Vom 25.09. bis zum 29.09.2012 findet am Sitz der Vereinten Nationen (VN) in New York die 67. Vollversammlung der Vereinten Nationen statt. Die Republik Makedonien wird dort vertreten sein durch ihren Staatspräsidenten Gjorge Ivanov und ihren Außenminister Nikola Popovski. Am Rande der VN-Vollversammlung wird es auch zu Treffen mit dem VN-Sonderbeauftragten für den Namensstreit Matthew Nimetz und dem griechischen Außenminister Dimitris Avramopoulos kommen. Auf der Ebene der Europäischen Union (EU) findet zur Zeit ein „hochrangiger Dialog“ zwischen der EU und der Republik Makedonien statt. Dieser Dialog soll die offiziellen Beitrittsgespräche über eine EU-Mitgliedschaft der Republik Makedonien vorwegnehmen, die aufgrund des sogenannten Namensstreits mit dem EU-Mitglied Griechenland bis auf Weiteres blockiert sind. Auch eine NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien ist aufgrund des sogenannten Namensstreits bisher nicht möglich.
Hintergrund
Die Republik Makedonien ist seit dem 08.04.1993 unter der vorläufigen Bezeichnung „Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ Mitglied in den Vereinten Nationen (VN). Die VN-Vollversammlung stimmte auf Empfehlung des VN-Sicherheitsrates per Akklamation der Mitgliedschaft der Republik Makedonien unter dieser vorläufigen Bezeichnung zu. Zuvor wurde in der Resolution 817 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) vom 07.04.1993 die Existenz des Namensstreits zwischen der Republik Makedonien und der Hellenischen Republik sowie die Bedeutung der Lösung dieses Streits für den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region festgestellt und daher die VN-Mitgliedschaft der Republik Makedonien bis zu einer Lösung dieses Streits unter einer von ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung abweichenden vorläufigen Bezeichnung empfohlen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen ist wiederum an die Empfehlung des VN-Sicherheitsrates gebunden und konnte daher keine Mitgliedschaft der Republik Makedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen beschließen. Eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der Europäischen Union (EU) und der NATO konnte bisher weder unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung noch unter ihrer vorläufigen Bezeichnung erfolgen. Das EU- und NATO-Mitglied Griechenland macht die Mitgliedschaft der Republik Makedonien von einer finalen Lösung des sogenannten Namensstreits abhängig und blockiert daher die weitere Integration der Republik Makedonien in die EU und NATO. Gemäß des zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien am 13.09.1995 unterzeichneten Interimsabkommens ist Griechenland verpflichtet eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien unter ihrer vorläufigen Bezeichnung in internationalen Organisationen zu unterstützen und darf diese nicht verhindern. Dieses wurde in einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) vom 05.12.2011 noch einmal ausdrücklich festgestellt. In dieser Entscheidung wurde Griechenland wegen der Verhinderung von Gesprächen über eine mögliche Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der NATO auf dem NATO-Gipfel von Bukarest im Jahre 2008 verurteilt. Doch haben die Vertreter der EU und der NATO eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien ebenfalls von einer Lösung des sogenannten Namensstreits abhängig gemacht und damit das Urteil des IGH umgangen.
Die Republik Makedonien und die Vereinten Nationen (VN)
Der makedonische Staatspräsident Gjorge Ivanov hielt seine Rede vor der diesjährigen 67. Vollversammlung der Vereinten Nationen. Dort sprach er darüber, das gute nachbarschaftliche Beziehungen auf der Grundlage von Solidarität aufgebaut werden sollen und im Gegenzug dazu erwarte die Republik Makedonien von ihren Nachbarn Solidarität im Handeln für eine sichere Region. Besonderes Augenmerk legte Ivanov in seiner Rede auf die Entwicklung, die Förderung und den Schutz der Menschenrechte. Es könne keine nachhaltige Entwicklung ohne Frieden und Sicherheit und ohne Entwicklung und Armutsbekämpfung keinen dauerhaften Frieden geben. Ein Teil seiner Rede betraf den Wunsch nach einer Lösung des sogenannten Namensstreits mit Griechenland und in diesem Zusammenhang forderte Ivanov ein stärkeres Engagement der Vereinten Nationen. Am Rande der Vollversammlung sprach Ivanov auch mit dem VN-Generalsekretär Ban Ki Moon und mit dem VN-Sonderbeauftragten Matthew Nimetz. Bei diesen Gesprächen bekräftigte Ivanov den Wunsch nach einer baldigen Lösung und die Position der Republik Makedonien. Eine Lösung des sogenannten Namensstreits dürfe die Identität der ethnischen Makedonier einschließlich ihrer Sprache nicht berühren. Die Republik Makedonien sei bereit und gewillt in einem konstruktiven Dialog mit der Hellenischen Republik eine dauerhafte Lösung zu finden. Gemäß der Resolution 845 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 18.06.1993 soll die Differenz in der Namensfrage der Republik Makedonien in bilateralen Gesprächen zwischen ihr und der Hellenischen Republik im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen überwunden werden. Diese Gespräche finden seit 1994 statt und führten bisher zu keiner Lösung. Griechenland ist ohnehin zur Zeit aufgrund einer schweren Staats-, Finanz- und Wirtschaftskrise bei großen nationalen Themen blockiert. Überdies ist mit Andonis Samaras ein Hardliner im sogenannten Namensstreit aktueller griechischer Ministerpräsident. Am Rande der VN-Vollversammlung fand ein Treffen zwischen dem makedonischen Außenminister Nikola Popovski und dem griechischen Außenminister Dimitris Avramopoulos statt. Dieses Treffen brachte zwar keine großen Fortschritte, war jedoch das erste seiner Art nach Antritt der neuen griechischen Regierung unter Andonis Samaras. Nach Auffassung von Dimitris Avramopoulos wären die Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien besser gewesen, wenn die Republik Makedonien mehr Respekt für das Empfinden des griechischen Volkes bezüglich ihrer Geschichte und Kultur gezeigt hätte. Sowohl der griechische als auch der makedonische Außenminister erklärte, dass sie weiterhin an einer Lösungsfindung im Rahmen der Vereinten Nationen arbeiten wollen. Gegenseitiger Respekt für die historischen und kulturellen Belange der Griechen und der ethnischen Makedonier ist sehr wichtig und darf vor allem keine Einbahnstraße sein. Doch bisher blieb es leider bei Absichtserklärungen und wahrscheinlich wird es in der gegenwärtigen Situation auch so bleiben. Effektive Alternativen zu einer Lösungsfindung im Rahmen von Gesprächen unter dem Dach der Vereinten Nationen gibt es bisher nicht. Eine Auslagerung der Gespräche, etwa auf die Ebene der EU, wäre nicht ratsam. In der VN sind die Hellenische Republik und die Republik Makedonien trotz des sogenannten Namensstreits gleichberechtigte Mitglieder. Es herrscht dort praktisch Waffengleichheit. Im Rahmen der EU gibt es ein Ungleichgewicht zugunsten des EU-Mitglieds Griechenland, da die Republik Makedonien kein EU-Mitglied ist. Ein anderer Weg, unilateral eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung in den VN zu erwirken, ist ebenfalls nicht möglich. Zwar erkennt die überwiegende Mehrheit der VN-Mitglieder die Republik Makedonien bilateral unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an, doch kann ein entsprechender verbindlicher Beschluss der VN-Vollversammlung nur aufgrund einer Empfehlung des VN-Sicherheitsrates erfolgen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wird allerdings bis auf Weiteres an den Resolutionen 817 und 845 festhalten, so dass auch dieser Weg zunächst verschlossen bleiben wird. Dennoch sollte auch im Rahmen der Vereinten Nationen über Alternativen zu den bisher erfolglosen Maßnahmen zur Überwindung des sogenannten Namensstreit nachgedacht werden.
Die Republik Makedonien und die Europäische Union (EU)
Die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der Europäischen Union (EU) ist ein sehr wichtiger Rahmen für dauerhafte Stabilität in der Republik Makedonien in ihren gegenwärtigen Grenzen. Darüber herrscht Grundkonsens innerhalb aller gesellschaftlichen Gruppen in der Republik Makedonien einschließlich ihrer politischen Vertreter und bei den Mitgliedern der EU. Die EU macht den Beginn von offiziellen Beitrittsgesprächen mit der Republik Makedonien von einer Lösung des sogenannten Namensstreits abhängig. Faktisch ist dies hauptsächlich die alleinige Position der Hellenischen Republik. Doch die Hellenische Republik ist Mitglied der EU und gegen diese kann nicht über den Beginn von Beitrittsgesprächen entschieden werden. Um trotzdem voranzukommen findet seit diesem Jahr der sogenannte „hochrangige Dialog“ zwischen der EU und der Republik Makedonien statt. Dieser nimmt mögliche zukünftige offizielle Beitrittsgespräche materiell voraus. Was in diesem Dialog geklärt wird braucht, später nicht noch einmal im Rahmen offizieller Beitrittsgespräche ausführlich ausgehandelt zu werden. Zuständig auf Seiten der EU ist der Kommissar für die Erweiterung der EU Stefan Füle. Bisher haben drei Runden dieses Dialoges stattgefunden. Der nächste Fortschrittsbericht werde nach Aussage des EU-Erweiterungskommissars positiv ausfallen. Der makedonische Ministerpräsident Nikola Gruevski würde sich demnach stark für Reformen einsetzen und energisch am weiteren europäischen Integrationsprozess der Republik Makedonien arbeiten. In der Tat ist die Republik Makedonien im Vergleich zu den anderen Staaten des Westbalkans ein vorbildlicher Schüler. Es gibt bei allen makedonischen Parteien einen tatsächlichen Willen zu Reformen und einen Konsens im Ziel Mitglied der EU zu werden. Doch ist auch ein kritischer Blick auf die Situation in der Republik Makedonien angebracht. Vor allem das Potentiall von inner-ethnischen Konflikten besteht nach wie vor. So spaltet zur Zeit eine Gesetzesvorlage zur Unterstützung von Hinterbliebenen des Konfliktes von 2001 die ethnisch-makedonischen und die albanisch-makedonischen Parteien. Die albanisch-makedonischen Parlamentarier möchten, dass von der Unterstützung der Hinterbliebenen auch die Familien getöteter UCK-Kämpfer erfasst werden. Die ethnisch-makedonischen Parlamentarier möchten die Kämpfer der UCK nicht mit den Polizei- und Streitkräften des Staates gleichstellen und lehnen dies daher ab. Auch die Aufarbeitung der inner-ethnischen Auseinandersetzungen dieses Jahres stagniert. So führte der Mord an fünf ethnischen Makedoniern im Mai dieses Jahres zu großangelegten Razzien in albanischen Siedlungsgebieten und zur Verhaftung von mindestens 20 Personen. Ein Teil dieser Personen musste wieder freigelassen werden. Es ist bisher fraglich, ob Anklage erhoben werden kann. Die Wirtschaft der Republik Makedonien ist das andere Problem. Schon im Rahmen der jugoslawischen Föderation (1944 bis 1991) war die Republik Makedonien die wirtschaftlich schwächste der jugoslawischen Republiken. Nach der Unabhängigkeit der Republik Makedonien nahm die wirtschaftliche Entwicklung jedoch trotz außenpolitischer Hindernisse einen positiven Verlauf. Doch jetzt steckt die Republik Makedonien offiziell in einer Rezession und die Arbeitslosigkeit ist mit etwa 31 % eine der höchsten in der Region. Trotz dieser wirtschaftlichen Probleme werden Millionen für das ideologisch bedingte Projekt „Skopje 2012″ ausgegeben. Dieses Projekt ist nicht nur auf europäische Ebene sondern auch in der makedonischen Gesellschaft umstritten. Auch ohne Griechenland als Hindernis bleibt für die zukünftige EU-Mitgliedschaft der Republik Makedonien noch einiges zu tun. Doch unabhängig von einer Lösung des Namensstreits sollte eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU gemäß des Interimsabkommens auch unter der vorläufigen Bezeichnung möglich sein. Die Mitgliedschaft der Republik Makedonien unter ihrer vorläufigen Bezeichnung in der EU präjudiziert kein endgültiges Ergebnis im sogenannten Namensstreit und trägt zur Stabilität in der betroffenen Region bei.
Die Republik Makedonien und die NATO
Neben der EU-Mitgliedschaft ist auch die Mitgliedschaft in der NATO ein politisches Ziel der Republik Makedonien. Den Beginn von entsprechenden Gesprächen zwischen der Republik Makedonien und der NATO hat das NATO-Mitglied Griechenland auf dem NATO-Gipfel von Bukarest im Jahre 2008 verhindert. Gemäß des Interimsabkommens hätte Griechenland die NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien unter ihrer vorläufigen Bezeichnung unterstützen müssen und diese nicht verhindern dürfen. Dies stellte der IGH in seinem Urteil vom 05.12.2011 auch ausdrücklich fest. Doch die NATO-Mitglieder machen ihrerseits die Mitgliedschaft der Republik Makedonien jetzt von einer Lösung des sogenannten Namensstreits abhängig. Damit bleibt das Urteil vom IGH im Ergebnis wirkungslos. Diese Situation ist nicht nur für die Republik Makedonien unbefriedigend, zumal sich die Republik Makedonien schon jetzt bei internationalen Militäroperationen im Rahmen der NATO beteiligt. Eine zukünftige NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien ist ebenfalls wichtig für Stabilität in der betroffenen Region.
Schlusswort
Das Interimsabkommen zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien vom 13.09.1995 sollte eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in internationalen Organisationen trotz bestehendem Namensstreit ermöglichen. Dies ist gerade ein Sinn und Zweck des Interimsabkommens. Dieser Sinn und Zweck wird sowohl durch Griechenland als auch durch die Mitglieder der EU und der NATO aufgrund von Griechenland unterlaufen. Sinn und Zweck des Interimsabkommens war unter anderem gerade nicht bis zu einer Lösung des sogenannten Namensstreits mit der möglichen Mitgliedschaft der Republik Makedonien in internationalen Organisationen zu warten. Die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in den Vereinten Nationen ist zumindest unter einer vorläufigen Bezeichnung erreicht worden, auch wenn dies unbefriedigend ist. Eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU und der NATO ist alternativlos und sehr wichtig für die Stabilität der betroffenen Region.