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Makedonien 2010 – Der Beginn des makedonischen Jahrzehnts

Das Jahr 2010 für wird für Griechenland und für die Republik Makedonien eine große Herausforderung werden. Die Finanz- und Wirtschaftskrise stellt beide Staaten vor großen Problemen, die gelöst werden müssen. Die Griechische Republik wird zur Lösung dieser Probleme Staat und Gesellschaft von Grund auf reformieren müssen. Nichts wird so bleiben können wie es ist. Auch die Republik Makedonien wird Staat und Gesellschaft den neuen Herausforderungen des Jahrzehnts anpassen müssen, vor allem um ihren erfolgreichen Weg in Richtung Europäische Union weitergehen zu können. Im März 2010 sollen die Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Makedonien beginnen. Doch eine Frage muss und wird wahrscheinlich in diesem Jahrzehnt gelöst werden – die erweiterte makedonische Frage. Der Startpunkt zur Klärung dieser Frage wird das Jahr 2010 sein. Für die Griechische Republik ist die Klärung von folgenden außenpolitischen Sachverhalten wichtig:

  • der sogenannte Namensstreit zwischen der Griechischen Republik und der Republik Makedonien,
  • der griechisch-türkische Gegensatz,
  • das Zypern-Problem.

Für die Republik Makedonien ist die Klärung von folgenden außenpolitischen Sachverhalten wichtig:

  • der sogenannte Namensstreit zwischen der Griechischen Republik und der Republik Makedonien,
  • die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU),
  • die Mitgliedschaft in der NATO.

Die Klärung der jeweils für die Griechische Republik oder für Republik Makedonien wichtigen außenpolitischen Sachverhalte ist die große außenpolitische und zum Teil auch innenpolitische Herausforderung für beide Staaten in diesem Jahrzehnt. Von den genannten Punkten soll die für beide Staaten gemeinsame wichtige sowohl außenpolitische als auch innenpolitische Herausforderung hervorgehoben werden – der sogenannte Namensstreit zwischen beiden Staaten.

Der sogenannte Namensstreit

Der sogenannte Namensstreit ist ein Streit um die inhaltliche (materielle) Bedeutung der Begriffe „Makedonien“ und „Makedonier“. Es geht bei diesem Streit nicht um eine völkerrechtlich verbindliche geographische Abgrenzung zwischen der Republik Makedonien und der griechischen Region Makedonien, wie sie etwa bei Namenszusätzen zum verfassungsmäßigen Namen der Republik Makedonien zum Ausdruck kommen würde. Es geht hier um eine viel tiefer gehende Frage, nämlich um die Frage nach der makedonischen Identität. Es gibt hierbei zwei Extremstandpunkte, die hier angegeben werden sollen:

  • Makedonien und die Makedonier sind griechisch und nur griechisch,
  • Makedonien und die Makedonier sind nicht griechisch und haben immer separat von Griechenland und den Griechen existiert.

Beide Standpunkte berühren die Frage nach der makedonischen Identität:

  • Gibt es nur eine makedonische Identität und wenn ja, welcher Art ist sie?
    ibt es mehrere makedonische Identitäten, wenn ja, wie und nach welchen Kriterien können wir sie voneinander abgrenzen?

Im Rahmen der Abhandlung „Die erweiterte makedonische Frage als völkerrechtliches Problem“ werden diese Fragen ausführlich behandelt. Diese Abhandlung oder auch ein gleichnamiger Artikel dazu kann hier auf Pelagon.de gelesen werden. Es soll hier trotzdem keine kurze Zusammenfassung gegeben werden.

Die erweiterte makedonische Frage (kurzer Überblick)

Die erweitete makedonische Frage ist die Summe aus der klassischen makedonischen Frage, einfach die makedonische Frage genannt und einer neuen makedonischen Frage. Die klassische makedonische Frage betraf das Schicksal der Bevölkerung des geographischen Makedonien im heutigen Sinne unter der Herrschaft des Osmanischen Reiches ab etwa der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und nach der Aufteilung dieses Gebietes unter den Staaten Bulgarien, Griechenland und Serbien ab 1913. Diese makedonische Frage ist seit 1944 staatsrechtlich und auch völkerrechtlich geklärt. Die neue makedonische Frage betrifft die materielle Bedeutung der Begriffe
„Makedonien“ und „Makedonier“.Diese Frage ist nur staatsrechtlich im Rahmen der Republik Makedonien und auch dort nur zum Teil geklärt. Eine völkerrechtliche Klärung steht noch aus. Die neue makedonische Frage besteht aus drei Teilfragen:

  1. Welcher Art war das antike Makedonien und waren die antiken Makedonier?
  2. Welcher Art ist das heutige Makedonien und sind die heutigen Makedonier?
  3. In welchem Verhältnis stehen das antike Makedonien und die antiken Makedonier zum heutigen Makedonien und zu den heutigen Makedoniern?

Im Rahmen der erweiterten makedonischen Frage sind folgende Fragen zu klären:

  1. Gibt es nur eine makedonische Identität oder gibt es mehrere makedonische Identitäten?
  2. Welcher Art ist die makedonische Identität bzw. sind im Falle mehrerer Identitäten die makedonischen Identitäten?
  3. In welchem Verhältnis stehen im Falle von mehreren makedonischen Identitäten diese zueinander und wie lassen sich diese wirksam personell und territorial voneinander abgrenzen.

An dieser Stelle muss eines klar sein: Personen mit einem extremen Standpunkt gehen davon aus, dass es nur eine makedonische Identität gibt, entweder eine rein griechische oder eine rein makedonische (ohne Verbindung zur griechischen Identität). Die Geschichte oder die internationale Politik im laufe der Geschichte liefert allerdings keine so einfachen entweder-oder-Lösung. Tatsächlich haben die Begriffe Makedonien und Makedonier im laufe der Geschichte eine unterschiedliche Bedeutung gehabt, was im Ergebnis auch zu verschiedenen makedonischen Identitäten führen kann. Deshalb soll nachfolgend ein überblick über die zeitliche Entwicklung der Begriffe Makedonien und Makedonier gegeben werden.

Die territoriale Bedeutung des Begriffs „Makedonien“

Der Begriff Makedonien hat zu unterschiedlichen Zeiten auch eine unterschiedliche territoriale Bedeutung gehabt. Das Gebiet des antiken Makedonien war zum Beispiel nicht Identisch mit dem Gebiet der römischen Provinz „Macedonia“. Das Gebiet der römischen Provinz Makedonien umfasste auch Gebiete, die bisher nicht zum antiken Makedonien gehörten. Dafür wurden wiederum Gebiete, die ursprünglich zum antiken Makedonien gehörten, anderen römischen Provinzen zugeschlagen. Auch änderten sich die Abgrenzungen dieser Provinzen im laufe der Zeit immer wieder. Das Gebiet von Makedonien ist im laufe seiner territorialen Geschichte vielen und starken Veränderungen unterworfen gewesen. Wenn wir das Gebiet von Makedonien definieren wollen, müssen wir immer angeben für welchen Zeitraum diese Definition gelten soll. Eine zeitlich unabhängige Definition ist nicht möglich. Auch kann nicht das Gebiet des antiken Makedonien als zeitlich unabhängige Definition für das Gebiet des heutigen Makedonien verwendet werden, weil es jede territoriale Entwicklung des Begriffes Makedonien im laufe der Zeit ignorieren würde. Als Makedonien im heutigen, geographischen Sinne wird in der politisch-geographischen Terminologie ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts jene Region bezeichnet, die zu den ersten Gebieten auf europäischem Boden gehörte, die vom Osmanischen Reich erobert worden ist, und die bis 1912 am längsten von allen Teilen des Balkan unter Herrschaft des Osmanischen Reiches blieb, während die Staaten Bulgarien, Montenegro, Serbien und Griechenland bis zum Jahr 1878 bereits alle ihre Unabhängigkeit wieder erlangt hatten. Auf dieses Gebiet bezog sich ab dem Jahr 1878 die (klassische) makedonische Frage und der Kampf der dortigen Bevölkerung um Autonomie, Unabhängigkeit oder Anschluss an Bulgarien. In diesem Sinne wird Makedonien auch heute noch Verstanden.

Die personelle Bedeutung des Begriffs „Makedonier“

Die antiken Makedonier sind die Namensstifter für den Namen Makedonien und wanderten ab dem Jahr 1200 vor Christus in das Gebiet des antiken Makedonien ein. Als wissenschaftlich gesichert gilt, dass die antiken Makedonier ein indogermanischer Volksstamm waren. Zunächst galten die antiken Makedonier bei den übrigen antiken griechischen Völkern nicht als Hellenen. Mit Anerkennung der makedonischen Könige als Hellenen wurde Makedonien der hellenischen Kultur geöffnet und die Makedonier als Hellenen anerkannt.

  • Nach mehrheitlicher Auffassung der Historiker und Ethnologen waren die antiken Makedonier ein mit Illyrern und wohl auch Thrakern vermischter antiker griechischer Volksstamm. Aufgrund der Randlage von Makedonien sowie von illyrischen und thrakischen Einflüssen sind wohl auch die kulturellen Unterschiede zwischen antiken Makedoniern und den übrigen antiken griechischen Völkern zu erklären.
  • Nach einer anderen Auffassung waren die antiken Makedonier zunächst als nicht griechischer Volksstamm in das Gebiet von Makedonien eingewandert und wurden erst später hellenisiert. Heute existieren die namensgebenden antiken Makedonier nicht mehr; sie sind restlos mit den anderen antiken griechischen Stämmen und wahrscheinlich auch anderen Völkern in dem Griechentum der alexandrinischen, römischen und byzantinischen Zeit aufgegangen.

Die heutigen Makedonier sind keine unmittelbaren Nachfahren der antiken Makedonier, sondern haben ihren Namen von ihrem Siedlungsgebiet, dem geographischen Makedonien her abgeleitet. Bei den heutigen Makedonien handelt es sich einmal um Makedonier im geographischen Sinne und einmal um ethnische oder slawische Makedonier. Im geographischen Sinne sind alle Einwohner des geographischen Makedonien „Makedonier“,auch wenn sie einer anderen Ethnie oder Nation angehören. Vor allem bei den griechischen Makedoniern hat sich eine starke makedonische Regionalidentität entwickelt, ihre Nationalidentität ist weiterhin die Griechische. Die ethnischen oder slawischen Makedonier haben eine makedonische Nationalidentität. Die makedonische Nation ist heute eine anerkannte Realität, auch wenn ihr Namen selbst umstritten ist. Ihre Ursache dürfte die heutige makedonische Nation in der Tatsache haben, dass aufgrund des Berliner Kongresses im Juli 1878 die makedonischen Gebiete beim Osmanischen Reich verblieben und nicht an Bulgarien angeschlossen wurden. Dadurch ergab sich bei der makedonischen Bevölkerung im geographischen Sinne eine eigene Interessenslage, die zur Herausbildung einer Regionalidentität führte und später bei Teilen der makedonischen Bevölkerung über diese Regionalidentität hinaus zu einer eigenständigen Nationalidentität führte. Diese Entwicklung wurde durch die Anerkennung einer eigenständigen makedonischen Nation am 29.11.1943 auf der zweiten Sitzung des Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens und durch die Gründung eines makedonischen Staates am 02.08.1944 mit der ersten Tagung der Antifaschistischen Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens im Kloster Prohor Pcinski stabilisiert und dadurch staatsrechtlich zum Abschluss gebracht. Auch völkerrechtlich ist sowohl die makedonische Nation als auch ihr Staat anerkannt. Völkerrechtlich teilweise ungeklärt ist bisher der Name des Staates und der Nation. Eine abschließende Klärung steht aufgrund des sogenannten Namensstreits zwischen der Griechischen Republik und der Republik Makedonien noch aus.

Die Lösung des sogenannten Namensstreits

Zunächst müssen die erweiterte makedonische Frage und alle damit verbundenen Fragen auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und auf Basis des Völkerrechts geklärt werden. Die Klärung dieser Fragen sollte unter Beteiligung der Griechischen Republik und der Republik Makedonien im Rahmen eines neutralen und unabhängigen Expertengremiums erfolgen. Dieses Gremium sollte in diesem Jahr gebildet werden und seine Arbeit aufnehmen. Im Rahmen der Abhandlung „Die erweiterte makedonischen Frage als völkerrechtliches Problem“ wird von einer dynamischen Entwicklung der Begriffe Makedonien und Makedonier und von mehreren makedonischen Identitäten ausgegangen. Unter der Berücksichtung von historischen personellen und territorialen Entwicklungen trifft die Abhandlung drei Abgrenzungskriterien. Zunächst muss zeitlich unterschieden werden zwischen:

  • dem antiken Makedonien und den antiken Makedoniern und
  • dem heutigen Makedonien und den heutigen Makedonien.

Beim heutigen Makedonien muss territorial unterschieden werden zwischen:

  • der Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt und
  • der griechischen Region Makedonien als völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Bestandteil der Griechischen Republik.

Bei den heutigen Makedonien muss vor allem unterschieden werden zwischen:

  • den ethnischen oder slawischen Makedoniern als Nation und
  • den griechischen Makedoniern als Teil der griechischen Nation.

Diese Abgrenzungen müssen völkerrechtlich verbindlich sein und von allen Parteien beachtet werden. Die endgültige und verbindliche Klärung der erweiterten makedonischen Frage und der oben genannten Abgrenzungskriterien muss in einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen der Griechischen Republik und der Republik Makedonien erfolgen und von beiden Parteien staatsrechtlich umgesetzt werden. Über die tatsächliche Umsetzung dieses völkerrechtlichen Vertrages zur Klärung der erweiterten makedonischen Frage muss die internationale Gemeinschaft wachen. Für mögliche Vertragsverletzungen muss es verbindlich geregelte Sanktionsmaßnahmen geben, die von der Staatengemeinschaft oder den Vertragsparteien in diesem Falle durchgeführt werden.

Die Umsetzung dieser Lösung

Grundsätzlich wird schon jetzt völkerrechtlich verbindlich zwischen der Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt und der griechischen Region Makedonien als integraler Bestandteil der Griechischen Republik unterschieden. Gebietsansprüche auf die griechische Region Makedonien schließt die Republik Makedonien aufgrund klarer Bestimmungen in ihrer Verfassung staatsrechtlich uneingeschränkt aus. Auch völkerrechtlich schließt die Republik Makedonien in Verträgen und Übereinkommen mit der Griechischen Republik solche Ansprüche eindeutig aus. Im völkerrechtlichen Verkehr ist aufgrund des verfassungsmäßigen Namens der Republik Makedonien schon jetzt eine ausreichende Unterscheidung zur griechischen Region Makedonien als integraler der Griechischen Republik möglich. Das Völkerrecht kennt übrigens weitere Fälle, in dem der Name der Provinz eines Staates mit dem Namen eines anderen Staates identisch ist. Beispiele hierfür sind: Aserbaidschan oder Luxemburg. Diese Fälle sind nicht problematisch und aus völkerrechtlicher Sicht sind daher Zusatznahmen zu einer weiteren geographischen Abgrenzung nicht notwendig. Problematisch wird es nur, wenn zwei Völkerrechtssubjekte den gleichen Namen haben. Beispiele hierfür sind Kongo oder Korea. Hier muss es völkerrechtlich verbindliche Differenzierungsmerkmale geben. So muss sich die amtliche Bezeichnung dieser Staaten unterscheiden. Im Falle von Korea gibt es einmal die Demokratische Volksrepublik Korea und einmal die Republik Korea. Im Falle von Kongo ist es die Demokratische Republik Kongo und die Republik Kongo. Im Falle von Makedonien gibt es nur ein Völkerrechtssubjekt dieses Namens und aus völkerrechtlicher Sicht ist daher ein weiteres Unterscheidungsmerkmal nicht notwendig. Das gleiche würde übrigens aus völkerrechtlicher Sicht auch für die personeller Unterscheidung zwischen den ethnischen oder slawischen Makedoniern als Nation und den griechischen Makedoniern als Teil der griechischen Nation gelten. Doch eine allgemeine völkerrechtliche Lösung reicht aufgrund der griechischen Vorbehalte nicht aus, wir brauchen noch eine spezielle völkerrechtliche Lösung. Die Griechische Republik möchte eine nach außen wahrnehmbare Unterscheidung zwischen:

  • der griechischen Region Makedonien als Teil der Griechischen Republik und
  • der Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt.

sowie zwischen:

  • den griechischen Makedoniern als Teil der griechischen Nation
  • den ethnischen oder slawischen Makedoniern als Nation.

Dabei beansprucht die Griechische Republik aus historischen und politischen Gründung ein Vorrecht auf die Begriffe Makedonien und Makedonier. Dieses Vorrecht wird mit der wahrscheinlich hellenischen Natur des antiken Makedonien begründet. Die mehrheitliche Auffassung in der Wissenschaft geht davon aus, dass die antiken Makedonier ein antiker griechischer Volksstamm waren und dass das antike Makedonien Teil der griechischen Geschichte und Kultur ist. Es gibt jedoch auch die Auffassung, wonach die antiken Makedonier zunächst als nicht antiker griechischer Volksstamm in das Gebiet von Makedonien einwanderten und erst später hellenisiert worden sind. Unbestreitbar ist die Bedeutung des antiken Makedonien für den Hellenismus und das Makedonien sowie die Makedonier Teil der Hellenischen Geschichte und Kultur geworden sind. Die mehrheitliche Auffassung, wonach das antike Makedonien teil der griechischen Geschichte und Kultur ist und die antiken Makedonier ein antiker griechischer Volksstamm waren soll hier die Grundlage für weitere Betrachtungen sein. Lässt sich daraus völkerrechtlich betrachtet ein Vorrecht auf den Namen Makedonien und damit ein zulässiger Zwang
auf die Republik Makedonien zu einer Änderung ihres verfassungsmäßigen Namens ableiten?
Diese Frage ist zu verneinen. Die Griechische Republik kann nach meiner Auffassung nur ihren Anteil an der Gesamtgeschichte und Kultur Makedoniens verbindlich einfordern. Wenn das antiken Makedonien teil der griechischen Geschichte und Kultur ist, dann ist es völkerrechtlich verbindlich der Griechischen Kultur und Geschichte zuzuordnen. Der Begriff Makedonien hat in der internationalen Politik zu unterschiedlichen Zeiten auch eine unterschiedliche Bedeutung gehabt und hat somit auch im völkerrechtlichen Verkehr bei der Betrachtung von unterschiedlichen Zeiträumen eine unterschiedliche Bedeutung. Bei einer völkerrechtlichen Definition müssen wir von der Definition der Begriffe Makedonien und Makedonier im heutigen Sinne ausgehen. Die unterschiedliche Bedeutung dieser Begriffe im laufe der Geschichte muss dabei jedoch berücksichtigt werden. Auch ist die territoriale Geschichte Makedoniens von der personellen Entwicklung der Makedonier im laufen der Geschichte zu unterscheiden. Doch wie kann für alle wirksam Wahrnehmbar die unterschiedliche Bedeutung der Begriffe Makedonien und Makedonier darstellt werden? Sind Namenszusätze zum verfassungsmäßigen Namen wirklich eine Lösung oder
nur eine kurzsichtige Scheinlösung? Nach meiner Auffassung lösen Namenszusätze das Problem überhaupt nicht, da sie ausschließlich eine überflüssige geographische Abgrenzung liefern. Die unterschiedlichen makedonischen Identitäten werden so nicht wirksam dargestellt und unterschieden. Doch gibt es überhaupt eine Lösung des eigentlichen Problems? Diese Lösung gibt es und ist im Rahmen der Abhandlung „Die erweiterte makedonische Frage als völkerrechtliches Problem“ auch angeben worden. Zunächst muss ein völkerrechtlicher Vertrag die erweiterte makedonische Frage verbindlich abschließend und endgültig klären sowie die genannten personellen, territorialen und zeitlichen Abgrenzungskriterien verbindlich festlegen. Auf Basis dieses Vertrages verpflichten sich die Griechische Republik und die Republik Makedonien zu einer entsprechenden:

  • Bildungspolitik,
  • Informationspolitik,
  • Grundsätzlichen Politik.

Vor allem die Bildungspolitik und die Informationspolitik sind der Schlüssel für eine effektive und endgültige Lösung des sogenannten Namensstreits. Namenszusätze zum verfassungsmäßigen Namen der Republik Makedonien sind in diesem Sinne ungeeignet und ineffektiv. Die betroffenen Parteien verpflichten sich die im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages erfolgte endgültige Klärung der erweiterten makedonischen Frage in der Bildungs- und Informationspolitik uneingeschränkt umzusetzen. Generationen von Einwohnern in der Griechischen Republik und der Republik Makedonien lernen so eine objektive Sichtweise der makedonischen Geschichte und Kultur. Die Herausbildung und Verfestigung von extrem nationalistischen Standpunkten wird dadurch effektiv zurückgedrängt. Die Politik in der Griechischen Republik und in der Republik Makedonien wird sich entsprechend ändern. Auch in der internationalen Politik wird von beiden Parteien eine entsprechende Informationspolitik betrieben. In den Schulen auf der ganzen Welt wird die endgültige Klärung der erweiterten makedonischen Frage Eingang finden und sich entsprechend verbreiten. Für die Griechische Republik ist die geforderte Wahrnehmbar der Unterscheidung zwischen der griechisch-makedonischen Identität und der anderen makedonischen Identität damit in einem hohen Maße erreicht und das in einem viel höheren Maße als bei einer Namensänderung.

Fazit

Das makedonische Jahrzehnt hat begonnen und wird wahrscheinlich zu einer Klärung der erweiterten makedonischen Frage führen. Bis dahin wird noch viel Arbeit zu leisten sein! Diese Klärung wird sowohl die Identität der Bewohner der Griechischen Republik als auch die Identität der Bewohner der Republik Makedonien achten und stärken. Innerhalb dieses Jahrzehnts soll neben der Klärung der erweiterten makedonischen Frage und der daraus folgenden Namensstreits auch die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU und der NATO erreicht sein. Innerhalb des gleichen Zeitraumes soll auch eine endgültige Verständigung zwischen der Griechischen Republik und der Republik Türkei sowie eine Lösung des Zypern-Problems erreicht sein. Das sind die außenpolitischen Herausforderungen dieses Jahrzehnts für die Griechische Republik und die Republik Makedonien. Miteinander können wir in diesem Jahrzehnt nur gewinnen, Gegeneinander nur dauerhaft verlieren. Wir müssen jetzt die Ärmel hochkrempeln, mit der Arbeit beginnen und alle außenpolitischen Herausforderungen dieses Jahrzehnts effektiv und auf Basis von objektiven Erwägungen bewältigen.