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Die Lösbarkeit des Streits um den Namen „Makedonien“

Der Streit um den Namen „Makedonien“ ist das größte Symptom in einem gleichnamigen Kulturstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien. Es ist ein irrationaler Streit, bei dem auf beiden Seiten historische Fakten nicht wissenschaftlich sondern rein politisch interpretiert werden. Auch geht es bei diesem Streit nicht primär um mögliche Gebietsansprüche der Republik Makedonien auf die griechische Region Makedonien, wie es oft verkürzt in den Medien darstellt wird. Eine Lösungsfindung in einem irrationalen Streit zu beschreiten ist fast unmöglich. Erst durch ein Umdenken der am Streit beteiligten Parteien wäre dies denkbar.

Kurze Vorgeschichte zum Namensstreit

Die Vorgeschichte wurde bereits in einigen Artikeln ausführlich dargestellt. Diese Artikel sind hier abrufbar: „Die makedonische Frage“. Hier sollen die Ergebnisse noch einmal kurz zusammengefasst werden. Das antike Makedonien und die antiken Makedonier sind Namensgeber für die heutige Region Makedonien und für die heutigen Makedonier. Das antike Makedonien wird nach mehrheitlicher Auffassung in der Wissenschaft der griechischen Geschichte und Kultur zugerechnet. Es gibt jedoch auch die wissenschaftliche These, wonach die antiken Makedonier lediglich mit den antiken griechischen Stämmen verwandt waren. Das Wesen der Sprache der antiken Makedonier ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt, so dass es zwei Auffassungen in der Wissenschaft gibt: Die antike makedonische Sprache war entweder ein antiker griechischer Dialekt oder eine eigenständige Sprache, die mit der antiken griechischen Sprache verwandt war.  Unstrittig ist jedoch, dass es merkliche Unterschiede zwischen den antiken Makedoniern und den (anderen) antiken griechischen Stämmen gab. Es gibt auch die These, wonach die antiken Makedonier zunächst eigenständig waren und erst später hellenisiert wurden. Heute gibt es die antiken Makedonier nicht mehr. Schon während der Endphase des makedonischen Reiches und später unter römischer Herrschaft dürften die zuvor recht eigenständigen Makedonier assimiliert worden und zusammen mit auch anderen Völkern in dem Griechentum der damaligen Zeit aufgegangen sein.

 

Das heutige Makedonien hat weder ethnisch noch geografisch viel mit dem antiken Makedonien zu tun. Die Definition des heutigen Makedoniens hat sehr viel mehr mit der sogenannten makedonischen Frage zu tun. Sie betraf das Schicksal der christlichen Bevölkerung im Osmanischen Reich auf dem Balkan außerhalb der sich im 19. Jahrhundert bildenden Staaten Bulgarien, Griechenland und Serbien. Für dieses Gebiet wurde die Bezeichnung Makedonien verwendet, wohl weil es die größte Deckung mit dem Territorium des antiken Makedonien hatte. Einen darüber hinausgehenden kulturellen Bezug der makedonischen Frage und ihres geografischen Rahmens zum nicht mehr existierenden antiken Makedonien gab es hierbei nicht. Das die makedonische Frage betreffende Territorium entsprach in etwa der heutigen historischen Region Makedonien, welche aufgeteilt ist zwischen den Staaten Bulgarien, Griechenland und der Republik Makedonien. Diese Aufteilung ist das Resultat von zwei Balkankriegen 1912/13, welche die Herrschaft des Osmanischen Reiches in Makedonien beendete.

 

Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges gab es immer wieder Rivalitäten zwischen Bulgarien, Griechenland und Serbien bzw. Jugoslawien um Makedonien. So besetzte vor allem Bulgarien während der beiden Weltkriege große Teile der gesamten historischen Region Makedonien. Selbst die kommunistischen Parteien in Bulgarien und Jugoslawien kämpften um den Einfluss im jugoslawischen Teil von Makedonien. Hier begann bereits im Keim die Herausbildung einer eigenständigen makedonischen Ethnie, welche sich zunehmend von den Bulgaren und den Serben abgrenzte. Hier setzten nun die Vertreter des jugoslawischen Volksbefreiungskampfes unter der Führung von Josip Broz Tito an und erkannten die ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Volk bzw. als Nation an. Hintergrund war auch ein Machtkampf zwischen den kommunistischen Parteien Bulgariens und Jugoslawiens um die Vorherrschaft im jugoslawischen Teil von Makedonien. Die makedonische Bevölkerung sollte durch ein eigenständiges Nationalbewusstsein den Einflüssen vor allem aus Bulgarien und auch aus Serbien entzogen und für den jugoslawischen Volksbefreiungskampf gewonnen werden. Später hat gerade dieses eigenständige Nationalbewusstsein zu mehr Stabilität in dieser Region geführt, da ein nicht mehr existierendes ethnologisches Vakuum keine gegenseitigen Ansprüche der Nachbarstaaten mehr auslösen konnte. Im Rahmen des makedonischen Staates entwickelten sich die ethnischen bzw. slawischen Makedonier dann endgültig zu einer eigenständigen Nation.

 

Im griechischen Bürgerkrieg von 1946 bis 1949 kämpften griechischen Kommunisten und Royalisten um die Macht in Griechenland. Dieser Kampf hatte seinen Schwerpunkt in der griechischen Region Makedonien. Die griechischen Kommunisten wurden vor allem von Bulgarien und Jugoslawien unterstützt, wo die Kommunisten bereits an der Macht waren. Die griechische Monarchie wurde hingegen vom Westen gefördert. Aus außenpolitischen Gründen stellten Bulgarien und Jugoslawien ihre Hilfen für die griechischen Kommunisten ein. Ohne diese Unterstützung waren sie verloren und mussten kapitulieren. Im griechischen Bürgerkrieg wurde auch die makedonische Frage thematisiert. Dieser Aspekt wurde besonders aus Jugoslawien in den griechischen Bürgerkrieg getragen, wo sich besonders der neue geschaffene jugoslawische Teilstaat Makedonien engagierte. Des Weiteren kämpfte die slawisch-makedonische Bevölkerung mit einer eigenständigen Einheit in der Armee der griechischen Kommunisten. Die im Raum stehenden Ideen zum Schicksal der griechischen Region Makedonien reichten von einer Autonomie innerhalb Griechenlands bis hin zur Abspaltung und Vereinigung mit den anderen Teilen Makedoniens. Dies wurde von vielen Griechen, auch von den griechischen Kommunisten, als Verrat empfunden.

 

Nach dem Bürgerkrieg sollte sich das Trauma von möglichen slawischen Einfällen (aus Bulgarien und Jugoslawien) in Nordgriechenland und die mögliche Instrumentalisierung der makedonischen Frage durch diese als folgenschwere Hypothek für die Zukunft der Region erweisen. Die griechischen Konservativen förderten fortan die kulturelle Entwicklung der Bevölkerung in der griechischen Region Makedonien mit einem hellenischen Nationalismus. Dazu wurde besonders die direkte Verwandtschaft der heutigen griechischen Makedonier mit den antiken Makedoniern konstruiert und dieses Konstrukt als historisches Faktum etabliert. Alles nichtgriechisch-makedonische war aus dieser Sicht heraus ein Angriff auf die griechische Kultur und Geschichte. Alle nichtgriechischen Anteile an der makedonischen Kultur und Geschichte der letzten Jahrhunderte wurde negiert oder als Propaganda zum Nachteil Griechenlands dargestellt. Eine nichtgriechische makedonische Minderheit (ethnische bzw. slawische Makedonier) wird bis heute in Griechenland nicht anerkannt. Eine objektive Aufarbeitung der makedonischen Frage in den griechischen Bildungssystemen und Medien, sowie in der griechischen Wissenschaft fand so gut wie gar nicht statt. Als sich die Republik Makedonien im Jahre 1991 für unabhängig erklärte, brach das alte Bürgerkriegstrauma wieder aus und die damaligen Meinungsmacher übernahmen wieder die Meinungsführerschaft. Aus dieser Sicht heraus ist der Name „Makedonien“ für einen nichtgriechischen Staat irredentistisch. Die ethnischen bzw. slawischen Makedonier und ihre Kultur wurden aus dieser Sicht heraus ebenfalls als irredentistisch bezeichnet. Allerdings wurde vor diesem Hintergrund auch von Seiten der Republik Makedonien Öl ins Feuer gegossen. Die zunehmende und auch in der Republik Makedonien umstrittene Bezugnahme auf das antike Makedonien bestärkte Griechenland zusätzlich in ihrer Auffassung. Nur aufgrund des außenpolitischen Drucks finden seit dem Jahr 1993 im Rahmen der Vereinten Nationen Gespräche zwischen Griechenland und der Republik Makedonien zur Lösung des Namensstreits statt. Diese Gespräche waren bisher erfolglos.

 

Die heutige Situation

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschloss am 07. April 1993 einstimmig die Resolution 817, wonach die Republik Makedonien die Kriterien gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen (UN) für eine UN-Mitgliedschaft erfüllen würde. Des Weiteren stellte der UN-Sicherheitsrat die Existenz des sogenannten Namensstreits zwischen Griechenland und der Republik Makedonien sowie die Bedeutung der Überwindung dieses Streits für die Sicherung des Friedens und der guten nachbarschaftlichen Beziehungen in der betroffenen Region fest. Aus diesem Grunde empfahl der UN-Sicherheitsrat die Aufnahme der Republik Makedonien unter der provisorischen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ in die Vereinten Nationen. Diese provisorische Bezeichnung soll für alle Zwecke im Rahmen der Vereinten Nationen bis zur Überwindung des Namensstreits zwischen Griechenland und der Republik Makedonien gelten. Am 08. April 1993 erfolgte durch Beschluss der UN-Generalversammlung per Akklamation die Aufnahme unter der bis heute gültigen provisorischen Bezeichnung. Diese ist nicht nur politisch sondern auch völkerrechtlich umstritten. Auf der einen Seite erfüllt die Republik Makedonien alle Voraussetzungen für eine UN-Mitgliedschaft. Doch auf der anderen Seite werden zusätzliche Bedingungen dafür formuliert, welche gar nicht von der UN-Charta gedeckt und damit aus Sicht einiger Völkerrechtler unzulässig sind.

 

In ihren bilateralen völkerrechtlichen Beziehungen konnte sich die Republik Makedonien weitgehend mit ihrem verfassungsmäßigen Namen durchsetzen. Im Rahmen der UN ist sie aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Sicherheitsrates unter der Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ Mitglied. Diese Bezeichnung wird auch weitgehend von internationalen Organisationen übernommen, in denen Griechenland Mitglied ist. Des Weiteren wird diese provisorische Bezeichnung neben Griechenland auch von einigen anderen Staaten in ihren bilateralen Beziehungen zur Republik Makedonien verwendet.

 

In einem Interimsabkommen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien vom 13. September 1995 wird der Status quo, wie er im Prinzip auch im Rahmen der UN praktiziert wird, bestätigt. Ein Modus vivendi regelt zwischen Griechenland und der Republik Makedonien den praktischen Umgang damit. Aufgrund des Abkommens dürfte Griechenland eine mögliche Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU und NATO unter der provisorischen UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ nicht blockieren. Griechenland blockiert trotzdem und wurde deshalb am 05. Dezember 2011 im Zusammenhang mit einer möglichen NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien auf dem Bukarester NATO-Gipfel im Jahre 2008 vom Internationalen Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag verurteilt.

 

Die heutige offizielle griechische Position ist die, dass der Name „Makedonien“ nur in zusammengesetzter Form mit einer geografischen Spezifizierung (z.B. Republik Nordmakedonien)  im Namen der „Republik Makedonien“ enthalten sein darf und das dieser Name uneingeschränkt im völkerrechtlichen Verkehr verwendet werden muss. Die Republik Makedonien lehnt dies jedoch grundsätzlich ab und wäre nur bereit in Ausnahmefällen, etwa in den Beziehungen zu Griechenland, eine entsprechend geänderte Bezeichnung zu verwenden. Umstritten bleiben jedoch auch die konkreten Bezeichnungen für die makedonische Nation, Sprache und Staatsbürgerschaft. Die seit dem Jahr 1993 stattfindenden Gespräche im Rahmen der Vereinten Nationen zur Lösung des Streits sind bisher erfolglos geblieben. Für die mögliche Integration der Republik Makedonien in die Europäische Union (EU) und NATO bleib der offene Streit um den Namen „Makedonien“ weiterhin ein Hindernis.

 

Die völkerrechtliche makedonische Frage

Aus Sicht Griechenlands dürfe die verfassungsmäßige Bezeichnung der Republik Makedonien nicht anerkannt und verwendet werden, da die Republik Makedonien nur einen Teil der gesamten geografischen Region Makedonien ausmache und der Name Makedonien auch in Griechenland verwendet würde. Des Weiteren sei Makedonien Teil der griechische Geschichte und Kultur. In der jetzigen Form sei die Bezeichnung der Republik Makedonien irredentistisch und eine Gefahr für die Stabilität der Region. Aus diesem Grunde dürfe der Name „Makedonien“ in der völkerrechtlichen Bezeichnung des makedonischen Staates nur in zusammengesetzter Form mit einer geografischen Spezifizierung verwendet werden, etwa Republik Nordmakedonien.

 

Dieses Problem besteht allerdings nur aus Sicht Griechenlands. Aus Sicht des Völkerrechts stellt die Verwendung eines Namens, der zugleich auch als Name eines anderen Staates oder einer Region innerhalb eines anderen Staates verwendet wird, kein Problem dar. Beispiele hierfür sind die Demokratische Republik Kongo und die Republik Kongo (zwei Völkerrechtssubjekte), das Großherzogtum Luxemburg (Völkerrechtssubjekt) und die belgische Provinz Luxemburg oder auch die Aserbaidschanische Republik (Völkerrechtssubjekt) und die iranische Provinz Aserbaidschan. Dies kommt regelmäßig in den Fällen vor, wo eine historisch gewachsene geographische Region mit einem bestimmten Namen auf mehrere Staaten verteilt ist. Liegt der entsprechende Staat vollständig in dieser Region, kann es auch seine völkerrechtliche bzw. staatsrechtliche Bezeichnung vom Namen dieser Region ableiten (Territorialableitung). Liegen nur Teile eines Staates in einer bestimmten Region, werden die entsprechenden Provinzen dieses Staates nach dieser Region benannt. Im Falle der geographischen Region Makedonien und der an ihr beteiligten Staaten dürfte dies nicht anders gehandhabt werden.

 

Demnach würde die Republik Makedonien aus völkerrechtlicher Sicht zu Recht den Namen Makedonien tragen, ohne die völkerrechtlichen Rechte Griechenlands zu verletzten. Aufgrund des völkerrechtlich verbrieften Selbstbestimmungsrechtes eines Volkes kann ein jedes Volk den Namen seines Staates, seiner Nation und seiner Sprache grundsätzlich frei wählen. Grenzen werden diesem Recht nach nur aufgrund des ebenfalls völkerrechtlich verbrieften Rechtes eines anderen Staates auf seine territoriale Integrität gesetzt. Allerdings wird die territoriale Integrität Griechenlands durch die verfassungsmäßige Bezeichnung der Republik Makedonien nicht verletzt, auch wenn dies von griechischer Seite unterstellt wird. Damit ist aus Sicht des Völkerrechts die verfassungsmäßige Bezeichnung der Republik Makedonien nicht irredentistisch.

 

Der historische Ursprung der Bezeichnung „Makedonien“ stellt aus Sicht des Völkerrechts ebenfalls kein Problem dar. Nach mehrheitlicher Auffassung sind das antike Makedonien und die antiken Makedonier mit der hellenischen Geschichte und Kultur verbunden. Für den Hellenismus hat Makedonien zu Recht eine besondere Bedeutung. Durch die antike makedonische Herrschaft über das antike Griechenland wurde der Hellenismus als bedeutende kulturelle Bewegung in großen Teilen der damaligen Welt verbreitet, mit Wirkung bis in die heutige Zeit hinein. Doch ist das jetzige Makedonien vor allem mit der makedonischen Frage verbunden, dem damaligen Schicksal der geografisch-makedonischen christlichen Bevölkerung im Osmanischen Reich und nach dessen Ende in den Staaten Bulgarien, Griechenland und Serbien bzw. Jugoslawien. Diese makedonische Frage kam als politisch relevantes Thema im 19. Jahrhundert auf. Mit der Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier im Jahre 1943 und der Gründung eines makedonischen Staates im Jahre 1944 fand sie eine staatsrechtliche Klärung im Rahmen der jugoslawischen Föderation. Offen bleibt diese Frage bisher auf völkerrechtlicher Ebene aufgrund der Unabhängigkeitserklärung der Republik Makedonien und des damit verbundenen Einspruches gegen ihren Namen von Griechenland im Jahre 1991. Trotz einer möglichen historischen Zuordnung des antiken Makedoniens zur griechischen Geschichte und Kultur gibt es aus Sicht des Völkerrechts keinen Monopolanspruch Griechenlands auf den Namen „Makedonien“ und auch kein Einspruchsrecht gegen die Staatsbezeichnung der Republik Makedonien.

 

Die Lösbarkeit des Streits um den Namen „Makedonien“

Auch wenn völkerrechtliche und wissenschaftliche Betrachtungen der Namensgebung der Republik Makedonien nicht entgegen stehen, so besteht doch der irrationale Streit um den Namen „Makedonien“. Zunächst gebe es auf völkerrechtlicher Ebene Wege, den Namensstreit zu klären. Ob diese im Ergebnis zielführend wären, ist eine andere Frage.

 

Der UN-Sicherheitsrat könnte auf Antrag der Republik Makedonien den Sachverhalt noch einmal Prüfen und eine neue Entscheidung treffen. Es dürfte mittlerweile klar sein, dass der verfassungsmäßige Name der Republik Makedonien keine Gefahr für den Frieden und die guten nachbarschaftlichen Beziehungen in der Region darstellt. Vielmehr gefährdet die Fortdauer des Streits und der offenen Namensfrage den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region. Der UN-Sicherheitsrat könnte dies feststellen und der UN-Vollversammlung die Aufnahme der Republik Makedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen empfehlen. Eine Mehrheit in der UN-Vollversammlung für eine entsprechende Aufnahme hätte die Republik Makedonien wahrscheinlich sicher. Allerdings wäre, trotz des gestiegenen Drucks auf Griechenland, die euro-atlantische Integration der Republik Makedonien voraussichtlich weiterhin blockiert.

 

Griechenland und die Republik Makedonien könnten sich auf ein verbindliches Schiedsverfahren verständigen. Ein hierfür berufenes Gremium prüft den Sachverhalt und legt in einem für beide Parteien verbindlichen Schiedsspruch eine Lösung fest.

 

Die Republik Makedonien könnte wegen ihres Namens Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erheben. Diese Klage könnte sich sowohl gegen die UN wegen einer möglichen Verletzung der UN-Charta als auch gegen Griechenland wegen Verletzung des Völkerrechts richten. Zuvor müsste die Republik Makedonien allerdings das Interimsabkommen vom 13. September 1995 aufkündigen, da dort eine mögliche Klage vor dem IGH ausgeschlossen worden ist. Allerdings ist aus diesem Interimsabkommen bereits ein Dauerzustand geworden und Griechenland verletzt es eklatant bezüglich eine möglichen Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU und NATO. Ein Erfolg würde die Position der Republik Makedonien wie im Falle einer möglichen Entscheidung des UN-Sicherheitsrates zwar stärken, doch könnte Griechenland in diesem Fall weiterhin eine EU- und NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien blockieren. Ein Erfolg für die Republik Makedonien vor dem IGH wäre zumindest wahrscheinlich.

 

Trotz aller völkerrechtlichen Möglichkeiten einer Klärung wäre eine politische Lösung zu bevorzugen. Denn diese Art der Lösung, wenn sie gefunden wäre, würde von beiden Parteien akzeptiert und würde auch den Weg für die Republik Makedonien in die EU und NATO freimachen.

 

Doch an dieser Stelle wird es auch schwierig zu einer Lösung zu kommen. Geeignete Rahmenbedingungen für eine derartige Lösungsfindung fehlen. Die Gespräche zwischen Griechenland und der Republik Makedonien im Rahmen der UN beziehen sich ausschließlich auf den Namen der Republik Makedonien sowie auf die Bezeichnungen für ihre Nation, Amtssprache und Staatsbürgerschaft. Doch sind die verwendeten Bezeichnungen nur Symptome für den sehr viel tiefer gehenden Kulturstreit um „Makedonien“. Es ist daher auch nicht ersichtlich, warum hier ein zusammengesetzter Name mit geografischer Spezifizierung hilfreich sein sollte. Schon jetzt ist eine Abgrenzung möglich. Auf der einen Seite die „Republik Makedonien“ als einziges Völkerrechtssubjekt, auf der anderen Seite die griechischen Regionen „Westmakedonien“, „Zentralmakedonien“ und „Ostmakedonien-Thrakien“ als völkerrechtliche Bestandteile Griechenlands. Eine geografische Spezifizierung, wie zum Beispiel Republik Nordmakedonien, würde eher zu mehr als zu weniger Missverständnissen in der makedonischen Frage führen. Denn es würde in diesem Fall noch mehr der Eindruck eines geteilten Ganzen entstehen. Hingegen wären die kulturellen Unterschiede zwischen der griechischen Region Makedonien bzw. den griechischen Makedoniern und der Republik Makedonien bzw. den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern aus dem Staatsnamen erst recht nicht mehr ersichtlich. Doch auch ethnische Zusätze zum Staatsnamen sind nicht zielführend. Denn neben den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern leben auch albanische Makedonier in der Republik Makedonien, welche einen Anteil von 25 Prozent an der Gesamtbevölkerung haben. Hinzu kommen weitere Nationalitäten (Minderheiten), etwa Angehörige der türkischen Ethnie.

 

Vielmehr wird es Zeit den Streit an der Wurzel zu lösen. Alle beteiligten Parteien müssen selbstkritisch ihre Standpunkte hinterfragen und überprüfen. Der makedonische Kulturstreit muss auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen objektiv geklärt und gelöst werden. Alles andere führt zu keiner wirklichen Lösung. Eine internationale Konferenz der am makedonischen Kulturstreit beteiligten Staaten Bulgarien, Griechenland und Republik Makedonien sowie von Wissenschaftlern der entsprechenden Fachrichtungen muss diesen Streit inhaltlich klären. Auf dieser Basis müssen politische Lösungen herbeigeführt werden. Diese Art der Lösungsfindung ist aufwendiger, jedoch wesentlich effektiver und zielführender. Nach einem Vierteljahrhundert „Streit um den Namen Makedonien“ und einer Jahrhunderte überspannenden Vorgeschichte wird es keine einfache Lösung geben können. Der Versuch einfache Lösungen zu finden, etwa durch die Suche nach einem geänderten Staatsnamen der Republik Makedonien, wird den Streit nur auf unbestimmte Zeit verlängern. Auf eine mögliche Konferenz könnten sich die beteiligten Staaten selbst verständigen. Sie kann natürlich auch im Rahmen und unter Vermittlung der UN oder/und der EU stattfinden.

 

Im Ergebnis bleibt nur das Gespräch zwischen den beteiligten Parteien unter Hinzuziehung der Wissenschaft. Die inhaltlichen Differenzen bezüglich Makedoniens müssen überwunden werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse müssen in den Bildungssystemen der beteiligten Staaten und in der offiziellen Informationspolitik Eingang finden. Vor allem dürfen nicht die Gegenwart und Zukunft Makedoniens zu Geiseln der Vergangenheit gemacht werden. Denn das antike Makedonien und die antiken Makedonier präjudizieren nicht das heutige Makedonien und die heutigen Makedonier. Es dürfte nichts dagegen sprechen die Bedeutung des antiken Makedoniens für Griechenland als ein wichtiges hellenisches Kulturerbe anzuerkennen. Doch Griechenland muss auch anerkennen, dass das heutige Makedonien viel mehr als das antike Makedonien ist. Auch nichtgriechische Völker haben mittlerweile bedeutende Beiträge zur makedonischen Geschichte und Kultur geleistet. In diesem Sinne sollte auch eine Lösbarkeit des Streits um den Namen „Makedonien“ möglich sein.