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Der bulgarisch-makedonische Vertrag vom 01. August 2017

Am 01. August 2017 wurde zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien der „Vertrag zur Freundschaft, Guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit“ unterzeichnet. Auch wenn dieser nicht unumstritten ist, so dürfte er doch ein Meilenstein und Vorbild für die Region sein. Der Vertrag beruht im Wesentlichen auf einer bereits am 22. Februar 1999 unterzeichneten Deklaration. Zusätzlich wurde in diesem Vertrag eine gemeinsame multidisziplinäre Expertenkommission für historische und bildungsrelevante Fragen auf paritätischer Grundlage vereinbart. Die gemeinsame Geschichte soll nach objektiven, authentischen und wissenschaftlichen Kriterien bewertet und der Deutungshoheit durch die Politiker entzogen werden. Historische Ereignisse und Persönlichkeiten sollen aufgrund der vielfältigen Verbindungen zwischen Bulgarien und Makedonien in der Vergangenheit gemeinsam begangen werden und gelten damit als Bestandteile der Geschichte und Kultur von beiden Nationen. Damit wollen die Republiken Bulgarien und Makedonien ein neues Kapitel in ihren Beziehungen beginnen und ihre kulturellen Streitigkeiten endgültig beilegen.

Das die kulturellen Streitigkeiten zwischen den Republiken Bulgarien, Griechenland und Makedonien im Rahmen eines Expertengremiums unter Beteiligung der betroffenen Parteien nach wissenschaftlichen Kriterien objektiv zu klären sind, war und ist ein langjähriges Ziel der Arbeit von Goran Popcanovski und mir. Nach unserer Auffassung führt nur dieser Weg zu einer sinnvolle Klärung der kulturellen Streitigkeiten, welche ja oft auf rein emotionalen oder politischen Erwägungen beruhen und keine rationalen Hintergründe haben. Erstmalig wird damit der von uns entwickelte und geforderte Lösungsweg von zwei Parteien in diesem Kulturstreit beschritten. Allerdings stehen Bulgarien und die Republik Makedonien noch am Anfang des Weges und sind nicht am Ziel. Des Weiteren fehlt natürlich noch ein weiterer wichtiger Akteur: Griechenland. Doch könnte ein Erfolg des bulgarisch-makedonischen Weges auch zu einem Impuls für eine entsprechende Entwicklung der Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien führen. Denn letztendlich kann auch der Kulturstreit mit Griechenland nur auf diesem Wege erfolgreich geklärt werden.

Ausgangslage

Eine ausführliche Darstellung der Geschichte und kulturellen Entwicklung Bulgariens und Makedoniens findet sich im Artikel „Die bulgarisch-makedonische Frage“. Aufgrund der Balkankriege 1912/13 endete die etwa 500-jährige Herrschaft des Osmanischen Reiches über Makedonien. Stattdessen wurde Makedonien zwischen Bulgarien, Griechenland und Serbien aufgeteilt. Bulgarien erhielt allerdings nur einen relativ kleinen Teil von Makedonien, so dass es sich um seine Kriegsbeute betrogen sah. Dies führte 1913 zum Zweiten Balkankrieg sowie in den beiden Weltkriegen (1914 – 1918 und 1941 – 1945) zur bulgarischen Besetzung der anderen Teile Makedoniens. In allen Fällen gehörte Bulgarien jedoch zu den Verlierern der Kriege, so dass die Aufteilung bestehen blieb. Im ersten jugoslawischen Staat von 1918 bis 1941 unterstützte Bulgarien den Kampf der „Inneren Makedonischen Revolutionären Organisation“ („IMRO“) mit unterschiedlicher Intensität. Innerhalb der IMRO gab es einen pro-bulgarischen Flügel, welcher für einen Anschluss Makedoniens an Bulgarien oder ein unabhängiges Makedonien unter bulgarischer Kontrolle eintrat.

Während des kommunistisch-jugoslawischen Volksbefreiungskampfes unter Führung von Josip Broz Tito von 1941 bis 1944 kam es auch zu einem Kampf mit den bulgarischen Kommunisten um die Vorherrschaft im jugoslawischen Teil von Makedonien. Von den jugoslawischen Kommunisten wurden die ethnischen bzw. slawischen Makedonier am 29. November 1943 als eigenes Volk anerkannt und ihnen auf dem serbischen bzw. jugoslawischen Teil von Makedonien die Schaffung eines eigenen Staates in Aussicht gestellt. Dieser Staat wurde von den jugoslawisch-makedonischen Kommunisten am 02. August 1944 formell gegründet. Seitdem existiert der makedonische Staat.

 

Nach dem Krieg gab es zunächst eine Annäherung zwischen den bulgarischen und den jugoslawischen Kommunisten, bei der es zu einer temporären Anerkennung einer makedonischen Kulturnation im bulgarischen Teil von Makedonien kam. Geplant war die Gründung einer Föderation aus Bulgarien und Jugoslawien, innerhalb dieser der bulgarische und jugoslawische Teil von Makedonien einen Gliedstaat bilden sollte. Am 28. Juni 1948 kam es zum Bruch zwischen Tito und dem sowjetischen Führer Joseph Stalin. Aufgrund dieses Bruches endete auch die Annäherung zwischen Bulgarien und Jugoslawien. Von nun an vertrat Bulgarien die Auffassung, dass die ethnischen bzw. slawischen Makedonien nicht eigenständig, sondern Teil der bulgarischen Kulturnation seien und die makedonische Kulturnation eine Erfindung der jugoslawischen Kommunisten aus politischen Gründen sei.

Am 18. September 1991 erklärte die „Republik Makedonien“ die Unabhängigkeit von der sich in Auflösung befindlichen „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“). Bulgarien erkannte am 16. Januar 1992 als erster Staat der Welt die Unabhängigkeit der Republik Makedonien völkerrechtlich an und brach damit auch mit der Politik der territorialen Ansprüche aus der Vergangenheit. Allerdings erkannte Bulgarien ausdrücklich keine eigenständige makedonische Kulturnation an. Erst im Rahmen einer gemeinsamen Deklaration zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien vom 22. Februar 1999 wurde die makedonische Kulturnation zumindest faktisch von Bulgarien anerkannt. Aufgrund dieser Deklaration wurde von beiden Staaten gegenseitig das Recht zur nationalen Selbstidentifikation ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger anerkannt. Dies beinhalte sowohl das Recht sich zur bulgarischen als auch zur makedonischen Kulturnation zu bekennen. Unter den nachfolgenden Regierungen geriet die Deklaration in den Hintergrund. Erst unter der am 31. Mai 2017 ins Amt gekommenen makedonischen Regierung unter Ministerpräsident Zoran Zaev kam es wieder zu einer Annäherung mit Bulgarien. Die neue makedonische Regierung strebt die Überwindung aller kulturellen Streitigkeiten mit ihren Nachbarstaaten sowie eine Intensivierung der Bemühungen um einen Beitritt zur Europäischen Union (EU) und NATO an. Auf Basis der Deklaration vom 22. Februar 1999 wurde zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien ein Vertrag ausgehandelt, welcher am 01. August 2017 unterzeichnet wurde. Allerdings muss der Vertrag noch von den Parlamenten beider Staaten ratifiziert werden, um endgültig in Kraft treten zu können.

Der „Vertrag zur Freundschaft, Guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit“

Der Vertrag besteht aus einer einleitenden Präambel und 14 Artikeln. In der Präambel wird unter anderem die gemeinsame Deklaration vom 22. Februar 1999 sowie die Entwicklung der guten nachbarschaftlichen Beziehungen, die Freundschaft und die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten beschworen.

In Artikel 1 ist festgelegt, dass Bulgarien und die Republik Makedonien ihre Beziehungen im Einklang mit den Grundprinzipien des internationalen Rechts und der guten nachbarschaftlichen Beziehungen entwickeln wollen. Dies wird in den nachfolgenden Artikeln dann konkretisiert.

So wollen die beiden Staaten gemäß Artikel 2 im Rahmen der Vereinten Nationen (UN), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Europarates sowie von anderen internationalen Organisationen und Foren zusammenarbeiten. Bulgarien wird die Republik Makedonien in ihrem Bestreben der EU und NATO beizutreten unterstützen. Zur erfolgreichen Erfüllung dieses Zieles haben beide Parteien eine Zusammenarbeit vereinbart.

In Artikel 3 vereinbarten Bulgarien und die Republik Makedonien, dass sie die Entwicklung der Zusammenarbeit der Staaten Südosteuropas fördern und dabei Verständnis, Frieden und Stabilität in der Region stärken wollen. Dabei sollen auch regionale Projekte unterstützt werden, welche dem Prozess der Schaffung eines vereinten Europas dienen.

Zur Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit wurde in Artikel 4 die Pflege von  Kontakten und Treffen der staatlichen Behörden beider Staaten auf verschiedenen Ebenen festgelegt. Dies schließt auch die Kontakte zwischen den lokalen Behörden sowie den Bürgerinnen und Bürgern beider Republiken mit ein.

Aufgrund ihrer geografischen Nähe zueinander wollen Bulgarien und die Republik Makedonien gemäß Artikel 5 die erforderlichen finanziellen, kommerziellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine möglichst breite Bewegung von Dienstleistungen, Kapital und Waren schaffen. Dabei sollen gegenseitige Investitionen gefördert und ihr Schutz gewährleistet werden.

Die Erhöhung des touristischen Austausches zwischen beiden Staaten und die Entwicklung von geeigneten Formen der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wurden in Artikel 6 vereinbart.

Des Weiteren sollen gemäß Artikel 7 die Kommunikation und die Verkehrsverbindungen zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien im Rahmen regionaler Infrastrukturprojekte erweitert und verbessert werden. Zu diesem Zweck sollen auch die Grenz- und Zollformalitäten für den Güter- und Personenverkehr erleichtert werden.

 

In Artikel 8 wurde die Förderung einer aktiven und ungehinderten Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung, Gesundheit, Soziales und Sport vereinbart. Um das gegenseitige Vertrauen zu stärken soll innerhalb einer Frist von drei Monate nach dem Inkrafttreten des Vertrages eine gemeinsame multidisziplinäre Expertenkommission für historische und Bildungsfragen auf paritätischer Grundlage eingerichtet werden. Die gemeinsame Geschichte soll nach objektiven, authentischen und wissenschaftlichen Kriterien bewertet werden. Nach einem Jahr soll die Expertenkommission den Regierungen von Bulgarien und der Republik Makedonien einen Bericht vorlegen. Gemeinsame historische Ereignisse und Persönlichkeiten wollen beide Republiken zur Stärkung der guten nachbarschaftlichen Beziehungen im Geiste der europäischen Werte gemeinsam feiern.

Die Republiken Bulgarien und Makedonien vereinbarten in Artikel 9 die Förderung der freien Verbreitung von Informationen. Im Bereich der Massenmedien soll die Zusammenarbeit gefördert werden. Des Weiteren wollen sie sich für das Urheberrecht und die geistigen Rechte von Künstlern beider Staaten engagieren.

Im konsularischen und rechtlichen Bereich wollen beide Parteien gemäß Artikel 10 die Zusammenarbeit fördern. Dies umfasst insbesondere das Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht sowie die humanitären und sozialen Belange ihrer Bürgerinnen und Bürger.

In Artikel 11 vereinbarten Bulgarien und die Republik Makedonien, keine Aktivitäten zu fördern und zu unterstützen, welche feindlichen Charakter haben und sie gegen eine der Parteien richten. Beide Seiten verzichten dauerhaft auf gegenseitige territoriale Ansprüche. Sie unterstützen keine subversiven und separatistische Handlungen und Taten, welche den Frieden und die Sicherheit einer der beiden Vertragsstaaten gefährden. Jede Partei hat jedoch das Recht in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die Interesse und Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger in dem jeweils anderen Vertragsstaat zu schützen. Dabei bestätigt die Republik Makedonien, dass ihre Verfassung keine Interpretation zulässt, sich in die inneren Angelegenheiten der Republik Bulgarien einzumischen. Konkretisiert wird dies damit, dass der Schutz der Interessen und der Rechte von Personen sich nicht auf solche beziehen darf, welche nicht Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien sind. Des Weiteren wollen Bulgarien und die Republik Makedonien wirksame Maßnahmen treffen, um böswillige Propaganda von Institutionen zu verhindern. Dies umfasst auch die Verhinderung von möglicher Anstiftung von Gewalt, Hass und ähnlichen Aktivitäten, welche den gegenseitigen Beziehungen schaden würden.

Aufgrund von Artikel 12 wollen beide Parteien spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Vertrages eine gemeinsame Regierungskommission einrichten. Diese soll unter dem Vorsitz der Außenminister stehen und sich aus hochrangigen Beamten beider Staaten zusammensetzen. Grundsätzlich soll die Kommission einmal im Jahr tagen, um die wirksame Durchführung des Vertrages, die Anwendung von Maßnahmen zur Verbesserung der bilaterale Zusammenarbeit und Fragen zu überprüfen, die während der Durchführung des Abkommens entstanden sind. Des Weiteren kann jede Vertragspartei bei einer entsprechenden Erforderlichkeit weitere Sitzungen der gemeinsamen Kommission beantragen.

In den Artikeln 13 und 14 befinden sich Schlussbestimmungen, welche die Ratifikation, das Inkrafttreten, mögliche Änderungen und die mögliche Kündigung des Vertrages mit den zugehörigen Fristen regeln. Das Abkommen darf nicht in irgendeiner Weise ausgelegt werden, welcher einer der Vertragsparteien widerspricht. Der Vertrag wird in der Amtssprache der beiden Parteien verfasst, einmal in bulgarischer und einmal in makedonischer Sprache gemäß der Verfassungen beider Staaten.

Schlussfolgerungen zum bulgarisch-makedonischen Vertrag

Der Vertrag ist sowohl in Bulgarien als auch in der Republik Makedonien nicht unumstritten, besonders in national gesinnten Kreisen. So wird er in der Republik Makedonien unter anderem von der national-konservativen IMRO-DPMNE abgelehnt. In gemäßigten Kreisen wird der Vertrag sowohl kritisch als auch positiv aufgenommen. Im europäischen Ausland, so etwa von Deutschland oder Frankreich, wird der Vertrag gelobt. Die Kritik an dem Vertrag beruht dann auch nicht auf konkrete Tatbestände sondern auf deren Interpretation durch die Kritiker.

Der Vertrag regelt grundsätzlich die Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Bulgarien und die Republik Makedonien. Konkretisiert wird dies durch die vereinbarte Zusammenarbeit in vielen Bereichen. Tatsächlich trifft der Vertrag keine Festlegungen zur Interpretation von historischen Ereignissen und Persönlichkeiten sowie zu kulturellen Streitigkeiten. Diese Interpretation wird aufgrund dieses Vertrages den Politkern entzogen und einer  gemeinsamen multidisziplinären Expertenkommission für historische und Bildungsfragen auf paritätischer Grundlage überlassen. Die Geschichte von Bulgarien und der Republik Makedonien, welche trotz der im Ergebnis getrennten Entwicklungen beider Nationen in vielen Bereichen miteinander verbunden ist und auch gemeinsame Grundlagen aufweisen dürfte, soll nach authentischen, objektiven und wissenschaftlichen Kriterien bewertet werden. Einige historische Ereignisse und Persönlichkeiten dürften sowohl zur bulgarischen als auch zur makedonischen Geschichte gehören. Folgerichtig sollen entsprechende Feiertage auch gemeinsam begangen werden. Auch wenn die Geschichte Bulgariens und Makedoniens viele gemeinsame Aspekte aufweist und in bedeutenden Teilen miteinander verwoben ist, so hat sie im Ergebnis doch zu zwei Staaten und Nationen geführt.

Der durch den Vertrag vereinbarte Weg einer Klärung der kulturellen Streitigkeiten, unter der Voraussetzung, dass er erfolgreich und vertragsgemäß beschritten wird, ist der einzig sinnvolle Weg. Er bedeutet jedoch auch, dass kein Standpunkt einer Partei unumstößlich ist und die bisherigen Interpretationen durch die Parteien revidiert werden müssen. Das dürfte besonders den Nationalisten nicht gefallen, da diese nur ihre Interpretation von historischen bzw. kulturellen Sachverhalten zulassen wollen. Sie hängen förmlich an ihren Wunschvorstellungen von historischen bzw. kulturellen Sachverhalten. Leider werden diese auch von den Politikern aus falsch verstandenem Patriotismus oder aus Gründen des Machterhaltes übernommen. Im Ergebnis behindert dies jedoch eine mögliche prosperierende Entwicklung der Staaten in der betroffenen Region und ist sogar geeignet, den Frieden und die Stabilität dort zu gefährden.

Die Historie von Staaten ist in erster Linie eine Angelegenheit der Wissenschaft, wenn sie nach objektiven Kriterien und frei von sachfremden Erwägungen erfolgen soll. Die Politik hat sich nach der Wissenschaft zu orientieren und nicht umgekehrt. Daher ist die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen ein sehr geeigneter und zielführender Weg. Mein Kollege Goran Popcanovski und ich fordern seit fast zehn Jahren die objektive Klärung von geschichtlichen bzw. kulturellen Sachverhalten nach wissenschaftlichen Kriterien. Diese soll nach unserer Auffassung im Rahmen eines Expertengremiums von entsprechenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter Beteiligung der betroffenen Parteien erfolgen. Die daraus resultierende objektive inhaltliche Klärung soll dann politisch umgesetzt werden, vor allem in den Bildungssystemen der betroffenen Staaten und in ihrer offiziellen Informationspolitik. Im Wesentlichen haben sich Bulgarien und die Republik Makedonien in Artikel 8 des Vertrages darauf verständigt. Doch die vertragliche Vereinbarung ist nur der erste Schritt, nach meiner Auffassung durchaus ein Meilenstein und Vorbild für die betroffene Region. Doch erst die erfolgreiche Umsetzung des Vertrages führt zum Ziel und die kann durchaus noch scheitern.

Eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages und Klärung aller kulturellen Streitigkeiten ist jedoch ein riesiger Gewinn für die betroffenen Staaten. Des Weiteren gibt es mit Griechenland einen weiteren Akteur im Kulturstreit um Makedonien. Zweifellos wird eine entsprechende Übereinkunft mit Griechenland, welche von Goran Popcanovski und mir ja ebenfalls angestrebt wird, sehr viel schwieriger zu erreichen sein. Eine erfolgreiche Umsetzung des bulgarisch-makedonischen Vertrages wird jedoch Impulsgeber und Vorbild für einen entsprechenden Vertrag mit Griechenland sein.

Aller Kritiken zum trotz: Der „Vertrag zur Freundschaft, Guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit“ zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien vom 01. August 2017 ist ein erster, sehr guter und wichtiger sowie folgerichtiger Schritt. Er ist ein Meilenstein und Vorbild für die Region und hat durchaus die Chance zu einem historischem Dokument zu werden, wenn er erfolgreich und zweckgemäß umgesetzt wird.