In der Nacht vom 06. auf den 07. April 2016 hat sich das Parlament der Republik Makedonien gemäß Artikel 63 Absatz 6 der makedonischen Verfassung selbst aufgelöst. Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen der Mehrheit der Abgeordneten. Ein Quorum, das die Verfassung vorschreibt. Nun müssen binnen von 60 Tagen Parlamentswahlen erfolgen. Der hier vorgesehene Termin ist der 05. Juni 2016. Die Neuwahlen hätten bereits im April stattfinden sollen, jedoch hat sich die makedonische Regierung Anfang Januar dazu entschieden, auf Dringen der Opposition und der EU, die Wahlen auf Juni zu setzen, damit ausreichend Zeit ist, das Wählerverzeichnis zu aktualisieren.
Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Union Makedoniens (SDSM) Zoran Zaev hatte allerdings am 06. April 2016 den Boykott der Parlamentswahl angekündigt. Hintergrund ist weiterhin der Streit um das Wählerverzeichnis. Nach Auffassung der SDSM sind 400.000 Karteileichen im Wählerverzeichnis aufgeführt. Nach Angaben der staatlichen Wahlkommission ist der Verbleib von 107.000 Wählerinnen und Wählern unklar, die womöglich ausgewandert sind. Weitere 150.000 im Wählerverzeichnis aufgeführte Personen sind umstritten.
Die Republik Makedonien steckt seit der letzten Parlamentswahl vom 27. April 2014 in einer schweren innenpolitischen Krise. Durch eine Übereinkunft zwischen der Regierungskoalition und der Opposition von Juni bzw. Juli 2015 sollte ein Ausweg aus der Krise gefunden werden. Diese Übereinkunft sah unter anderem vorgezogene Neuwahlen des Parlaments unter fairen und reformierten Wahlbedingungen vor. Doch das Taktieren der Parteien, halbherzige Umsetzungen der Übereinkunft und die Machtambitionen von Politikern lassen die schwere Krise zu einem Dauerzustand werden. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bleiben dabei zunehmend auf der Strecke. Der makedonische Staat befindet sich derzeit in keiner guten Verfassung.