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Das neue Sprachgesetz der Republik Makedonien in der Warteschleife

Mit einem neuen Sprachgesetz möchte die regierende Koalition aus SDSM, DUI (Albanisch: BDI) und Allianz der Albaner die albanische Sprache neben der makedonischen Sprache zur gleichberechtigten zweiten Amtssprache in der Republik Makedonien aufwerten. Bisher ist die Sprache einer ethnischen Gemeinschaft, welche nicht die Bevölkerungsmehrheit bildet, neben dem Makedonischen nur dann Amtssprache auf nationaler Ebene oder in einer lokalen Gebietskörperschaft, wenn sie dort einen Anteil vom mindestens 20 Prozent an der Gesamtbevölkerung hat. Dieses Quorum wird von der albanischen Gemeinschaft sowohl auf nationaler Ebene als auch in einigen lokalen Gebietskörperschaften erreicht. Mit einem Anteil von rund 25 Prozent stellt die albanische Gemeinschaft in der Republik Makedonien einen bedeutenden Anteil an der makedonischen Gesamtbevölkerung dar. Aus diesem Grunde fordern sie die Aufwertung ihrer Sprache neben dem Makedonischen zur gleichberechtigten zweiten Amtssprache. Dies ist jedoch bei der makedonischen Mehrheitsbevölkerung umstritten. Sie befürchten weitere Forderungen und eine Gefährdung der Integrität der Republik Makedonien.

Das makedonische Parlament beschloss mit den Abgeordneten der Regierungskoalition am 11. Januar 2018 ein entsprechendes Sprachgesetz, welches Albanisch neben der makedonischen Sprache zur uneingeschränkten zweiten Amtssprache in der Republik Makedonien aufwerten soll. Am 17. Januar 2018 weigerte sich Staatspräsident Gjorge Ivanov jedoch das Gesetz zu unterschreiben, damit es in Kraft treten kann. Dieses Recht sieht die Verfassung der Republik Makedonien ausdrücklich vor. In diesem Fall muss das Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder erneut über das Gesetz beraten und entscheiden. Danach kann der Staatspräsident das Gesetz dann nicht noch einmal zur Beratung und Entscheidung an das Parlament zurückverweisen. Ansonsten kann der Staatspräsident nur aus formellen Gründen, nicht jedoch aus politischen Gründen die Unterschrift unter einem Gesetz verweigern. Über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet das Verfassungsgericht der Republik Makedonien und nicht der Staatspräsident.

Die für den 30. Januar 2018 geplante erneute Beratung über die Verabschiedung des Gesetzes musste jedoch vertagt werden.  Wie der Parlamentspräsident Talat Xhaferi erklärte, seien von gut 35.000 Änderungsvorschlägen, die von der oppositionellen nationalkonservativen IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) eingereicht wurden, bisher nur etwa 17.000 in die albanische Sprache übersetzt worden. Gesetzesvorlagen im Parlament müssen zweisprachig – auf Albanisch und Makedonisch – vorliegen. Die früher regierende rechtskonservative VMRO-DPMNE ist gegen eine Aufwertung der albanischen Sprache als mit dem Makedonischen gleichberechtigte zweite Amtssprache und will die Verabschiedung des Gesetzes durch ihre Änderungsvorschläge blockieren. Die Beratung und Abstimmung über das neue Sprachgesetz soll nun zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.