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Zum Referendum am 30. September 2018

Das Parlament der Republik Makedonien hat am 30. Juli 2018 formell ein Referendum über das Abkommen mit Griechenland zur Lösung des sogenannten Namensstreits vom 17. Juni 2018 festgelegt. Am 30. September 2018 wird das Referendum stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dann über folgende Frage abstimmen: „Sind Sie für die Mitgliedschaft in EU und Nato durch die Annahme des Abkommens zwischen Mazedonien und Griechenland?

Der Parlamentsbeschluss zur Ansetzung des Referendums erfolgte mit 68 von 120 Stimmen. Die größte Oppositionspartei IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) boykottierte die Abstimmung. Sie lehnt nicht nur den angestrebten Kompromiss mit Griechenland ab, sondern auch die Fragestellung im Referendum. Nach Auffassung der VMRO-DPMNE soll nur über das Abkommen selbst, ohne Verbindung mit der Frage nach einer EU- und NATO-Mitgliedschaft, abgestimmt werden.

Das Parlament beschloss, dass das Referendum nur beratenden Charakter haben und für die Regierung nicht verbindlich sein soll. Allerdings sieht die Verfassung der Republik Makedonien keine beratenden Referenden vor. In Artikel 73 der makedonischen Verfassung ist festgelegt: „Das Parlament entscheidet mit der Mehrheit aller Abgeordneten über die Ansetzung eines Referendums über einzelne Fragen aus seinem Zuständigkeitsbereich. Die Entscheidung in einem Referendum ist angenommen, wenn die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Wähler dafür gestimmt hat, sofern mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Wähler an der Abstimmung teilgenommen hat. Das Parlament ist verpflichtet, ein Referendum anzusetzen, wenn mindestens 150.000 Wähler einen entsprechenden Vorschlag einreichen. Die in einem Referendum getroffene Entscheidung ist verbindlich.

Ein gemäß Artikel 73 zustande gekommenes Ergebnis in einem Referendum ist für die Institutionen der Republik Makedonien verbindlich. Wenn das Referendum aufgrund einer zu geringen Abstimmungsbeteiligung scheitert, dann ist es nicht verbindlich für die Institutionen der Republik Makedonien. In diesem Fall entscheidet das Parlament der Republik Makedonien. Allerdings ist ein klares Votum des makedonischen Volkes dafür oder dagegen ausdrücklich anzustreben. So kann eine Spaltung der Gesellschaft in dieser Frage am besten überwunden werden.

Trotz des Referendums am 30. September 2018 ist der Widerstand gegen das Abkommen mit Griechenland groß. Der makedonische Staatspräsident Gjorge Ivanov lehnt es kategorisch ab. Für ihn ist dieses Abkommen schädlich. Nach seiner Auffassung würde dieses Abkommen die makedonische Identität gefährden, da das makedonische Volk gesetzlich abgeschafft würde. Auch für eine mögliche Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) und NATO dürfe die makedonische Identität nicht aufgegeben werden. Mittlerweile hat sich in der Republik Makedonien eine Initiative gegen das ausgehandelte Abkommen mit Griechenland gebildet. Dieses strebt ebenfalls ein Referendum an. Gemäß Artikel 73 Absatz 3 der makedonischen Verfassung ist das Parlament verpflichtet ein Referendum anzusetzen, wenn mindestens 150.000 Wählerinnen und Wähler einen entsprechenden Vorschlag einreichen.

Allen politischen Gegensätzen zum trotz. Die Bürgerinnen und Bürgern haben im Referendum am 30. September 2018 das letzte Wort. Sie können eine EU- und NATO-Mitgliedschaft auf Basis des ausgehandelten Abkommen mit Griechenland vom 17. Juni 2018 annehmen oder ablehnen. Den Wählerinnen und Wählern sollte eine klare politische Willensbildung ermöglicht und eine daraus resultierende freie Entscheidung garantiert werden. Dafür tragen alle staatlichen Institutionen und Funktionsträger sowie Politiker eine hohe Verantwortung. Ein eindeutiges und auf Basis der makedonischen Verfassung zustande gekommenes Votum des makedonischen Volkes ist von Allen zu respektieren.