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Mehrheit für konkreten Verfassungsänderungsentwurf zeichnet sich ab

Am 19. Oktober 2018 wurde mit Zweidrittelmehrheit im makedonischen Parlament beschlossen, dass das Prespa-Abkommen durch eine Verfassungsänderung umgesetzt werden soll. Dafür war die Zustimmung von 80 der 120 Abgeordneten erforderlich. Die Regierungskoalition verfügt insgesamt über 71 Stimmen. 9 Stimmen kamen von der Opposition, hiervon kamen wiederum 8 Stimmen von Abgeordneten der VMRO-DPMNE. Diese Abgeordneten wurden aus der VMRO-DPMNE ausgeschlossen und bilden seitdem eine eigene Fraktion.

Nun hat die makedonische Regierung einen Verfassungsänderungsentwurf ausgearbeitet, welcher wohl von den 80 Abgeordneten getragen wird. Dieser konkrete Entwurf muss nun in einer zweiten Abstimmung bestätigt werden. Hierfür ist allerdings nur die absolute Mehrheit der Abgeordneten erforderlich, also 61 von 120 Stimmen. Dennoch benötigt der Entwurf im Ergebnis die Zustimmung der 80 Abgeordneten, da in der dritten und letzten Abstimmung über die Änderung der Verfassung wieder eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

Auf einer Pressekonferenz hat der makedonische Ministerpräsident Zoran Zaev die Verfassungsänderungen erläutert. Diese werden in einem Verfassungszusatz zusammengefasst. Nach dieser Änderung wird der Name „Republik Makedonien“ uneingeschränkt durch den Namen „Republik Nord-Makedonien“ ersetzt. In der Präambel der makedonischen Verfassung wird das Rahmenabkommen von Ohrid vom 13. August 2001 namentlich erwähnt. Mit diesem Abkommen wurde ein gewaltsamer ethnischer Konflikt zwischen Angehörigen der makedonischen Mehrheitsbevölkerung und der albanischen Gemeinschaft erfolgreich und nachhaltig beendet. Des Weiteren wird aufgeführt, dass die Republik (Nord-)Makedonien die Gebietseinheit und Souveränität anderer Staaten achtet. Der Schutz der Angehörigen der makedonischen Nation im Ausland soll verfassungsrechtlich ohne die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten gewährleistet werden. Es kommt auch eine Klausel hinein, dass diese Verfassungsänderungen automatisch unwirksam sind, wenn Griechenland das Prespa-Abkommen nicht ratifiziert.

Nach der Vorlage des konkreten Entwurfes hat das Parlament 30 Tage Zeit darüber zu debattieren, bevor über die Verfassungsänderung entschieden wird. Im dritten und letzten Schritt wird über jede einzelne Änderung der Verfassung getrennt abgestimmt. Diese Abstimmung wird Anfang Dezember 2018 stattfinden. Danach muss das griechische Parlament entscheiden, was bis spätestens Mitte Januar 2019 der Fall sein soll.