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In Bulgarien wurde ein neues Parlament gewählt

Bei den Parlamentswahlen in Bulgarien am 12.05.2013 wurde die konservative GERB-Partei („Bürger für eine europäische Entwicklung Bulgariens“) vom ehemaligen bulgarischen Ministerpräsidenten Bojko Borissow mit 31,4 Prozent stärkste Kraft. Die sozialistische BSP wurde mit 26,2 Prozent zweitstärkste Kraft. Die Partei der türkischen Minderheit in Bulgarien erreichte 11,5 Prozent der Stimme, die Nationalisten von Ataka erhielten 8,2 Prozent und könnte bei der Bildung der zukünftigen Regierung zum Königsmacher werden. Die Bewegung Bulgarien der Bürger der Ex-EU-Kommissarin Meglena Kunewa sowie zwei weitere Parteien liegen an der Schwelle der Vier-Prozent-Hürde. Hier muss das endgültige Ergebnis noch abgewartet werden.

 

Bei den Parlamentswahlen war ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der sozialistischen BSP und der konservativen GERB unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten  Borissow erwartet worden.

Borissow trat mit seinem Kabinett am 20.02.2013 wegen anhaltenden Proteste der Bevölkerung gegen die von der Regierung beschlossenen Sparmaßnahmen zurück.  Darauf hin kam es zu vorgezogenen Parlamentswahlen da außer einer Übergangsregierung keine neue Regierung gebildet werden konnte. Nun werden die Koalitionsverhandlungen zeigen wer die nächste bulgarische Regierung anführen wird. An Sparmaßnahmen wird keine Regierung vorbeikommen.

 

Allerdings wurden diese Wahlen von Betrugsvorwürfen überschattet. Zunächst wurde eine Abhöraktion von Mitarbeitern des Innenministeriums aufgedeckt. Diese hörten den ehemaligen Ministerpräsidenten Borrissow ab. Am 10.05.2013 stellte die Polizei 350.000 illegal gedruckte Stimmzettel sicher. Die verantwortliche Druckerei gehört einem Gemeindeabgeordneten der früheren Regierungspartei vom ehemaligen Minsterpräsidenten Borissow. In allen Fällen ermittelt die bulgarische Justiz. Erstmals beobachtete wieder einer große Delegation der OSZE eine Wahl in einem EU-Staat, der zu den ärmsten in der Europäischen Union (EU) gehört. Bei der Wahl wurden 209 Parlamentsmandate nach dem Verhältniswahlrecht und 31 nach dem Mehrheitswahlrecht vergeben.