Der Bau des stabilen und meterhohen Grenzzaunes aus Metall durch die Republik Makedonien schreitet voran. Mit dem Zaun soll die Einreise von Flüchtlingen und Migranten von Griechenland in die Republik Makedonien kontrolliert werden. Es werden nur noch Flüchtlinge und Migranten aus Afghanistan, dem Irak und Syrien eingelassen, alle anderen gelten als sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge. Entsprechend verfahren grundsätzlich auch Kroatien, Serbien, Slowenien und die Zielstaaten in Westeuropa. Des Weiteren sollen nur soviel Flüchtlinge und Migranten in die Republik Makedonien einreisen dürfen, wie auch wieder ausreisen bzw. weiterreisen können. Hintergrund ist, dass die Republik Makedonien nicht über einen längeren Zeitraum so viele Flüchtlinge und Migranten unterbringen und versorgen kann.
Die Maßnahmen der Republik Makedonien haben dazu geführt, dass bereits etwa 1.500 Flüchtlinge und Migranten im Grenzgebiet zwischen Griechenland und der Republik Makedonien gestrandet sind. Sie kommen unter anderem aus Algerien, Marokko, Bangladesch, dem Iran und Pakistan. Die Lage ist prekär und angespannt. Immer wieder kommt es zu Protesten und Auseinandersetzungen. So mussten die makedonischen Sicherheitskräfte wiederholt gegen Flüchtlinge und Migranten vorgehen, die gewaltsam einzureisen versuchen oder die Sicherheitskräfte angriffen. Dabei kommt es in der Regel zum Einsatz von Blendgranaten und Tränengas. Die im Grenzgebiet gestrandeten Flüchtlinge und Migranten sollen jetzt nach Athen gebracht werden, da sie nicht mehr in die Republik Makedonien einreisen können.
Die Maßnahmen der Republik Makedonien werden nicht nur von den betroffenen Flüchtlingen und Migranten kritisiert, sondern auch von Griechenland und Flüchtlingsorganisationen. Grundsätzlich haben alle Menschen ein Recht auf ein geregeltes Asylverfahren. Aufgrund ihrer begrenzten Kapazitäten wird die Republik Makedonien voraussichtlich an ihren Maßnahmen festhalten. Eine Lösung kann nur im Rahmen einer internationalen Kooperation herbeigeführt werden, bei der die Europäische Union (EU) und die betroffenen Staaten außerhalb der EU eine besondere Verantwortung tragen müssen. Es muss ein kooperatives und geregeltes Asylverfahren und eine angemessene Verteilung der Flüchtlinge und Migranten auf die Staaten der EU und den betroffenen Staaten außerhalb der EU geben. Dabei sind die Rechte und die Würde der betroffenen Flüchtlinge und Migranten zu achten, welche in der Regel aufgrund von bewaffneten Auseinandersetzungen und Gefahr für Leib und Leben in ihren Herkunftsstaaten flüchten.