Bulgarien erkannte am 16.01.1992 als erster Staat der Welt die Republik Makedonien völkerrechtlich an, die sich am 18.09.1991 von der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien für unabhängig erklärt hatte. Allerdings erkannte Bulgarien nicht die Eigenständigkeit der makedonischen Kulturnation und Sprache an. Nach bulgarischer Auffassung sei die makedonische Kulturnation Bestandteil der bulgarischen Kulturnation und ihre Sprache ein westbulgarischer Dialekt.
Am 22.02.1999 legten Bulgarien und die Republik Makedonien ihren Kulturstreit durch die Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages bei.
Bulgarien erkannte aufgrund dieses Vertrages formell die Eigenständigkeit der makedonischen Kultur und Sprache an. Die Republik Makedonien verpflichtete sich aufgrund des Vertrages sich nicht in die inneren Angelegenheiten Bulgariens einzumischen. Dies gilt insbesondere bezüglich einer makedonischen Minderheit in Bulgarien.
Die grundsätzlichen Positionen in der makedonischen Fragen bleiben durch diesen Vertrag unberührt. Jedem in Bulgarien und der Republik Makedonien sei es freigestellt sein nationales Bekenntnis frei zu wählen. Demnach können sich Bulgaren als Makedonier deklarieren und umgekehrt. Bezüglich der zum Teil gemeinsamen Geschichte gibt es weiterhin unterschiedliche Auffassungen, die zum Teil auch zu Konflikten führen können. Insgesamt hat sich das bulgarisch-makedonische Verhältnis jedoch bewährt. Seit dem Jahr 2007 ist Bulgarien Mitglied der Europäischen Union (EU). Die Republik Makedonien ist seit dem Jahr 2005 EU-Beitrittskandidat und strebt ebenfalls in die EU. Vorherrschend ist bei der der bisherigen Verhinderung von EU-Beitrittsgespräche der sogenannte Namensstreit mit Griechenland. Allerdings könnte auch Bulgarien bei möglichen Meinungsverschiedenheiten mit der Republik Makedonien den EU-Beitrittsprozess dieser blockieren.
Im Vergleich zu Griechenland setzte Bulgarien nicht Vordergründung auf einen Konflikt mit der Republik Makedonien. Die Anerkennung der Republik Makedonien durch Bulgarien als erster Staat der Welt setzte ein positives Zeichen, auch wenn zunächst offiziell ein bulgarisch-makedonischer Kulturstreit bestand. Dieser Streit erreichte nie das Ausmaß des griechisch-makedonischen Kulturstreites. Die bulgarisch-makedonische Einigung vom 22.02.1999 ist überdies eine pragmatische Lösung für diesen bulgarisch-makedonischen Kulturstreit. Das zwischen Griechenland und der Republik Makedonien unterzeichnete Interimsabkommen vom 13.09.1995 bekräftigt hingegen nur den Status Quo.
Aufbauend auf die bulgarisch-makedonische Einigung vom 22.02.1999 hat sich das bulgarisch-makedonische Verhältnis insgesamt freundschaftlich und positiv entwickelt. Auch auf der politischen Ebene ist das Verhältnis zwischen beiden Staaten relativ gut, auch wenn es aufgrund von Auffassungsunterschieden zu Bulgarien und Makedonien betreffenden historischen Ereignissen durchaus auch mal zum Streit kommen kann. Dieser artet dann allerdings nie so aus wie im Falle des griechisch-makedonischen Namensstreits. Die bulgarisch-makedonische Einigung ist ein sehr wichtiger Schritt im Verhältnis zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien und eine gute Basis für die objektive Klärung offener historischer und kultureller Fragen.
Weitere und ausführlichere Informationen zum Thema Bulgarien und Makedonien finden sich in dem Artikel „Die bulgarisch-makedonische Frage“.