Vom 01. bis zum 15. Oktober 2013 fand in Bosnien und Herzegowina eine Volkszählung statt, deren Ergebnisse bereits im November 2013 vorlagen, jedoch erst im Juni 2016 veröffentlicht wurden. Hintergrund für die späte Veröffentlichung sind politisch motivierte Streitigkeiten zwischen den Statistikbehörden der Entitäten (Föderation Bosnien und Herzegowina / Republika Srpska). Besonders die serbisch-bosnische Seite fürchtet aufgrund der Ergebnisse eine Verringerung ihres Einflusses in gesamtstaatlichen bosnisch-herzegowinischen Institutionen, die zum Teil gemäß des Anteils einer staatstragenden Volksgruppe (Bosniaken, Kroaten und Serben) besetzt werden.
Sowohl die Bevölkerungszahl als auch die prozentualen Anteile der Ethnien haben sich gegenüber den Ergebnissen der vorletzten Volkszählung von 1991 deutlich geändert. Die Gesamtbevölkerung sank von 4,4 Millionen (1991) auf 3,79 Millionen (2013) und damit um 13 Prozent. Insgesamt rund 850.000 Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina verließen seit 1991 den Staat oder wurden im ethnischen Krieg zwischen 1991 und 1995 vertrieben bzw. getötet. Nach der Volkszählung von 2013 stellen die Bosniaken (Muslime) mit einem Anteil von 50,1 Prozent jetzt die absolute Mehrheit an der Gesamtbevölkerung. Bei der Volkszählung von 1991 betrug ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung noch 43,5 Prozent, womit sie damals nur eine relative Mehrheitsbevölkerung bildeten. Zweitstärkste Volksgruppe nach der Volkszählung von 2013 bilden weiterhin die Serben mit einem Anteil von 30,8 Prozent. Nach der Volkszählung von 1991 betrug ihr Anteil 31,2 Prozent, womit ihr Anteil in etwa gleich blieb. Der Anteil der Kroaten beträgt nach der aktuellen Volkszählung 15,4 Prozent und betrug nach der Volkszählung von 1991 17,4 Prozent. Der Anteil von anderen Ethnien liegt nach der Volkszählung von 2013 bei 3,7 Prozent und lag im Jahr 1991 noch bei 7,9 Prozent. Hier könnte eine Verschiebung zu den staatstragenden Volksgruppen hin stattgefunden haben, da diese über besondere Rechte in staatlichen Institutionen verfügen. Diese Diskriminierung ist nach der europäischen Menschenrechtskonvention jedoch rechtswidrig und muss behoben werden. Von der Gesamtbevölkerung Bosnien und Herzegowinas leben 62 Prozent in der Entität „Föderation Bosnien und Herzegowina“ (50 Prozent des Territoriums von Bosnien und Herzegowina), 35,00 Prozent in der Entität „Republika Srpska“ (49 Prozent des Gesamtterritoriums) und 2,45 Prozent im Distrikt „Brčko“ (1 Prozent des Gesamtterritoriums). Der Distrikt Brčko wird gemeinsam von beiden Entitäten verwaltet und untersteht daher dem Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina.