Der Internationale Gerichtshof hat heute seine Entscheidung bzgl. der Klage Mazedoniens gegen Griechenland aufgrund des Veto’s zum Nato-Beitritt verkündet.
Ein ausführlicher Bericht folgt….
Die Entscheidung (englisch) ist hier aufrufbar:
http://www.icj-cij.org/docket/files/142/16841.pdf
Hier kurz die wichtiges Entscheidungen:
— Gericht bestätigt zusammenfassend einen Bruch Griechenland gegen das Interims-Abkommen. NATO-Beitritt hätte nicht mit einem Griechenland-Veto verhindert werden dürfen.
— IGH bestätigt, dass Griechenland nicht nachweisen kann (mit einer Außnahme), dass Mazedonien gegen das Interims-Abkommen verstoßen.
— Mazedonien hat in 2004 ein Symbol verwendet, welches im Interims-Abkommen verboten war. Griechenland hat dies jedoch nicht an Mazedonien adressiert. Deshalb sieht der IGH hier keine relevante Tatsache zur Berücksichtigung.— Mazedonien hat nicht gegen das Interims-Abkommen verstoßen
— Griechenland hat gegen das Interims-Abkommen verstoßen.
— Mazedonien darf eine NATO-Mitgliedschaft als „Republik Mazedonien“ stellen.
— IGH bestätigt, dass der Gerichtshof zuständig für die Anklage ist.