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IGH: NATO-Beitrittsantrag hätte angenommen werden müssen

Der Internationale Gerichtshof hat heute seine Entscheidung bzgl. der Klage Mazedoniens gegen Griechenland aufgrund des Veto’s zum Nato-Beitritt verkündet.

Ein ausführlicher Bericht folgt….

Die Entscheidung (englisch) ist hier aufrufbar:

http://www.icj-cij.org/docket/files/142/16841.pdf

Hier kurz die wichtiges Entscheidungen:

— Gericht bestätigt zusammenfassend einen Bruch Griechenland gegen das Interims-Abkommen. NATO-Beitritt hätte nicht mit einem Griechenland-Veto verhindert werden dürfen.

— IGH bestätigt, dass Griechenland nicht nachweisen kann (mit einer Außnahme), dass Mazedonien gegen das Interims-Abkommen verstoßen.

— Mazedonien hat in 2004 ein Symbol verwendet, welches im Interims-Abkommen verboten war. Griechenland hat dies jedoch nicht an Mazedonien adressiert. Deshalb sieht der IGH hier keine relevante Tatsache zur Berücksichtigung.—  Mazedonien hat nicht gegen das Interims-Abkommen verstoßen

—  Griechenland hat gegen das Interims-Abkommen verstoßen.

—  Mazedonien darf eine NATO-Mitgliedschaft als „Republik Mazedonien“ stellen.

— IGH bestätigt, dass der Gerichtshof zuständig für die Anklage ist.