Nun ist es offiziell: Das Parlament der Republik Makedonien beschloss mit großer Mehrheit seine vorzeitige Auflösung und setzte für den 11. Dezember 2016 vorzeitige Parlamentswahlen an.
Die Republik Makedonien befindet sich seit der letzten Parlamentswahl vom 27. April 2014 in einer schweren innenpolitischen Krise. Bereits im Juni bzw. Juli 2015 einigten sich die vier maßgeblichen Parteien IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE), SDSM, DUI (albanisch: BDI) und DPA (albanisch: DPSH) auf Maßnahmen zur Überwindung dieser Krise, darunter auch vorgezogene Parlamentswahlen. Allerdings blieb der Streit zwischen den Parteien bestehen und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen erfolgte nicht in dem erforderlichen Maße. So wurden unter anderen die Ermittlungen zur Aufklärung von Staatsverbrechen, etwa die illegale Abhörung von 20.000 makedonischen Bürgerinnen und Bürgern oder mutmaßlicher Verstöße gegen das Wahlrecht, zunächst weitgehend unterlaufen und verschleppt. Auch die Schaffung von fairen Wahlbedingungen erfolgte zunächst nicht. Dazu gehörten eine entsprechende Reform des Wahlrechts und eine Revision des Wählerverzeichnisses. Des Weiteren fehlte es an einer Reform der Medien, um eine faire und ausgewogene Wahlberichterstattung zu ermöglichen. Der ursprünglich für den 24. April 2016 vorgesehene Wahltermin wurde aus diesem Grunde zunächst auf den 05. Juni 2016 und danach auf unbestimmte Zeit verschoben.
Im Juli 2016 einigten sich die vier maßgeblichen Parteien auf vorgezogene Parlamentswahlen bis zum Ende des Jahres 2016 und die Schaffung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen. Die Einigung sah unter anderem die Bildung einer Übergangsregierung sowie eine Revision des Verzeichnisses der Wählerschaft vor. So sollte dieses Verzeichnis unter anderem von Zehntausenden Karteileichen bereinigt werden. Die Einigung sah auch eine Reform der Medien vor, damit eine unparteiische Berichterstattung stattfinden kann. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für faire und freie Wahlen. Des Weiteren sollte die Sonderstaatsanwaltschaft uneingeschränkt Ermittlungen auch gegen führende Politiker durchführen und Verfahren einleiten können.
Tatsächlich wurde diese Einigung von Juli 2016, welche im Prinzip der von Juni bzw. Juli 2015 entspricht, weitgehend umgesetzt. Bereits Anfang September 2016 wurde eine Übergangsregierung unter Beteiligung der vier maßgeblichen Parteien gebildet, welche die Wahlen organisieren und durchführen soll. Der 11. Dezember 2016 wurde von der Übergangsregierung bereits als möglicher Wahltermin genannt. Das Wählerverzeichnis wurde einer Revision unterzogen und damit verbundene Fragen geklärt. Des Weiteren werden die Parteien angemessenen Zugang zu den Medien erhalten und auch die Arbeitsgrundlagen des Wahlausschuss wurden reformiert, so dass mögliche Wahlmanipulation ausgeschlossen sein sollen. Die Sonderstaatsanwaltschaft konnte ihre Aufgaben nun wesentlich effektiver wahrnehmen, blieb allerdings weiterhin von Angriffen der größten Regierungspartei IMRO-DPMNE nicht verschont. Allerdings ermittelt die Sonderstaatsanwaltschaft auch gegen führende Politiker der IMRO-DPMNE, darunter auch ihr Vorsitzender und ehemalige Ministerpräsident Nikola Gruevski.
Der Parlamentsbeschluss zur Durchführung der vorgezogenen Parlamentswahl am 11. Dezember 2016 wird dieses Mal von allen vier maßgeblichen Parteien mitgetragen. Die Chancen auf faire und unabhängige Wahlen sind gegeben. Doch unabhängig vom Wahlergebnis können die schwere Krise und die weiteren Probleme nur mit viel uneigennützigem Verantwortungsbewusstsein und einem möglichst breiten politischen Konsens der Parteien bzw. aller relevanten Kräfte in der Gesellschaft überwunden werden.