Mit der Abhandlung „Die erweiterte makedonische Frage als völkerrechtliches Problem“ soll im Rahmen des Makedonisch-Griechischen-Projektes ein Beitrag zur Völkerverständigung zwischen den Völkern der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien geleistet werden. Darauf aufbauend ist am 20.08.2009 eine Petition für eine objektive und rationale Klärung der sogenannten Namensfrage (bzw. Namensstreit) zwischen Griechenland und Makedonien beim Deutschen Bundestag eingereicht worden. Am 27.10.2010 beschlossen die Mitglieder des Petitionsausschuss einstimmig die Petition, die auf eine objektive Klärung der Namensfrage der „Ehemaligen Jugoslawischen Republik Makedonien“ abzielt, dem Auswärtigen Amt als Material zu überweisen sowie den Fraktionen im Deutschen Bundestag zur Kenntnis zuzuleiten. Der Petitionsausschuss führt in seiner Begründung aus, Ziel der Eingabe des Petenten sei es, einen Beitrag zur „Völkerverständigung zwischen Griechenland und Makedonien“ zu leisten. Diese objektive Klärung der Namensfrage könne nach Ansicht des Petenten nur durch ein neutrales und unabhängiges Expertengremium erfolgen. Die bisherigen Klärungsversuche würden in der Regel auf rein politische Erwägungen beruhen, dauern nun schon 18 Jahre an und seien bislang gescheitert. Die Bundesrepublik Deutschland setze sich „nicht ausreichend“ für eine objektive Klärung der Namensfrage ein. Weiter führt der Petitionsausschuss in seiner Begründung aus,dass die Petition geeignet sei, in die Bemühungen um eine Einbindung der Republik Makedonien in die euro-atlantischen Strukturen einbezogen zu werden.
Schlussfolgerungen aus der erfolgreichen Petition
Der sogenannte Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien ist kein Streit um eine geographische Abgrenzung der Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt von der griechischen Region Makedonien als völker- und staatsrechtlicher Bestandteil der Hellenischen Republik und zur Abwehr von möglichen territorialen Ansprüchen von Seiten der Republik Makedonien auf die griechische Region Makedonien. Bereits jetzt sind mögliche Gebietsansprüche völkerrechtlich im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen zwischen Griechenland und Makedonien und staatsrechtlich durch die Verfassung der Republik Makedonien ausgeschlossen. Auch das ein Völkerrechtssubjekt (Staat) die selbe Bezeichnung wie die Provinz oder Region eines anderen Staates trägt steht dem Völkerrecht nicht entgegen und ist nicht beispiellos in der internationalen Staatengemeinschaft. Bei dem sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien geht es im Prinzip um die Frage „Was ist Makedonien und was sind die Makedonier?“. Diese Frage ist sehr komplex und kann nicht so einfach beantwortet werden. Jede Partei in diesem sogenannten Namensstreit hat ihre Ansichten und diese Ansichten widersprechen sich zur Zeit unüberbrückbar. Eine bilaterale Lösung im Rahmen von Gesprächen zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ist bisher gescheitert und auch in Zukunft unwahrscheinlich. Die bisher angestrebte Lösung soll eine Zusatzbezeichnung mit geographischer Spezifizierung zum verfassungsmäßigen Namen der Republik Makedonien sein. Nach Ansicht der Hellenischen Republik soll diese angestrebte, neue Bezeichnung nicht nur den bisherigen verfassungsmäßigen Namen „Republik Makedonien“ komplett im völkerrechtlichen Verkehr ersetzen sondern auch die endgültige Bezeichnung für die makedonische Nation und Sprache präjudizieren. Nach Ansicht der Republik Makedonien soll eine Zusatzbezeichnung nur in bestimmten Fällen, wie etwa im bilateralen Verkehr zu Griechenland und einigen anderen Staaten gelten und die bisherige Bezeichnung der Nation und Sprache unangetastet bleiben. Eine Lösung des eigentlichen Problems ist eine Zusatzbezeichnung zum verfassungsmäßigen Namen „Republik Makedonien“ und eine Änderung für die Bezeichnung der makedonischen Nation und Sprache nicht. Die eigentliche und viel tiefer gehende Frage in diesem sogenannten Namensstreit, nämlich die Frage: „Was ist Makedonien und sind die Makedonier“ wird durch Zusatzbezeichnungen nicht berührt. Mögliche Zusatzbezeichnungen zum verfassungsmäßigen Namen „Republik Makedonien“ bedeuteten keine materielle Lösung des sogenannten Namensstreit. Der Petitionsausschuss hat dies ebenso in seiner Entscheidung anerkannt wie die Tatsache, dass die bisherigen Versuche im Rahmen der Vereinten Nationen eine Lösung in bilateralen Gesprächen zwischen Griechenland und Makedonien zu finden gescheitert sind. Daher ist ein Umdenken bei der Lösungsfindung dringend erforderlich. Es ist möglich diesen sogenannten Namensstreit objektiv auf Basis von rationalen Erkenntnissen und des Völkerrechts zu lösen. Dies muss jedoch im Rahmen eine neutralen und unabhängigen Expertengremiums unter Beteiligung der betroffenen Parteien erfolgen. Primär soll eine Lösung des sogenannten Namensstreit auf Basis des Ergebnisses des Expertengremiums im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages zwischen den betroffenen Parteien umgesetzt werden, sekundär, wenn dies nicht möglich ist, muss eine verbindliche Beschlussfassung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erfolgen.
Der neue Weg in eine Lösung
Es ist jetzt Zeit für eine alternative Lösungsfindung im sogenannten Namensstreit zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien. Der sogenannte Namensstreit muss als Streit über die materielle Bedeutung der Begriffe „Makedonien“ und „Makedonier“ definiert werden. Diese Begriffe haben zu unterschiedlichen Zeiten eine unterschiedliche personelle und territoriale Bedeutung gehabt. Daher ist jede Lösung des sogenannten Namensstreits mit der Klärung einer grundsätzlichen Frage, der sogenannten speziellen makedonischen Frage assoziiert:
- Welcher Art war das antike Makedonien und waren die antiken Makedonier?
- Welcher Art ist das heutige Makedonien und sind die heutigen Makedonier?
- In welchem Verhältnis stehen das antike Makedonien und die antiken Makedonier zum heutigen Makedonien und zu den heutigen Makedoniern?
Im Falle des heutigen Makedonien müssen wir grundsätzlich unterscheiden zwischen
- der Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt und
- der griechischen Region Makedonien als völker- und staatsrechtlicher Bestandteil der Hellenischen Republik.
Im Falle der heutigen Makedonier müssen wir grundsätzlich unterscheiden zwischen
- den ethnischen oder slawischen Makedoniern als Nation und
- den griechischen Makedoniern als Bestandteil der Hellenischen Nation.
Somit ergeben sich im Verhältnis zu den antiken Makedoniern folgende Fragen:
- In welchem Verhältnis stehen die ethnischen oder die slawischen Makedonier zu den antiken Makedoniern?
- In welchem Verhältnis stehen die heutigen griechischen Makedonier zu den antiken Makedoniern?
Letztere Frage kann auch als Unterfall einer speziellen griechischen Frage gesehen werden:
In welchen Verhältnis stehen die heutigen Griechen als Nation zu den antiken griechischen Völkern?
Diese Fragen sind zunächst primär wissenschaftlich und daher in einem entsprechenden neutralen und unabhängigen Expertengremium zu klären. Die mehrheitliche Auffassung in der Wissenschaft geht davon aus, dass die antiken Makedonen ein antiker griechischer Volksstamm waren. Diesen antiken Volksstamm gibt es heute nicht mehr. Jedoch muss folgendes beachtet werden:
„Die Art des antiken Makedonien und der antiken Makedonier präjudiziert nicht die Art des heutigen Makedonien und der heutigen Makedonier.“ D.h. einfache und offensichtliche Antworten und Lösungen gibt es nicht. Antike Sachverhalte präjudizieren grundsätzlich nicht die heutigen Sachverhalte und können daher zur Klärung der speziellen makedonischen Frage nicht uneingeschränkt herangezogen werden. Das gilt auch für viele anderen internationale Streitpunkte, wie etwa im Nahost-Konflikt. Für eine Lösung des sogenannten Namensstreits müssen wir vor allem die Art des heutigen Makedonien und die Art der heutigen Makedonier grundsätzlich definieren. Innerhalb dieser grundsätzlichen Definition müssen wir die Art der Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt und die mit ihr assozierten ethnischen oder slawischen Makedonier als Nation sowie die Art der griechischen Region Makedonien als völker- und staatsrechtlicher Bestandteil der Hellenischen Republik und die mit ihr assoziierten griechischen Makedonier als Bestandteil der Hellenischen Nation definieren und voneinander abgrenzen. Dies kann durch Zusatzbezeichnungen zum verfassungsmäßigen Namen „Republik Makedonien“ grundsätzlich nicht erreicht werden. Alle Definitionen und Abgrenzungskriterien müssen zunächst im Rahmen eines neutralen und unabhängigen Expertengremiums unter Beteiligung der betroffenen Parteien erarbeitet werden. Die völkerrechtliche Umsetzung erfolgt dann im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages zwischen den betroffenen Parteien oder durch Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Auch im Falle eines völkerrechtlichen Vertrages zwischen den betroffenen Parteien sollte dieser durch einen Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen formell und materiell bestätigt werden. Staatsrechtlich bzw. politisch wird die oben skizzierte Klärung der speziellen makedonischen Frage durch eine entsprechende nationale Bildungs- und Informationspolitik sowie internationale Informationspolitik durch die betroffenen Parteien umgesetzt. Zusatzbezeichnungen sind nur dann im völkerrechtlichen Verkehr zu verwenden, wenn eine klare Zuordnung der Begriffe „Makedonier“ und „Makedonisch“ sowie der Eigenschaft „makedonisch“ nicht ersichtlich ist. In diesen Fällen ist von beiden Parteien eine Zusatzbezeichnung zu verwenden. Keine Partei hat im Falle des heutigen Makedonien ein Monopol auf die Bezeichnungen „Makedonien“, „Makedonier“, „Makedonisch“ und „makedonisch“. Jede Partei in diesem sogenannten Namensstreit ist gleichwertig und daher auch gleichwertig zu behandeln. Auch die Mitgliedschaft einer Partei in der EU und in der NATO darf daran nichts ändern. Für die völker- und staatsrechtliche Bezeichnung der Republik Makedonien sind Zusatzbezeichnungen nicht notwendig. In gleicherweise sind auch die jeweiligen Anteile der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien an der Gesamtgeschichte und -Kultur Makedoniens festzulegen und voneinander abzugrenzen.
Schlusswort
Die bisherigen Versuche einer Lösungsfindung in bilateralen Gesprächen zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien im Rahmen der Vereinten Nationen sind gescheitert. Die bisherige Art der Lösungsfindung ist nicht geeignet die eigentliche Interessenkollision zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien aufzulösen. Daher bleiben alle betroffenen Politiker aufgefordert im Sinne der erfolgreichen Petition umzudenken und damit einen neuen Weg in der Lösungsfindung zu gehen. Der oben skizzierte Weg ist geeignet das eigentliche Problem unter dem Deckmantel des sogenannten Namensstreits in der ganzen Tiefe zu erfassen und damit zu einer effektiven Lösung zu kommen. Diese Lösung brauchen wir und kein Festhalten an Lösungsmodellen die definitiv gescheitert sind. Das müssen alle betroffenen Politiker zum Wohle der Völker der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien anerkennen. Genau dies fordert auch die erfolgreiche Petition von Seiten der Bundesrepublik Deutschland ein, in dem von ihr gefordert wird, sich aktiv für eine entsprechende Lösung einzusetzen.