Die Republik Makedonien ist von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 12.11.2013 mit 177 Stimmen in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt worden. Für die Wahlen zum Menschenrechtsrat werden wie bei fast allen Wahlen zu UN-Gremien fünf Staatengruppen gebildet: Afrika, Asien, Lateinamerika und Karibik, Osteuropa und Westeuropa und restliche Staaten. Die Republik Makedonien gehört zur Staatengruppe der osteuropäischen Staaten, für die zwei Plätze im Menschenrechtsrat vorgesehen sind. Neben der Republik Makedonien war die Russische Föderation für Osteuropa der einzig weitere Kandidat. Die Amtszeit der Mitglieder im Menschenrechtsrat beträgt drei Jahre, wobei die Wiederwahl zulässig ist.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (engl. Human Council – UNHRC) ist das Nachfolgegremium der UN-Menschenrechtskommission und ein Unterorgan der UN-Vollversammlung. Mit absoluter Mehrheit kann der Menschenrechtsrat die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen beschließen. Insgesamt gehören dem Menschenrechtsrat 47 Mitglieder an.
Gegründet wurde der Menschenrechtsrat durch Beschluss der UN-Vollversammlung am 15.03.2006 mit 170 Stimmen, vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen. Die konstituierende Sitzung des Gremiums fand 19.06.2006 in Genf / Schweiz statt. Genf ist auch der Sitz des Gremiums.
Speziell für die Republik Makedonien könnte die Situation der ethnischen Makedonier in ihren Nachbarstaaten, besonders in Bulgarien und Griechenland, ein Themenschwerpunkt ihrer Arbeit sein. Selbstverständlich ist die Mitwirkung im Menschenrechtsrat auch für die Republik Makedonien von grundsätzlicher Art und betrifft die Situation der Menschenrechte generell.