Nach griechischen Angaben sind mittlerweile rund 7.000 Flüchtlinge und Migranten auf der griechischen Seite im Grenzgebiet zur Republik Makedonien gestrandet. Die Situation ist daher kritisch, sowohl für die betroffenen Flüchtlinge und Migranten als auch für Griechenland. Ein Gerücht, wonach die Republik Makedonien ihre Grenzen öffnen würde, führte am 29. Februar 2016 zu einem Ansturm auf die mit Zäunen gesicherte Grenze. In Folge dessen versuchten Flüchtlinge und Migranten im griechischen Grenzort Idomeni die Grenze gewaltsam zu stürmen. Die makedonische Polizei drängte daraufhin die Flüchtlinge und Migranten mit Tränengas zurück. Es gab dabei mehrere Verletzte.
Die Republik Makedonien lässt derzeit nur Flüchtlinge und Migranten mit gültigen Papieren aus dem Irak und Syrien einreisen. Dabei orientiert sich die Republik Makedonien an der Transitpolitik der anderen Staaten auf der Balkanroute und an der Aufnahmebereitschaft der Zielstaaten in Westeuropa. Allerdings kommen immer mehr Flüchtlinge und Migranten in Griechenland an und stranden dort aufgrund der nur noch kontrollierten Transitreisemöglichkeiten. Die Meeresgrenze zwischen Griechenland und der Türkei, welche auch Außengrenzen der Europäischen Union (EU) ist, kann nur eingeschränkt gesichert werden. Angestrebt wird daher eine wirksame Übereinkunft mit der Türkei, Flüchtlinge und Migranten mit finanzieller Hilfe der EU dort unterzubringen. Des Weiteren ist auch immer wieder eine mögliche Schließung der Grenze zwischen Griechenland und der Republik Makedonien in der Debatte.
Die Krise um die Flüchtlinge und Migranten ist eine menschliche Tragödie, deren Ende noch nicht absehbar ist. Bewaffnete Auseinandersetzungen, Kriege sowie die Gefahr für Leib und Leben treiben die Menschen aus Afghanistan, dem Irak und Syrien in die Flucht. Die Europäische Union (EU) steht deswegen nicht nur vor einer großen Herausforderung, sondern auch vor einer Zerreißprobe. Doch dürfen innereuropäische Konflikte nicht auf Kosten der Flüchtlinge und Migranten gelöst werden. Sie dürfen auch nicht auf Kosten einzelner Staaten, ob EU-Mitglied oder nicht, gelöst werden.