Die Republik Makedonien ist seit dem 15.12.2005 offizieller Beitrittskandidat der Europäischen Union (EU). Aufgrund des sogenannten Namensstreit mit dem EU-Mitglied Griechenland konnten bisher keine Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Republik Makedonien starten. Trotz deutlicher Kritik hält die EU-Kommission in ihrem Fortschrittsbericht an der Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Republik Makedonien fest. In diesjährigen Fortschrittsbericht standen die Bereiche Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftspolitische Steuerung und öffentliche Verwaltung im Fokus. In der Republik Makedonien wurde Rückschritte festgestellt, die durch entsprechende Maßnahmen wieder wettzumachen sind. Vor allem kritisch gesehen werden in der Republik Makedonien die Bereiche Meinungsfreiheit, Medienfreiheit und Unabhängigkeit der Justiz. Auch der sogenannte Namensstreit wird als Hindernis für einen EU-Beitritt gesehen und soll im Rahmen von Verhandlungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien überwunden werden. Die innenpolitische Krise in der Republik Makedonien während und nach den Parlamentswahlen vom 27.04.2014 soll durch entsprechende Schritte der Regierung und der Opposition überwunden werden. Der Parlamentsboykott soll beendet und der politische Dialog im Parlament wieder aufgenommen werden.
Konkret führte die EU-Kommission auf, dass entschlossenes Handeln notwendig sei, um Bedenken im Hinblick auf die zunehmende Politisierung und die wachsenden Mängel hinsichtlich der Justiz und der Meinungsfreiheit auszuräumen. Dies sei die Voraussetzung dafür, dass die Kommission die Beitrittsempfehlung auch in Zukunft aufrechterhalten kann. Die Regierung und die Opposition trügen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass die politische Debatte vorrangig im Parlament stattfinde und dass die notwendigen Voraussetzungen für eine funktionierende parlamentarische Arbeit geschaffen würden.
Der Fortschrittsbericht enthält eine deutliche Warnung an die politischen Akteure in der Republik Makedonien zu einer demokratischen und rechtsstaatlichen Basis zurückzukehren. Dazu gehören eine unabhängige Justiz und Medienlandschaft. Zur Zeit muss der Zustand der Republik Makedonien in Sachen Meinungs- und Medienfreiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit kritisch gesehen werden. Sollte in diesen Fällen keine Besserung eintreten könnte nach Auffassung der EU-Kommission die Beitrittsempfehlung ggf. nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Auch in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und der Türkei wurde Rückschritte festgestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen angemahnt. Nur Serbien werden Fortschritte bescheinigt.