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Oberstes Griechisches Verwaltungsgericht: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf wieder senden

Das höchste griechische Verwaltungsgericht in Athen hat die sofortige Schließung des staatlichen Rundfunks wieder aufgehoben. Zwar sei die Schließung als solche nicht aufgehoben worden, jedoch ihre sofortige Umsetzung. Bis zur Neuorganisation des staatlichen Rundfunks muss der bisherige öffentlich-rechtliche Rundfunk auf einstweilige Anordnung des Gerichts jetzt weiter betrieben werden.

 

Der griechische öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde aufgrund eines Beschlusses der Regierung unverzüglich mit Wirkung zum 12.06.2013 geschlossen. Hintergrund dieser Schließung waren weitere Einsparungsmaßnahmen aufgrund der hohen Betriebskosten und der aufgeblähte Verwaltungsstruktur. Unstrittig ist zwar die Notwendigkeit einer Neuorganisation, die unverzügliche Schließung des bisherigen Rundfunks war jedoch überwiegend stark umstritten und führte zu Protesten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des staatlichen Rundfunks legte Beschwerde vor dem obersten Verwaltungsgericht ein und bekamen nun Recht.

 

Der bisherige Rundfunk hat etwa 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und kostet jährlich 300 Millionen Euro. Der Neustrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht nur noch etwa 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine deutlich Kostenreduzierung vor. Vorbild dafür sollen die modernsten europäischen Rundfunkanstalten sein. In ein paar Monaten soll die Neuorganisation des staatlichen Rundfunks abgeschlossen sein. Bis dahin sende der bisherige staatliche Rundfunk nun weiter.