Nach dem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 07.04.1993 durch Beschluss der Resolution 817 den sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien formell festgestellt hatte, wurde die Republik Makedonien am darauffolgenden Tag von der UN-Vollversammlung per Akklamation unter der vorläufigen Bezeichnung „Die ehemalige jugoslawische Republik Makedonien“ in die Vereinten Nationen aufgenommen. Der UN-Sicherheitsrat bekräftigte in seiner Resolution 817 die Bedeutung einer Lösung dieses Streits für den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region.
Mit der Resolution 845 vom 18.06.1993 schuf der UN-Sicherheitsrat den formellen Rahmen für eine Lösungsfindung in diesem Streit. Unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sollen Griechenland und die Republik Makedonien gemäß dieser Resolution ihre Differenzen bezüglich der völkerrechtlichen Bezeichnung der Republik Makedonien beilegen. Der UN-Generalsekretär soll regelmäßig den UN-Sicherheitsrat über den Stand dieser Gespräche informieren. Für die weitere Lösungsfindung in diesem sogenannten Namensstreits beauftragte der UN-Generalsekretär seinerseits einen UN-Sonderbeauftragten mit der konkreten Wahrnehmung dieser Aufgabe. Seit 1994 ist Matthew Nimetz entsprechender Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen.
Nachbetrachtung: Die Gespräche im Rahmen der Vereinten Nationen finden immer noch statt und waren bisher erfolglos. Zu groß sind die Auffassungsgegensätze zwischen Griechenland und der Republik Makedonien. Strittig ist auch, ob die Namensgespräche nur den Namen des Staates oder auch die Bezeichnungen für die Nation und Sprache betreffen sollen.
Griechenland fordert eine uneingeschränkte Änderung (erga omnes) des Namens der Republik Makedonien einschließlich der Bezeichnungen für die makedonische Nation, Sprache und Staatsbürgerschaft. Mittlerweile akzeptiert Griechenland nach eigener Darstellung den Namen Makedonien im Staatsnamen der Republik Makedonien, allerdings nur mit einer weiteren geographischen Spezifizierung.
Die Republik Makedonien hält grundsätzlich an ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung fest. Nur für bestimmte Fälle, etwa für die bilateralen Verkehr mit Griechenland, soll auch eine geänderte Bezeichnung verwendet werden können. Die makedonische Identität, etwa die Bezeichnungen für die makedonische Nation, Sprache und Staatsbürgerschaft, steht dabei nicht zur Debatte. Außerdem soll jede Übereinkunft mit Griechenland auch einem Referendum unterzogen werden.
Diese grundsätzlichen Gegensätze haben sich bisher nicht geändert. Es ist daher fraglich, dass die Gespräche zu einer Überwindung dieses Streits führen werden. Politisch wäre ihre formelle Beendigung sicher ein Fehler, doch muss darüber hinaus auch über Alternativen nachgedacht werden. Es ist jedenfalls im Interesse aller Parteien, dass dieser sogenannte Namensstreit bald überwunden wird.