Die Republiken Makedonien und Serbien gelten aus offizieller Sicht der Bundesrepublik Deutschland als sichere Herkunftsstaaten. Aus diesem Grunde können Asylanträge von Personen aus diesen Staaten schneller bearbeitet werden. In der überwiegenden Anzahl der Fälle werden entsprechende Asylanträge nicht anerkannt und es erfolgen Abschiebungen. Flüchtlingsorganisationen sehen die Menschenrechtslage in den Republiken Makedonien und Serbien hingegen kritisch, besonders für die Roma und anderen ethnischen Minderheiten.
Aus diesem Grunde kam es am 24.02.2015 zu Protesten gegen die Abschiebung von 114 Flüchtlingen, darunter 42 Kinder, nach Makedonien und Serbien. Rund 20 Aktivisten aus Freiburg, Karlsruhe und Mannheim blockierten zeitweise einen Bus mit Flüchtlingen. Die Flüchtlinge aus mehreren deutschen Bundesländern wurden vom Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden nach Belgrad /Serbien und Skopje/Republik Makedonien ausgeflogen.
Aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich bei der überwiegenden Anzahl von Flüchtlingen aus den Balkanstaaten um Wirtschaftsflüchtlinge aufgrund von Arbeitslosigkeit und mangelnden wirtschaftlichen Perspektiven in ihren Heimatstaaten. Dies seien jedoch keine gesetzlich anerkannten Asylgründe. Nach Auffassung der Flüchtlingsorganisationen handelt es sich bei den abgeschobenen Flüchtlingen überwiegend um Roma, darunter viele Kinder, die in ihren Heimatstaaten massiv diskriminiert und dort vor dem Nichts stehen würden.