Der Frieden von San Stefano vom 03.03.1878 beendete den Russisch-Osmanischen Krieg (1877/1878) und schuf kurzzeitig ein Großbulgarien unter Einschluss von Makedonien. Der bulgarische Einfluss auf Makedonien währte allerdings nur kurz. Durch den Berliner Kongress (13.06. – 13.07.1878) und den daraus resultierenden Berliner Vertrag vom 13.07.1878 kam Makedonien wieder zum Osmanischen Reich zurück. Makedonien und Bulgarien gingen seither dauerhaft getrennte Wege, die im Ergebnis auch zu zwei getrennten Staatswesen mit zwei voneinander unabhängigen Nationen führten. An dieser Entwicklung änderte auch die bulgarische Besetzung von Makedonien während der beiden Weltkriege nichts. Durch den Frieden von San Stefano wurde Bulgarien unabhängig, wenn auch diese Unabhängigkeit durch den Berliner Vertrag nur auf ein deutlich reduziertes Staatsgebiet ohne Makedonien erhalten blieb. In Bulgarien wird der 03.03. als Nationalfeiertag begangen.
Hintergrund – Die Balkankrise
Die Balkankrise (1875 – 1878) war eine direkte Folge der Orientalischen Frage über den Fortbestand des Osmanischen Reiches. Die christliche und slawische Bevölkerung im europäischen Teil dieses Reiches strebten nach Autonomie oder sogar nach Unabhängigkeit. Trotz der bereits erkämpften Unabhängigkeit der Staaten Griechenland, Montenegro und Serbien waren große Teile des Balkan mit seiner christlichen und slawischen Bevölkerung noch Teil des Osmanischen Reiches. In Bosnien und Herzegowina und in Thrakien brachen im Juli 1875 Aufstände der christlichen Bevölkerung gegen die osmanische Herrschaft aus. Diesen Aufständen schlossen sich Montenegro und Serbien an, was zum Ersten und Zweiten Serbisch-Osmanischen Krieg führte. Auf dem Gebiet von Bulgarien brach im April 1876 der Aprilaufstand aus. Bulgarien war zu dieser Zeit noch Teil des Osmanischen Reiches und nicht unabhängig. Die osmanischen Streitkräfte setzten sich jedoch trotz gegenteiliger Erwartungen durch und übten grausame Rache an den Aufständischen. Dieser Entwicklung konnten und wollten die europäischen Großmächte, vor allem Russland, nicht tatenlos zusehen. Russland sah sich aufgrund seiner Ideologie des Panslawismus als Schutzmacht der christlich-slawischen Bevölkerung des Balkans. Gleichzeitig hatte Russland auch ein strategisches Interesse an einen freien Zugang zum Mittelmeer durch den Bosporus. Die anderen europäischen Großmächte wollten sowohl die Situation der christlichen Bevölkerung im osmanischen Teil des Balkans verbessern als auch dem wachsenden Einfluss Russlands auf dem Balkan Einhalt gebieten. Auf einer Botschafterkonferenz im osmanischen Konstantinopel forderten die europäischen Großmächte vom Osmanischen Reich innere Reformen bezüglich seiner christlichen und slawischen Bevölkerung auf dem Balkan. Die Regierung des Osmanischen Reiches, die sogenannte Hohe Pforte, unter Sultan Abdüllhamid II. lehnte jedoch solche Reformen ab. Im Budapester Vertrag sicherte sich Russland zunächst die Neutralität von Österreich-Ungarn und eröffnete dann den Krieg gegen das Osmanische Reich. Russland begründete den Krieg damit weitere Ausschreitungen gegen die Christen zu verhindern und ihre Situation verbessern zu müssen. Verbündete im Russisch-Osmanischen Krieg waren Rumänien, Serbien und Montenegro. An ihrer Seite kämpften auch bulgarische Freiwillige. Die russischen Streitkräfte und ihre Verbündeten besetzten die Tiefebene der Donau, den Shipkapass (heute Bulgarien) und die Stadt Plewen (heute Bulgarien). Dabei marschierten sie in Richtung Konstantinopel, was im März 1878 zu Friedensverhandlungen zwischen Russland und dem Osmanischen Reich und zum Frieden von San Stefano führte.
Der Frieden von San Stefano
Russland eroberte im Krieg gegen die Osmanen fast den gesamten europäischen Teil des Osmanischen Reiches und eroberte lediglich Konstantinopel aus Rücksicht auf die anderen europäischen Mächte nicht. Trotzdem sahen sich das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland und Frankreich durch den enormen Machtzuwuchs Russlands in ihren Interessen beeinträchtigt. Sie schickten ihre im Mittelmeer stationierte Flotte an den Bosporus und zeigten durch diese Maßnahme ihre Interessen an. In dieser Situation wollte Russland klare Verhältnisse schaffen und seine Eroberungen absichern. Am 03.03.1878 wurde der Frieden von San Stefano durch Vertragsschluss besiegelt. Für Russland unterzeichneten der ehemalige russische Botschafter in Konstantinopel Nikolai Ignatjew und als weiterer Vertreter Aleksandr Nelidow. Für das Osmanische Reich unterzeichneten der Sekretär des Sultans Mehmed Safet Pascha und als als weiterer Vertreter Sadulah Bej. Der Friedensvertrag bestimmte die unverzügliche und uneingeschränkte Unabhängigkeit von Bulgarien, Montenegro, Rumänien und Serbien. Bulgarien wurde aufgrund dieses Vertrages um Makedonien und Ostrumelien (heute im Süden Bulgariens) bis an die Ägäis erweitert und sollte zwei Jahre unter russischer Besatzung stehen. Nach dem Ende der Besatzungszeit sollte Bulgarien ein autonomes, dem Osmanischen Reich tributpflichtiges Fürstentum werden. Russland hätte aufgrund des Vertrages in Europa Teile von Bessarabien (heute Moldawien, westlich der Dnister) und in Kleinasien die osmanischen Provinzen Kars, Batum und Ardahan sowie Teile von Armenien erhalten. Rumänien sollte wegen der russischen Gebietserweiterung in Europa zum Ausgleich die Dobrudscha erhalten. Die europäischen Großmächte wollten weder den russischen Machtzuwachs noch den Friedensvertrag akzeptieren. Sie sahen ihre Interessen in der Region gefährdet und wollten mit allen Mittel eine Revision erreichen. Mit der Schaffung eines Großbulgariens verstieß Russland gegen den Vertrag von Budapest, den Russland mit Österreich-Ungarn geschlossen hatte. Dieser am 15.01.1877 besiegelte Vertrag sah unter anderem nur kleineren Staaten auf dem Balkan vor und verbot die Schaffung von slawischen Großstaaten, die ggf. auf die slawische Bevölkerung in Österreich-Ungarn hätten ausstrahlen können. Daher forderte Österreich-Ungarn eine Revision des Friedensvertrages von San Stefano. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland wollte verhindern, dass Russland über seinen faktischen Satellitenstaat Bulgarien Zugang zum Mittelmeer erhielt. Daher sicherte es dem Osmanischen Reich in der „Konvention zur Verteidigungsallianz zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Osmanischen Reich“ in Konstantinopel vom 04.06.1878 gegen die Abtretung von Zypern den Beistand zu. Insgesamt drohte aufgrund der verschiedenen Interessen von Russland und der europäischen Großmächte ein Krieg. Diese Entwicklung führte zum Berliner Kongress (13.06. – 13.07.1878) und zum Berliner Vertrag vom 13.07.1878. Dieser revidierte zuungunsten Russlands den Friedensvertrag von San Stefano.
Auszüge aus dem Friedensvertrag von San Stefano
Der Friedensvertrag von San Stefano bestand aus 29 Artikeln und hätte sehr weitgehende Regelungen zum zukünftige Schicksal des europäischen Teils des Osmanischen Reiches getroffen. Der Vertrag traf Regelungen zu Serbien, Rumänien, Bulgarien, zur Staatsform Bulgariens als Wahlfürstentum und zur zweijährigen Besatzung Bulgariens durch Russland. Des Weiteren traf er Regelungen für den osmanischen Transit durch und für das osmanische Eigentum in Bulgarien. Es wurden auch Vereinbarungen über bisher zum Osmanischen Reich gehörende Territorien festgelegt. Diese Festlegungen betrafen unter anderem die Donau, Bosnien und Herzegowina, Armenien und Kreta sowie die osmanisch-persische Grenze. Der Vertrag sah monetäre Entschädigungen an Russland vor, die zum Teil alternativ durch die Abtretung von osmanischen Territorien an zwei Uferabschnitten des Schwarzen Meeres abgegolten werden konnten. Geregelt wurde auch der Rückzug Russland aus den osmanischen Territorien um den Bosporus und den Dardanellen mit Ausnahme Bulgariens. Nachfolgend sollen einige Auszüge aus dem Vertrag hervorgehoben werden. In den Artikeln 1, 3 und 5 wurden Regelungen bezüglich der Staaten Montenegro, Rumänien und Serbien getroffen. Sie sollten durch thrakisches Gebiet erweitert und unabhängige Staaten werden. Mit dieser Unabhängigkeit war eine uneingeschränkte Unabhängigkeit und keine Autonomie innerhalb des Osmanischen Reiches bzw. eine Tributpflicht gegenüber dem Osmanischen Reich gemeint, wie sie im Falle Bulgariens in Artikel 6 vorgesehen war. Artikel 6 des Friedensvertrages betraf im Ergebnis das zukünftige Schicksal Makedoniens. Gemäß diesen Artikels hätte Bulgarien mit Ostrumelien und Makedonien bis ans Ägäische Meer ausgedehnt werden sollen. Als Staatsform war für Bulgarien ein autonomes und dem Osmanischen Reich gegenüber tributpflichtiges Fürstentum vorgesehen. Dieses sollte für zwei Jahre durch Russland besetzt bleiben. Konkretisiert wurde die Staatsform in Bulgarien in Artikel 11 des Friedensvertrages. Demnach hätte Bulgarien ein Wahlfürstentum sein sollen. Kein Mitglied einer regierenden Dynastie der europäischen Großmächte hätte Fürst von Bulgarien werden dürfen. Für die Wahl des Fürsten wäre die Konfirmation der osmanischen Regierung und die Genehmigung durch die Mächte erforderlich gewesen. Des Weiteren sah der Vertrag in Artikel 19 die Abtretung von osmanischen Territorien und eine Kriegsentschädigung in Höhe von 1.400 Millionen Rubel an Russland vor. Die Kriegsentschädigung konnte zum Teil mit der Abtretung bestimmter und in Artikel 19 namentlich aufgeführter osmanischer Gebiete abgegolten werden. Dazu wurde jedem dort aufgeführten Gebiet ein bestimmter monetärer Wert zugeordnet. Für die Bewohner der abgetretenen Gebiete sollte gemäß Artikel 21 des Vertrages eine Optionsklausel bestehen. Sie hätten demnach drei Jahre Zeit gehabt sich zu entscheiden russische Untertanen zu werden oder in dieser Zeit ihren Besitz zu veräußern, um abzuwandern. Artikel 22 betraf den Schutz der christlich-orthodoxen Mönche im Osmanischen Reich und dem in Makedonien gelegenen heiligen Berg Athos.
Nachbetrachtung
Der Friedensvertrag von San Stefano hätte weitreichende Folgen für die zukünftige Entwicklung des Balkan gehabt wenn er hätte umgesetzt werden können. Russland hätte eine starke Vormachtstellung zuungunsten der anderen europäischen Mächte auf den Balkan gehabt. Die Herrschaft des Osmanischen Reiches auf dem Balkan wäre beendet gewesen. Daran hätte auch die Tributpflicht Bulgariens gegenüber dem Osmanischen Reich nichts geändert. Die slawischen Staaten hätte sich mit ihren auf Kosten des Osmanischen Reiches erweiterten Territorien etablieren können. Auch auf die slawische Bevölkerung Österreichs-Ungarns hätte ein slawischer Großstaat wie Bulgarien eine Wirkung gehabt. Früher oder später hätte diese Entwicklung wohl die europäischen Großmächte und Russland in bewaffnete Konflikte verstrickt. Für die Entwicklung Makedoniens wäre der Friedensvertrag sehr folgenreich gewesen. Zunächst wäre Makedonien nicht wie später in den Balkankriegen (1912-1913) zwischen drei Staaten aufgeteilt worden. Es wäre als territoriale Einheit erhalten geblieben. Die Bevölkerung in Makedonien hätte bei einer guten Integration in den bulgarischen Großstaat wahrscheinlich keinen nationalen Befreiungskampf wie gegenüber dem Osmanischen Reich geführt. Die makedonische Frage in der uns bekannten Form wäre ausgeblieben. Bei einer misslungenen Integration der makedonischen Bevölkerung in den bulgarischen Großstaat hätte es wahrscheinlich eine andere Entwicklung gegeben. Dann hätte es durchaus neben einer pro-bulgarischen Haltung auch zu einer nationalen pro-makedonischen Haltung kommen könnten. Im letzteren Fall hätte es wahrscheinlich wiederum zwei Richtungen gegeben: Die Forderung nach Autonomie innerhalb Bulgariens und die nach völliger Unabhängigkeit Makedoniens. Auch bezogen auf das Gesamtterritorium Makedoniens hätte es dann zu konkurrierenden Bewegungen mit einer pro-bulgarischen und einer differenzierten pro-makedonischen Haltung kommen können. Die Frage zu welchen Entwicklungen es letztendlich gekommen wäre bleibt Spekulation und muss daher offenen bleiben. Die Übergänge zwischen der bulgarischen und der makedonischen Bevölkerung im jeweils engeren Sinne waren fließend, doch gab es schon zu dieser Zeit durchaus Unterschiede. Diese Unterschiede hätten im Rahmen einer Nation überbrückt werden können nicht jedoch zwangsläufig müssen. Die tatsächliche Entwicklung hat dann auch zu einem anderen Ergebnis geführt. Der Berliner Kongress (13.06. – 13.07.1878) und der daraus resultierende Berliner Vertrag vom 13.07.1878 beendete das Projekt eines Großbulgarien einschließlich von Makedonien und seiner Bevölkerung. Der Berliner Vertrag sah nur noch ein Kleinbulgarien ohne Makedonien vor. Makedonien verblieb bis 1912 beim Osmanischen Reich. Die bulgarische und die makedonische Bevölkerung waren jeweils anderen Rahmenbedingungen ausgesetzt und entwickelten sich separat. Ein Krieg wurde zwar 1878 verhindert, die Entscheidung über das Schicksal des europäischen Teils des Osmanischen Reiches jedoch nur vertagt. Im Jahre 1912 kam es dann zu zwei Balkankriegen. Im Ersten Balkankrieg wurde die Herrschaft des Osmanischen Reiches auf dem Balkan endgültig beendet und Makedonien zwischen Bulgarien, Griechenland und Serbien aufgeteilt. Der Zweite Balkankrieg fand im Wesentlichen zwischen Bulgarien auf der einen und Griechenland und Serbien auf der anderen Seite um Makedonien statt. Dieser zementierte das territoriale Schicksal Makedoniens, wie es im Prinzip bereits seit dem Ersten Balkankrieg bestand. Die bulgarischen Versuche einer Revision während des Ersten und Zweiten Weltkrieges scheiterten. Nur im Falle des serbischen Teils von Makedonien kam es zur Entwicklung einer makedonischen Nation und zu einem unabhängigen makedonischen Staatswesen.