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Die Regierungsbildung in der Republik Makedonien ist noch offen

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Zwischen der bisher regierenden IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) und der größten Oppositionspartei SDSM herrscht im Prinzip ein Patt nach der vorgezogenen Parlamentswahl vom 11. Dezember 2016. Die VMRO-DPMNE wurde mit 51 Sitzen im Parlament knapp stärkste Kraft, gefolgt von der SDSM. Die Regierungsmehrheit liegt bei 61 von 120 Sitzen im Parlament. Diese Mehrheit hätte die bisherige Regierungskoalition aus VRMRO-DPMNE und DUI (albanisch BDI) sogar knapp, da die DUI auf 10 Sitze kam. Allerdings scheiterten die Gespräche zwischen der VMRO-DPMNE und der DUI bisher. Einen weiteren Auftrag zur Regierungsbildung vergab der makedonischen Staatspräsident Gjorge Ivanov bisher nicht. Er werde derjenigen Person den Regierungsauftrag vergeben, der durch eine ausreichende Anzahl von Unterschriften der Abgeordneten eine Regierungsmehrheit nachweisen kann. Infolgedessen gibt es nun Verhandlungen zwischen den Parteien, welche alle ihre Vorstellungen haben und Forderungen für eine mögliche Regierungskoalition aufstellen. Hier sind die Gegensätze noch zu groß, so dass bisher keine Regierungsmehrheit von bestimmten Parteien in Sicht ist. Allerdings dürften erneute vorgezogene Neuwahlen des Parlaments auch nicht der zielgerichtete Weg für eine Lösung sein. Alle Parteien in der Republik Makedonien haben eine Gesamtverantwortung für den Staat und die Gesellschaft. Dieser Verantwortung müssen sie gerecht werden. Vor allem sollen sie dem Wohl aller dienen und nicht nur ihren Klientelen.

Schüler bei einem Projekt zur Überwindung der multiethnischen Spannungen in Mazedonien

Eine Regierungsmehrheit kann nur mit den Parteien der Angehörigen der albanischen Gemeinschaft in der Republik Makedonien erreicht werden. Allerdings haben die Parteien der Angehörigen der albanischen Gemeinschaft eine Übereinkunft getroffen und gemeinsame Forderungen für eine mögliche Regierungskoalition aufgestellt. Strittig aus Sicht der Parteien der ethnischen Makedonier sind vor allem Forderungen nach einer weiteren Ausweitung der Rechte für die Angehörigen der albanischen Gemeinschaft. So fordert diese, dass die albanische Sprache grundsätzlich gleichberechtigt mit der makedonischen  Sprache Amtssprache in der Republik Makedonien wird. Nach der bisherigen Regelung wird neben der makedonischen Sprache die Sprache einer weiteren Ethnie als Amtssprache verwendet, wenn diese auf nationaler Ebene oder in einer lokalen Gebietskörperschaft einen Anteil von mehr als 20 Prozent an der Gesamtbevölkerung hat. Dies trifft auf die Angehörigen der albanischen Gemeinschaft auch zu, so dass deren Sprache entsprechend Anwendung findet. Der Unterschied zwischen der bisherigen und der geforderten Regelung mag nicht so groß erscheinen, doch ist er auf beiden Seiten mit großen Emotionen verbunden.