Am 13. Juli 2015 wurden von Baden-Württemberg aus 56 Personen nach Serbien und 21 Personen in die Republik Makedonien abgeschoben. Beide Staaten gelten nach der neuen deutschen Rechtslage als sichere Herkunftsstaaten. Asylanträge aus diesen Staaten können von den Behörden schneller bearbeitet und entschieden werden. Grundsätzlich werden Asylanträge aus diesen Staaten negativ beschieden, es sei denn, die oder der Betroffene kann glaubhaft einen gesetzlich anerkannten Asylgrund belegen. Die Sammelabschiebung der 77 Personen erfolgte vom Baden-Airport aus in Richtung Balkan. Von den 56 nach Serbien abgeschobenen Personen kamen 36 aus Baden-Württemberg und 20 aus Hessen. Die 21 Personen, welche in die Republik Makedonien abgeschoben wurden, stammten alle aus Baden-Württemberg. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Abschiebungen. Sie weisen darauf hin, dass bestimmte ethnische Minderheiten, etwa Roma, in Serbien und der Republik Makedonien diskriminiert würden und ein menschenunwürdiges Leben dort zu erwarten hätten.