Petition für eine objektive Klärung der Namensfrage und zur Lösung des Namensstreits zwischen Mazedonien und Griechenland
Mit der Abhandlung zur „Erweiterten makedonischen Frage als völkerrechtliches Problem“ (siehe Beitrag „Andreas Schwarz untersucht Namensstreit zwischen Mazedonien und Griechenland“ auf Pelagon.de) möchte ich vor allem einen Beitrag zur Völkerverständigung zwischen unseren beiden Völkern leisten und mich für eine objektive und rationale Klärung der Namensfrage einsetzen. Eine objektive Klärung der Namensfrage ist nach meiner Auffassung nur durch ein neutrales und unabhängiges Expertengremium möglich. Auf Basis des Ergebnisses dieses Expertengremiums soll dann eine politische Lösung erarbeitet werden. Viele der bisherigen Lösungsansätze beruhen weniger auf rein objektiven Erwägungen und sind vielmehr rein politisch oder emotional motiviert.
In einer Petition an den Deutschen Bundestag vom 20.08.2009 setze ich mich für einen aktiven und intensiven Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Klärung der Namensfrage und zur Lösung des Namensstreits zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien ein. Die Verwendung der Bezeichnung „Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien“ in der Petition stellt nicht meine persönliche Ansicht dar, sondern ist der amtliche Bezeichnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschuldet. Für mich ist der Namensstreit nur das Symptom für eine viel tiefer gehende Frage, der durch Namenszusätze zum verfassungsmäßigen Namen der „Republik Mazedonien“ nicht gelöst werden kann. Um diese eigentliche Frage geht es auch in der Abhandlung „Die erweiterte makedonische Frage als völkerrechtliches Problem“ und in dieser Petition. Diese Petition wird hier nachfolgend wiedergegeben:
An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Betr.: Namensstreit zwischen der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und der Hellenischen Republik
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesrepublik Deutschland möge sich aktiv und intensiv für eine „objektive Klärung“ der Namensfrage der „Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien“ im Namensstreit zwischen der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und der Hellenischen Republik einsetzen.
Die „objektive Klärung“ der Namensfrage soll auf wissenschaftlicher Basis im Rahmen eines neutralen und unabhängigen Expertengremiums erfolgen. Die politische Klärung der Namensfrage und die politische Lösung des Namensstreits sollen auf Basis des Ergebnisses des Expertengremiums erfolgen. Im Rahmen des Expertengremiums sollen die materiellen Begriffe „Mazedonien“ und „Mazedonier“ für bestimmte historische Zeiträume von der Antike bis heute nach personellen und territorialen Gesichtspunkten evaluiert, definiert und voneinander abgegrenzt werden.
Bis zu einer endgültigen Klärung der Namensfrage möge die Bundesrepublik Deutschland die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien in ihren bilateralen Beziehungen zu ihr unter ihrem verfassungsmäßigen Namen „Republik Mazedonien“ anerkennen. Dies soll auch für die bilateralen Beziehungen zu anderen Staaten gelten, die ebenfalls die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen „Republik Mazedonien“ anerkannt haben. In den multilateralen Beziehungen kann die Bundesrepublik Deutschland bis zu einer endgültigen Klärung der Namensfrage weiterhin die Bezeichnung „Ehemaligen Jugoslawische Republik Mazedonien“ verwenden. Bei der Klärung der Namensfrage soll keine Partei im Namensstreit aufgrund von sachfremden politischen Erwägungen einseitig bevorzugt oder benachteiligt werden. So begründet insbesondere die EU- und NATO-Mitgliedschaft einer Partei im Namensstreits keine Bevorzugung dieser Partei bei der Klärung der Namensfrage.
Die Namensfrage ist wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung für das Völkerrecht unter aktiver Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der internationalen Politik zu klären und nicht auf ein bilaterales Problem zwischen der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und der Hellenischen Republik zu reduzieren.
Ich fordere im Rahmen meiner Petition von der Bundesrepublik Deutschland einen eigenen, aktiven und intensiven Beitrag für die objektive Klärung der Namensfrage und zur Lösung des Namensstreits.
Diese Petition geht von der derzeitigen Situation im Namensstreit zwischen der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und der Hellenischen Republik aus und betrifft daher teilweise auch neue Sachverhalte. Entsprechend soll diese Petition als eigenständige Petition behandelt werden und nicht mit dem Verweis auf ähnliche Petitionen zu diesem Thema als erledigt betrachtet werden.
Begründung:
Die bisherigen Versuche für eine Klärung der Namensfrage und zur Lösung des Namensstreits beruhen in der Regel auf rein politischen und nicht auf objektiven Erwägungen. Sie sind bisher ausnahmslos gescheitert und dauern schon 18 Jahre lang an. Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich nach meiner Auffassung nicht ausreichend genug für eine „objektive Klärung“ der Namensfrage ein. Auch der Verweis von Seiten der Bundesrepublik Deutschland auf die Versuche Anderer zur Lösung des Namensstreits im Rahmen der EU oder der VN sind keine ausreichende Rechtfertigung dafür nicht selbst aktiv auf eine Lösung hinzuwirken. Die Notwendigkeit einer Klärung im Rahmen der internationalen Politik steht einer aktiven und intensiven Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Lösungsfindung nicht entgegen. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß der Präambel des Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 26 Absatz 1 GG dazu verpflichtet aktiv zu einer internationalen Friedensordnung beizutragen. Ein aktiver Beitrag zur Klärung der Namensfrage und zur Lösung des Namensstreits stellt eine Konkretisierung dieses Prinzips dar. Darüber hinaus zeigte die Bundesrepublik Deutschland im Falle der Anerkennungen der ehemaligen jugoslawischen Republiken Kroatien und Slowenien, dass ein eigener und aktiver Beitrag in diesem von mir geforderten Sinne möglich ist!
Für die weitere materielle Begründung meiner Petition möchte ich auf die Anlage „Die erweiterte makedonische Frage als völkerrechtliches Problem“ verweisen
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwarz