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Die Unabhängigkeit (03.03.1992) und Entwicklung von Bosnien und Herzegowina

von Andreas Schwarz

Am 03.03.1992 erklärte Bosnien und Herzegowina als vierte jugoslawische Republik nach Slowenien, Kroatien und Makedonien ihre Unabhängigkeit von der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“). Während die kroatischen und die muslimischen (bosniakischen) Bosnier mit großer Mehrheit für die Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina waren, wurde sie von den serbischen Bosniern mit großer Mehrheit strikt abgelehnt. Die Folge war ein brutaler, kriegerischer Konflikt zwischen den drei staatstragenden Volksgruppen von Bosnien und Herzegowina. Erst im November / Dezember 1995 wurde dieser Konflikt zwischen diesen Volksgruppen durch das Abkommen von Dayton formell und materiell beendet. Aufgrund des Krieges zwischen den bosnischen Volksgruppen und des Abkommens von Dayton ist Bosnien und Herzegowina staatsrechtlich zweigeteilt in eine bosniakisch-kroatische Entität („Föderation Bosnien und Herzegowina“) und in eine serbische Entität („Republika Srpska“), die durch eine Föderation miteinander verbunden sind. Durch diese Föderation der zwei Entitäten bleibt Bosnien und Herzegowina als Völkerrechtssubjekt erhalten.

Hintergrund

Im Gegensatz zu allen anderen ehemaligen jugoslawischen Republiken hat Bosnien und Herzegowina nicht eine, sondern drei staatstragende Volksgruppen: Bosniaken (Muslime), Kroaten und Serben. Damit bildet Bosnien und Herzegowina einen Vielvölkerstaat, der mit dem ehemaligen föderalen Staat Jugoslawien als Vielvölkerstaat vergleichbar ist. Nach der letzten Volkszählung von Oktober 2013 bekennen sich von den 3,79 Millionen bosnisch-herzegowinischen Einwohnern 50,1 % zu der bosniakischen (muslimischen), 30,8 % zu der serbischen und 15,4 % zu der kroatischen Volksgruppe. Nach einer Volkszählung aus dem Jahr 1991 gab es noch 4,4 Millionen Einwohner in Bosnien und Herzegowina, von denen sich 43,5 % zu der bosniakischen (muslimischen), 31, 2 % zu der serbischen und 17,4 % zu der kroatischen Volksgruppe bekannten. Es hat also zwischen 1991 und 2013 deutliche Verschiebungen in der Gesamtzahl der Einwohner und in den Anteilen für die jeweilige Volksgruppe gegeben. Der Rückgang der Gesamtbevölkerung beträgt rund 14 %. Etwa 610.000 Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina verließen seit 1991 den Staat oder wurden im ethnischen Krieg zwischen 1991 und 1995 vertrieben oder getötet.

Während der überwiegende Teil der kroatischen und der serbischen Volksgruppe staatsrechtlich in den ehemaligen jugoslawischen Republiken Kroatien und Serbien organisiert sind, gibt es für die bosniakische Volksgruppe nur Bosnien und Herzegowina. Lange Zeit war der Status der Bosniaken bzw. der Muslime als Volksgruppe umstritten. So wurden sie teilweise als muslimische Kroaten oder Serben angesehen. Es zeigte sich jedoch, dass sich die Bosniaken bzw. Muslime selbst größtenteils als eigenständige Volksgruppe betrachteten. Im Laufe der Geschichte von Bosnien und Herzegowina haben sich die Bosniaken bzw. Muslime aufgrund ihrer Lebensweise zu einer eigenständigen Volksgruppe entwickelt, die im Jahr 1968 entsprechend staatsrechtlich innerhalb der SFRJ anerkannt wurde und heute auch von der internationalen Staatengemeinschaft als eigenständig anerkannt wird. Entsprechend gibt es auch drei offizielle Sprachen in Bosnien und Herzegowina: Bosnisch, Kroatisch und Serbisch. Während die Bosniaken muslimisch sind, sind die kroatischen Bosnier überwiegend römisch-katholisch und die serbischen Bosnier überwiegend serbisch-orthodox. Mit Bosnier werden die Angehörigen der staatstragenden Völker des Staates Bosnien und Herzegowina bzw. die Bosniaken, Kroaten und Serben in Bosnien und Herzegowina unabhängig von den jeweiligen Ethnien bezeichnet, mit Bosniaken die Muslime als eine der drei staatstragenden Volksgruppen.

Jahrhundertelang lebten die verschiedenen Ethnien mit ihren verschiedenen Religionen friedlich nebeneinander und miteinander. In Bosnien und Herzegowina als Bestandteil der jugoslawischen Föderation (1943 bis 1992) waren alle Organe des Staates und alle öffentlichen Einrichtungen paritätisch 1:1:1 mit Angehörigen der drei staatstragenden Volksgruppen besetzt, unabhängig von ihrem tatsächlichen Anteil an der Gesamtbevölkerung. Bosnien und Herzegowina funktionierte als gemeinsamer Staat der bosniakischen, kroatischen und serbischen Bosnier solange die jugoslawische Föderation funktionierte. Als jedoch die jugoslawische Föderation als gemeinsamer Staat der südslawischen Völker scheiterte, musste folgerichtig die zukünftige Entwicklung von Bosnien und Herzegowina als gemeinsamer Staat der bosniakischen, kroatischen und serbischen Bosnier geklärt werden. Die dabei auftretenden Gegensätze konnten nicht geklärt und überwunden werden und so führte diese Entwicklung zwar zur Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina jedoch auch zu einem Krieg zwischen den drei staatstragenden Volksgruppen.

Der Weg in die Unabhängigkeit

Bosnien und Herzegowina hatte sich den Weg in die Unabhängigkeit ebenso wie die Republik Makedonien nicht leicht gemacht. Im Falle Bosnien und Herzegowinas spielten nicht nur wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle sondern auch die komplexe innerethnische Struktur. Nach dem Anfang 1990 der Kommunistische Bund zerfallen war, bildeten sich neue Parteien. Diese organisierten sich überwiegend nach ethnisch-nationalen Kriterien und grenzten sich so voneinander ab.

Im Mai 1990 wurde die „Partei der Demokratischen Aktion“ (SDA) als die größte und  bedeutendste Partei der bosniakischen Bosnier gegründet. Ihr Vorsitzender wurde der spätere Präsident von Bosnien und Herzegowina Alija Izetbegović. Die kroatischen Bosnier organisierten sich überwiegend in der „Kroatischen Demokratischen Gemeinschaft Bosniens und der Herzegowina“ (HDZBiH), einem Ableger der bei den ersten freien Wahlen in Kroatien erfolgreichen Partei „Kroatischen Demokratischen Gemeinschaft“ (HDZ) von Franjo Tuđman. Im Juli 1990 wurde von den serbischen Bosniern die „Serbische Demokratische Partei“ (SDS) gegründet, deren erster Vorsitzender Radovan Karadžić wurde.

Die ersten Mehrparteienwahlen am 18.11.1990 in Bosnien und Herzegowina spiegelten vor allem die innerethnischen Abgrenzungen wieder. Mit 86 von 240 Sitzen wurde die SDA unter dem Vorsitz von Alija Izetbegović stärkste Partei, gefolgt von der SDS unter dem Vorsitz von Radovan Karadžić mit 72 von 240 Sitzen und der HDZBiH mit 44 von 240 Sitzen. Die nichtreligiöse Alternative zur SDA, die „Muslimische Bosnische Organisation“ (MBO) erreichte 13 von 240 Sitzen. Die Reformkommunisten kamen mit ihren Verbündeten auf 14 Sitze und die projugoslawische Partei „Allianz der Reformkräfte“ vom damaligen jugoslawischen Ministerpräsidenten Ante Marković auf 12 Sitze. Präsident von Bosnien und Herzegowina wurde nach internen Absprachen im Parlament der Vorsitzende der stärksten Partei, der SDA, Alija Izetbegović (bosniakischer Bosnier). Präsident des Parlaments wurde der Vorsitzende der SDS Radovan Karadžić (serbischer Bosnier) und Ministerpräsident wurde mit Jure Pelivan (kroatischer Bosnier) ein Vertreter der HDZBiH. Diese Ämterverteilung sollte zu einem politischen Ausgleich zwischen den Vertretern der drei staatstragenden Volksgruppen führen.

Doch spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 1991 wurden die politischen Gegensätze zwischen den staatstragenden Volksgruppen so stark, dass der politische Ausgleich illusorisch wurde. Zunächst verhielten sich alle Kräfte moderat. Der Präsident von Bosnien und Herzegowina Alija Izetbegović versuchte ebenso wie der Präsident der Republik Makedonien Kiro Gligorov die jugoslawische Föderation als reformierten Bundesstaat zu erhalten. Am 03.06.1991 veröffentlichten beide Präsidenten einen Vorschlag für eine Reform des jugoslawischen Bundesstaates. Dieser Vorschlag versuchte die Vorstellungen Sloweniens und Kroatiens sowie die der jugoslawischen Bundesregierung unter Ante Marković und die des serbischen Blocks (Serbien mit seinen zwei autonomen Gebietskörperschaften Kosovo und Vojvodina sowie Montenegro) unter einem Hut zu bringen. Nach diesem Vorschlag sollte Jugoslawien als loser Staatenverband, der weder eine klassische Föderation noch eine klassische Konföderation sein sollte, seine Souveränität, seine internationale Identität und seine äußeren Grenzen behalten, ein einheitliches Wirtschaftsgebiet mit gemeinsamer Währung, gemeinsamer Armee und Außenpolitik bilden, gleichzeitig sollten aber auch die Mitgliedsstaaten souverän sein und sogar diplomatische Missionen im Ausland unterhalten können. Dieser Vorschlag wurde bei einem Treffen der Präsidenten der sechs jugoslawischen Republiken in Sarajevo am 06.06.1991 auch positiv aufgenommen, doch von der weiteren Entwicklung im Juni 1991 überholt. Am 25.06.1991 erklärten die Republiken Kroatien und Slowenien ihre Unabhängigkeit von der SFRJ. Daraufhin brach in Slowenien und Kroatien ein Krieg aus. Der Krieg in Slowenien wurde bereits nach kurzer Zeit beendet, der Krieg in Kroatien dauerte mehrere Jahre. Am 18.07.1991 beschloss das Präsidium der SFRJ den Abzug der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) aus Slowenien, was auch umgesetzt wurde. Der überwiegende Anteil der JNA aus Slowenien wurde nach Bosnien und Herzegowina abgezogen. Dies sollte sich später, als der Krieg auch in Bosnien und Herzegowina begann, als besonders verhängnisvoll erweisen.

In einem serbisch dominierten Bundesstaat sahen nach der Abspaltung von Kroatien und Slowenien weder Bosnien und Herzegowina noch die Republik Makedonien eine Zukunft. Nach der Unabhängigkeitserklärung der Republik Makedonien am 18.09.1991 musste zwangsläufig auch die staatsrechtliche Zukunft von Bosnien und Herzegowina entschieden werden. Doch die Gegensätze zwischen den drei staatstragenden Volksgruppen ließen eine gemeinsame Lösung nicht zu. Die bosniakischen und die kroatischen Bosnier waren überwiegend für die Unabhängigkeit der Republik Bosnien und Herzegowina von der SFRJ, die serbischen Bosnier waren überwiegend strikt gegen einen unabhängigen Staat Bosnien und Herzegowina. Die serbischen Bosnier wollten ihre Siedlungsgebiete der Republik Serbien oder als eigene bundesstaatliche Einheit der zwischen den jugoslawischen Republiken Serbien und Montenegro geplanten Föderation, der späteren „Bundesrepublik Jugoslawien“ anschließen. Herbei waren die beanspruchten Siedlungsgebiete größer als der Anteil der serbischen Bosnier an der Gesamtbevölkerung von Bosnien und Herzegowina. Auch gab es in der Regel keine homogenen Siedlungsgebiete der drei staatstragenden Ethnien, so dass jede vernünftige territoriale Abgrenzung an sich unmöglich war. Bei jeder territorialen Abgrenzung einer Volksgruppe waren zwangsläufig auch immer die anderen Volksgruppen betroffen und so überschnitten sich die jeweiligen Gebietsansprüche dieser drei bosnisch-herzegowinischen Staatsnationen. 

Am 15.10.1991 zerbrach die Einheit der Volksgruppen auch staatsrechtlich. An diesem Tag erklärte das Parlament der Republik Bosnien und Herzegowina mit der Mehrheit seiner bosniakisch-bosnischen und kroatisch-bosnischen Abgeordneten den Staat Bosnien und Herzegowina für Souverän. Dies war zwar noch keine formelle Unabhängigkeitserklärung, jedoch eine wichtige Vorstufe zur Unabhängigkeit. Die Abgeordneten der serbischen Bosnier verließen daraufhin das Parlament von Bosnien und Herzegowina und bildeten ein eigenes Parlament. Bereits am 09.01.1992 wurde die „Srpska Republika (Serbische Republik) von Bosnien und Herzegowina“ ausgerufen, die am 12.08.1992 den heutigen Namen „Republika Srpska“ („Serbische Republik“) erhielt. Die internationale Staatengemeinschaft machte die Anerkennung von Bosnien und Herzegowina als Völkerrechtssubjekt von einer Volksabstimmung abhängig, die am 29.02. und 01.03.1992 durchgeführt wurde. An dieser Volksabstimmung nahmen im Prinzip nur die bosniakischen und kroatischen Bosnier teil, von den serbischen Bosniern wurde sie überwiegend boykottiert. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 63 % sprachen sich 99,4 % der Bosnier für die Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina aus. Die formelle Unabhängigkeitserklärung erfolgte am 03.03.1992, am 06.04.1992 erfolgte die völkerrechtliche Anerkennung des Staates Bosnien und Herzegowina durch die Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG). Einen Tag später erkannten auch die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) den neuen Staat völkerrechtlich an. In die Vereinten Nationen (VN) wurde er am 22.05.1992 aufgenommen. Die Unabhängigkeit wurde von einem gewaltsamen und grausamen Krieg zwischen den drei staatstragenden Volksgruppen überschattet. Im Rahmen dieses Krieges kam es zu kaum vorstellbaren Massakern und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der Krieg in Bosnien und Herzegowina (1992 – 1993)

Der Krieg in Bosnien und Herzegowina begann bereits Ende März 1992 und er war der grausamste der Kriege im zerfallenden Jugoslawien bzw. der grausamste in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Den Kriegsverlauf und die Kriegsfolgen für die Zivilbevölkerung im Einzelnen darzustellen, würde den Umfang dieses Kapitels sprengen, doch sollen die wichtigsten Aspekte zusammengefasst werden.

Die „Armee der Republik Bosnien und Herzegowina“ bestand aus zirka 50.000 Mitgliedern und war sehr schlecht ausgerüstet. Sie bestand vor allem aus den Beständen der Territorialverteidigung von Bosnien und Herzegowina. In ihr kämpften zwar überwiegend bosniakische Bosnier, aber auch kroatische und serbische Bosnier. Die Armee der Republik Bosnien und Herzegowina kämpfte für den Erhalt und für die Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina als Staat.

Die „Armee der Republika Srpska“ konnte auf die Bestände der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) zurückgreifen, hatte 70.000 bis 100.000 Mitglieder und war bestens ausgerüstet. Die Armee der serbischen Bosnierkämpfte gegen den unabhängigen Staat Bosnien und Herzegowina. Ihr Ziel war die Eingliederung der serbischen Siedlungsgebiete von Bosnien und Herzegowina in die Republik Serbien bzw. in die Bundesrepublik Jugoslawien. Die JNA versuchte zunächst die jugoslawische Föderation zu erhalten, unterstützte jedoch später offen die serbischen Bosnier und ihre Armee.

Die kroatischen Bosnier gründeten im Januar 1992 den „Kroatischen Verteidigungsrat“ als Armee, die zirka 50.000 Mitglieder umfasste. Sie war die Armee der am 18.11.1991 proklamierten „Kroatischen Gemeinschaft Herceg-Bosna“, aus der am 28.08.1993 die „Kroatische Republik Herceg-Bosna“ hervorging. Sie kämpfte sowohl gegen die serbischen als auch gegen die bosniakischen Bosnier. Zwischenzeitlich ging sie jedoch auch Allianzen mit ihren jeweiligen Gegnern ein, um ihre Ziele zu erreichen. Kriegsziel war die Herauslösung der „Herceg-Bosna“ aus Bosnien und Herzegowina und der Anschluss an die Republik Kroatien. Am Ende des Krieges ging der Kroatische Verteidigungsrat eine Allianz mit der Armee der Republik Bosnien und Herzegowina ein und kämpfte gegen die Armee der Serbischen Republik.

Neben den Armeen der drei staatstragenden Volksgruppen und der JNA gab es auch noch mindestens 45 paramilitärische Gruppen in Bosnien und Herzegowina, die ihre jeweiligen Volksgruppen und ihre Kriegsziele unterstützten.

Erste Kämpfe brachen Ende März 1992 um die Stadt Bosanski Brod im Norden von Bosnien und Herzegowina aus. In der Nacht vom 05.04. auf dem 06.04.1992 brach der Krieg um die bosnisch-herzegowinische Hauptstadt Sarajevo aus, der zu einer vierjährigen Belagerung von Sarajevo durch die serbischen Bosnier führen sollte. Serbische Freischärler drangen in die Polizeiakademie von Sarajevo ein, eine Friedensdemonstration in der Nähe des Hotels Holiday Inn wurde von Heckenschützen beschossen und von einem in den Bergen um Sarajevo gebildeten Belagerungsring aus wurden durch Artillerie Granaten auf Sarajevo geschossen. Die serbischen Bosnier und ihre Armee führten einen rücksichtslosen Kampf gegen die Armee der Republik Bosnien und Herzegowina und gegen die nichtserbische bosnisch-herzegowinische Zivilbevölkerung. Aufgrund der zahlenmäßigen und technischen Überlegenheit der Armee der Serbischen Republik hatte ihr die Armee der Republik Bosnien und Herzegowina kaum etwas entgegenzusetzen.

Im Rahmen der militärischen Eroberungen kam es zu einer Vertreibung der nichtserbischen Bosnier durch die Armee der Serbischen Republik, zuerst aus den Gebieten entlang des Flusses Drina und später auch aus den anderen eroberten Gebiete von Bosnien und Herzegowina. Dabei kam es zu den berüchtigten Verbrechen an der Zivilbevölkerung, etwa Massenvergewaltigungen oder Massenerschießungen. Es wurden Geiseln genommen und Konzentrationslager eingerichtet. Auf diese Weise brachten die serbischen Bosnier zirka 70 % des Territoriums der Republik Bosnien und Herzegowina unter ihre Kontrolle. Auch im Rahmen der Kriegshandlungen der anderen beteiligten Armeen kam es zu schwerwiegenden Verbrechen, etwa Vertreibungen und Erschießungen. Diese Verbrechen erreichten jedoch nicht das systematische Ausmaß der durch die serbischen Bosnier begangenen Verbrechen. Gleichwohl sind sie deshalb nicht weniger verbrecherisch.

Nachdem der Krieg immer mehr eskalierte, berief Ende August 1992 der damalige britische  Premierminister John Major eine Jugoslawien-Friedenskonferenz in London ein. Die Konferenz vereinbarte einen Waffenstillstand, der nicht eingehalten wurde. Der Krieg ging im vollen Umfang weiter. Auch ein verhängtes Flugverbot über das Kriegsgebiet konnte den Krieg nicht wesentlich beeinflussen. Die Konferenz setzte als Vermittler der damaligen EG (ab Dezember 1993 Europäische Union, EU) Lord Owen und als Vermittler der Vereinten Nationen (UN) den ehemaligen amerikanischen Außenminister Cyrus Vance ein. Im Auftrag der Konferenz sollten sie einen Waffenstillstand erreichen und eine politische Neuordnung von Bosnien und Herzegowina herbeiführen. Ihr Plan von Januar 1993, der sogenannte „Vance-Owen-Plan“, sah die Föderalisierung von Bosnien und Herzegowina bzw. die Einteilung des Staates in zehn weitgehend autonome Kantone vor. Sowohl die bosniakischen als auch die serbischen Bosnier lehnten den Plan zunächst ab, die kroatischen Bosnier stimmten ihm zu. Erst nach mehrmaligem Umarbeiten stimmten sowohl die bosniakischen Bosnier unter ihrem Präsidenten Alija Izetbegović als auch die Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien, Dobrica Ćosić und Slobodan Milošević, zu. Nur die serbischen Bosnier unter ihrem Präsidenten Radovan Karadžić  lehnten ihn weiterhin ab. Sowohl die Präsidenten Dobrica Ćosić und Slobodan Milošević als auch der damaligen griechische Ministerpräsident Konstantin Mitsotakis versuchten den Präsidenten der Republika Srpska, Radovan Karadžić, zu einer Annahme des Vance-Owen-Planes zu bewegen. Er stimmte ihm zwar zu, machte eine endgültige Entscheidung jedoch von einer Entscheidung des Parlaments der Republika Srpska abhängig. Dieses Parlament entschied am 06.05.1993 mit 51 gegen 2 Stimmen bei 12 Enthaltungen gegen den Vance-Owen-Plan. In einem Referendum wurde am 15. / 16.05.1993 diese Ablehnung mit großer Mehrheit auch von den serbischen Bosniern bestätigt. Cyrus Vance trat daraufhin als Vermittler zurück, zu seinem Nachfolger wurde Thorvald Stoltenberg berufen.

Am 16.06.1993 wurde von Cyrus Vance und Thorvald Stoltenberg in Genf zu einer neuen Jugoslawienkonferenz eingeladen. Es nahmen neben den Präsidenten der Republiken Bosnien und Herzegowina (Alija Izetbegović), Kroatien (Franjo Tuđman) und Serbien (Slobodan Milošević) auch die Führer der serbischen Bosnier (Radovan Karadžić) und der Serben in Kroatien (Mate Boban) teil. Der Vance-Owen-Plan wurde nun offiziell aufgegeben, stattdessen sollte Bosnien und Herzegowina nun in drei Einheiten nach ethnischen Gesichtspunkten untergliedert werden. Jedem der drei staatstragenden Völker würde eine Einheit zugerechnet, die im Rahmen einer Konföderation lose miteinander verbunden sein sollen. Auch dieser sogenannte Owen-Stoltenberg-Plan wurde nie umgesetzt. Der Krieg in Bosnien und Herzegowina ging unvermindert weiter und konnte nicht beendet werden. Erst im Jahre 1994 kam langsam Bewegung in die Sache, doch dauerte es noch bis Ende 1995 bis der Krieg beendet werden konnte.

Der Krieg in Bosnien und Herzegowina (1994 – 1995)

1994 legte die sogenannte Bosnien-Kontaktgruppe, die aus Vertretern der Vereinigten Staaten von Amerika, der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirlands, der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschlands bestand, einen neuen Friedensplan vor. Dieser sah die Aufteilung der Republik Bosnien und Herzegowina in zwei staatliche Einheiten (Entitäten) vor, einmal in eine bosniakisch-kroatische-Föderation als Einheit und einmal in eine serbische Einheit. Der Staat Bosnien und Herzegowina wurde so staatsrechtlich nach ethnischen Gesichtspunkten geteilt jedoch als einheitliches Völkerrechtssubjekt erhalten. Bis auf die serbischen Bosnier stimmten alle Beteiligten diesem Plan zu. Am 31.07.1994 forderte der Präsident der Republik Serbien die serbischen Bosnier öffentlich auf den Plan zu akzeptieren. Als diese sich weiterhin weigerten, brach die Bundesrepublik Jugoslawien am 04.08.1994 alle Beziehungen zu der „Serbischen Republik“ in Bosnien und Herzegowina ab. Noch am 19.08.1994 beschloss das Parlament der Serbischen Republik in Bosnien und Herzegowina die Vereinigung mit der Bundesrepublik Jugoslawien und schickte eine entsprechende Note an das Parlament der Bundesrepublik Jugoslawien, sowie die Parlamente der jugoslawischen Republiken Serbien und Montenegro. Die Präsidenten der Serbischen Republik in Bosnien und Herzegowina und der „Serbischen Republik Krajina“ in Kroatien, Radovan Karadžić und Milan Martić, unterzeichneten ein Dokument über ein Projekt der Vereinigung der beiden serbischen Republiken mit der Bundesrepublik Jugoslawien. Die Bundesrepublik Jugoslawien lehnte sowohl die Vereinigung mit der Serbischen Republik in Bosnien und Herzegowina als auch mit der Serbischen Republik Krajina in Kroatien ab. Stattdessen stimmte die Bundesrepublik Jugoslawien am 08.09.1994 einer internationalen Überwachung der Grenze zu Bosnien und Herzegowina zu.

Während sich die serbischen Bosnier unnachgiebig zeigten, kam es zu einer Einigung zwischen den bosniakischen und kroatischen Bosniern. Am 18.03.1994 unterzeichneten der Präsident von Bosnien und Herzegowina Alija Izetbegović und der Präsident der Republik Kroatien Franjo Tuđman die Washingtoner Verträge. Mit diesen Verträgen wurden nicht nur die Feindseligkeiten zwischen den bosniakischen und den kroatischen Bosniern beendet sondern mit der Gründung der „Föderation Bosnien und Herzegowina“ auch ein gemeinsamer staatlicher Rahmen geschaffen. Diese noch heute bestehende Föderation umfasst die Siedlungsgebiete der bosniakischen und der kroatischen Bosnier und ist in 10 Kantone untergliedert. Bis zur Beendigung des Krieges fungierten die Institutionen der Föderation Bosnien und Herzegowina auch als Institutionen des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina. Nun kämpften die bosniakischen und kroatischen Bosnier zusammen gegen die serbischen Bosnier für den Erhalt des Staates Bosnien und Herzegowina. Auch die NATO griff verstärkt Stellungen der serbischen Bosnier aus der Luft an.

Am 11.07.1995 kam es zu dem folgenschweren Massaker von Srebrenica. Die Armee der serbischen Bosnier nahm die UN-Schutzzone um Srebrenica ein und ermordete trotz der Anwesenheit von UN-Blauhelmsoldaten etwa 8.000 männliche Bosniaken. Dies war das größte Kriegsverbrechen auf dem Balkan seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und wird als Völkermord eingestuft. Ausführlich wird darauf in dem Artikel Das Massaker von Srebrenica“ eingegangen. Als am 28.08.1995 der  Markale-Markt in Sarajevo von Granaten getroffen wurde und 37 Menschen dabei starben, griff die NATO ab dem 30.08.1995 verstärkt die Stellungen der serbischen Bosnier an. Bis zum 14.09.1995 wurden im Rahmen der Luftoperation, an der acht Nationen teilnahmen, über 3.500 Einsätze geflogen. Kriegsschiffe der Vereinigten Staaten von Amerika feuerten 13 Marschflugkörper ab und zerstörten das Hauptquartier der Armee der serbischen Bosnier. Die Luft- und Seeoperationen der NATO, vor allem der Beschuss von Flugabwehrstellungen und militärischer Infrastruktur, wurden im September 1995 bis zum Rückzug der serbischen Bosnier aus der Sicherheitszone um Sarajevo fortgesetzt. Gleichzeitig gingen die Armeen der bosniakischen und der kroatischen Bosnier mit Unterstützung aus der Republik Kroatien gegen die serbischen Bosnier vor.

Im Oktober 1995 rückten Einheiten der Armee der Republik Bosnien und Herzegowina, des Kroatischen Verteidigungsrates und der Armee der Republik Kroatien Richtung Banja Luka, dem Zentrum der serbischen Bosnier vor. Dabei wurden große territoriale Gewinne erzielt und serbische Bosnier vertrieben. Viele serbische Bosnier flüchteten. Insgesamt muss beachtet werden, dass Vertreibungen und andere Kriegsverbrechen durch alle beteiligten Kriegsparteien durchgeführt worden sind. Unter dem Druck der Ereignisse waren nun auch die serbischen Bosnier zu Verhandlungen über das Ende des Krieges und der Zukunft von Bosnien und Herzegowina bereit.

Der Vertrag von Dayton und das Ende des Krieges

Die Serbische Republik in Bosnien und Herzegowina erklärte sich am 29.08.1995 dazu bereit, zusammen mit der Bundesrepublik Jugoslawien eine gemeinsame Delegation mit jeweils drei Vertretern von jeder Seite zu bilden, die an den kommenden Verhandlungen teilnehmen sollte. Bei Stimmengleichheit sollte das Votum des Präsidenten der Republik Serbien, Slobodan Milošević, den Ausschlag geben, außerdem war er befugt Vereinbarungen zu unterzeichnen. Am 08.09.1995 kamen die Außenminister der Bundesrepublik Jugoslawien (Milan Milutinović), der Republik Kroatien (Mate Granić) und von Bosnien und Herzegowina (Muhammed Sacibey) unter Einbeziehung der Bosnien-Kontaktgruppe (Vereinigte Staaten von Amerika, Russische Föderation, Bundesrepublik Deutschland, Französische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Europäische Union) zu Gesprächen in Genf zusammen. Dabei wurden die Grundsätze einer Friedenslösung und der staatsrechtlichen Struktur für Bosnien und Herzegowina festgelegt. Bosnien und Herzegowina sollte demnach aus zwei weitgehend autonomen Entitäten bestehen, der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Serbischen Republik. Die genaue territoriale Aufteilung war noch nicht klar, doch sollte gemäß der Bosnien-Kontaktgruppe 51 % der Föderation Bosnien und Herzegowina und 49 % der Serbischen Republik zustehen. Beide Entitäten sollten Sonderbeziehungen zu ihren Nachbarstaaten, also die Föderation Bosnien und Herzegowina zur Republik Kroatien und die Serbische Republik zur Bundesrepublik Jugoslawien (heute Serbien), eingehen können. Dies stieß jedoch auf Seiten der bosniakischen Bosnier im Falle der Serbischen Republik in Bosnien und Herzegowina auf Ablehnung. Weitere entsprechende Gespräche wurden am 26.09.1995 in New York durchgeführt.

Bereits am 18.10.1995 vereinbarten Bosnien und Herzegowina und die Bundesrepublik Jugoslawien die gegenseitige Einrichtung von Verbindungsbüros in den jeweiligen Hauptstädten Sarajevo und Belgrad. Erstmals seit Beginn des Krieges auf dem Balkan kamen die Präsidenten von Bosnien und Herzegowina (Alija Izetbegović), Kroatien (Franjo Tuđman) und Serbien (Slobodan Milošević) am 01.11.1995 auf der US-Luftwaffenbasis Wright-Patterson bei Dayton (Bundesstaat Ohio) zu Friedensgesprächen zusammen. Zunächst einigten sich die Präsidenten Kroatiens und Serbiens in der Nacht vom 01.11. auf den 02.11.1995 darauf, den kroatisch-serbischen Konflikt in der Republik Kroatien mit friedlichen Mitteln zu lösen. Anschließend verhandelten die Präsidenten von Bosnien und Herzegowina, der Republik Kroatien und der Republik Serbien drei Wochen lang über eine Friedenslösung für Bosnien und Herzegowina und die zukünftige staatsrechtliche Struktur von Bosnien und Herzegowina. Am 21.11.1995 paraphierten die drei Präsidenten in Dayton die erreichte Vereinbarung über Bosnien und Herzegowina.

Demnach besteht Bosnien und Herzegowina bis heute aus zwei autonomen Entitäten, die durch eine Föderation miteinander verbunden sind. Diese Föderation verfügt als zentrale Organe über eine rotierende Präsidentschaft aus den Vertretern der drei staatstragenden Volksgruppen, ein Zweikammernparlament (Volksvertretung und Vertretung der Entitäten), eine gemeinsame Regierung mit einem Ministerpräsidenten, ein Verfassungsgericht und eine Zentralbank. Auch die territoriale Aufteilung wurde festgelegt: Die Föderation Bosnien und Herzegowina erhielt als Entität 50 % des Territoriums von Bosnien und Herzegowina und die Serbische Republik als Entität 49 %. Hauptstadt blieb Sarajevo. Über die Zukunft des Distrikts Brčko (1 % des Territoriums) sollte im Rahmen von Verhandlungen entschieden werden. Heute untersteht der Distrikt Brčko als Kondominium (gemeinsam verwaltetes Territorium) der beiden Entitäten direkt der Verwaltung des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina. Am 14.12.1995 wurde das Friedensabkommen für Bosnien und Herzegowina in Paris feierlich von den Präsidenten von Bosnien und Herzegowina (Alija Izetbegović), der Republik Kroatien (Franjo Tuđman) und der Republik Serbien (Slobodan Milošević) unterzeichnet. Neben dem US-Präsidenten Bill Clinton und dem französischen Präsidenten Jacques Chirac waren noch ein Dutzend anderer Staats- und Regierungschefs anwesend. Der Vertrag von Dayton beendete einen furchtbaren Krieg und bildet bis heute die Grundlage für Bosnien und Herzegowina.

Nachbetrachtung

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschloss am 15.12.1995 mit der Resolution 1031 die völkerrechtliche Grundlage für die Implementierung des Tags zuvor geschlossenen Vertrags von Dayton. Gemäß dieses heute noch gültigen Beschlusses werden der Frieden und die Umsetzung des Vertrages von Dayton militärisch durch eine internationale Friedenstruppe (zunächst: Implementation Force, IFOR) gewährleistet. Diese IFOR (Übersetzt: Umsetzungstruppe) stand unter NATO-Kommando und hatte sehr weitgehende Befugnisse. Durch die Resolution 1088 des UN-Sicherheitsrates vom 12.12.1996 erfolgte die Übertragung des IFOR-Mandats auf die Nachfolgemission SFOR (Stabilisation Force, dt. Stabilisierungsstreitkräfte). Aufgrund der Resolution 1575 des UN-Sicherheitsrates vom 22.11.2004 trat im Dezember 2004 die Europäische Union (EU) die Nachfolge für die SFOR-Mission an. Die EUFOR („European Union Force“), multinationale Militärverände der Europäischen Union, gewährleisten im Rahmen der „Operation Althea“ bis heute den Frieden in Bosnien und Herzegowina. Ein Ende dieser Mission ist bisher nicht absehbar.

Für die zivile Umsetzung des Vertrages von Dayton ist gemäß der Resolution 1031 der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina zuständig. Er hat ebenfalls weitgehende Befugnisse. Er kann demokratisch gewählte Vertreter des Staates entlassen, Gesetze erlassen oder aufheben und staatliche Behörden errichten. Von den entsprechenden Rechten wurde durch den Hohen Repräsentanten auch Gebrauch gemacht, wenn sich die staatlichen Vertreter der drei staatstragenden Volksgruppen nicht einigen konnten oder wollten. Vor allem Maßnahmen, die materiell nicht mit dem Vertrag von Dayton vereinbar waren, wurden so annulliert. Mittlerweile hält sich der Hohe Repräsentant sehr zurück und beschränkt sich auf das Kritisieren von Entscheidungen, welche nicht mit dem Abkommen von Dayton im Einklang stehen. Zum einen sollen die bosnisch-herzegowinischen Politiker selbstverantwortlich entscheiden, zum anderen fehlt mittlerweile auch der internationale Rückhalt für Maßnahmen in Bosnien und Herzegowina.

Die heutige Struktur des Staates ist ein Ergebnis des Krieges und funktioniert nicht optimal. Noch immer ist das Misstrauen zwischen den drei staatstragenden Volksgruppen groß und ihre Interessen zum Teil gegensätzlich. Der Staat ist mit seiner komplizierten Struktur in seiner Organisation schwerfällig und kostenintensiv. Einer schwachen Föderation mit zentralen Organen stehen zwei weitgehend autonome Entitäten gegenüber, von der sich eine Entität (Föderation Bosnien und Herzegowina) noch einmal in zehn weitgehend autonome Kantone gliedert. Die Abgrenzungen der beiden Entitäten sind ein Ergebnis des Krieges und keine logische Folge der ethnischen Zusammensetzung der jeweiligen Gebiete vor Beginn des Krieges. Neben den drei staatstragenden Volksgruppen in Bosnien und Herzegowina gibt es noch anderer Völker, die in der Organisation des Staates nicht ausreichend berücksichtigt werden. So kann zum Beispiel nur ein bosniakischer, kroatischer und serbischer Bosnier Mitglied im Präsidium des Staates Bosnien und Herzegowina werden, Vertreter aus den anderen Volksgruppen nicht. Insgesamt ist der Zusammenhalt der drei staatstragenden Volksgruppen in ihrem gemeinsamen Staat bei weitem noch nicht ausreichend. In der jetzigen Organisationsform und bei den bestehenden Problemen kann Bosnien und Herzegowina nicht der Europäischen Union (EU) beitreten.

Ohne eine Änderung der Mentalitäten der drei staatstragenden Volksgruppen und ohne eine daraus resultierende Reform ihres gemeinsamen Staatswesens bleibt die Zukunft des Staates mit Problemen behaftet und damit ungewiss. Noch immer akzeptieren vor allem die serbischen Bosnier den gemeinsamen Staat Bosnien und Herzegowina nicht und streben die Abspaltung von ihm an. Der gemeinsame Staat Bosnien und Herzegowina ist ein komplizierter Kompromiss zwischen den drei staatstragenden Volksgruppen. Dieser in Staatsform gegossene Kompromiss funktioniert nicht besonders gut. Doch eine andere Lösung, etwa die Aufteilung von Territorien nach ethnischen Gesichtspunkten und ihr Anschluss an die Nachbarstaaten, ist noch weniger durchführbar. Die Völker leben in der Regel nicht in homogenen Siedlungsgebieten sondern durchmischt miteinander und das in beiden Entitäten. Ein gemeinsamer Staat Bosnien und Herzegowina mag für die beteiligten Völker keine Ideallösung sein, sie ist wahrscheinlich jedoch die bestmögliche Lösung. In diesem Sinne sollte der Staat Bosnien und Herzegowina als gemeinsamer Staat der bosniakischen, kroatischen und der serbischen Bosnier sowie der anderen in ihm lebenden Nationalitäten erhalten bleiben. Doch sollten alle Beteiligten an einer Reform des Staates arbeiten und das Zusammenleben neu organisieren. Der Krieg sollte sich nicht mehr in den staatlichen Strukturen widerspiegeln und das friedliche Zusammenleben der Völker dadurch beeinflussen. Frieden, Stabilität und Wohlstand in Bosnien und Herzegowina werden durch einen gemeinsamen und funktionierenden Staat am besten gewährleistet.