von Andreas Schwarz
Die Verfassungsgeschichte des modernen makedonischen Staates begann im Jahr 1944 und ist mit damit relativ jung. Im Falle des modernen griechischen Staates begann deren Verfassungsgeschichte mit dem Beginn der griechischen Revolution am 25. März 1821. Diese Revolution führte im Ergebnis zur Herausbildung der heutigen modernen griechischen Nation und zur Gründung eines griechischen Nationalstaates. Die erste griechische Verfassung trat am 01. Januar 1822 in Kraft. Auf die Geschichte und Entwicklung des griechischen Verfassungsrechts sowie auf die heute gültige Verfassung der Hellenischen Republik vom 09. Juni 1975 geht dieser Artikel ausführlich ein.
Der Text der „Verfassung der Hellenische Republik vom 09.06.1975„
Der Beginn der griechische Revolution (1821)
Die Filiki Etairia (griechisch für Freundschaftsbund) plante die Revolution am 25. März 1821 aus drei verschiedenen Orten gleichzeitig zu entfachen: die Peloponnes, Konstantinopel und das Fürstentum Moldau. Hinter dieser Revolution stand zu dieser Zeit allerdings noch nicht die gesamte griechische Bevölkerung, da für viele der Begriff der Nation noch zu abstrakt war. Auch war der dritte Ort der beginnenden Revolution, das Fürstentum Moldau, überwiegend rumänisch besiedelt und nicht griechisch. Als Alexander Ypsilantis mit 450 Mann in der Moldau einmarschierte, leisteten die Rumänen widerstand, griffen die Griechen und nicht die osmanischen Besatzer an. Der Einmarsch in der Moldau scheiterte und Alexander Ypsilantis zog sich nach Österreich zurück, wo er schließlich in Wien starb.
Auch der Aufstand in Konstantinopel wurde niedergeschlagen und der griechisch-orthodoxe Patriarch zur Strafe durch die Osmanen erhängt. Der neue griechisch-orthodoxe Patriarch und andere kollaborierende Patrioten verurteilten daraufhin die griechische Revolution. Nur auf der Peloponnes wurde diese zu einem Erfolg. Die ganze Peloponnes wurde durch die griechischen Revolutionäre eingenommen und die muslimische Bevölkerung dabei vertrieben. Die osmanischen Truppen verfuhren entsprechend mit der griechischen Bevölkerung auf der griechischen Halbinsel. Nach der Befreiung der Peloponnes wurde am 20. Dezember 1821 in Nea Epidavros die erste griechische Nationalversammlung eröffnet.
Der Verlauf der griechischen Revolution (1821 – 1825)
Nach dem erfolgreichen Verlauf der Revolution auf der Peloponnes blieb die Lage bis 1825 unverändert und die Fronten im Süden Griechenlands verhärtet. Weder die osmanische noch die griechische Seite war stark genug, um militärisch eine Veränderung der Situation herbeizuführen. Der osmanischen Seite stand keine große Flotte zur Verfügung, so dass sie von ihren Basen in Thessalien aus ihren Weg an der Küste in Richtung Süden bahnen mussten. Da eine Überwinterung an der Grenze zur Peloponnes nicht möglich war, mussten sie im Herbst wieder zurückmarschieren.
Die griechische Seite wiederum verfügte über keine organisierte Armee, die für einen erfolgreichen Vorstoß in den Norden nötig gewesen wäre. Sie vermochten nur aufgrund der logistischen Probleme der osmanischen Truppen die Peloponnes zu verteidigen. Ein weiterer Grund für das verharren der Fronten war ein Streit unter den Griechen um die Führung innerhalb der griechischen Revolution. Es bildeten sich zwei Lager heraus: Die bewaffneten Landarbeiter und die früheren Klephten sahen in Theodoros Kolokotronis ihren Anführer und bildeten das eine Lager. Das andere Lager wurde von den Führern der Nationalversammlung Alexandros Mavrokordatos und Georgios Kountouriotis sowie ihren Anhängern gebildet.
Ein letzter Grund für das verharren der Fronten waren die Interessen vom Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland, von Frankreich und von Russland. Sie hatten vor allem finanzielle Interessen im Osmanischen Reich und versuchten diese durch Interventionen sicherzustellen. Auch die verschiedenen strategischen Interessen der drei Mächte spielten eine große Rolle, so dass die Beibehaltung des Status Quo die bevorzugte Lösung war.
Die Endphase der Revolution (1825 – 1830)
Das Eingreifen von fremden Mächten sowohl zugunsten der griechischen Seite als auch der osmanischen Seite bestimmte die Endphase der griechischen Revolution. Im Jahr 1825 sicherte der osmanische Sultan den Ägyptern die Herrschaft über die osmanisch besetzten ägyptischen Gebiete zu, worauf ein ägyptisches Heer unter der Führung von Mehmet Ali den Osmanen zur Hilfe eilte. Das ägyptische Heer landete in der Peloponnes und eroberte den Hafen von Navarino. Es wäre jetzt ein leichtes gewesen, die ganze Peloponnes von den zerstrittenen Griechen zurückzuerobern und damit die griechische Revolution zu beenden. Die europäischen Mächte waren jedoch nicht dazu bereit die Herrschaft über Griechenland und Ägypten Mehmet Ali zu überlassen und griffen so zugunsten der Griechen ein.
Die europäischen Mächte vereinigten ihre Kräfte und stellten eine gemeinsame Flotte auf. Mit dieser Flotte wurde im Oktober 1827 in der Schlacht von Navarino die gegnerische Flotte vernichtend geschlagen und damit der osmanisch-ägyptische Einfluss auf der Peloponnes beendet. Der Russisch-Türkische Krieg (1828 – 1830) bildete den Schlussakt der griechischen Revolution. Nach dem Einmarsch von russischen Truppen in das Osmanische Reich kapitulierte der Sultan und im Jahr 1830 wurde im Rahmen des Londoner Protokolls die Errichtung des ersten modernen griechische Staates seit dem Ende des Byzantinischen Reiches im Jahre 1453 beschlossen. Dieser Staat wurde als kleines und unabhängiges griechisches Königreich gegründet.
Der Beginn der modernen Verfassungsgeschichte Griechenlands (1822 – 1832)
Eine aus 67 Mitgliedern bestehende Nationalversammlung tagte seit dem 15. Dezember 1821 in der griechischen Stadt Epidaurus. Diese proklamierte im Januar 1822 die Unabhängigkeit Griechenlands und verabschiedete eine provisorische Verfassung. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die griechischen Gebiete größtenteils unter osmanischer Herrschaft. Ein Erfolg der Revolution war noch nicht abzusehen. Die provisorische Verfassung gliederte sich in Titel und Kapitel und bestand aus 110 Artikeln. Sie regelte die Prinzipien der Repräsentation des griechischen Volkes und der Aufteilung der staatsorganisatorischen Zuständigkeiten. Die provisorische Administration Griechenlands bestand demnach aus einem parlamentarischen und einem exekutiven Zweig. Diese wählten einen aus elf Mitgliedern bestehenden judikativen Zweig, welcher gegenüber den anderen Zweigen unabhängig war. Die provisorische Administration war insbesondere für das Gesetzgebungsverfahren und die Verwaltung in Griechenland zuständig.
Aufgrund von politischen Kämpfen trat im März/April 1823 eine neue, die sogenannte zweite Nationalversammlung in der griechischen Stadt Astros zusammen. Diese revidierte die provisorische Verfassung von Epidaurus aus dem Jahr 1822. Sie war nun knapper und rechts-technisch prägnanter formuliert. Des Weiteren wurden die Rechte der Legislative gestärkt, indem sie eine größere Kontrolle über die Exekutive ausüben konnte. Zuvor hatte die Exekutive noch ein absolutes Vetorecht gegenüber Beschlüssen der Legislativen. Nach der Verfassungsrevision wurde daraus nur noch ein aufschiebendes Veto, welches von der Legislative durch einen erneuten Beschluss überstimmt werden konnte. Die Verfassung von 1823 stärkte auch den Schutz der individuellen Rechte und führte ein demokratisches Wahlrecht ein.
Im Jahr 1827 wurde in der griechischen Stadt Troizena eine dritte Nationalversammlung einberufen. Diese bestellte Ioannis Kapodistrias einstimmig für eine siebenjährige Amtszeit zum Gouverneur von Griechenland. Wieder beschloss eine Nationalversammlung eine Verfassungsrevision. In der nun mehr dritten Verfassung seit der griechischen Revolution flossen demokratische und liberale Grundsätze ein. Erstmals wurde der Begriff der Volkssouveränität eingeführt. Demnach geht die Staatsgewalt vom griechischen Volk aus. Des Weiteren wurden die Staatsgewalten strikt getrennt. Das Parlament, die Legislative, war nunmehr ausschließlich für die Gesetzgebung zuständig. Der Gouverneur von Griechenland war ausschließlich für die Exekutive verantwortlich. Die Verfassung normierte sowohl die Rechte der einzelnen Menschen als auch die des griechischen Volkes bzw. der Nation.
Der Beginn der modernen griechischen Verfassungsrechtsentwicklung fand während der griechischen Revolution statt. In dieser Zeit stand das griechische Territorium, dessen Grenzen völkerrechtlich nicht definiert waren, weiterhin überwiegend unter osmanischer Oberhoheit. Entsprechend war die politische Situation von massiven Schwierigkeiten und Unordnung geprägt. Aus diesem Grund schlug der Gouverneur von Griechenland im Januar 1828 die Aussetzung der Rechte des Parlaments vor und das Parlament nahm den Vorschlag an. Entsprechend konnte der Gouverneur nun Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen und weitgehend ohne Kontrolle regieren. Das Parlament gründete zunächst die „Panellinion“ und später den „Senat“, zwei Körperschaften mit beratender Funktion.
Gouverneur Ioannis Kapodistrias kam als Außenseiter in die griechische Politik, so dass er für die zerstrittenen griechischen Klans und Parteien zunächst als ungefährlich galt. Allerdings brachten ihn seine Versuche den weitgehend am Boden liegenden Staat zu regieren sehr bald in Konflikt mit den traditionellen Kräften. Seine Ordnungsmaßnahmen, Reformen und sehr zügige Reorganisation des griechischen Staates überforderten viele Griechinnen und Griechen. Hinzu kamen außenpolitische Probleme. Die Unabhängigkeit von Griechenland wurde sehr stark vom Vereinigten Königreich unterstützt. Allerdings stand die gegenüber dem Russischen Reich freundliche Politik von Kapodistrias den Interessen des Vereinigten Königreiches teilweise entgegen. Zunehmend wurde das Verhältnis von Kapodistrias zum Vereinigten Königreich von großen Spannungen geprägt.
Außerdem gab es Probleme mit der griechischen Bevölkerung, so dass Kapodistrias ein strafferes autokratisches Regierungssystem etablierte. Dieses System blieb den Griechinnen und Griechen jedoch fremd. Hinzu kamen Vorwürfen, Kapodistrias würde bestimmte Gebiete Griechenlands begünstigen und Vetternwirtschaft betreiben. Er wurde auch verdächtigt, die griechische Krone anzustreben und den Verzicht von Prinz Leopold von Coburg auf diese Krone vorsätzlich herbeigeführt zu haben. Daraufhin brachen auf Hydra und in der Mani Aufstände aus, so dass Kapodistrias den Fürst von Mani Petros Mavromichalis verhaften ließ. Der Bruder und der Sohn des Verhafteten töteten Kapodistrias im Dezember 1831 auf dem Weg zur Kirche St. Spyridon in Nafplion. Nachfolger als Gouverneur von Griechenland wurde Augstinos Kapodistrias, der Bruder des ermordeten Gouverneurs. Dieser trat allerdings im April 1832 von seinem Amt zurück, als es zu Aufständen gegen seine Regierung gekommen war. Die staatsrechtliche Entwicklung von 1828 bis 1832 gilt als „Erste Hellenische Republik“.
Die Verfassungsrechtsentwicklung im unabhängigen Griechenland (1832 – 1911)
Politische Machtkämpfe in Folge der Ermordung des Gouverneurs von Griechenland veranlassten die Signatarmächte Frankreich, Russland und das Vereinigten Königreich in Griechenland zu intervenieren und seine Unabhängigkeit im Londoner Protokoll vom 07. Mai 1832 anzuerkennen. Die griechischen Revolution war damit erfolgreich und Griechenland unabhängig. Allerdings hatte Griechenland noch ein deutlich kleineres Territorium als heute. Die heute griechischen Teile von Makedonien und Thrakien sowie die Insel Kreta blieben noch bis 1912 unter osmanischer Oberhoheit. Des Weiteren bestimmte das Londoner Protokoll, dass Griechenland eine Monarchie und der bayrische Prinz Otto dortiger König werden sollte.
Die Verfassung von 1832 führte als Staatsform eine absolute Monarchie ein, welche auf die gewachsenen liberalen und sozialen Strukturen in Griechenland aus Unkenntnis keine Rücksicht nahm. Des Weiteren wurden wesentliche Machtstrukturen von griechischen Familienclans beherrscht, die es verstanden, ihre Klientelen zu bedienen. Diese Verfassungsordnung war aufgrund der politischen und sozialen Rahmenbedingungen zum Scheitern verurteilt. Das autokratische Regime unter König Otto war sehr unbeliebt, so dass es zunächst zu einem Militärputsch kam, welcher sich zu einem Volksaufstand ausweitete. König Otto musste, um an der Macht bleiben zu können, Zugeständnisse machen.
Im Jahr 1844 beschloss eine griechische Nationalversammlung eine neue Verfassung. Diese schaffte die absolute Monarchie zugunsten einer konstitutionellen ab und führte die Gewaltenteilung ein. Des Weiteren wurden individuelle Grundrechte, wie etwa das Briefgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung, eingeführt. Die Hütung der Verfassung wurde dem Patriotismus der Griechinnen und Griechen anvertraut. Sowohl die Zusammensetzung der verfassungsgebenden Nationalversammlung als auch die Verfassung selbst waren allerdings noch nicht völlig souverän von den Griechinnen und Griechen bestimmt worden. Auch wenn jetzt andere Körperschaften, etwa das Parlament, an der Regierung und Verwaltung Griechenlands beteiligt waren, so blieb die konstitutionelle Macht des Monarchen immer noch sehr stark. Im Jahr 1862 bracht ein erneuter Volksaufstand aus, der letztendlich zum Sturz von König Otto führte. Zunehmend hatte er auch die Unterstützung von den Signatarmächten verloren.
Im Jahr 1864 beschloss die zweite griechische Nationalversammlung in Athen eine neue Verfassung. Diese Verfassung normierte das Prinzip der Volkssouveränität als Quelle der Staatsgewalt und führte das Demokratieprinzip als Staatsgrundsatz ein. Griechenland wurde zu einer parlamentarischen Monarchie. Wesentliche politische Einscheidungen wurden von nun an durch das Parlament und nicht mehr durch die Königin bzw. den König getroffen. Die Zusammensetzung des Parlaments wurde in allgemeiner, direkter, geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger für vier Jahre bestimmt. Der Senat als zweite Kammer wurde abgeschafft. Beeinflusst wurde die aus 110 Artikeln bestehende Verfassung von den Verfassungen der konstitutionellen Monarchien Belgiens und Dänemarks. Die Rechte der Königin bzw. des Königs wurden beschränkt, indem etwa ihre bzw. seine Verfügungen der Gegenzeichnung durch die Regierung bedurften. So konnte der König zwar das Parlament einberufen, jedoch bedurfte z.B. die königliche Parlamentsauflösungsverfügung der Gegenzeichnung durch die Regierung. Bei der Berufung der Regierung durch den König musste dieser wiederum auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament und damit auf den Volkswillen Rücksicht nehmen.
Die Verfassungsrechtsentwicklung von 1911 bis 1941
Die Jahrhundertwende in Griechenland war geprägt von bedeutenden gesellschaftspolitischen Veränderungen. Zunächst stieg die Mittelschicht in Griechenland auf, was natürlich auch zu politischen Umwälzungen führte. So verschwanden allmählich die bestehenden politischen Parteien und Praktiken. Die bisherigen politischen Strukturen mussten sich der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gesellschaft anpassen. Es bauten sich zunächst Spannungen zwischen den alten politischen Strukturen und den sich ändernden gesellschaftspolitischen Entwicklungen auf. In Folge kam es im Jahre 1909 zu einem Militärputsch, der jedoch auch in Teilen eine bürgerliche Revolution war. Inspiriert wurde dieser Putsch vom Aufstand der Jungtürken im Jahre 1908, welche das Osmanische Reich reformieren wollten und im Ergebnis die Gründung der noch heute existierenden Republik Türkei unter Kemal Mustafa Atatürk im Jahr 1923 herbeiführten.
Auch in Griechenland war der Aufstand erfolgreich. Zwar kam es zu Widerständen im Parlament, doch fanden wesentliche Forderungen im Jahr 1911 in einer Verfassungsnovellierung Eingang. Des Weiteren wurde mit Eleftherios Venizelos der Anführer der Liberalen Partei neuer griechischer Ministerpräsident. Die Verfassungsnovellierung beinhaltete einen Ausbau der liberalen individuellen Grundrechte. Durch ein neues öffentliches Recht wurde der Schutz der Menschenrechte ausgebaut und die Rechtsstaatlichkeit gestärkt. Aufgrund der Verfassungsnovellierung wurden auch die staatlichen Institutionen modernisiert. Der Schutz des Eigentums wurde ebenso gewährleistet, wie das Recht auf Enteignung aus sozialen Gründen. Aufgrund dieser Regelung konnte z.B. Land an arme Bauern verteilt werden. Um individuelle Rechte gegenüber der öffentlichen Gewalt auch durchsetzen zu können, wurde ein Oberstes Verwaltungsgericht eingeführt. Insgesamt wurde durch die Verfassungsnovellierung die richterliche Unabhängigkeit gestärkt. Die Gleichheit vor dem Gesetz und Steuergerechtigkeit wurden ebenso verfassungsrechtlich normiert, wie das Recht auf Teilhabe, etwa kostenlose Bildung für alle. Es wurden auch die Grundsätze des Beamtentums neu geregelt und ein obligatorischer Militärdienst eingeführt.
Zwischen König Konstantin I und Ministerpräsident Venizelos kam es während des ersten Weltkrieges (1914 – 1918) aus außenpolitischen Gründen zu einer Kontroverse. Es kam zu regionalen Spaltungen zwischen Anhängern von Venizelos (Makedonien, ost-ägäischen Inseln und Kreta) und der griechischen Monarchie (Südroumeli und Peloponnes) mit jeweils zwei Regierungen. Nach dem König Konstantin I Griechenland verließ und sein Sohn Alexander als sein Nachfolger im Amt verstarb, wurde Konstantin I im Jahr 1920 aufgrund einer Volksabstimmung wieder zurückgerufen. Dieser wurde jedoch im Jahr 1922 von einem venizelistischen Offizier gestürzt. Damit endete die griechische Monarchie zunächst faktisch, bevor sie aufgrund einer Volksabstimmung im Jahr 1924 auch formell abgeschafft wurde.
Am 25. März 1824 beschloss die „Vierte Athener konstituierende Versammlung“ die formelle Abschaffung der Monarchie und die Einführung einer parlamentarischen Republik. Die staatsrechtliche Phase von 1924 bis 1935 wird als „Zweite Hellenische Republik“ bezeichnet. Eine entsprechende Verfassung wurde 1925 in Kraft gesetzt. Allerdings etablierten sich unter Theodoros Pangalos und Georgios Kondylis 1925 bzw. 1926 Diktaturen in Griechenland. Auch nach der Überwindung dieser Diktaturen blieb die Lage instabil. Mit der Verfassung von 1927 sollte die parlamentarische Republik konsolidiert werden, was im Ergebnis jedoch nicht gelang.
Im Jahr 1935 gewannen die Royalisten wieder die Oberhand und riefen König Georg II. auf den Thron zurück. Mit seiner Thronbesteigung am 03. November 1935 endete die zweite Griechische Republik. Zu einer entsprechenden Verfassungsreform kam es allerdings nicht mehr. Die Mehrheiten im Parlament blieben instabil. Im April 1936 berief der König Ioannis Metaxas zum Präsidenten des Ministerrates (Ministerpräsident). Dieser suspendierte nach der blutigen Niederschlagung von Arbeiterunruhen die Verfassung sowie das Parlament und führte ein autoritäres Regime ein. Dieses Regime dauerte bis zum Einmarsch der deutschen Wehrmacht im April 1941 an.
Von 1941 bis 1944 bzw. in Teilen bis Mai 1945 war Griechenland von bulgarischen, deutschen und italienischen Truppen besetzt. Bereits während des griechischen Widerstands gegen die Besatzer kam es ab dem Jahr 1943 auch zu einem Konflikt zwischen der Volksfront (den Linken) auf der einen sowie den Konservativen und Monarchisten (den Rechten) auf der anderen Seite.
Die Verfassungsrechtsentwicklung zwischen 1952 und 1974
Nach dem Ende der Besatzung kam es zwischen 1946 und 1949 zwischen Kommunisten sowie Konservativen und Royalisten zu einem Bürgerkrieg in Griechenland. Die königliche Regierung galt vor allem im Westen als Legitime Regierung Griechenlands. Die Kommunisten wurden wiederum durch die unter kommunistischer Herrschaft stehenden Staaten Albanien, Bulgarien und Jugoslawien unterstützt. Die Sowjetunion und ihre Satellitenstaaten hielten sich weitgehend zurück. Aus außenpolitischen Gründen stellten Bulgarien und Jugoslawien ihre Unterstützung ein. Die Royalisten gewannen die Oberhand und im Oktober 1949 war der Bürgerkrieg beendet.
In den Jahren 1950 und 1951 fanden Parlamentswahlen in Griechenland statt, bei denen die rechten Parteien jeweils stärkste Einzelkräfte wurden. Jedoch gelang es Parteien der Mitte die Regierung zu bilden. Das vierte verfassungsändernde Parlament beschloss am 22. Dezember 1951 die Verfassung für das Königreich Griechenland, welche am 01. Januar 1952 in Kraft trat. Diese Verfassung basiert im Wesentlichen auf der Verfassung von 1911 und führte die parlamentarische Monarchie in Griechenland ein. Frauen erhielten das aktive und passive Wahlrecht. Die Verfassung gliederte sich in 14 Kapitel und 114 Artikel. Im Jahr 1952 wurde das Verhältniswahlrecht zugunsten eines Mehrheitswahlrechts abgeschafft. In Folge gewann eine rechte Partei die Mehrheit aller Parlamentssitze.
Griechenlands Wirtschaft war aufgrund des Zweiten Weltkrieges und des Bürgerkrieges weitgehend zerstört. Es fehlten finanzielle Ressourcen, die dringend für einen Wiederaufbau benötigt wurden. Formell war der Staat eine demokratisch-parlamentarische Demokratie. Tatsächlich herrschte jedoch ein totalitäres System, in dem Militär, Polizei, Gendarmerie, Miliz, Justiz und Geheimdienste eng zusammenarbeiten. Dieses System bildete im Untergrund einen Nebenstaat („Parakratos“), welcher jeder öffentlichen oder sonstigen Kontrolle entzogen war. Um die wirtschaftlichen Probleme in den Griff zu bekommen, ersuchte Griechenland zunächst in den USA und anschließend in der Bundesrepublik Deutschland um Finanzhilfen. Ein Teil dieser Hilfen wurde aufgrund der vorherrschenden Korruption und Klientelpolitik zweckentfremdet verwendet und entsprechend schlecht kam der wirtschaftliche Wiederaufbau Griechenlands voran. Dieser innenpolitische Abschnitt der griechischen Geschichte wird daher auch als die „steinerne Zeit“ bezeichnet.
Politisch blieb Griechenland von einem Gegensatz zwischen linken und rechten Kräften geprägt. Im Jahre 1951 kam es zur Gründung der „Vereinigten Griechischen Linken“ (EDA), welche zunächst von der damals nach dem griechischen Bürgerkrieg verbotenen „Kommunistischen Partei Griechenlands“ (KPG bzw. KKE) kontrolliert wurde. Später verfolgte die EDA allerdings eine eigenständige Linie und war zeitweise zweitstärkste Kraft in Griechenland. Nach dem Tod des konservativen griechischen Ministerpräsidenten Papagos, der von 1952 bis 1955 amtierte, wurde unter dem konservativen Politiker Konstantin Karamanlis die „Nationale Radikale Union“ (ERE) gegründet. Diese Bewegung hatte vor allem das Ziel die bestehenden Machtverhältnisse vor dem Hintergrund des kalten Krieges zu erhalten und zu festigen. Entsprechend wurde dieses System durch das westliche Ausland geduldet. Strategische Interessen waren wichtiger als Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Griechenland sollte sich nicht nach Links und damit möglicherweise in Richtung Blockfreiheit oder Ostblock bewegen. Aus diesem Grund wurde auch nicht vor einer Manipulation der griechischen Parlamentswahlen im Jahre 1961 zurückgeschreckt.
Im Jahre 1961 wurde in Griechenland von Georgios Papandreou die liberale „Zentrumsunion“ (EK) gegründet, die in kurzer Zeit die EDA als größte Oppositionspartei ablöste. Bei den griechischen Parlamentswahlen im Februar 1964 trat die EK erstmals an und gewann mit Georgios Papandreou diese Wahlen. Als Ministerpräsident leitete Papandreou demokratische Reformen ein und ließ die Gefangenen aus der Zeit des Bürgerkrieges frei. Sein Kontrahent Karamanlis von der ERE ging freiwillig ins Exil nach Paris. Zuvor hatte er von der griechischen Monarchie größeren politischen Einfluss eingefordert und sich mit der königlichen Führung überworfen. Die politische Entwicklung unter Papandreou gefährdete allerdings die Interessen der herrschenden Klasse, also die der griechischen Monarchie, des griechischen Militärs und des Nebenstaates (Parakratos) im Untergrund. Im Juli 1965 wurden Papandreou und seine Regierung gestürzt. Zuvor hatten sich einige Abgeordnete der Regierungskoalition mit Papandreou überworfen, die anschließend aus der Regierungskoalition austraten. Infolgedessen verlor die Regierungskoalition die Mehrheit im Parlament, was den Sturz von Papandreou ermöglichte. Es folgten zwei Jahre, die von politischer Instabilität und Massenprotesten gegen die herrschende Klasse geprägt waren. Diese Situation begünstigte und ermöglichte dann die Militärdiktatur in Griechenland.
Im Mai 1967 sollten in Griechenland Parlamentswahlen stattfinden. Diese Wahl wurde jedoch durch den Putsch der Obristen unter Georgios Papadopoulos am frühen Morgen des 21. April 1967 verhindert. Niemand hatte mit diesem Putsch gerechnet, so dass alle von ihm überrascht wurden. Durch ein Dekret der Militärjunta vom 21. April 1967 wurde die Verfassung größtenteils außer Kraft gesetzt. Viele Demokraten, sowohl aus dem linken als auch aus dem rechte politischen Lager, wurden unter Arrest gestellt, verhaftet und verbannt. Ein Gegenputsch von König Konstantin II. am 13. Dezember 1967 scheiterte, womit die griechische Monarchie faktisch am Ende war. Stattdessen verfestigte sich die Herrschaft der Obristen mit allen Merkmalen einer Diktatur. Es kam zu willkürlichen Verhaftungen, Folterungen und manipulierten Prozessen. Durch ein Netz von Spitzeln wurden politisch Andersdenkende verfolgt und mit Methoden der Repression unterdrückt. Demokratische Grundrechte und die Freiheit der Presse waren aufgehoben. Stattdessen wurden alle Medien zensiert. Viele Andersdenkende verließen Griechenland und fanden Aufnahme in anderen Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland.
Der aktive Widerstand der griechischen Bevölkerung blieb zunächst noch gering, da sie noch von den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und des griechischen Bürgerkrieges geprägt war. Der Wunsch nach Frieden und Ruhe überwog deshalb zunächst. Allerdings lehnten große Teile der Griechinnen und Griechen die Militärjunta ab. Am stärksten organisiert war der Widerstand bei linken Bewegungen. Des Weiteren gab es Widerstand bei den Griechinnen und Griechen im Ausland, die dort vor Verfolgung sicher waren. Bei den westlichen Staaten überwogen zunächst die außenpolitischen Interessen, da Griechenland als NATO-Mitglied von strategischer Bedeutung war. Entsprechend moderat war auch die Kritik aus dem westlichen Ausland. Allerdings war die Kritik von Staaten mit linken Regierungen deutlich stärker ausgeprägt.
Die herrschende Militärjunta bzw. die herrschenden Obristen arbeiten einen Verfassungsentwurf aus welcher durch einen Volksentscheid am 29. September 1968 angenommen und vom griechischen Ministerrat am 15. November 1968 ausgefertigt und verkündet wurde. Allerdings wurden die Verfassungsbestimmungen nie vollständig umgesetzt. Insbesondere wurde entgegen ihrer Bestimmungen kein Parlament gebildet und der rechtmäßige König an seiner Amtsausübung gehindert. Tatsächlich wurden die königlichen Rechte und Pflichten durch einen Regenten der Obristen ausgeübt.
Im Jahre 1973 änderte sich die Situation für die herrschende Militärjunta. Der bisherige Status quo konnte nicht dauerhaft bestand haben. Es kam innerhalb der Obristen zu Meinungsverschiedenheiten über den weiteren Weg. Auch von außen wurde die Kritik an das Regime deutlicher. Selbst innerhalb der NATO-Mitglieder wuchs der Widerstand gegen die Militärjunta, so dass auch die USA nicht mehr uneingeschränkt dieses Regime aus strategischen Interessen stützen konnte. Georgios Papadopoulos als Chef der Militärjunta versuchte durch politische Reformen seine Herrschaft zu erhalten. Zunächst schaffte er durch ein Verfassungsgesetz am 01. Juli 1973 die Monarchie formell ab und versprach Parlamentswahlen.
Am 29. Juli 1973 ließ Papadopoulos ein Referendum über eine reformierte Verfassung und über sich als einzigen Präsidentschaftskandidaten abhalten. Trotz Wahlpflicht in Griechenland blieben ein Viertel der Wählerinnen und Wähler der Abstimmung fern. Das nicht demokratischen Standards genügende Referendum ging im Sinne von Georgios Papadopoulos aus. Mit der neuen Verfassung wurden alle Bezüge zur Monarchie gestrichen, das Amt des Präsidenten eingeführt und die formellen Befugnisse des Königs auf dieses Amt übertragen. Des Weiteren wurden neue Verfassungsregeln zur Regierung Griechenlands eingeführt.
Dennoch wuchs der aktive Widerstand in der griechischen Bevölkerung und führte im November 1973 zu einem Aufstand. Die Studierenden des Polytechnikums in Athen traten am 14. November 1973 in den Streik gegen die Obristen und ihre Diktatur. Sie verbarrikadierten sich auf dem Hochschulgelände und installierten einen Radiosender. Über ihren Radiosender riefen die Studierenden zum Kampf gegen die Militärdiktatur und für die Herstellung der Demokratie in Griechenland auf. Tausende von Arbeiterinnen und Arbeiter und weitere junge Menschen schlossen sich den aufständischen Studierenden an. In den frühen Morgenstunden des 17. November 1973 ließ die Regierung der Obristen zunächst die städtische Beleuchtung abschalten. Anschließend walzte ein Panzer im Schutze der Dunkelheit das Eingangstor zum Hochschulgelände nieder, an das sich zahlreiche Demonstranten geklammert hatten und Soldaten stürmten das Hochschulgelände. Es kam bei dieser Aktion zu Todesopfern. Unklar ist, wie viele Todesopfer es gab. Nach einer späteren offiziellen Untersuchung sollen 24 Zivilisten getötet worden sein. Studierende sollen sich nach dieser Untersuchung nicht unter den Opfern befunden haben.
Der Aufstand der Studierenden und der sich ihnen anschließenden Menschen markiert den Beginn vom Ende der Militärdiktatur. Unter dem Druck einer zunehmenden Unzufriedenheit in der Bevölkerung mit dem Regime, wirtschaftlichen Problemen und außenpolitischen Isolation stellt Papadopoulos eine Liberalisierung des politischen Systems in Aussicht. Dies erregte jedoch den Widerstand bei einigen Mitgliedern der Militärjunta. Zunächst versuchte der Hardliner der Obristen, Dimitrios Ioannidis, durch Sturz des Obristen-Staatspräsidenten Georgios Papadopoulos am 25. November 1973, die alte Ordnung wiederherzustellen und alle liberalen Strömungen im Regime zu beenden. Die Verfassung vom 29. Juli 1973 wurde außer Kraft gesetzt und wieder durch die Fassung vom 15. November 1968 ersetzt.
Der installierte Nachfolger im Präsidentenamt, Phaidon Gizikis, blieb nur noch etwa ein Jahr im Amt. Das Scheitern eines von den Obristen induzierten Militärputsches auf Zypern im Juli 1974, das zur teilweisen Besetzung Zyperns durch das türkische Militär und zur andauernden Teilung der Insel führte, hatte am 24. Juli 1974 das Ende der Militärdiktatur zur Folge. An diesem Tag kehrte Konstantin Karamanlis aus dem Exil zurück und wurde von Präsident Gizikis mit der Bildung einer demokratischen Regierung beauftragt. Die Verfassung von 1952 wurde am 24. Juli 1974 zunächst wieder in Kraft gesetzt, wobei zusätzlich eine Übergangsbestimmung eingefügt wurde, wonach der amtierende Präsident der Republik die Befugnisse des Königs wahrnimmt.
Die Einführung der griechische Verfassung von 1975
Konstantin Karamanlis bildete als Ministerpräsident eine Regierung der nationalen Einheit und leitete die „politische Wende“ zur Demokratisierung Griechenlands ein. Die griechische Übergangsregierung bzw. Regierung der nationalen Einheit setzte sich überwiegend aus Mitgliedern zusammen, die noch aus der Zeit vor der Militärdiktatur stammten. Ihre Hauptaufgaben waren unter anderem die Wiedereinführung der Demokratie in Griechenland. Im Falle der Demokratisierung Griechenlands agierte die griechische Übergangsregierung besonnen und erfolgreich. In den ersten zwei Monaten führte sie unter Karamanlis eine Entlassung von Offizieren in der Armee durch, die Angehörige der Militärjunta waren oder ihr nahe standen.
Anschließend wurden die politischen Parteien, darunter am 23. September 1974 auch die seit dem Bürgerkrieg verbotene „Kommunistische Partei Griechenlands“ (KKE), uneingeschränkt wieder zugelassen. Am 04. Oktober 1974 gründete Karamanlis die konservative „Nea Dimokratia“ (ND), die im Wechsel mit der am 03. September 1974 von Andreas Papandreou gegründeten sozialdemokratischen „Panhellenischen Sozialistischen Bewegung“ (PASOK), mit Ausnahme von 1989/1990 und bis zur Krise in Griechenland im Jahre 2011, alleine die griechische Regierung stellen sollte.
Am 17. November 1974 fanden demokratischen Parlamentswahlen in Griechenland statt, die von der ND unter Karamanlis mit seinem Slogan „Ich oder die Panzer“ klar gewonnen wurden. Die ND erhielt 54,37 Prozent der Stimmen und aufgrund eines verstärkten Proportionalwahlrechts 73,3 Prozent der Sitze im Parlament.
Nach der Wahl wurden Maßnahmen getroffen, über die zukünftige Staatsform Griechenlands, Republik oder konstitutionelle Monarchie, zu entscheiden und dem neuen demokratischen Rechtsstaat eine neue verfassungsrechtliche Grundlage zu geben. Nachdem Griechenland seit 1946 formell eine konstitutive Monarchie war, entschieden sich bei einem Referendum am 08. Dezember 1974 knapp 70 Prozent der abstimmenden griechischen Bürgerinnen und Bürgerinnen für die Abschaffung der Monarchie und die Einführung einer republikanischen Staatsform. Die bisherige Monarchie war sowohl in der Bevölkerung als auch bei den maßgeblichen Politikern überwiegend unpopulär geworden.
Auf Basis der Verfassung des Königreiches Griechenland in der Fassung von 1952 wurde eine neue republikanische Verfassung ausgearbeitet. Am 09. Juni 1974 beschloss „Das Fünfte Verfassungsändernde Parlament“ der Hellenen die noch immer gültige Verfassung Griechenlands, welche am 11. Juni 1975 in Kraft trat. Sie wurde seitdem dreimal geändert, am 12. März 1986, 16. April 2001 und 27. Mai 2008. Seit Inkrafttreten der Verfassung vom 09. Juni 1975 besteht die „Dritte Hellenische Republik“. Die offizielle Staatsbezeichnung ist „Hellenische Republik“.
Die griechische Verfassung von 1975
Die Verfassung der Hellenischen Republik vom 09. Juni 1975 gliedert sich in vier Teile und 120 Artikel. Die Teile gliedern sich wiederum nochmals in Abschnitte und Kapitel.
Teil I der Verfassung enthält Grundbestimmungen, unter anderem die Staatsgrundsätze, die Menschenwürde und der Status der Griechisch-orthodoxen Kirche. In Artikel 1 ist festgelegt, dass Griechenland eine präsidiale parlamentarische Demokratie ist. Griechenland ist allerdings kein Präsidialsystem. Der vom Parlament mit qualifizierter Mehrheit gewählte Präsident hat hauptsächlich nur repräsentative Aufgaben, vergleichbar mit dem deutschen Bundespräsidenten. Allerdings soll mit der Bezeichnung „Präsidial“ die Griechische Republik von der Staatsform „Königreich“, was sie bis 1974 formell war, abgegrenzt werden. Artikel 2 hebt die Menschenwürde als staatliche Verpflichtung hervor. Des Weiteren auch die Förderung des Friedens, der Gerechtigkeit und der Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern und Staaten unter Beachtung des Völkerrechts. Artikel 3 legt fest, dass die vorherrschende Religion das Christentum und die Griechisch-Orthodoxe Kirche die vorherrschende Kirche ist. Ungeachtet dieser Vorschrift garantiert die griechische Verfassung allerdings die Freiheit des Glaubens und der Religionen.
Teil II der Verfassung legt die individuellen und sozialen Rechten für Menschen sowie für Bürgerinnen und Bürger fest. Artikel 4 bis 24 regeln: den Gleichheitsgrundsatz (Art. 4), die allgemeine Freiheitsgrundsätze (Art. 5), Justizgrundrechte (Art. 6 – 8), die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Privatsphäre (Art. 9), das Petitionsrecht (Art. 10), die Vereinigungsfreiheit (Art. 11), die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit (Art. 15), die Freiheit von Kunst Wissenschaft und Forschung sowie Bildung (Art. 16), das Eigentumsrecht und die Enteignungsentschädigungen (Art. 17 und 18), das Briefgeheimnis (Art. 19), weitere Justizgrundrechte (Art. 20), humane und soziale Grundrechte (Art. 21), das Recht auf Arbeit (Art. 22), die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht (Art. 23) und der Schutz der Umwelt (Art. 24).
Teil III regelt das Staatsorganisationsrecht. In den Artikeln 30 bis 50 finden sich die Reglungen zum Staatspräsidenten der Hellenischen Republik. Dort werden unter anderem die Wahl, die Stellung und die Aufgaben des Staatspräsidenten geregelt. Die Regelungen zum Parlament befinden sich in den Artikeln 51 bis 80. In diesen Artikeln werden unter anderem die Aufgaben, die Befugnisse, die Wahl und die Zusammensetzung des Parlaments geregelt. Des Weiteren befinden sich dort auch die Regelungen zur Gesetzgebung sowie zur Finanz- und Steuerverfassung. Die Regierung der Hellenischen Republik, der Ministerrat, ist in den Artikeln 81 bis 86 der Verfassung normiert. Dort finden sich die Regelungen zu den Aufgaben und Befugnissen, zur Bestellung und zur Zusammensetzung der Regierung. Die Judikative ist in den Artikeln 87 bis 92 geregelt. Die staatliche Verwaltung, das Beamtenrecht und der autonome Status des heiligen Berges Athos sind in den Artikeln 93 bis 105 normiert.
Teil IV enthält die besonderen Übergangs- und Schlussbestimmungen. In den Artikeln 106 – 120 finden sich besondere Bestimmungen, die Regelungen zu Verfassungsänderungen und Übergangsbestimmungen.
Die Staatsorganisation in Griechenland
Die Hellenische Republik ist nach der Verfassung vom 09. Juni 1975 eine präsidiale parlamentarische Demokratie. An der Spitze des Staates steht die Staatspräsidentin bzw. der Staatspräsident. Die Wahl erfolgt durch das Parlament mit einer qualifizierten Mehrheit für eine Amtszeit von fünf Jahren. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. In den ersten beiden Wahlgängen benötigt die bzw. der Kandidierende eine Mehrheit von Zweidritteln aller Parlamentsabgeordneten, um zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten gewählt zu werden. Im dritten Wahlgang reicht eine Dreifünftelmehrheit unter allen Parlamentsmitgliedern aus. Bei einem Scheitern der Präsidentenwahl im dritten Wahlgang werden das Parlament aufgelöst und Neuwahlen durchgeführt. Die Präsidentin bzw. der Präsident hat hauptsächliche repräsentative Aufgaben sowie Einzelkompetenzen. Unter anderem ernennt sie bzw. er die Regierungsmitglieder und vertritt die Hellenische Republik völkerrechtlich.
Die Hellenische Republik hat ein Einkammerparlament, dessen 300 Mitglieder nach dem verstärkten Verhältniswahlrecht gewählt werden. Die stimmenstärkste Partei erhält einen zusätzlichen Bonus an 50 Sitzen im Parlament. Diese Regelung soll stabile Regierungsmehrheiten ermöglichen. Bis zur schweren Staats-, Finanz- und Wirtschaftskrise waren Einparteienregierungen die Regel. Das Parlament wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Um Sitze im Parlament zu erhalten, muss eine Partei mindestens drei Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. Das Parlament ist für die Gesetzgebung zuständig.
Die Regierung der Hellenischen Republik ist der Ministerrat. Dieser besteht aus der Ministerpräsidentin bzw. dem Ministerpräsidenten sowie den Ministerinnen und Ministern. Die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident wird von der Staatspräsidentin bzw. dem Staatspräsidenten ernannt und entlassen. Auf Vorschlag der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten ernennt und entlässt die Staatspräsidentin bzw. der Staatspräsident die Ministerinnen und Minister. Die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig. Das Parlament kann der Regierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern das Misstrauen aussprechen. Die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident führt den Vorsitz im Ministerrat und bestimmt die Richtlinien der Politik.
Die Rechtsprechung in der Hellenischen Republik ist unabhängigen Gerichten anvertraut. Es bestehen drei eigenständige Gerichtszweige, welche jeweils für zivilrechtliche, strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten zuständig sind. Die höchste gerichtliche Instanz für zivil- und strafrechtliche Verfahren ist der Areopag. Im Falle der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist es der Staatsrat. Des Weiteren besteht noch der Rechnungshof als der dritte oberste Gerichtshof in Griechenland. Für verfassungsrechtliche Verfahren ist das Oberste Tribunal zuständig, welches aus den Präsidentinnen bzw. Präsidenten der drei obersten Gerichtshöfe Griechenlands sowie jeweils vier Mitgliedern des Staatsrates und des Areopag besteht. Dem Areopag und dem Staatsrat sind weiteren Gerichtsinstanzen untergeordnet, welche für die Erstverfahren und Berufungen zuständig sind.
Die Hellenische Republik gliedert sich seit der am 01. Januar 2011 in Kraft getretenen Kallikratisreform in 13 Regionen sowie in 325 Gemeinden und Städten. Die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften verfügen über Selbstverwaltungskompetenzen. An der Spitze einer Region steht eine direkt gewählte Regionalgouverneurin bzw. direkt ein gewählter Regionalgouverneur. Des Weiteren besteht ein direkt von den Bürgerinnen und Bürgern einer Region gewählter Regionalrat als deren Vertretung. An der Spitze der Gemeinden und Städte steht eine direkt gewählte Bürgermeisterin bzw. ein direkt gewählter Bürgermeister. Als Vertretungsorgane der Bürgerinnen und Bürger in den lokalen Gebietskörperschaften bestehen direkt gewählte Gemeinde- und Stadträte.
Der Text der „Verfassung der Hellenische Republik vom 09.06.1975„