In der Republik Makedonien ist neben dem Makedonischen ebenso Amtssprache die Sprache einer ethnischen Gemeinschaft welche einen Bevölkerungsanteil von mindestens 20 Prozent hat. Diese Regelung gilt für die nationale Ebene und für die Einheiten der lokalen Selbstverwaltung. Auf nationaler Ebene wird dieses Quorum nur von den Angehörigen der albanischen Gemeinschaft erreicht. In einigen Einheiten der lokalen Selbstverwaltung stellen die Angehörigen der albanischen Gemeinschaft sogar die Bevölkerungsmehrheit. Die Staatsnation der Republik Makedonien besteht zu 64,2 Prozent aus ethnischen Makedoniern, zu 25,2 Prozent aus ethnischen Albanern und zu 10,6 Prozent aus anderen Ethnien.
Die Angehörigen der albanischen Gemeinschaft fordern die Anerkennung der albanischen Sprache als gleichberechtigte zweite Amtssprache neben der makedonischen Sprache. Dies würde auch die generelle Zweisprachigkeit von amtlichen Bezeichnungen (z.B. auf Polizeiwagen, Uniformen, etc) oder Dokumenten (z.B. Banknoten) bedeuten. Bisher können lediglich die Namen von Angehörigen der albanischen Gemeinschaft in amtlichen Dokumenten zusätzlich auch auf Albanisch aufgeführt werden. Zwei grundlegende Teile eines entsprechenden Gesetzesentwurfs der Regierungskoalition aus SDSM, DUI (albanisch: BDI) und der Allianz der Albaner wurden jetzt der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates vorgelegt. Diese Kommission soll nun prüfen, ob die Gesetzespassagen mit der Verfassung der Republik Makedonien und dem Rahmenabkommen von Ohrid übereinstimmen. Erst wenn es eine positive Rückmeldung von der Venedig-Kommission gibt soll das entsprechende Gesetz beschlossen werden und in Kraft treten.