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Verhandlungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien über den Namensstreit in Wien

Am 30. März 2018 trafen sich in der österreichischen Bundeshauptstadt Wien der griechischen Außenminister Nikos Kotzias, der makedonische Außenminister Nikola Dimitrov und der zuständige UN-Sonderbeauftragte im Namensstreit Matthew Nimetz zu Gesprächen. Ziel der Gespräche ist eine baldige Überwindung des sogenannten Namensstreits.

Bereits am Vormittag des 30. März 2018 empfing die österreichische Außenministerin Karin Kneissl ihre beiden Amtskollegen aus Griechenland und der Republik Makedonien. Nikos Kotzias bedankte sich bei Karin Kneissl und der gesamten österreichischen Bundesregierung für ihre Bemühungen. Im Vorfeld der Gespräche sagte der griechische Außenminister im Gespräch mit der österreichischen Presseagentur APA, dass es „positive Schritte für eine Einigung geben“ werde. Sowohl der griechische als auch der makedonische Außenminister reisten mit einer großen Pressedelegation an, was als positives Zeichen gewertet wurde. Dieses Treffen war das zweite Treffen innerhalb weniger Wochen im Rahmen und unter Vermittlung der UN. Das letzte Treffen fand am UN-Sitz in New York statt.

Das hochrangige Treffen in Wien brachte zwar Fortschritte, jedoch keinen Durchbruch. Grundsätzlich einig sind sich beide Seiten über die geografische Spezifizierung im Staatsnamen der Republik Makedonien, dabei werden die Lösungen „Republik Nord-Makedonien“ oder „Republik Ober-Makedonien“ favorisiert. Alles Weitere ist noch strittig. Nach griechischer Auffassung soll der Staatsnamen allerdings auch im internationalen Verkehr immer in der slawischen Form „Republika Severnamakedonija“ („Republik Nordmakedonien“) oder „Republika Gornamakedonija“ („Republik Obermakedonien“) geschrieben und nicht übersetzt werden. Hierbei sollen der Begriff „Makedonien“ und die geografische Spezifizierung zusammengeschrieben sein, also nicht getrennt geschrieben werden. Des Weiteren soll dieser Name auch in der makedonischen Verfassung verankert werden und müsste für den allgemeinen, uneingeschränkten Gebrauch (erga omnes) gelten.

Für die Republik Makedonien sind viele Punkte der griechischen Position unannehmbar. Nach makedonischer Auffassung soll der Name auch in internationale Sprachen übersetzt werden können. Etwas anderes sei auch nicht praktikabel. Des Weiteren müsse der Name „Makedonien“ getrennt von seiner „geografische Spezifizierung“ geschrieben werden können, etwa: „Republika Severna Makedonija“ („Republik Nord-Makedonien“) oder „Republika Gorna Makedonija“ („Republik Ober-Makedonien“). Eine Verfassungsänderung oder die Übertragung des Namens im Innern der Republik Makedonien wird ebenfalls abgelehnt. Für eine Verfassungsänderung bedarf es überdies einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im makedonischen Parlament, welche die makedonische Regierung nicht hätte.

Auf Basis der griechischen und der makedonischen Position soll der UN-Sondervermittler Matthew Nimetz nun eine Kompromiss-Lösung ausarbeiten, um die bestehenden Differenzen zwischen beiden Parteien zu überbrücken. Eine baldige finale Lösung dürfte unwahrscheinlich sein. Doch wäre eine Einigung zwischen der griechischen und der makedonischen Regierung auch nur ein erster Schritt. Danach bedarf es in beiden Staaten auch der Zustimmung durch die Parlamente. In Griechenland hätte die Regierungskoalition selbst keine Mehrheit im Parlament, da der rechte Koalitionspartner ANEL („Unabhängige Griechen“) einen entsprechenden Kompromiss ablehnt. Hier bedarf es also auch der Zustimmung durch Abgeordnete der Opposition. In der Republik Makedonien hätte die Regierung wohl eine Mehrheit für eine Lösung im Parlament, doch soll über Übereinkunft mit Griechenland durch eine Volksabstimmung entschieden werden. Der Weg zu einer Lösung dürfte daher trotz aller Bemühungen noch schwierig und weit sein.