Die Balkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Serbien und Makedonien sollen nach einem Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung zukünftig als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft werden. Aufgrund dieser Einstufung könnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus diesen Staaten dann einfacher abgewiesen werden. Dies würde insgesamt das Asylverfahren in solchen Fällen deutlich verkürzen. Nach Auffassung der regierenden CDU sollten auch die Balkanstaaten Albanien und Montenegro als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, was jedoch vom Koalitionspartner SPD abgelehnt wurde. Flüchtlingsorganisationen kritisieren allerdings auch die geplante Einstufung scharf.
Hintergrund für die geplante Einstufung der drei Balkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Serbien und Makedonien als sichere Herkunftsländer ist ein deutlicher Anstieg der Asylbewerberinnen und Asylbewerber seit Aufhebung der Visapflicht für diese Staaten. Dies ermöglicht den Betroffenen die erleichterte Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. In den meisten Fällen wurden die Asylanträge als unbegründet abgelehnt. Die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber kommen aus Serbien.
Durch ein beschleunigtes Asylverfahren sollen die Betroffenen schneller in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden können oder erst gar nicht nach Deutschland einreisen. Die frei werdenden Kapazitäten im Asylverfahren sollen dann Asylbewerbern aus Krisenstaaten zugute kommen. Deren Verfahren ziehen sich aufgrund des hohen Gesamtaufkommens an Anträgen oft über viele Monate hin.
Nach Auffassung der deutschen Bundesregierung gebe es in den von der geplanten Neuregelung betroffenen Balkanstaaten keine Verfolgung, Folter, willkürliche Gewalt oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Zwar seien die Roma nach Auffassung der deutschen Bundesregierung in diesen Staaten benachteiligt, werden dort jedoch nicht verfolgt oder sind bedroht.
Asyl- und Flüchtlingsorganisationen sehen das ganz anders. Nach ihrer Auffassung sei die Einstufung der drei Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten unverantwortlich. Des Weiteren halten sie die geplante Regelung für ungerechtfertigt und rechtlich zweifelhaft. Es gebe sehr wohl in diesen Balkanstaaten schwere Menschenrechtsverletzungen. In den drei Balkanstaaten gebe es keine voll nach europäischen Maßstäben entwickelte Rechtsstaatlichkeit. Es herrschte dort Korruption, die Freiheit der Presse werde eingeschränkt und das Justizsystem zum Schutz der Betroffenen funktioniere nicht ausreichend. Auch Gewalt gegen Frauen und Übergriffe gegenüber Homosexuellen kämen dort regelmäßig vor. Betroffen von Benachteiligung und Gewalt seien vor allem ethnische Minderheiten und von diesen seien wiederum vor allem die Roma Hass und Hetze ausgesetzt. Auch stünde das Gesetz im krassen Gegensatz zum Interesse der Europäischen Union (EU), in diesen drei Staaten die Menschenrechtslage, die Freiheit der Presse und die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern
Aus den betroffenen Balkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Serbien und Makedonien stammen rund 20 Prozent aller Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die Anerkennungsquote liegt allerdings nur bei unter einem Prozent. Aus diesem Grund strebt die deutsche Bundesregierung die Einstufe dieser Staaten als sichere Herkunftsländer an. Vor allem sollen damit auch Kapazitäten für die berechtigten Fälle aus Krisenstaaten frei werden. Tatsächlich kann der Einzelfall aus den drei Balkanstaaten deutlich vom Durchschnitt abweichen. Benachteiligung und Gewalt gegen Frauen, Minderheiten und Homosexuelle sind in diesen Staaten immer noch verbreitet. Dazu fehlen ausreichende rechtsstaatliche Strukturen, die den Betroffenen Schutz ermöglichen. Gleichwohl kommen viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Dennoch muss jeder Einzelfall zum Schutze der Betroffenen vor möglicher Gewalt auch in Zukunft genauestens geprüft werden.