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Wahlanfechtungen nach der vorgezogenen Parlamentswahl in der Republik Makedonien

Insgesamt 16 Einsprüche wegen Unregelmäßigkeiten bei der vorgezogenen Parlamentswahl in der Republik Makedonien vom 11. Dezember 2016 wurden eingelegt. Diese kamen von der sozialdemokratischen SDSM und der albanisch-makedonischen BESA. Die Wahlkommission der Republik Makedonien hat nur dem Einspruch der BESA stattgegeben und alle anderen 15 Einsprüche zurückgewiesen. Über den Einspruch entscheidet nun das zuständige Gericht in Skopje.

Konkret betrifft der erfolgreiche Einspruch die Wahl in Gostivar im Nordwesten der Republik Makedonien. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt gehört der albanischen Gemeinschaft in der Republik Makedonien an. Eine Wählerin erhob den Vorwurf, dass jemand anderes mit gefälschter Unterschrift in ihrem Namen abgestimmt hätte. Die Wahlkommission ließ daraufhin die Signatur von einem Graphologen überprüfen und gab dem Einspruch statt.

Sollte aufgrund dieses Vorgangs eine Beeinflussung des Wahlergebnisses stattgefunden haben können, würde das Gericht das Wahlergebnis von Gostivar aufheben und eine Neuwahl in diesem Wahlbezirk anordnen. In diesem Fall könnte ein Parlamentssitz von der IMRO-PMNE (VMRO-DPMNE) noch an die SDSM oder BESA gehen. Nach dem vorläufigen Ergebnis hat die VMRO-DPMNE 51 Sitze im Parlament, gefolgt von der SDSM mit 49 Sitzen. Hier würde eine Sitzverschiebung zugunsten der SDSM zu einem Gleichstand an Sitzen im Parlament führen. Die BESA hat nach den bisherigen Ergebnissen 5 Sitze im Parlament erreicht und wurde damit zweitstärkste Kraft unter den Parteien der Angehörigen der albanischen Gemeinschaft. Allerdings ist die DUI (albanisch: BDI) mit 10 Sitzen wieder stärkste Kraft unter den Parteien der Angehörigen der albanischen Gemeinschaft geworden.

Den Einsprüchen der SDSM wurde von der Wahlkommission nicht stattgegeben. Auch sie hatten Einsprüche wegen Unregelmäßigkeiten bei der Organisation und Durchführung der Wahl erhoben. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission kann allerdings noch Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden. Bisher erkennt die SDSM das Wahlergebnis nicht an.

Update: am 19. Dezember 2016 hat die SDSM vier weitere Beschwerden wegen Unregelmäßigkeiten bei der vorgezogenen Parlamentswahl vom 11. Dezember 2016 eingelegt. Das zuständige Gericht muss binnen 48 Stunden über die Einsprüche entscheiden. Mögliche Wahlwiederholungen in einzelnen Wahllokalen müssen bis zum 25. Dezember 2016 durchgeführt werden.

Die BESA, Partei der Angehörigen der albanischen Gemeinschaft in der Republik Makedonien, verzichtet hingegen auf ihren Einspruch. Die Partei teilte am 19. Dezember 2016 mit, dass sie Zweifel an der Unparteilichkeit des zuständigen Gerichts hege.