Mit dem Inkraft treten eines entsprechenden Gesetzes gelten für die Bundesrepublik Deutschland die Staaten Bosnien und Herzegowina, Makedonien und Serbien als sichere Herkunftsländer. Damit haben Flüchtlinge aus diesen Staaten kaum noch Chancen Asyl in Deutschland zu bekommen. Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern aus diesen Staaten können nun schneller bearbeitet werden.
Die nun in Kraft getretene Regelung ist nicht unumstritten. In den betreffenden Staaten gäbe es Mängel in der Rechtsstaatlichkeit und Benachteiligungen für kulturelle Minderheiten. Besonders die ethnische Minderheit der Roma sei davon betroffen. Mit der Abschaffung des Visa-Zwanges ist der Zustrom von Flüchtlingen aus Bosnien und Herzegowina, der Republik Makedonien und Serbien stark angestiegen. Allerdings wurde nur ein Bruchteil davon auch tatsächlich als politisch verfolgt anerkannt. Wirtschaftliche und soziale Gründe werden nicht als Asylgrund anerkannt. Mit der Einstufung als sichere Herkunftsländer können die Asylanträge von Flüchtlingen aus diesen Staaten nun schneller bearbeitet und die Antragstellerinnen und -steller wesentlich schneller wieder abgeschoben werden. Im Falle eines sicheren Herkunftslandes wird von Amtswegen vermutet, dass grundsätzlich keine politische Verfolgung dort besteht. Nur in begründeten und glaubhaft gemachten Einzelfällen wird von Seiten Deutschlands eine politische Verfolgung anerkannt.