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Die Ministerpräsidenten von Griechenland und der Republik Makedonien verständigen sich auf Kompromiss im sogenannten Namensstreit

Tsipras und Zaev einigen sich auf eine Lösung

 

Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras und der makedonische Ministerpräsident Zoran Zaev haben bei einem Telefonat am 12. Juni 2018 eine Lösungsübereinkunft im sogenannten Namensstreit erzielt.

Nach dieser Übereinkunft wird die „Republik Makedonien“ in „Republik Nord-Makedonien“ für den allgemeinen und uneingeschränkten Gebrauch („erga omnes“) umbenannt. Dieser neue Name wird auch in der makedonischen Verfassung verankert. Die makedonische Sprache wird weiterhin als „Makedonisch“ bezeichnet. In einem Vertrag zwischen Griechenland und der Republik Makedonien wird als Fußnote zu dieser Sprache festgelegt, dass diese eine slawische Sprache ist. Des Weiteren wird in dem Vertrag festgelegt, dass die Republik Nord-Makedonien und ihre Bevölkerung nichts mit dem antiken Makedonien zu tun hat. Im Ergebnis erkennt die bisherige Republik Makedonien damit an, dass das antike Makedonien und die antiken Makedonier Teil der griechischen Kultur und Geschichte sind. Die Nationalität der Republik Nord-Makedonien wird als „Makedonisch / Bürger der Republik Nord-Makedonien“ bezeichnet.

Aufgrund der Vereinbarung mit Griechenland wird Artikel 49 der makedonischen Verfassung (Angehörige des makedonischen Volkes im Ausland) dahin geändert, dass sich die Republik Nord-Makedonien nicht mehr um die Angehörigen des makedonischen Volkes in den Nachbarstaaten kümmern soll. Bisher war in Artikel 49 festgelegt: „Die Republik kümmert sich um die Stellung und die Angehörigen des makedonischen Volkes in den Nachbarstaaten und für die Aussiedler aus Makedonien, unterstützt ihre kulturelle Entwicklung und fördert die Beziehung zu ihnen. Die Republik sorgt für die kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Bürger der Republik im Ausland.“ Schon bei der Verabschiedung der makedonischen Verfassung im November 1991 war dieser Artikel in Griechenland umstritten. Daher ergänzte die Republik Makedonien diesen durch folgenden Verfassungszusatz vom 06. Januar 1992: „Die Republik wird sich dabei nicht in die souveränen Rechte anderer Staaten und in deren inneren Angelegenheiten einmischen.“ Hintergrund für diese griechische Forderung ist, dass Griechenland sich weigert eine ethnisch-makedonische Minderheit anzuerkennen, obwohl eine derartige Minderheit in Griechenland existiert.

Am Wochenende 15. – 17. Juni 2018 soll diese Übereinkunft im griechischen Prespa von den beiden Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. Danach soll diese zunächst mit einfacher Mehrheit vom makedonischen Parlament ratifiziert werden. Danach gibt Griechenland vorbehaltlich einer endgültigen Annahme der Vereinbarung durch die Republik Makedonien vorläufig und widerruflich grünes Licht für den Beginn von EU-Beitrittsgespräche und der Aufnahme der Republik Makedonien in die NATO. Die endgültige Entscheidung über den vereinbarte Kompromiss treffen die Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien in einer Volksabstimmung im September oder Oktober 2018. Danach muss das makedonische Parlament mit einer Zweidrittelmehrheit aller seiner Abgeordneten die Verfassung der Republik Makedonien entsprechend ändern. Erst danach erfolgt die Ratifikation der Übereinkunft durch das griechische Parlament. Auch wenn eine Übereinkunft auf Regierungsebene erreicht worden ist, ist eine Mehrheit dafür in den Parlamenten in beiden Staaten und bei einer Volksabstimmung in der Republik Makedonien keinesfalls sicher.