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Neue Sonderstaatsanwältin / noch keine Einigung auf Reform des Wahlgesetzes in der Republik Makedonien

Seit der letzten Parlamentswahl am 27. April 2014 befand sich die Republik Makedonien in einer schweren innenpolitischen Krise. Die Opposition wirft der Regierung vor, dass diese Wahlen nicht fair organisiert und durchgeführt wurden. Des Weiteren sorgt ein ungeklärter Abhörskandal, bei dem rund 20.000 makedonische Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Regierungsmitglieder und Politiker, illegal abgehört wurden, für großen Ärger. Aus diesem Grunde boykottierte die Opposition die Parlamentsarbeit und forderte Neuwahlen. Zunächst blieben Vermittlungsgespräche zwischen den Vorsitzenden der vier maßgeblichen Parteien in der Republik Makedonien, den Regierungsparteien VMRO-DPMNE und DUI und den Oppositionsparteien SDSM und DPA, erfolglos.  Erst am 02. Juni 2015 wurde ein erster Durchbruch zur Beendigung der Krise unter Vermittlung der Europäischen Union (EU) erreicht. Die Vorsitzenden der Regierungsparteien VMPRO-DPMNE und DUI sowie die Vorsitzenden der Oppositionsparteien SDSM und DPA einigten sich auf vorgezogene Parlamentswahlen, welche bis Ende April 2016 stattfinden sollen. Für die Regierungsparteien waren dies der Vorsitzende der VMRO-DPMNE und makedonische Ministerpräsident Nikola Gruevski und der Vorsitzende der DUI Ali Ahmeti. Auf Seiten der Oppositionsparteien waren dies der Vorsitzende des SDSM Zoran Zaev und der Vorsitzende der DPA Menduh Thaci. Die DUI (albanisch: BDI) und die DPA (albanisch: DPSH) sind jeweils politische Parteien der albanischen Gemeinschaft in der Republik Makedonien.

Am 13./14. Juli 2015 reiste der EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn in die makedonische Hauptstadt Skopje. Er sprach mit den Vorsitzenden der vier an den bisherigen Gesprächen beteiligten Parteien und erreichte einen finalen Durchbruch. Die vier Parteivorsitzenden einigten sich auf folgenden Kompromiss: Die vorgezogenen Parlamentswahlen in der Republik Makedonien werden am 24. April 2016 stattfinden. Organisiert und Durchgeführt werden die Parlamentswahlen von einer Übergangsregierung, die spätestens bis zum 15. Januar 2016 gebildet werden soll. Dieser Übergangsregierung werden vier Minister aus der Opposition mit Veto-Recht angehören. Der makedonische Ministerpräsident Nikola Gruevski soll am Jahresende 2015 zurücktreten und wird die Übergangsregierung nicht leiten. Die Opposition soll gemäß dieses Kompromisses am 01. September 2015 in das makedonische Parlament zurückkehren. Bis zum 15. September 2015 wird ein Sonderstaatsanwalt ernannt, der die illegalen Abhörungen von etwa 20.000 Personen untersuchen soll. Schon vor der Bildung der Übergangsregierung kann die Opposition bereits im Oktober 2015 einen Innenminister benennen.

Nach diesem Durchbruch begangen die Verhandlungen zwischen den vier Partei über die konkrete Umsetzung der Vereinbarung. Erst im September 2015 konnten sie sich auf Katica Jeneva als Sonderstaatsanwältin einigen, welche dann offiziell am 16. September 2015 nach einem entsprechenden Vorschlag des makedonischen Parlaments vom Staatsanwaltschaftsrat bestätigt wurde. Damit ist Katica Jeneve offiziell im Amt und soll als leitende Ermittlerin die Abhöraffäre aufklären.

Hingegen gestaltet sich die Reform des Wahlgesetzes und der Wahlbehörde SEC der Republik Makedonien weiterhin noch als schwierig. So herrscht unter anderem Uneinigkeit darüber, wie viele zusätzliche Parlamentssitze für die Angehörigen der makedonischen Nation im Ausland (Diaspora) eingerichtet werden sollen. Des Weiteren soll die Wahlbehörde SEC zusätzliche Kompetenzen bekommen, um eine faire Wahl zu gewährleisten und unabhängiger agieren zu können. Im Oktober 2015 soll die Opposition dann einen Innenminister benennen, bevor dann spätestens bis zum 15. Januar 2016 eine Übergangsregierung gebildet werden soll.