken und autonomen Gebietskörperschaften umgewandelt werden sollte. Der demokratische Zentralismus und das Herrschaftsmonopol der kommunistischen Partei sollten abgeschafft und Menschen sowie Bürgerrechte als Freiheitsrechte garantiert werden. Des Weiteren sollte es nach den Forderungen Sloweniens in ganz Jugoslawien im April 1990 allgemeine, freie und geheime Wahlen geben. Alle politischen Prozesse der Nachkriegszeit sollten einer Revision unterzogen und das Strafrecht von politischen Straftaten befreit werden. Serbien trat weiterhin für eine starke Föderation und einen starken Staat ein. Kroatien stand an der Seite Sloweniens und Montenegro an der von Serbien. Bosnien und Herzegowina und Makedonien nahmen Positionen zwischen den jeweiligen Extremforderungen ein.

Letztendlich wurde auf dem Kongress nur eine wesentliche Änderung beschlossen: die Abschaffung des Herrschaftsmonopols des BdKJ und die Einführung des Mehrparteiensystems. Slowenien hatte bereits im Vorfeld angekündigt, den Kongress zu verlassen, wenn es sich nicht mit seinen Forderungen in Gänze durchsetzen könne und tat dies auch. Dem Versuch Serbiens den Kongress ohne Slowenien fortzusetzen widersetzten sich dann die Vertreter aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Makedonien. Auch die Parteiorganisation der Jugoslawischen Volksarmee war nicht bereit unter diesen Umständen weiterhin am Kongress teilzunehmen. Daraufhin wurde der Kongress vertagt.

Die Entwicklung bis zur Fortsetzung des 14. außerordentlichen Kongresses des BdKJ

Unter Bruch der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung der SFRJ wurden in den nordwestlichen jugoslawischen Republiken Slowenien und Kroatien Fakten geschaffen: In Slowenien gingen die politischen Reformen sehr zügig voran. Am 07.03.1990 änderte Slowenien seine Verfassung, führte ein pluralistisches System ein und änderte den Staatsnamen von „Sozialistische Republik Slowenien“ in „Republik Slowenien“ um. Mit Inkrafttreten dieser Verfassungsänderungen am 08.03.1990 war Slowenien formell kein sozialistischer Staat mit Einparteienherrschaft mehr. Am 08.04.1990 fanden dann erstmals allgemeine, freie und geheime Wahlen in einem Mehrparteiensystem statt. Des Weiteren fanden auch Präsidentenwahlen und Wahlen für das slowenische Staatspräsidium statt. Aus den Wahlen ging die „Vereinigte Demokratische Opposition“ (DEMOS), die aus christlich-sozialen, sozialdemokratischen und liberalen Parteien bestand, als Sieger hervor. Die kommunistische Partei, die jetzt „Bund der Kommunisten Sloweniens – Partei der demokratischen Erneuerung“ hieß, kam abgeschlagen auf 17 Prozent der Stimmen und musste in die Opposition gehen. Die kommunistische Einparteienherrschaft in Slowenien war damit zu ende.

Unmittelbar nach Slowenien folgte Kroatien mit der Einführung eines pluralistischen und demokratischen Mehrparteiensystems. Die ersten freien Wahlen in Kroatien fanden am 22./23.04.1990 statt. Aufgrund des kroatischen Wahlsystems gab es am 06./07.05.1990 noch einmal Stichwahlen. Bei dieser Wahl gewann die national-konservative „Kroatisch Demokratische Union“ (HDZ) mit 196 von 356 Parlamentssitzen die absolute Mehrheit der Stimmen. Die kommunistische Partei, die als „Bund der Kommunisten – Partei des demokratischen Wandels“ antrat, wurde mit 66 erreichten Parlamentssitzen stärkste Oppositionspartei. Mit dieser Wahl war die kommunistische Einparteienherrschaft auch in Kroatien beendet.

Am 17.05.1990 lief die Amtszeit von Milan Pančevski aus der Sozialistischen Republik Makedonien als Präsident des BdKJ ab. Aus diesem Grunde bestellte das Präsidium des BdKJ am 15.05.1990 noch den Montenegriner Miomir Grbović als Koordinator. Die Wahl einer neuen Präsidentin bzw. eines neuen Präsidenten sollte dann auf der Fortsetzung des 14. außerordentlichen Kongresses des BdKJ erfolgen, was jedoch nicht mehr geschah.

Die Fortsetzung/ Beendigung des 14. außerordentlichen Kongresses des BdKJ und die Folgen

Am 26./27.05.1990 wurde der 14. außerordentliche Kongress des BdKJ fortgesetzt und beendet. Die Parteiorganisation aus Slowenien, Kroatien und Makedonien waren in diesem Kongress nicht mehr vertreten. Nur noch einzelne Delegierte aus diesen Republiken nahmen teil, unter diesen noch 18 Delegierte aus der Sozialistischen Republik Makedonien. Damit war der Versuch den BdKJ zu reformieren und wiederzubeleben gescheitert. Auf dem Kongress wurde dann endgültig beschlossen, dass der BdKJ seinen Führungsanspruch in Staat und Gesellschaft aufgibt. Des Weiteren erklärte sich der BdKJ zum gleichberechtigten Wettbewerb mit anderen Parteien im Rahmen einer „demokratisch-sozialistischen Gesellschaft“ bereit.

In der weiteren Entwicklung Jugoslawiens spielte der BdKJ keine Rolle mehr. Die kommunistischen Parteiorganisationen in den jugoslawischen Republiken und autonomen Gebietskörperschaften reformierten sich oder gingen in neuen Parteien auf. Die reformierten kommunistischen Parteien waren äußerlich an den Änderungen des bzw. Zusätzen zum ursprünglichen Parteinamens zu erkennen. Der BdKJ hatte nach seinem 14. außerordentlichen Kongress faktisch aufgehört zu existieren. Am 19.11.1990 kam es zur Bildung einer neuen jugoslawischen Kommunistischen Partei. Sie trug die Bezeichnung: „Bund der Kommunisten – Bewegung für Jugoslawien“.

Das formelle Ende des sozialistischen Systems und der kommunistischen Einparteienherrschaft

Die Beschlüsse des 14. außerordentlichen Kongresses des BdKJ wurden dann auch durch eine entsprechende Änderung der Verfassung der SFRJ vom 21.02.1974 umgesetzt. Am 08.08.1990 stimmte das Parlament der SFRJ Änderungen der Verfassung und Gesetzentwürfen zu, womit die faktisch sowieso nicht mehr bestehende, führende Rolle des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens formell abgeschafft und das Mehrparteiensystem eingeführt wurde. Des Weiteren wurde das System der assoziierten Arbeit, die Selbstverwaltung der Arbeiterschaft und ihrer Betriebe, zugunsten marktwirtschaftlicher Strukturen abgeschafft.

Zu weiteren Verfassungsänderungen kam es vor allem aufgrund der Gegensätze zwischen Slowenien und Serbien nicht mehr. Mit den jugoslawischen Parlamentsbeschlüssen vom 08.08.1990 war die kommunistische Herrschaft nach rund 45 Jahren offiziell beendet. Mit der Verfassungsänderung vom 08.08.1990 waren auch die formellen Voraussetzungen für Mehrparteienwahlen und die Einführung der Marktwirtschaft in den jugoslawischen Republiken geschaffen worden. In allen jugoslawischen Republiken fanden bis Ende 1990 demokratische Mehrparteienwahlen statt. Auf der Ebene der jugoslawischen Föderation sollte es aufgrund des Zerfalls der SFRJ keine demokratischen Mehrparteienwahlen mehr geben.

Die weitere Entwicklung in der Sozialistischen Republik Makedonien

Das Parlament der damaligen „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) stimmte am 08.08.1990 den Änderungen der Verfassung und zahlreichen Gesetzentwürfen zu, womit die faktisch sowieso nicht mehr bestehende, führende Rolle des „Bundes der Kommunisten Jugoslawiens“ („BdKJ“) formell abgeschafft und das Mehrparteiensystem eingeführt wurde. Des Weiteren wurde das System der assoziierten Arbeit, die Selbstverwaltung der Arbeiterschaft und ihrer Betriebe, zugunsten marktwirtschaftlicher Strukturen abgeschafft. Bereits am 24.09.1990 beschloss das Parlament der Sozialistischen Republik Makedonien darauf aufbauend ebenfalls die Einführung eines demokratischen Mehrparteiensystems und legte den Termin für die ersten freien Mehrparteienwahlen für den 11.11.1990 bzw. für den 25.11.1990 (Stichwahlen) fest.

Die Schwäche des Bundes der Kommunisten in der SFRJ und ihrer Parteiorganisationen in den Sozialistischen Republiken hinterließ ein politisches Vakuum, welches bereits vor der formellen Einführung des Mehrparteiensystems zur Gründung von politischen Parteien führte. Bereits Anfang 1990 entstanden in der Sozialistischen Republik Makedonien Parteien, die einerseits reformkommunistisch, andererseits auch national-konservativ, liberal oder nach ethnischen Gesichtspunkten orientiert waren.

So entstand unter anderem Anfang des Jahres 1990 die „Bewegung für eine allmakedonische Aktion“ („MAAK“). Von dieser spaltete sich die „Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Demokratische Partei für die makedonische Einheit“ („IMRO-DPMNE“ bzw. „VMRO-DPNE“) ab, welche im Juni 1990 erstmals öffentlich auftrat und Mitte Juli 1990 dann auch formell gegründet wurde.

Der Bund der Kommunisten Makedoniens reformierte sich und wurde zunächst in „Bund der Kommunisten Makedoniens – Partei für demokratische Umgestaltung“ umbenannt. Unter dieser Bezeichnung trat diese Partei bei den ersten freien Parlamentswahlen in der Sozialistischen Republik Makedonien am 11.11.1990 bzw. 25.11. und 09.12.1990 an. Am 20.04.1991 ging aus dem „Bund der Kommunisten Makedoniens – Partei für demokratische Umgestaltung“ der „Sozialdemokratische Bund Makedoniens“ (SDSM) hervor. Eine alternative Übersetzung für den SDSM lautet auch „Sozialdemokratische Union Makedoniens“.

Die IMRO-DPMNE und der SDSM sind bis heute die führenden und tragenden Parteien in der Republik Makedonien. Von 1992 bis 1998 bzw. von 2002 bis 2006 wurde die makedonische Regierung von dem SDSM angeführt. Die IMRO-DPMNE führte die makedonische Regierung von 1998 bis 2002 an und stellte von 2006 bis 2017 die Regierung der Republik Makedonien. Seit dem 31.05.2017 führt die SDSM die Regierung der Republik Makedonien bzw. Nord-Makedonien an. Sowohl der SDSM als auch die IMRO-DPMNE hatten immer eine Partei der albanischen Gemeinschaft in der Republik Nord-Makedonien als Koalitionspartner, so dass die albanischen Makedonier bisher an jeder Regierung der Republik Makedonien bzw. Republik Nord-Makedonien beteiligt waren. Auch an der aktuellen Regierung der Republik Nord-Makedonien sind Parteien der albanischen Gemeinschaft beteiligt.

Die ersten demokratischen Mehrparteienwahlen in der Sozialistischen Republik Makedonien

Am 11.11.1990 fand die erste Runde der demokratischen Mehrparteienwahlen in der noch „Sozialistischen Republik Makedonien“ statt. Gleichzeitig mit der Parlamentswahl wurden die Kommunalparlamente der damaligen 34 Großgemeinden der Sozialistischen Republik Makedonien gewählt. Die zweite Runde der Parlamentswahl (Stichwahlen) fand am 25.11.1990 statt. Die Wahlbeteiligung lag im ersten Wahlgang bei 84 % und im zweiten Wahlgang bei 80 %. Es kandidierten 16 von 20 registrierten Parteien und politischen Vereinigungen.

Im ersten Wahlgang war für den Erfolg der Bewerberin oder des Bewerbers die absolute Mehrheit notwendig, wobei diese oder dieser die Stimmen von mindestens einem Drittel der Wahlberechtigten eines Wahlkreises erhalten musste. In den zweiten Wahlgang gelangten nur die Kandidierenden, die im ersten Wahlgang mindestens 7 % der Stimmen erhalten hatten. Insgesamt hatte das makedonische Parlament („Sobranie“) 120 Sitze zu vergeben.

In 10 Wahlkreise waren aufgrund von Unregelmäßigkeiten, die gehäuft in den Siedlungsgebieten der albanischen Makedonier auftraten, noch Nachwahlen erforderlich. Diese wurden am 09.12.1990 durchgeführt. Nachfolgend wird das Endergebnis dieser ersten demokratischen Mehrparteienwahl in der Sozialistischen Republik Makedonien aufgeführt.

Stärkste Kraft mit 37 von 120 Sitzen wurde die „Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Demokratische Partei für die makedonische nationale Einheit“ (Vnatrešna Makedonska Revolucionerna Organizacija – Demokratska Partija za Makedonsko Nacionalno Edinstvo / VMRO-DPMNE). Die IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) bildete mit der „Bewegung für eine allmakedonische Aktion“ (MAAK) und zwei kleineren Gruppen eine nationale Front.

Es folgte als zweitstärkste Kraft mit 31 Sitzen der „Bund der Kommunisten Makedoniens – Parteien für demokratische Umgestaltung“, aus der im April 1991 der „Sozialdemokratische Bund Makedoniens“ (Socijaldemokratski Sojuz Makedonija / SDSM) hervorging.

Mit 18 Sitzen drittstärkste Kraft wurde die „Partei der demokratischen Prosperität“ (Partija za Demokratski Prosperitet / PDP bzw. Partie e Prosperitetit Demokratik) der albanischen und moslemischen Bürger der Sozialistischen Republik Makedonien. Sieben Sitze erhielt die PDP im Bündnis mit der ebenfalls albanisch-moslemischen „Demokratischen Volkspartei“ (NDP).

Elf Sitze gingen an die später zerfallende, gesamtjugoslawische „Allianz der Reformkräfte“ des damaligen jugoslawischen Ministerpräsidenten Ante Marković, die erstmals bei einer Wahl antrat. Sechs Sitze gewann ein Bündnis aus der Allianz und der ebenfalls gesamtjugoslawisch ausgerichteten „Jungen Demokratischen Fortschrittlichen Partei“. Die zwei zuletzt genannten Parteien sowie die Roma-Partei und die Sozialisten errangen als Viererbündnis zwei weitere Sitze.

Die „Sozialistische Partei Makedoniens“ gewann vier Sitze. Diese Partei war aus dem ehemaligen „Sozialistischen Bund der Werktätigen“ hervorgegangen. Ein Sitz ging an die „Partei der Jugoslawen“ und drei weitere Sitze an unabhängige Kandidierende.

Die Bildung der ersten demokratisch-parlamentarischen Exekutive

Vor der Bildung der ersten demokratisch-parlamentarischen Regierung musste zunächst ein neuer Staatspräsident gewählt werden. Es wurde nach einer überparteilichen Persönlichkeit gesucht und die Parteien verständigten sich auf den jugoslawisch-makedonischen Staatsmann Kiro Gligorov (03.05.1917 – 01.01.2012) als Kandidierenden.

Am 27.01.1991 wählte das makedonische Parlament im zweiten Wahlgang mit 114 Stimmen bei 119 anwesenden Abgeordneten Kiro Gligorov zum Staatspräsidenten der Sozialistischen Republik Makedonien. Kiro Gligorov war der Kandidierende der Reformkommunisten und hatte bereits eine erfolgreiche langjährige Karriere in der jugoslawischen Politik hinter sich gebracht. Auf diesen Kandidierenden einigten sich am 23.01.1991 alle im Parlament vertretenden Parteien, nach dem Kiro Gligorov am 19.01.1991 aufgrund des Widerstands der VMRO-DPMNE noch die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlte. Zum Vizepräsidenten wählte das makedonische Parlament am 01.02.1991 den damaligen Vorsitzenden der VMRO-DPMNE Ljubčo Georgievski, welcher am 22.10.1991 bereits wieder zurücktrat.

Der makedonische Präsident Kiro Gligorov wurde zur prägenden Gestalt auf dem Weg der Republik Makedonien in die Unabhängigkeit, auch wenn dieser zunächst noch mit der jugoslawischen Idee verbunden war. Ihm ist es im Wesentlichen zu verdanken, dass der Weg in die Unabhängigkeit friedlich und ohne Krieg vonstatten ging. Auch die Einbeziehung der ethnisch-albanischen Gemeinschaft in die Regierung der Sozialistischen Republik Makedonien bzw. der Republik (Nord-)Makedonien ging auf seinen Einfluss und seine Initiative zurück und wird seitdem ununterbrochen so gehandhabt.

Aufgrund des Wahlergebnisses gab es keine eindeutigen Mehrheiten für eine bestimmte Regierungskoalition, so dass langwierige Verhandlungen die Folge waren. Im März 1991 einigten sich die Parteien im Parlament auf eine „Regierung der Experten“, so dass Staatspräsident Kiro Gligorov am 07.03.1991 den Unabhängigen Nikola Kljušev (02.10.1927 – 16.01.2008) zum Ministerpräsidenten ernannte und mit der Regierungsbildung beauftragen konnte. Die erste demokratisch-parlamentarische Regierung bestand überwiegend aus Parteilosen, nur zwei Regierungsmitglieder waren parteigebunden und gehörten jeweils der VMRO-DPMNE und den Reformkommunisten an. Drei Mitglieder der Regierung waren Angehörige der albanischen Gemeinschaft. Außenminister wurde der parteilose Denko Malevski.

Am 20.03.1991 wurde die erste nichtkommunistische Regierung vom Parlament bestätigt. Bei der Abstimmung votierten 83 Abgeordnete für die Regierung, 17 dagegen und drei enthielten sich. Damit konnte sich die Regierung zunächst auf über Zweidrittel der Abgeordneten stützen. Innenpolitisch stand sie vor großen Aufgaben: Die Wirtschaftslage in der Sozialistischen Republik Makedonien war sehr schwierig. Die Arbeitslosenquote lag bei über 20 Prozent und die Inflationsrate betrug im Jahr 1990 etwa 120 Prozent.

Doch auch das Schicksal des makedonischen Staates musste geklärt werden. Dieser wurde durch Parlamentsbeschluss am 15.04.1991 von „Sozialistischer Republik Makedonien“ in „Republik Makedonien“ umbenannt. Daraufhin erklärte Griechenland im Mai 1991, dass es eine internationale Anerkennung der Republik Makedonien unter diesem Namen verhindern wolle. Damit war der sogenannte Namensstreit geboren, der an sich ein Kulturstreit um die Bedeutung und Verwendung der Bezeichnung „Makedonien“ und der damit assoziierten Bezeichnungen für die makedonische Kulturnation und Sprache war. Dieser Kultur- und Namensstreit wurde erst durch das Prespa-Abkommen vom 17.06.2018 mit Griechenland überwunden. Seit dem 12.02.2019 heißt die Republik Makedonien völker- und staatsrechtlich „Republik Nord-Makedonien“.

Das makedonische Parlament stellte auf der Sitzung am 15.04.1991 außerdem fest, dass die Republik Makedonien ausschließlich vom Parlament, dem Staatspräsidenten und der Regierung der Republik Makedonien geführt wird.

Grundlegende Entscheidung der demokratisch legitimierten Legislative und Exekutive

Das erste frei gewählte makedonische Parlament verabschiedete am 25.01.1991 per Akklamation eine Souveränitätserklärung, in der das „Recht auf Selbstbestimmung einschließlich des Rechtes auf Sezession“ von der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) betont wurde.

Das makedonische Parlament stellte auf einer Sitzung am 15.04.1991 fest, dass die Republik Makedonien ausschließlich vom Parlament, dem Staatspräsidenten und der Regierung der Republik Makedonien geführt wird. Ebenfalls auf dieser Sitzung wurde durch Beschluss des Parlaments die „Sozialistische Republik Makedonien“ in „Republik Makedonien“ umbenannt.

Daraufhin erklärte Griechenland im Mai 1991, dass es eine internationale Anerkennung der Republik Makedonien unter diesem Namen verhindern wolle. Damit war der sogenannte Namensstreit geboren, der an sich ein Kulturstreit um die Bedeutung und Verwendung der Bezeichnung „Makedonien“ und der damit assoziierten Bezeichnungen für die makedonische Kulturnation und Sprache war. Dieser Kultur- und Namensstreit wurde erst durch das Prespa-Abkommen vom 17.06.2018 mit Griechenland überwunden. Seit dem 12.02.2019 heißt die Republik Makedonien völker- und staatsrechtlich „Republik Nord-Makedonien“.

Zunächst wurde noch eine Reform der jugoslawischen Föderation angestrebt, an deren Fortbestand die Republik Makedonien schon aus wirtschaftlichen Gründen Interesse hatte. Nach makedonischer Auffassung sollte der jugoslawische Bundesstaat in einen Bund souveräner jugoslawischer Staaten umgewandelt werden. Allerdings scheiterten alle Reformversuche an den Gegensätzen zwischen den jugoslawischen Nationen und ihrer Staatswesen. Mit den Unabhängigkeitserklärungen der Republiken Kroatien und Slowenien setzte am 25.06.1991 der endgültige Zerfall der SFRJ ein, womit die Reformversuche ihr Ende fanden.

Nach dem endgültigen Scheitern der jugoslawischen Föderation hatte die Republik Makedonien die Wahl mit den Republiken Serbien und Montenegro eine neue Föderation („Bundesrepublik Jugoslawien“) zu bilden oder die Unabhängigkeit anzustreben. Aufgrund der damaligen aggressiven und nationalistischen serbischen Politik entschied sich das Parlament der Republik Makedonien für letzteren Weg und ließ darüber am 08.09.1991 ein Referendum abhalten. In diesem sprachen sich bei einer Beteiligung von 75 % über 90 % der abstimmenden makedonischen Bürgerinnen und Bürger für die Unabhängigkeit und Souveränität der Republik Makedonien aus, wobei diese das Recht haben sollte, einem neu zu formierenden und später nie gegründeten jugoslawischen Staatsgefüge aus souveränen Staaten beizutreten. Am 18.09.1991 erklärte das makedonische Parlament formell die Unabhängigkeit der Republik Makedonien von der SFRJ.

Die bereits im Frühjahr 1991 begonnenen Arbeiten an einer neuen Verfassung konnten nach der Klärung des staatsrechtlichen bzw. völkerrechtlichen Status der Republik Makedonien nun zum Abschluss gebracht werden. Bereits am 18.11.1991 beschloss das makedonische Parlament mit der erforderlichen Mehrheit die Verfassung und setzte damit die Unabhängigkeit des makedonischen Staates auch materiell-rechtlich um. Die feierliche Proklamation der Verfassung erfolgte am 20.11.1991 auf einer Festsitzung des makedonischen Parlaments. In dieser noch heute gültigen Verfassung wird die Republik Makedonien bzw. Republik Nord-Makedonien als souveräner, unabhängiger, demokratischer und sozialer Staat definiert. Damit war der Übergang der makedonischen Gesellschaft von einem kommunistischen Einparteiensystem in ein demokratisch-pluralistisches System endgültig abgeschlossen.

Am 22.01.1992 zog die Republik Makedonien alle ihre Vertreter aus den Bundesorganen der SFRJ ab und vollzog damit auch eine organisatorische Trennung von der sich auflösenden jugoslawischen Föderation. Am 24.02.1992 gelang es dem makedonischen Staatspräsidenten Kiro Gligorov eine Vereinbarung mit der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) zu erzielen, wonach diese sich verpflichtete, bis zum 15.04.1992 aus der Republik Makedonien abzuziehen. Dieser Abzug war bereits am 26.03.1992 beendet und verlief friedlich. Durch die Einführung einer eigenen Währung mit der Bezeichnung „Denar“ am 27.04.1992 ging die Republik Makedonien auch währungspolitisch ihren eigenen Weg und vollzog damit einen letzten Akt der Trennung von der SFRJ, welche am gleichen Tag mit der Proklamation der „Bundesrepublik Jugoslawien“ durch Serbien und Montenegro endgültig aufhörte zu existieren.

Hauptziel der makedonischen Regierungspolitik war nun die völkerrechtliche Anerkennung der Republik Makedonien, welche aufgrund des Namensstreits durch Griechenland zunächst stark behindert wurde. Nur wenige Staaten erkannten die Republik Makedonien zunächst völkerrechtlich an. Die Aufnahme der Republik Makedonien in die Vereinten Nationen am 08.04.1993 erfolgte zunächst unter der provisorischen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“. Bilateral wurde die Republik Makedonien ab 1993 von der großen Mehrheit der Staaten auf der Welt unter ihrem verfassungsmäßigen Namen anerkannt.

Aufgrund des Namens- und Kulturstreits mit Griechenland war der Weg der Republik Makedonien in die Europäische Union (EU) und NATO zunächst auf Jahrzehnte versperrt. Erst im Jahr 2018 konnte der Namens- und Kulturstreit mit Griechenland durch das Prespa-Abkommen vom 17.06.2018 beigelegt werden. Seit dem 12.02.2021 heißt die Republik Makedonien im staats- und völkerrechtlichen Verkehr „Republik Nord-Makedonien. Am 26.03.2020 beschloss der Europäische Rat, die Versammlung der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten den Start der EU-Beitrittsgespräche mit Nord-Makedonien. Seit dem 27.03.2020 ist Nord-Makedonien Mitglied der NATO.

Ausblick und Fazit

Neben der Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Korruption werden die Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (EU) und die weitere Verbesserung der inner-ethnischen Beziehungen große Herausforderungen für die Republik Nord-Makedonien sein. Dafür muss auch die soziale und wirtschaftliche Situation deutlich verbessert werden. Große Probleme bestehen auch im Bereich des Umweltschutzes. Insgesamt waren die Reformanstrengungen der Regierung der Republik Nord-Makedonien bezüglich der Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen zu Bulgarien und Griechenland sowie der Wiederherstellung der Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit erfolgreich. Weitere Reformen sind jedoch erforderlich. Des Weiteren muss der wieder aufgeflammte Kulturstreit mit Bulgarien überwunden werden. Dies geht jedoch nur auf Basis einer rein objektiv-wissenschaftlichen Klärung. Dafür sieht der „Vertrag zur Freundschaft, Guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit“ zwischen Bulgarien und Nord-Makedonien vom 01.08.2017  die entsprechenden Mechanismen vor. Entsprechend muss auch der Kulturstreit mit Griechenland auf Basis des Prespa-Abkommens zwischen Griechenland und der Republik Nord-Makedonien vom 17.06.2018 weiterhin inhaltlich geklärt werden.

Das demokratisch-parlamentarische Regierungssystem in der Republik Nord-Makedonien hat sich zwar stabilisiert, ist jedoch weiterhin geprägt von einem Machtkampf zwischen den Regierungsparteien und der Opposition. Verantwortlich dafür sind sowohl die Regierungsparteien und ihre Akteure als auch die Opposition und ihre Akteure. Doch hier muss ein Umdenken stattfinden. Schon einmal konnte durch besonnenes Verhalten und Verhandeln der IMRO-DPNE, der SDSM und von zwei Parteien der albanisch-makedonischen Gemeinschaft eine schwere politische Krise erfolgreich überwunden werden. Das war im Jahre 2001, bei dem es um einen Ausgleich zwischen ethnischen bzw. slawischen und albanischen Makedoniern nach einem bewaffneten Konflikt zwischen diesen ging. Die damals Verantwortlichen schlossen ein Rahmenabkommen und setzten es staatsrechtlich um. Es kam zu einer Machtteilung und zu einem Interessensausgleich. Ein entsprechender parteiübergreifender Schulterschluss blieb bei der Überwindung der kulturellen Streitigkeiten mit Bulgarien und Griechenland in den Jahren von 2017 bis 2019 aus. Nur einzelne Mitglieder der Opposition verhalfen der Regierung zu einem Erfolg.

Das demokratisch-parlamentarische Regierungssystem muss auch rund 30 Jahre nach der Einführung in der Republik Nord-Makedonien weiter demokratisch-rechtsstaatlich stabilisiert und etabliert werden. Dazu gehört eine effektive Interaktion zwischen Regierungsmehrheit und Opposition auf Basis von demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Nur so kann das demokratisch-parlamentarische Regierungssystem seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und dem Wohl aller Menschen in der Republik Nord-Makedonien dienen. Es sollte endlich zu einem überparteilichen Bekenntnis zur demokratisch-parlamentarischen Regierungsform mit klaren demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln kommen. Im Ergebnis wäre dies ein wichtiger Beitragzur Überwindung der aktuellen Probleme in der Republik Nord-Makedonien.