- Verzicht auf den Namen „Makedonien“, der einen geographischen Bereich und keine ethnische Einheit bezeichnet;
- Erklärung, dass die Republik Makedonien keine Ansprüche gegenüber Griechenland erhebt;
- Erklärung, dass es keine „makedonische“ Minderheit in Griechenland gibt.
Mit dieser Forderung setzte die griechische Regierung ihre Ankündigung vom Mai 1991 in die außenpolitische Tat um und der sogenannte Namensstreit wurde zu einem internationalen Konflikt, der bis heute nicht gelöst werden konnte.
Die Entwicklung auf Europäischer Ebene
Zunächst fand am 16.12.1991 in Brüssel eine Außenministerkonferenz der Europäischen Gemeinschaft (EG) statt, bei der das weitere gemeinsame Vorgehen gegenüber der Republik Makedonien durch die damals 12 Mitgliedsstaaten der EG, darunter Griechenland, besprochen wurde. Vor einer Anerkennung durch die EG-Staaten wurden von der Republik Makedonien verfassungsrechtliche und politische Garantien abverlangt, nach denen es keine territorialen Ansprüche gegenüber EG-Nachbarstaaten erheben und keine feindselige Propaganda-Aktivitäten, einschließlich der Benutzung einer Bezeichnung, die territoriale Ansprüche einschließt, betreiben dürfe. Unklar war, ob die Bezeichnung „Makedonien“ solche Ansprüche automatisch mit einschließen würde. Auf einem informellen EG-Außenministertreffen am 01. und 02.Mai 1992 in Guimarães in Portugal kamen die EG-Außenminister überein, die „Republik von Skopje“ anzuerkennen und keine Staatsbezeichnung zu akzeptieren, der Griechenland nicht zustimmen würde. Diese Erklärung wurde von Griechenland und einigen anderen EG-Mitgliedsstaaten so ausgelegt, dass im Namen „Republik Makedonien“ die Bezeichnung „Makedonien“ nicht enthalten sein dürfe. Andere EG-Mitglieder wandten sich jedoch gegen eine solche Vorgehensweise. Einem Staat, der alle Voraussetzungen für seine Anerkennung erfülle, dürfe kein Name von außen auferlegt werden. Auf einem Gipfeltreffen der EG am 26. und 27.06.1992 machten sich die EG-Mitglieder zunächst den griechischen Standpunkt zu eigen, die Republik Makedonien nur unter einen Namen anzuerkennen, der nicht die Bezeichnung „Makedonien“ beinhaltet. Zunächst setzte sich Griechenland durch und bezeichnete das Ergebnis des EG-Gipfels als großen nationalen Erfolg. Doch danach setzte Ernüchterung ein. Die Republik Makedonien verzichtete nicht auf ihren verfassungsmäßigen Namen, denn einem Staat dürfe aufgrund des Selbstbestimmungsrechtes seines Volkes kein Name von außen auferlegt werden. Einige EG-Mitgliedsstaaten waren nicht mehr bereit den griechischen Standpunkt zu übernehmen und forderten sowohl eine Klärung als auch eine Lösung der Namensfrage der Republik Makedonien.
Die Entwicklung auf internationaler Ebene
Der sogenannte Namensstreit wurde zu einem völkerrechtlichen und internationalen Präzedenzfall. Die internationale Staatengemeinschaft, einschließlich einiger EG-Mitgliedsstaaten, wollten nicht einseitig der griechischen Argumentation folgen und forderten beide Seiten zum Kompromiss auf. Anfang 1993, nach dem klar wurde dass ein weiteres kategorisches Ablehnen der Bezeichnung „Makedonien“ Griechenland in der internationalen Staatengemeinschaft isolieren würde, musste Griechenland schließlich einlenken. Auch die Republik Makedonien musste bis auf Weiteres auf eine uneingeschränkte Anerkennung ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung verzichten. In der Resolution 817 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) vom 07.04.1993 wurde die Existenz des Namensstreits zwischen der Republik Makedonien und der Hellenischen Republik sowie die Bedeutung der Lösung dieses Streits für den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region festgestellt. Gemäß dieser Resolution wurde die Republik Makedonien am 08.04.1993 unter der vorläufigen Bezeichnung „Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ in die Vereinten Nationen aufgenommen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen stimmte dieser Aufnahme per Akklamation zu. In Griechenland und in der Republik Makedonien fand dieser Kompromiss keine große Zustimmung. Im griechischen Parlament erhielt er nur eine knappe Zustimmung von 152 gegen 146 Stimmen. Im makedonischen Parlament beschuldigte die Opposition die Regierung, der Endnationalisierung Makedoniens Vorschub geleistet zu haben. In einer weiteren Resolution des VN-Sicherheitsrates (845) vom 18.06.1993 wurden Griechenland und die Republik Makedonien dazu aufgefordert den zwischen ihnen bestehenden Namensstreit im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen zu lösen. Mit dieser Aufgabe ist seit 1994 der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen Matthew Nimetz beauftragt. Diese Gespräche blieben bisher erfolglos.
Vom einseitigen griechischen Embargo zum Interimsabkommen
In Griechenland geriet die damalige griechische Regierung unter Ministerpräsident Konstantin Mitsotakis wegen ihrer Kompromissbereitschaft in der Namensfrage der Republik Makedonien immer mehr in die Kritik. Die griechische Bevölkerung lehnte jeden Kompromiss mit der Republik Makedonien in der Namensfrage mit deutlicher Mehrheit ab. Der damalige griechische Außenminister Andonis Samaras trat von seinem Amt zurück und aus der damals regierenden „Nea Demokratia“ (ND) aus und gründete seine eigene Partei, die sich klar gegen jeden Kompromiss mit der Republik Makedonien positionierte. Es kam am 10.10.1993 zu vorgezogenen Parlamentswahlen und einem Wahlsieg der „Panhellenischen Sozialistischen Bewegung“ PASOK. Nach diesem Wahlsieg wurde Andreas Papandreou griechischer Premierminister. Dieser trat für eine harte und kompromisslose Linie gegenüber der Republik Makedonien ein und brach den Dialog mit ihr zur Überwindung des Namensstreits ab. Am 16.02.1994 verhängte die Hellenische Republik einseitig ein Embargo gegenüber der Republik Makedonien und verschärfte damit ihren politischen Kurs noch weiter. Die Republik Makedonien durfte bis auf humanitäre Güter keinerlei Warenverkehr mehr über den nordgriechischen Hafen Thessaloniki abwickeln. Am 18.02.1994 erweiterte die Hellenische Republik die Handelssperre auf alle Einfuhrten aus der Republik Makedonien. Die diplomatischen Bemühungen und die vorausgehenden 29 Monate andauernden Gespräche zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien führten schließlich im September 1995 zum Erfolg. Zu dieser Zeit bestand das Embargo bereits seit 19 Monaten und hatte gravierende Auswirkungen auf die makedonische Wirtschaft.
Das Interimsabkommen vom 13.09.1995
Am 13.09.1995 wurde am Sitz der Vereinten Nationen in New York zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien das Abkommen über die Normalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen (Interimsabkommen, kurz: IA) vom damaligen griechischen Außenminister Karolos Papoulias und dem damaligen Außenminister der Republik Makedonien Stevo Crvenkovski unterzeichnet. Die Hellenische Republik verpflichtete sich gemäß dieses Abkommens dazu, innerhalb einer Frist von 30 Tagen das Embargo gegenüber der Republik Makedonien aufzuheben. Im Gegenzug verpflichtete sich die Republik Makedonien unter anderem dazu auf ihre bisherige Flagge mit dem Stern von Vergina zu verzichten. Dieses Symbol wird dem antiken Makedonien zugerechnet, das nach griechischer Auffassung Teil der griechischen Geschichte und Kultur ist. In diesem Abkommen wird der jeweilige verfassungsmäßige Name der Vertragsparteien nicht genannt. Die Hellenische Republik wird in darin als „Erste Partei“ bezeichnet, während die Republik Makedonien „Zweite Partei“ ist. Beide Parteien werden in diesem Abkommen dazu verpflichtet, die territoriale Integrität und Souveränität der jeweils anderen Partei (Artikel 3 IA) sowie die bestehenden völkerrechtlichen Grenzen zu achten (Artikel 2 IA). Die Hellenische Republik soll die Republik Makedonien völkerrechtlich anerkennen und normale diplomatische Beziehungen zu ihr aufnehmen (Artikel 1 IA). Die Republik Makedonien wird dazu aufgefordert auf umstrittene Symbole, wie namentlich etwa der Stern von Vergina, zu verzichten (Artikel 7 IA). Beide Parteien werden in ihren bilateralen Beziehungen zueinander dazu verpflichtet gut nachbarschaftlich miteinander umzugehen (Artikel 14 IA) und sich gemäß völkerrechtlicher Normen zu verhalten. So hat die Hellenische Republik gemäß Artikel 11 Absatz 1 dieses Abkommens die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in internationalen Organisationen, in der sie selbst Mitglied ist, zu fördern und diese nicht zu verhindern. Allerdings hat die Hellenische Republik das Recht Einspruch zu erheben, wenn die Republik Makedonien nicht unter dem in Absatz 2 der Resolution 817 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen genannten Namen „Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ beizutreten versucht. Auf dem NATO-Gipfel von Bukarest im Jahre 2008 hatte Griechenland jedoch eine mögliche Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der NATO verhindert und war entsprechend wegen der Verletzung des Interimsabkommens vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag am 05.12.2011 verurteilt worden. Artikel 5 des Interimsabkommens verpflichtet beide Parteien den Namensstreit auf Basis der Resolution 845 des VN-Sicherheitsrates im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen in bilateralen Gesprächen zu lösen. Bis dahin hat jede Partei gemäß Artikel 7 des Interimsabkommens die Pflicht alles zu unterlassen, was einer friedlichen Lösung des Namensstreits zuwiderläuft. So haben beide Parteien gemäß Artikel 7 des Interimsabkommens jede Propaganda und alle feindlichen Aktivitäten zu unterlassen, die einer friedlichen Lösung des Namensstreits im Wege stehen. Am 14.10.1995 hob die Hellenische Republik das Embargo gegenüber der Republik Makedonien auf. Die Grenze zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien wurde am nächsten Tag für den freien Handelsverkehr wieder geöffnet. Am 13.10.1995 wurde in der makedonischen Hauptstadt Skopje eine endgültige Vereinbarung bezüglich der Normalisierung der bilateralen Beziehungen und der gegenseitigen Einrichtung von diplomatischen Vertretungen in beiden Hauptstädten unterzeichnet. Durch das Interimsabkommen pendelten sich die Beziehungen zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien somit wieder ein.
Die Auffassung Griechenlands in der Namensfrage
Die Kompromissbereitschaft der griechischen Regierung in der Namensfrage der Republik Makedonien ist größer als die des griechisches Volkes. Die griechische Regierung würde den Namen „Makedonien“ in zusammengesetzter Form mit einer zusätzlichen geographischen Spezifizierung, etwa Republik Nord-Makedonien, wohl akzeptieren. Dieser Namen müsste dann universell und ohne jede Einschränkung gelten („erga omnes“). Gründe hierfür sind vor allem außenpolitische Erwägungen wie etwa die Stabilität in der betroffenen Region und außenpolitische Zwänge. Griechenland wäre mit einer kompromisslosen Haltung in der Namensfrage international isoliert. Umstritten blieben aber weiterhin die Bezeichnung für die makedonische Nation, Sprache und Staatsbürgerschaft. Das griechische Volk allerdings lehnt weiterhin jeden Kompromiss mit deutlicher Mehrheit ab. Doch warum sind Griechenland und sein Volk gegen den Namen „Makedonien“ im Staatsnamen der Republik Makedonien? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Es gibt sowohl historische und politische als auch emotionale Gründe. Auf der Internetseite der Griechischen Botschaft ist aufgeführt: „Die Frage des Namens der Republik Makedonien sei nicht nur ein Streit um historische Fakten und Symbole, sondern vielmehr eine Frage von regionalem und internationalem Ausmaß. Die Republik Makedonien würde eine Politik des Irredentismus und der territorialen Ansprüche praktizieren. Die Basis hierfür würde die Geschichtsfälschung und die Usurpation des nationalen und historischen Erbes Griechenlands darstellen“. Auf der Internetseite der Griechischen Botschaft in Deutschland ist weiter wörtlich aufgeführt:
„Die Problematik um den Namen von FYROM (Anmerkung: „Former Yugoslav Republik of Macedonia“ ;auf Deutsch: „Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“) in ihrer heutigen Gestalt begann 1991, als FYROM ihre Unabhängigkeit unter dem Namen „Republik Mazedonien“ deklarierte. In historischem Sinne bezieht sich der griechische Name „Makedonien“ auf den Staat und die Kultur der Makedonier der griechischen Antike, die ohne jeden Zweifel einen Teil des nationalen und historischen Erbes Griechenlands darstellen und nicht die geringste Beziehung zu den heutigen Bewohnern von FYROM aufweisen, die die Nachfolger von Slawen sind, und sich zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt in der Region des antiken Königsreichs Makedonien niederließen. In geographischem Sinne bezieht sich der Begriff „Makedonien“ auf einen weiter gefassten Raum, der einen Teil des Territoriums unterschiedlicher Balkanstaaten umschließt (in erster Linie Griechenland, FYROM und Bulgarien). Der Hauptteil des geographischen Makedoniens erstreckt sich allerdings innerhalb der Grenzen des antiken griechischen Makedoniens, deren größter Teil wiederum sich innerhalb des griechischen Territoriums befindet. Im griechischen Teil des geographischen Makedoniens leben heute 2,5 Millionen griechische Bürger, die sich Makedonier nennen und sich seit Urzeiten als solche betrachten. Die Wurzel des Problems der Benennung von FYROM ist auf die Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zurückzuführen, als Tito dem Gebiet, damals bekannt als Vardar Banovina (heutige FYROM), unter der Bezeichnung „Sozialistische Republik Mazedonien“ (Anmerkung: von 1944 – 1963 „Volksrepublik Makedonien“, dann bis 1991 „Sozialistische Republik Makedonien“) den Status der Teilrepublik verlieh und gleichzeitig die Doktrin der „Mazedonischen Nation“ einführte. Der offensichtliche Beweggrund, weswegen Tito sich für die Durchsetzung der Doktrin der „Mazedonentums“ entschied – in völliger Abweichung zur geographischen Realität des Großraums Mazedonien – bestand in der Notwendigkeit, einen Zugang zur Ägäis zu erlangen, indem er die Idee der Wiedervereinigung aller Gebiete von Makedonien kultivierte. Vor diesem Hintergrund ist der irredentistische Kampf, in den die politische Führung von FYROM eingestiegen ist, mit dem Ziel mittels Schulbüchern und Propaganda die Bürger ihres Landes mit der Idee zu indoktrinieren, dass sie Nachfolger der Makedonier aus der Antike seien, und um die Doktrin von „Großmazedonien“ zu kultivieren, von dem ein Teil FYROM sei, während die restlichen Gebiete unter griechischer, bulgarischer und albanischer Besatzung seien. Es steht außer Frage, dass die irredentistische Doktrin von „Großmazedonien“ die Möglichkeit der Rückforderung „besetzter“ Gebiete offen lässt.“ (Auszug aus: „FYROM – mehr als nur ein Name, Griechische Botschaft„)
Dieses Bild von der Republik Makedonien vermittelt die griechische Regierung offiziell über ihre Medien den griechischen Bürgern und gegenüber der internationalen Gemeinschaft. Die griechische Bildungspolitik, die unter anderem auch die Aufgabe hat das Nationalbewusstsein der griechischen Schülerinnen und Schüler zu fördern, prägt ebenfalls dieses Bild von der makedonischen Frage und der Republik Makedonien. Eine kritische Außeneinadersetzung mit der makedonischen Frage findet in der griechischen Gesellschaft kaum statt und wenn, dann nur sehr eingeschränkt und unter großem gesellschaftlichen und politischen Druck.
Der Einfluss des griechischen Bürgerkriegs auf die Sicht Griechenlands
Auch der griechische Bürgerkrieg spielt bei der emotionalen Wahrnehmung der makedonischen Frage durch die griechische Bevölkerung eine große Rolle. In diesem Bürgerkrieg, der im Juni 1946 begann und im Oktober 1949 endete, kämpften die kommunistisch orientierte linke Volksfront mit ihrer sogenannten Demokratischen Armee Griechenlands und die konservative, königliche Regierung Griechenlands mit ihrer Armee um die Vorherrschaft in Griechenland. Die königliche griechische Regierung war international überwiegend als legitime Regierung Griechenlands anerkannt, die linke Volksfront in Griechenland wurde vom kommunistischen Jugoslawien und den kommunistischen Staaten des Ostblocks unterstützt. Der Bürgerkrieg brach zusammen, als zunächst Stalin und später auch Tito ihre Unterstützung aus außenpolitischen Gründen einstellten. Die königliche Regierung setzte sich durch und die linke Volksfront musste sich geschlagen geben. In diesem Bürgerkrieg wurde auch die sogenannte makedonische Frage thematisiert. Die Ideen reichten von einer Autonomie der griechischen Region Makedoniens innerhalb Griechenlands bis zur Schaffung eines Großmakedoniens unter kommunistischer Führung. Viele ethnische bzw. slawischen Makedonier aus Griechenland kämpften auf der Seite der linken Volksfront und hatten innerhalb dieser eine eigenständige Organisation. Nach dem Ende des Bürgerkrieges, der vor allem auch von der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien und der jugoslawischen Volksrepublik Makedonien unterstützt wurde, wurden die ethnischen bzw. slawischen Makedonier in Griechenland der Kollaboration bezichtigt. Vielen flohen in die jugoslawische Republik Makedonien und dürfen zum Teil auch heute noch nicht nach Griechenland zurückkehren. Bis heute sind die ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Minderheit in Griechenland nicht anerkannt und Anfeindungen von Seiten der griechischen Behörden und Bevölkerung ausgesetzt. Im kollektiven Bewusstsein der griechischen Bevölkerung hat sich eingeprägt, dass Griechenland im Bürgerkrieg zum Spielball der Großmächte wurde und die makedonische Frage als Hebel benutzt wurde. Jede Form von nichtgriechischem „Makedonismus“ wird aus diesem Bewusstsein heraus mit einer antigriechischen Haltung assoziiert, die im Ergebnis die Zerstörung und Aufteilung Griechenlands zum Ziel haben könnte. Die Gefahr wird dabei nicht immer zwangsläufig bei den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern selbst gesehen, sondern bei den Großmächten.
Schlusswort
Für die Griechinnen und Griechen ist schon der Anspruch auf den Namen „Makedonien“ und die Verwendung dieses Namens durch die Republik Makedonien und die ethnischen bzw. slawischen Makedonier eine Usurpation ihrer Geschichte und Kultur. Nach ihrer Auffassung könne die verfassungsmäßige Bezeichnung der Republik Makedonien und ihrer Nation weder aus der Geschichte noch aus ethnischen Gegebenheiten gerechtfertigt werden. Das antike Königreich Makedonien sei historisch gesehen ein antiker griechischer Staat gewesen. Zwar habe es sich in seiner Struktur von den anderen antiken griechischen Staaten (Stadtstaaten) unterschieden, doch sei es kulturell und politisch Teil der hellenischen Kultur und Staatenwelt gewesen. Die antiken Makedonier seien ein antiker griechischer Stamm und die antike makedonische Sprache sei ein antiker griechischer Dialekt gewesen. In dieser Denkweise liegt das grundlegende Problem für eine mögliche Lösung des Namensstreites. Denn der Namensstreit ist vielmehr die Frage nach der heutigen Identität Makedoniens und der Makedonier. Das antike Makedonien und die antiken Makedonier gibt es heute nicht mehr. Heutzutage gibt es die ethnische bzw. slawische Makedonier als Nation der Republik Makedonien und die griechische Makedonier Teil der griechischen Nation in Griechenland. Die Last der vielseitigen Geschichte Makedoniens und seiner Bevölkerung verhindert eine mögliche Lösung im sogenannten Namensstreit. Die griechische Sicht der Dinge ist geprägt von dieser vielseitigen Geschichte und den damit verbundenen Emotionen. Doch heute müssen zum Teil andere, rationale Maßstäbe angelegt werden. Mit diesen Maßstäben ließe sich die Sicht der Griechinnen und Griechen auf die Namensfrage der Republik Makedonien mit Sicherheit positiv verändern und weiterentwickeln.