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Makedonischer Staatspräsident Gjorge Ivanov unterzeichnet Namens-Vereinbarung weiterhin nicht

Das Parlament der Republik Makedonien hat am 05. Juli 2018 das Gesetz zur Ratifikation des Vertrages mit Griechenland zur Lösung des sogenannten Namensstreits mit der erforderlichen Mehrheit erneut beschlossen. Nach der ersten Beschlussfassung vom 20. Juni 2018 hatte der makedonische Staatspräsident Gjorge Ivanov sich geweigert das Gesetz zu unterzeichnen. Daraufhin wurde eine erneute Abstimmung erforderlich. Laut der Verfassung der Republik Makedonien hätte der Staatspräsident jetzt das Gesetz unterzeichnen müssen.

Am 06. Juli 2018 erklärte Staatspräsident Gjorge Ivanov, dass sich sein Standpunkt nicht geändert habe und er das Gesetz weiterhin nicht unterzeichnen werde. Kein Druck, keine Erpressung und keine Drohungen würden beim Staatspräsidenten eine Änderung seines Standpunktes bewirken, so das Präsidentenamt. „Vom makedonischen Präsidenten wird eine Vereinbarung auf Kosten der mazedonischen nationalen Identität und der Interessen der Republik Makedoniens nicht akzeptiert“ Die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der Europäischen Union (EU) und NATO dürfe nach Ansicht des makedonischen Staatspräsidenten nicht dazu missbraucht werden, um ein schädliches Abkommen mit schwerwiegenden Folgen für den makedonischen Staat und das makedonische Volk zu akzeptieren.

Nach der Weigerung von Gjorge Ivanov das Gesetz zu unterzeichnen wird voraussichtlich Parlamentspräsident Talat Xhaferi als seine Stellvertretung das Gesetz unterzeichnen und im Amtsblatt der Republik Makedonien veröffentlichen lassen. Damit würde es dann formal in Kraft treten. Allerdings ist dann immer noch eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht der Republik Makedonien möglich. Dieses könnte durch Urteil das Gesetz für nichtig erklären.

Letztendlich muss das makedonische Volk selbst über das ausgehandelte Abkommen mit Griechenland entscheiden. Daher ist der Weg über ein Referendum der beste Weg. Ein Referendum ist in Artikel 73 der makedonischen Verfassung geregelt. Das Ergebnis in einem Referendum ist verbindlich, wenn mehr als die Hälfte der Abstimmenden der Vorlage zugestimmt und mehr als die Hälfte der gesamten Wählerschaft teilgenommen hat. Die staatlichen Funktionsträger und Politiker sollten jetzt alle notwendigen Schritte für ein Referendum gemäß der Verfassung einleiten und ein mögliches Volksvotum nicht verhindern. Das Ergebnis des Referendums muss dann von allen staatlichen Organen und Funktionsträgern sowie Politikern der Republik Makedonien akzeptiert werden. Auch Griechenland und die internationale Gemeinschaft müssen dieses Votum respektieren.