Nach einem Untersuchungsbericht des Senates der Vereinigten Staaten (USA) zu den Folterpraktiken des US-Geheimdienstes CIA im Kampf gegen den Terrorismus muss auch die umstrittene Beteiligung der Republik Makedonien an diesem Kampf und den Praktiken der USA kritisch hinterfragt werden. Sicher ist, dass die USA mit einigen Verhörmethoden, die eindeutig als Folter bezeichnet werden können, gegen zwingendes Völkerrecht verstieß.
Doch auch die Republik Makedonien hat sich zumindest in einem Fall der Mittäterschaft schuldig gemacht und wurde dafür auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt. Es handelt sich hierbei um den Fall Masri. Der deutsche Staatsangehörige Khaled al Masri ist libanesischer Herkunft und wurde im Jahre 2003 in Skopje von makedonischen Behörden festgenommen. Im Januar 2004 wurde Masri in Handschellen und mit verbundenen Augen zum Flughafen in Skopje gebracht, wo ihn maskierte Männer verprügelt haben sollen. Des Weiteren seien ihm später Windeln und ein Trainingsanzug angezogen worden. Dieser Teil der Schilderungen von Khaled al Masri deckt sich mit den im Untersuchungsbericht des Senates beschriebenen Methoden des CIA, was die Glaubwürdig der Aussagen des Opfers zusätzlich stützt.
Ende Mai 2004 wurde Masri wiederum mit Handschellen und verbundenen Augen zunächst nach Albanien und später nach Deutschland geflogen. Aus diesem Grunde erließ im Januar 2007 die Staatsanwaltschaft München Haftbefehle gegen eine Reihe von CIA-Agenten. Danach wurde Masri über vier Monate in Afghanistan gefangen gehalten. Zu einer Strafverfolgung der mutmaßlichen Täter in den USA kam es bisher nicht. Eine Strafanzeige gegen den damaligen CIA-Direktor und den beteiligten unbekannten CIA-Agenten wurden abgewiesen. Nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes der USA habe das staatliche Interesse am Schutz von Staatsgeheimnissen Vorrang gegenüber dem individuellen Anspruch Masris auf Gerechtigkeit.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte im Jahre 2012, dass die Republik Makedonien mehrfach gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegte Verbot der Folter und unmenschlichen Behandlung verstoßen habe. Des Weiteren habe die sie gegen Masris Recht auf Freiheit und Sicherheit verstoßen, in dem das Opfer 23 Tage lang in einem Hotel in Skopje in Haft gehalten wurde und die Republik Makedonien mitverantwortlich für die anschließende über vier Monate dauernde Gefangenschaft für Masri in Afghanistan sei. Die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rügten die Republik Makedonien auch wegen der Verletzung Masris Recht auf sein Privat- und Familienleben sowie seinem Recht auf eine wirksame Beschwerde gegen die rechtswidrigen Maßnahmen der Republik Makedonien. Dem Opfer Masri wurde eine Entschädigung von 60.000 Euro zugesprochen. Doch die Republik Makedonien verstieß mit ihrem Handeln gegenüber Masri nicht nur gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, sondern in eklatanter Weise auch gegen ihre eigene Rechtsordnung. Der Fall Masri und der jetzige Untersuchungsbericht des Senates darf daher nicht Folgenlos für das weitere Handeln der Republik Makedonien in ähnlich gelagerten Fällen bleiben. Die Republik Makedonien hat im Fall Masri in eindeutiger Weise gegen das Völkerrecht und ihre verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Das muss untersucht werden. Des Weiteren müssen die Täter ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden. Die letzte Konsequenz muss auf jeden Fall sein, dass die Republik Makedonien zukünftig nicht mehr gegen das Völkerrecht und ihre verfassungsmäßige Ordnung in dieser Weise verstoßen darf.