Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Republik Makedonien dazu verurteilt, dem Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Behörden der Republik Makedonien Khaled el-Masri unrechtmäßig festgenommen und an den US-Auslandsgeheimdienst CIA übergeben hatten. Die US-CIA-Agenten brachten el-Masri daraufhin aus der Republik Makedonien heraus nach Afghanistan und misshandelten ihn. Diesen Sachverhalt bewertet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als schwere Grundrechtsverletzung.
Die Behörden der Republik Makedonien hatten den heute 49-Jährigen 2003 festgenommen und drei Wochen später der CIA übergeben. Von der CIA wurde er misshandelt und rechtswidrig nach Afghanistan entführt. In Afghanistan wurde el-Masri nach eigener Aussage gefoltert. Mit der Auslieferung el-Masri an die CIA verstieß die Republik Makedonien unter anderem gegen das Folterverbot und das Recht auf Schutz des Familienlebens.
Khaled el-Masri wurde in Kuwait geboren und wuchs im Libanon auf. Seit 1994 besitzt er die deutsche Staatsbürgerschaft. Am 31.12.2003 wurde el-Masri in der Republik Makedonien von dortigen Geheimdienstmitarbeitern aus einem Reisebus geholt und anschließend mehr als drei Wochen in einem Hotel in der makedonischen Hauptstadt Skopje festgehalten. Makedonische Ermittler befragten ihn zu angeblichen Verbindungen in die islamische Szene rund um eine Moschee in Neu-Ulm / Deutschland. Er durfte in dieser Zeit niemanden kontaktieren, was eindeutig auch gegen makedonisches Recht verstößt. El-Masri hatte zwar die Moschee besucht, war jedoch nie wegen islamische Umtriebe in Erscheinung getreten. Nach der Übergabe an die CIA wurde er erst verprügelt und betäubt und anschließend nach Afghanistan gebracht. Dort wurde el-Masri vier Monate lang in einem Geheimgefängnis gefangen gehalten, verhört und misshandelt. Als klar wurde, dass keine Gefahr von ihm ausging, wurde er nach Europa zurückgeflogen und im Mai 2004 in Albanien ausgesetzt.
Der Anwalt von el-Masri führte in seiner Klagebegründung aus, dass die Republik Makedonien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe, in dem es el-Masri rechtswidrig gefangen genommen und an die CIA ausgeliefert habe. Die Gefangennahme in Skopje sei eine rechtswidrige Freiheitsberaubung gewesen. Zudem habe die makedonische Regierung die rechtswidrige Betätigung der US-Agenten in der Republik Makedonien geduldet. Ohne Übergabe an die CIA durch makedonische Behörden wäre es nicht zu den schweren Grundrechtsverletzungen an el-Masri gekommen. Daher trage die Republik Makedonien eine Mitschuld. Insgesamt hatte der Anwalt von el-Masri ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro gefordert.