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Die albanisch-makedonische Frage

Die Hinterlassenschaften von zwei Balkankriegen (1912/1913) und dem Ersten Weltkrieg (1914 – 1918) sind sowohl die makedonische Frage als auch die albanische Frage. Beide stehen zum Teil miteinander in Verbindung. Die makedonische Frage ist im Wesentlichen durch die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Nation im Jahre 1943 und der Schaffung eines makedonischen Staatswesens im Jahre 1944 geklärt. Sie wird allerdings noch immer von einer speziellen makedonischen Frage nach der Identität der ethnischen bzw. slawischen Makedonier überlagert. Aus der Sicht Bulgariens sind die ethnischen bzw. die slawischen Makedonier nicht eigenständig, sondern Teil der bulgarischen Kulturnation. Für Griechenland ist wiederum der Name der Nation strittig. „Makedonien“ ist für sie Teil der hellenischen Identität, und dürfe deswegen nicht von den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern und ihrem Staatswesen verwendet werden. Diese spezielle Makedonische Frage ist bis heute noch nicht abschließend geklärt. Die albanische Frage betrifft zwar wesentlich die Republik Makedonien, ist jedoch nicht auf diese beschränkt. Betroffen sind neben ihr auch Albanien, das Kosovo (völkerrechtlicher Status umstritten), Serbien, Montenegro und Griechenland.

Die albanische Frage

Entstanden ist die albanische Frage mit der Proklamation des albanischen Staates am 28.11.1912 während des Ersten Balkankrieges. Zu dieser Zeit existierten bereits die Staaten Griechenland, Bulgarien, Serbien und Montenegro mit ihren Nationen. Der bis 1912 noch zum Osmanischen Reich gehörende Teil von Europa mit Makedonien wurde nach den Balkankriegen und dem Ersten Weltkrieg größtenteils zwischen Griechenland, Serbien bzw. Jugoslawien und Bulgarien aufgeteilt. Für Albanien blieb ein Territorium übrig, das wesentlich kleiner war, als die albanischen Siedlungsgebiete es gewesen sind. So blieben ca. ein Drittel der albanischen Bevölkerung außerhalb Albaniens. Deren staatsrechtliches Schicksal begründet die albanische Frage, die noch bis heute fortbesteht. Der Grund für die Situation Albaniens war die relativ späte albanische Nationalbewegung. Im Osmanischen Reich waren die hauptsächlich muslimischen Albaner gut integriert und gehörten zum Teil auch zur osmanischen Elite. Ihre ersten Forderungen nach Autonomie wurden 1878 erhoben. Die Autonomie und Unabhängigkeitsbestrebungen von Griechenland, Bulgarien, Serbien und Montenegro waren zu dieser Zeit bereits erfolgreich verlaufen und führten zu entsprechenden Staatenbildungen. Doch erst die diktatorische Herrschaft des jungtürkischen Komitees für Einheit und Fortschritt führten im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts zu einem Bruch der Albaner mit der osmanischen Oberhoheit. Im Jahre 1910 kam es in der heutigen kosovarischen Hauptstadt Priština zu einem Aufstand der Albaner gegen die osmanische Herrschaft und schon zwei Jahre später erfolgte die Proklamation des albanischen Staates als Fürstentum. Dieser albanische Staat wurde von den europäischen Mächten am 29.07.1913 anerkannt. Die Grenzen Albaniens sind seit dem nicht wesentlich verändert worden, so dass zunächst etwa ein Drittel  der Albaner im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenien bzw. dem Königreich Jugoslawien und in Griechenland leben. Nur während des Zweiten Weltkrieges wurde unter italienischer Herrschaft vorübergehend unter Einschluss der anderen albanischen Siedlungsgebiete ein Großalbanien bzw. ethnisches Albanien geschaffen, dass zwischen 1941 und 1944 bestand. Im föderativen Jugoslawien nach 1945 bekam das Kosovo innerhalb der damaligen Volksrepublik Serbien bzw. der Sozialistischen Republik Serbien eine territoriale Autonomie, die aufgrund der jugoslawischen Verfassung von 1974 stark ausgebaut wurde. Während die albanischen Kosovaren bis 1974 eigentlich nur eine formelle Autonomie besaßen, konnte diese ab 1974 auch materiell umgesetzt werden. Ab dieser Zeit war der Status des Kosovo faktisch mit dem einer jugoslawischen Republik vergleichbar, auch wenn das Kosovo noch formell zu Serbien gehörte. Im Jahre 1989 wurde die Autonomie des Kosovo verfassungswidrig von Seiten Serbiens aufgehoben. Die albanischen Kosovaren erklärten das Kosovo für unabhängig von Serbien und bauten, parallel zu den serbischen, eigene  staatliche Strukturen auf, die von Serbien geduldet wurden. Der zunächst passive Widerstand um Ibrahim Rugova ging 1997 in einen bewaffneten Widerstand der kosovarischen Befreiungsarmee UCK über und führte zu gewaltsamen bewaffneten Gegenmaßnahmen von Seiten Jugoslawiens  bzw. Serbiens. Als der Konflikt Ende 1998 eskalierte und Verhandlungen um eine Lösung des Konfliktes scheiterten, griff die NATO ohne Deckung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den Konflikt ein. Schließlich musste Jugoslawien bzw. Serbien seine Truppen abziehen und stimmte der Präsenz internationaler Truppen im Kosovo zu. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschloss daraufhin am 10.06.1999 die Resolution 1244, nach der das Kosovo unter Beibehaltung der territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien (Rechtsnachfolger ist die heutige Republik Serbien) zunächst eine zivile Übergangsverwaltung im Rahmen der Vereinten Nationen erhielt (Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo, UMNIK). Für die Sicherheit im Kosovo ist gemäß der noch immer gültigen Resolution 1244 die von der NATO geführte „Kosovo Truppe“ (Kosovo Force, KFOR) zuständig, deren Einsatz am 12.06.1999 begann. Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17.08.2008 ist hingegen weiterhin völkerrechtlich umstritten, bis heute haben allerdings 91 Staaten das Kosovo bilateral völkerrechtlich anerkannt. Mit dem Kosovo besteht neben Albanien (rund 3 Millionen Einwohner) faktisch ein zweiter albanischer Staat. Von den insgesamt zirka 1,8 Millionen Einwohnern des Kosovo sind 91 % bzw. 1,64 Millionen ethnische Albaner. Diese Zahlen beruhen auf einer Volkszählung aus dem Jahre 2011. Eine materielle Reintegration des Kosovo in den serbischen Staat ist unwahrscheinlich. In den Staaten Griechenland, Serbien (ohne Kosovo) und Montenegro verfügte die albanische Volksgruppe nie über entsprechende Autonomierechte wie im Kosovo. In den albanischen Siedlungsgebieten Serbiens, Bujanovac, Preševo und Medvedja, leben etwa 80.000 ethnische Albaner. Das dortige Verhältnis zwischen Albanern und Serben gilt als entspannt. Es gibt die Idee, den von Serben bewohnten Nordteil des Kosovo mit diesem Gebiet zwischen Serbien und dem Kosovo auszutauschen. Bisher konnte sie sich allerdings aus verschiedenen Gründen nicht durchsetzen. Das Verhältnis der erwa 50.000 ethnischen Albaner zu den Montenegrinern in Montenegro ist ebenfalls unkompliziert, zumal sie gut im montenegrinischen Staat integriert sind. Gleiches gilt für die zirka 50.000 orthodoxen Albaner im Nordwesten Griechenlands. Die Situation in der Republik Makedonien wird im folgenden Kapitel gesondert betrachtet.

Die albanische Frage in der Republik Makedonien

Nach einer Volkszählung aus dem Jahre 2002 besteht die makedonische Staatsnation mit ihren 2.022.547 Angehörigen zu 64, 2 % aus ethnischen bzw. slawischen Makedoniern, zu 25,2 % aus ethnischen Albanern und zu 10,6 % aus anderen Nationalitäten. Von diesen anderen Nationalitäten stellt die türkische Volksgruppe mit einem Anteil von 3,9 % an der Gesamtbevölkerung Makedoniens den größten Anteil. Die Republik Makedonien verfügt mit zirka 509.682 ethnischen Albanern nach Albanien und dem Kosovo über das drittgrößte albanische Siedlungsgebiet. In der Volksrepublik Makedonien bzw. der Sozialistischen Republik Makedonien im Rahmen der jugoslawischen Föderation von 1944 bis 1991 verfügten die ethnischen Albaner über keine besonderen Autonomierechte. Zeitweise waren sogar die Repressalien der makedonischen Polizei schärfer als die der serbischen Polizei und der jugoslawischen Bundespolizei im Kosovo. In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre führte eine Maßnahme der makedonischen Behörden zu einer Erhöhung der Spannungen zwischen den ethnischen bzw. Makedoniern und den ethnischen Albanern, nach dem die Polizei mit Bulldozern die hohen Mauern, die ethnische Albaner traditionell zum Schutz ihrer Familie um ihre Häuser bauen, zerstörten. Die makedonischen Behörden fürchteten, dass diese hohen Mauern im Fall eines Konflikts zwischen den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern und den ethnischen Albanern zu Widerstandsfestungen werden könnten, und dem sollte vorgebeugt werden. Als die Republik Makedonien im Jahr 1991 unabhängig wurde und eine neue Verfassung bekam, musste auch das staatsrechtliche Verhältnis der ethnischen Albaner zur makedonischen Staatsnation geklärt werden. Die Klärung dieses Verhältnisses begründete eine besondere Form der albanischen Frage innerhalb der Republik Makedonien. Die Verfassung von 1991 definierte die Republik Makedonien zunächst als Nationalstaat des makedonischen Volkes und betrachtete die ethnischen Albaner als Minderheit, der entsprechende Minderheitenrechte zugebilligt wurden. Die ethnischen Albaner forderten jedoch die Anerkennung als zweite konstitutive Volksgruppe neben den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern. Damit wären auch entsprechend weitergehende Rechte, etwa Albanisch als zweite Amtssprache, Schulunterricht in albanischer Sprache und ggf. auch eine territoriale Autonomie verbunden gewesen. Die extremeren Vorschläge der ethnischen Albaner reichten von einer Föderalisierung Makedoniens nach ethnischen Gesichtspunkten bis hin zu einer Abspaltung der albanischen Siedlungsgebiete. Die Vorstellungen einer Föderation sahen sowohl die Umwandlung der Republik Makedonien in einen binationalen Bundesstaat, bestehend aus einem makedonischen und einem albanischen Teil, als auch einen Bundesstaat mit zahlreichen kleineren Kantonen nach dem Vorbild der Schweiz vor. Vom 11. bis zum 12.01.1992 fand in den albanischen Siedlungsgebieten der Republik Makedonien ein Referendum über eine politische und territoriale Autonomie statt, an der sich 92 % der Abstimmungsberechtigten beteiligt haben sollen. Bei dieser von den makedonischen Behörden nicht anerkannten Abstimmung sollen 99 % für eine entsprechende Autonomie gestimmt haben. Das Referendum hatte eher eine symbolische Bedeutung gehabt und keine praktische Bedeutung erlangt. Trotzdem war in der Praxis die staatsrechtliche Integration der ethnischen Albaner in den makedonischen Staat nicht einfach. So wurden in den albanisch besiedelten Gebieten eigene Symbole wie etwa albanische Flaggen verwendet und eine eigene albanischsprachige Universität in Tetovo gegründet. Zwar wurde an jeder makedonischen Regierung bisher immer auch eine albanische Parlamentspartei beteiligt, jedoch war die makedonische Regierung nicht bereit den ethnischen Albanern mehr Rechte zuzugestehen. Auch im Alltag wurden ethnische Albaner von Seiten des makedonischen Staates  benachteiligt. Sie waren auch nicht ihrem Anteil gemäß im öffentlichen Sektor vertreten. Zwischen Dezember 2000 und August 2001 kam es zu einem bewaffneten Konflikt zwischen ethnischen bzw. slawischen Makedoniern und ethnischen Albanern. Die Republik Makedonien drohte zu dieser Zeit in einen ethnisch bedingten Bürgerkrieg zu geraten. Dieser Konflikt konnte jedoch durch die Unterzeichnung des Rahmenabkommens von Ohrid am 13.08.2001 erfolgreich beendet werden.

Ausführlicher wird auf diesen Konflikt und das Rahmenabkommen von Ohrid in dem Artikel „Vor 10 Jahren: Das Rahmenabkommen von Ohrid“ eingegangen. Im nachfolgenden Kapitel werden allerdings die wesentlichen Aspekte dieses Abkommens behandelt.

Das Rahmenabkommen von Ohrid

Auf Druck der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nahmen die zwei größten Parteien der ethnischen bzw. slawischen Makedonier sowie die zwei größten Parteien der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) Gespräche zur Lösung des ethnischen Konfliktes auf. Auf Seiten der ethnischen bzw. slawischen Makedonier waren dies die „Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Demokratische Partei für die makedonische nationale Einheit“ (Vnatrešna Makedonska Revolucionarna Organizacija – Demokratska Partija za Makedonsko Nacionalno Edinstvo / VMRO-DPMNE) unter der Führung von Ljubčo Georgijevski und die „Sozialdemokratische Union Makedoniens“ (Socijaldemokratski Savez Makedonije / SDSM) unter der Führung von Branko Crvenkovski. Auf Seiten der albanischen Makedonier (ethnischen Albaner) die „Demokratische Partei Albaniens“ (DPA) unter der Führung von Arben Xhaferi und die „Partei der demokratische Prosperität“ (Partija za Demokratski Prosperitet / PDP bzw. Partie e Prosperitetit Demoktatik)  unter der Führung  von Imer Imeri. Spezielle Repräsentanten der EU und der USA waren Francois Lëotard und James. W. Pardew.  Für die Republik Makedonien nahm der damalige Präsident Boris Trajkovski an den Gesprächen teil. Alle oben genannten Vertreter waren auch Unterzeichner des Rahmenabkommens von Ohrid, das zunächst eine rein politische Absichtserklärung gewesen ist und erst noch staatsrechtlich umgesetzt werden musste.  Die Umsetzung dieses Rahmenabkommens erfolgte durch eine umfangreiche Änderung der Verfassung der Republik Makedonien und dem Erlass von entsprechenden Gesetzen. Durch die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid, die noch viele Jahre in Anspruch nahm, wurden die ethnischen Albaner zwar nicht formell jedoch faktisch als konstitutive Volksgruppe anerkannt und mit weitergehenden Rechten ausgestattet. Auf der anderen Seite wurde die Souveränität und die territoriale Integrität der Republik Makedonien sowie ihr Charakter als multi-ethnischer Staat gewahrt. Alle Bürger der Republik Makedonien haben nun verfassungsrechtlich verbürgt, dass sie unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft ihre in der Verfassung festgelegten Rechte gemessen an internationalen Standards wahrnehmen können. Die lokale Selbstverwaltung wurde ausgebaut und den ethnischen Gegebenheiten angepasst. So wurde die territoriale Gliederung der Republik Makedonien in Gemeinden unter Berücksichtigung lokaler ethnischer Gegebenheiten neu organisiert und diesen mehr Befugnisse von Seiten der makedonischen Regierung übertragen. In allen Gemeinden mit einem Anteil von mindestens 20 Prozent ethnischen Albanern darf Albanisch im amtlichen Verkehr offiziell als zweite Sprache neben der makedonischen verwendet werden. Außerdem dürfen in diesen Gemeinden neben den Symbolen des makedonischen Staates auch die Symbole der ethnischen Albaner verwendet werden. Auch in anderen Bereich verfügen die Gemeinden mit einem Anteil von mindestens 20 Prozent an ethnischen Albanern über besondere Rechte, wie etwa im Finanz- und Steuerwesen, im Schulwesen oder im kulturellen Bereich. Zwar werden diese Rechte nicht namentlich den ethnischen Albanern sondern allen Minderheiten mit einem Anteil von mindestens 20 Prozent zugebilligt, doch wird dieses Quorum nur von den ethnischen Albanern erfüllt. Angehörige von Minderheiten müssen ihrem Anteil entsprechend angemessen in staatlichen Institutionen und ohne Diskriminierung repräsentiert werden und spezielle parlamentarische Prozeduren sollen ihre Rechte besonders schützen. So ist bei bestimmten parlamentarischen Entscheidungen, die in besonderem Maße Minderheiten betreffen, eine normale parlamentarische Mehrheit als auch eine Mehrheit unter den Abgeordneten der ethnischen Albaner und der anderen Minderheiten notwendig (Prinzip der doppelten Mehrheit).

Nachbetrachtung

Durch das Rahmenabkommen von Ohrid wurde der bewaffnete Konflikt zwischen den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern und den ethnischen Albanern erfolgreich beendet. Die Umsetzung des Rahmenabkommens führte durch die Neugliederung der Gemeinden und der Erweiterung ihrer Kompetenzen zu einer weitergehenden Dezentralisierung der Verwaltung des makedonischen Staates zugunsten der ethnischen Albaner. Zu einer Föderalisierung Makedoniens, wie zum Teil von albanisch-makedonischer Seite aus gefordert wurde, kam es allerdings nicht. Auch eine formelle Anerkennung der ethnischen Albaner als konstitutive Volksgruppe erfolgte nicht, jedoch sind sie faktisch aufgrund der Umsetzung der Rahmenvereinbarung zu einer konstitutiven Volksgruppe geworden. Im parlamentarischen System und im öffentlichen Sektor werden die ethnischen Albaner jetzt ihrem Anteil gemäß berücksichtigt. Im Alltag gibt es allerdings immer noch ethnisch bedingte Diskriminierungen und zum Teil auch gewaltsam ausgetragene Konflikte zwischen ethnischen bzw. slawischen Makedoniern und ethnischen Albanern, zuletzt besonders Anfang 2012. Noch immer ist das Misstrauen zwischen diesen beiden Volksgruppen groß. Sie leben nicht miteinander sondern vielmehr nebeneinander in der Republik Makedonien. Doch erst ein Miteinander und das Gefühl, eine echte Gemeinschaft zu sein, würde zu einer nachhaltigen gesellschaftlichen Stabilität in der Republik Makedonien führen.

Der sogenannte Namensstreit zwischen der Republik Makedonien und Griechenland birgt zusätzlich Konfliktpotential für beiden Volksgruppen. Gemeinsam sind sie sich in dem Ziel einig, dass die Republik Makedonien Mitglied der Europäischen Union (EU) und der NATO werden soll. Doch der sogenannte Namensstreit zwischen ethnischen bzw. slawischen Makedoniern und Griechen verhindert dies. Auch wenn die ethnischen Albaner die grundsätzliche Position der Makedonier in der Namensfrage der Republik Makedonien unterstützen, wollen sie jedoch nicht dauerhaft Geiseln dieses Streits sein. Sie fordern zum Zwecke einer EU- und NATO-Mitgliedschaft eine höhere Kompromissbereitschaft von den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern gegenüber den Griechen, als diese bereits sind einzugehen.

Die ethnischen Albaner können nicht einfach als Minderheit angesehen werden. Sie sind ein konstitutiver Teil der makedonischen Staatsnation. Ihre Anerkennung als konstitutive Volksgruppe ist deswegen sinnvoll. Eine mögliche Föderalisierung der Republik Makedonien hätte erst nach einer endgültigen Klärung der albanisch-makedonischen Frage Zukunft und müsste auch nach dem Vorbild der Schweiz erfolgen. Eine binationale Föderation würde allerdings die Trennung hervorheben und damit auf Dauer zu einer gesellschaftlichen Instabilität in der Republik Makedonien führen. Ein Beispiel für eine solch instabile Gesellschafts- und Staatsform ist Bosnien und Herzegowina. Die Schweiz hingegen kann als Vorbild für eine funktionierende Gesellschaftsform aus mehreren Volksgruppen dienen. Was sie eint, ist der Gemeinschaftswille dieser Völker, weswegen im Fall der Schweizer Nation auch von einer Willensnation gesprochen wird. Auch die makedonische Staatsnation, hauptsächlich bestehend aus den großen Kulturnationen der ethnischen bzw. slawischen Makedonier und der ethnischen Albaner, muss sich primär als Willensnation begreifen und darf sich nicht bloß als Nation einer Volksgruppe mit zusätzlichen Minderheiten verstehen. Die ethnischen bzw. slawischen Makedonier und die ethnischen Albaner müssen die Republik Makedonien als ein gemeinsames Haus und ihre Staatsnation als eine Schicksalsgemeinschaft wahrnehmen, die von dem gemeinsamen Willen, ihre Zukunft positiv zu gestalten, getragen wird.