Im sog. Namensstreit wird von der griechischen Seite der Begriff „erga omnes“ verwendet.
Der Terminus kommt aus der Rechtswissenschaft, in der die Auswirkung eines Urteil konkretisiert wird. Beispielsweise spricht man von „inter partes“, wenn ein Urteil nur für die beteiligten Parteien gilt. Von einer Wirkung inter omnes (= erga omnes) spricht man, wenn ein Urteil nicht nur für die beteiligen Parteien, sondern darüberhinaus für jedermann gilt.
Im sog. Namensstreit würde eine Erga omnes Lösung bedeuten, dass ein neuer Name nicht nur in den Beziehungen zwischen der Republik Makedonien mit Griechenland gelten würde, sondern auch in allen anderen Beziehungen zu anderen Ländern und internationalen Instituten.
Auch wenn in Skopje noch differenziert wird zwischen dem offiziellen Namen des Landes und der Identität der Menschen und der Bezeichnung der Sprache und Kultur, muss davon ausgegangen werden, dass auch diese durch eine Erga omnes Lösung betroffen sind.
Es ist davon auszugehen, dass damit die Bezeichnung Makedonier und makedonisch nicht mehr von der Republik Makedonien verwendet werden darf. Die Selbstbestimmung der Menschen wird damit unterwandert und externe Parteien bestimmen einem Volk, was sie zu sein haben.
Die Nationenbildung der ethnischen Makedonier erfolgte und ist international anerkannt. Es existiert eine Makedonische Sprache und Kultur sowie die Menschen sehen sich als Makedonier. Da es auf der Welt keine weitere Nation oder Bevölkerungsgruppe gibt, die sich primär als Makedonier bezeichnen, wäre diese Bezeichnung eigentlich kein Problem – außer, man möchte nicht, dass es Makedonier in der heutigen Zeit überhaupt gibt.