Die katholische Ordensschwester und Missionarin Mutter Teresa, welche 1910 in Skopje geboren wurde und ethnisch-albanischer Herkunft war, soll Heiliggesprochen werden. Ein entsprechendes Dokument habe Papst Franziskus gebilligt, in dem der 1997 verstorbenen Ordensfrau und Friedensnobelpreisträgerin ein zweites Wunder zugesprochen wurde, wie der Vatikan mitteilte. Das erste ihr zugesprochene Wunder war die völlig überraschende Heilung einer Inderin, welche an einem Gehirntumor gelitten hatte. Als zweites Wunder wird ihr die Heilung einer Brasilianers zugesprochen, welcher trotz mehrerer Geschwüre im Gehirn wieder schmerz- und symptomfrei wurde.
Große weltweite Bekanntschaft erlangte Mutter Teresa durch ihren Dienst und ihre Hilfe zu Gunsten von Armen, Oberdachlosen, Kranken und Sterbenden im indischen Kalkutta. Für diese Tätigkeit erhielt sie im Jahre 1979 den Friedensnobelpreis. Nach ihrem Tod im Jahre 1997 erfolgte am 19. Oktober 2003 ihre Seligsprechung. Ihr Gedenktag in der Liturgie der römisch-katholischen Kirche ist der 05. September. Die Seligsprechung erlaubt die offizielle Verehrung einer bzw. eines Verstorbenen in einer bestimmten Region und wird durch den örtlichen Bischof beantragt. Ein Gericht der Kirche prüft dann, ob die für die Seligsprechung vorgesehene Person tugendhaft gelebt, im „Rufe der Heiligkeit“ gestanden, ein Martyrium erlitten oder Wunder bewirkt hat. Nach einem positiven Urteil des Gerichts prüft die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan die Unterlagen und gibt eine Empfehlung an den Papst ab. Der Papst trifft dann letztendlich die Entscheidung.
Im unterschied zur Seligsprechung bedarf es bei der Heiligsprechung noch eines zusätzlichen Wunders. Während die Seligsprechung die Verehrung einer bzw. eines Verstorbenen in einer bestimmten Region erlaubt, dehnt die Heiligsprechung diese Verehrung auf die gesamte katholische Weltkirche aus. Im Falle von Mutter Teresa wird eine Heiligsprechung durch den Papst im Jahre 2016 erwartet.