Das Parlament der Republik Makedonien hat am 14.01.2015 eine Novellierung des Hochschulrechts beschlossen. Ein Ziel der Hochschulreform ist es, dass die Hochschulabschlüsse in der Republik Makedonien auch zukünftig hochwertig und anerkannt bleiben. Das gilt sowohl national als auch international. Um das zu gewährleisten wir zum akademischen Jahr 2015/2016 eine staatliche Prüfung eingeführt, bei der aus einem staatlich festgelegtem Fragenpool zu jedem Studienfach und in bestimmten Abschnitten des Studiums eine Überprüfung der/des Studierenden erfolgt. Erstmalig wird eine entsprechende Prüfung Mitte 2017 stattfinden. Insgesamt soll es in jedem Studienquartal entsprechende Prüfungen geben, wobei die Prüfungen solange abgelegt werden können bis sie bestanden worden sind. So soll es entsprechende Prüfungen nach dem zweiten und nach dem vierten Studienjahr geben. Im medizinischen Studienbereich gibt es entsprechende Prüfungen bereits seit zirka 40 Jahren.Vorgestellt worden ist dieses Konzept im November 2014 und hat zu Protesten bei Studierenden sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern geführt. Sie sehen die staatlichen Prüfungen als eine Einschränkung der in Artikel 46 Abs. 1 der makedonischen Verfassung garantierten Autonomie der Hochschulen. Allerdings legt Absatz 2 dieses Artikels fest, dass unter anderem der Hochschulbetrieb gesetzlich geregelt wird. Dazu können auch die Grundsätze des Prüfungswesens gehören. Allerdings dürfen staatliche Prüfungen nicht zu weitgehend sein, da ansonsten die Freiheit der Wissenschaft unverhältnismäßig eingeschränkt werden könnte. Die Freiheit der Wissenschaft ist in Artikel 47 der makedonischen Verfassung festgelegt. Zur Wissenschaftsfreiheit gehören insbesondere auch die Forschungsfreiheit und die Lehrfreiheit. Die Lehrfreiheit umfasst auch die Organisation des Prüfungswesens. Eingebettet in die Hochschulautonomie müssen wesentliche Regelungen der Prüfungsorganisation von der Hochschule selbst festgelegt werden können. Staatliche Prüfungen, wenn sie einen Rahmen vorgeben, der nicht zu eng gefasst ist, können durchaus mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Einklang stehen. Voraussetzung ist, dass damit ein übergeordneter Zweck verfolgt wird und den Hochschulen die wesentliche Regelungskompetenz zum Prüfungswesen erhalten bleibt.
Nicht alle Betroffenen sehen eine staatliche Prüfung kritisch. Das in der Republik Makedonien eingeführte Konzept von staatlichen Prüfungen im Hochschulbereich gibt es bereits in Polen, Ungarn, Tschechien und der Slowakei. Auch der Zweck, dass die Hochschulabschlüsse auch in Jahrzehnten noch internationalen Standards genügen sollen ist aus Sicht der Befürworter dieser Regelung legitim.
Ob die eingeführte Regelung zu sehr in die Autonomie der makedonischen Hochschulen eingreift wird sich zeigen und lässt sich vor dem Verfassungsgericht der Republik Makedonien überprüfen. Die Gegner der eingeführten Regelung forderten Staatspräsident Gjorge Ivanov auf gegen das novellierte Hochschulgesetz ein Veto einzulegen, was dieser ablehnte. Er unterschrieb das Gesetz am 20.01.2015. Die Proteste von Studierenden sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern sollen weitergehen. Allerdings richteten sich diese zu einem bedeuteten Teil auch gegen die aus ihrer Sicht schlechten Studien- und Arbeitsbedingen an makedonischen Hochschulen. Hinzu kommen noch die schlechten Rahmenbedingungen für Studierende in der Republik Makedonien. So haben die Proteste gegen die eingeführten staatlichen Prüfungen viel tiefer liegende Gründe. Allerdings müssen diese Gründe erst genommen werden. Auch ist zu prüfen inwieweit die eingeführte Regelung mit der makedonischen Verfassung im Einklang steht bzw. ob sie Sinn und Zweck erfüllt oder ggf. reformiert werden muss.