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Vor 70 Jahren: Der Beginn des Partisanenkampfes in Makedonien

Der 11.10.1941 markiert den formellen Beginn des nationalen Aufstandes der ethnischen oder slawischen Makedonier und des Partisanenkampfes im besetzten jugoslawischen Makedonien (nachfolgend mit „Makedonien (YU)“ abgekürzt). Dieser Partisanenkampf wurde erfolgreich geführt und führte im Ergebnis zur Anerkennung der ethnischen oder slawischen Makedonien als Nation und zur Gründung eines makedonischen Staates.

Historischer Hintergrund

Die Kommunistische Partei Jugoslawiens (KPJ) wurde im Jahr 1919 im damaligen „Königreich der Slowenen, Kroaten und Serben“ (ab 1929 Königreich Jugoslawien) gegründet und war seit Ende 1920 dort verboten. Die KPJ setzte ihre Arbeit in der Illegalität jedoch fort. Seit dem 20.10.1937 wurde die KPJ von Josip Broz Tito geführt. Am 06.04.1941 begann der Einmarsch von deutschen, italienischen und ungarischen Truppen in Jugoslawien. Doch bereits kurz zuvor war der gemeinsame Staat der Südslawen aufgrund der Gegensätze zwischen den Volksgruppen gescheitert. Geschürt wurden diese Gegensätze vor allem durch eine serbisch dominierte zentralistische Politik sowie die damit verbundene Unterdrückung der einzelnen südslawischen Völker, wie etwa in Makedonien. Am 17.04.1941 kapitulierte die jugoslawische Armee, der jugoslawische Teil Makedoniens kam darauf hin unter bulgarischer Besatzung. Am 04.07.1941 rief das Zentralkomitee der KPJ zum allgemeinen Aufstand auf, womit der Partisanenkampf in Jugoslawien begann. In Makedonien (YU) begann dieser Partisanenkampf am 11.10.1941 in Kumanovo und in Prilep. Dieses Datum gilt als der formelle Beginn des nationalen Aufstandes der ethnischen oder slawischen Makedonier auf dem Gebiet des besetzten jugoslawischen Makedoniens.

Allgemeiner Hintergrund

Der Partisanenkampf im besetzten jugoslawischen Makedonien verlief anders als im übrigen Jugoslawien. Zunächst war die geographische Lage von Makedonien (YU) ein großes Problem bei der Organisierung des Partisanenkampfes, da Makedonien (YU) vom übrigen Partisanenkampf ziemlich abgeschlossen war. So war vor allem die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Funk- und Kurierdienstes zwischen den Partisanen in Makedonien (YU) und den übrigen jugoslawischen Partisanen besonders schwierig.  Ein anderer Grund war, dass die Bevölkerung Makedoniens (YU) die bulgarische Besatzung zunächst als Befreiung von der serbischen Unterdrückung empfunden hatte. Dies änderte sich erst später aufgrund der bulgarischen Besatzungspolitik, die eine stark assimilierende Komponente hatte. Das makedonische kommunistische Regionalkomitee stand seit der Besetzung Makedoniens (YU) durch Bulgarien zunächst nicht mehr unter Kontrolle der KPJ, sondern unter Kontrolle der bulgarischen KP. Im Februar 1943 sandte Josip Broz Tito das Mitglied des obersten militärischen und politischen Stabes der KPJ Svetozar Vukanović (genannt „Tempo“) nach Makedonien (YU), um dort den Partisanenkrieg zu organisieren und vor allem in Gang zu bringen. Darüber hinaus sollte er die bulgarische Kontrolle über das makedonische kommunistische Regionalkomitee zurückdrängen und die Kontrolle durch die KPJ wieder herstellen. Svetozar Vukanović hatte auf Grund seiner Stellung eine gewisse Autorität, die durch Titos Bereitschaft die ethnischen oder slawischen Makedonier als gleichberechtigt mit den übrigen jugoslawischen Völkern anzuerkennen, noch unterstützt wurde. Im Sommer 1943 wurde aus dem Regionalkomitee eine kommunistischen Parteiorganisation in Makedonien (YU) geschaffen und im Herbst 1943 wurde dann auch in Makedonien (YU) ein „Generalstab der nationalen Befreiungsarmee“ als militärisches Führungsorgan für die makedonischen Partisanen geschaffen.  Der Generalstab der nationalen Befreiungsarmee sprach in seinem Manifest davon, dass das makedonische Volk jetzt die Chance habe, auf Basis des Selbstbestimmungsrechts der Völker seine Freiheit, Unabhängigkeit und Gleichberechtigung zu erlangen und seine Staatlichkeit gemeinsam mit den übrigen jugoslawischen Völkern in einem neuen Jugoslawien unter Josip Broz Titos zu verwirklichen. Auch die bulgarische KP warb mit der Schaffung eines freien makedonischen Staates, der mit großer Wahrscheinlichkeit dann unter bulgarischer Kontrolle gestanden hätte. Doch letztendlich setzte sich bis 1944 die KPJ in Makedonien (YU) durch und etablierte dort ab dem Jahr 1944 dann endgültig den Partisanenkampf. Bereits auf der zweiten Tagung des Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Jugoslawiens (AVNOJ) am 29.11.1943 im bosnischen Jajce wurden die ethnischen oder slawischen Makedonier erstmals als gleichberechtigt mit den übrigen jugoslawischen Völkern anerkannt. Mit dieser Anerkennung war die Gründung eines makedonischen Staates im Rahmen einer jugoslawischen Föderation verbunden, die formell mit der Eröffnung der ersten Tagung der Antifaschistischen Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens (ASNOM) im Kloster Prohor Pčinski am 02.08.1944 erfolgte. Bis Ende 1944 hatten die Partisanen das gesamte Gebiet des jugoslawischen Makedoniens eingenommen, auf das Bulgarien am 11.10.1944 verzichtete. Der makedonische Staat wurde am 30.04.1945 als „Volksrepublik Makedonien“ innerhalb der „Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“ proklamiert; die erste makedonische Verfassung trat am 31.12.1946 in Kraft.

Fazit

Der Partisanenkampf in Makedonien (YU) hatte einen schwierigen Start. Gründe dafür waren die geographische Lage Makedoniens (YU) und der Einfluss der bulgarische KP auf Makedonien (YU). Das Jahr 1943 war zunächst vor allem ein Kampf darüber, ob die bulgarische KP in Makedonien (YU) die Oberhand behalten oder die KPJ wieder die Vorherrschaft erlangen würde. Letztlich setzten sich die KPJ und die jugoslawischen Partisanen im Jahre 1944 in Makedonien (YU) durch und etablierten dort den Partisanenkampf, der im Ergebnis erfolgreich verlief, zur Anerkennung der ethnischen der slawischen Makedonier als Nation und zur Gründung eines makedonischen Staates führte. Dieser makedonische Staat erklärte sich im Jahre 1991 als „Republik Makedonien“ für Unabhängig und definiert sich in seiner seit November 1991 gültigen Verfassung als „souveräner, selbstständiger, demokratischer und sozialer Staat“.